Card 121
Question
Was steht in Art. 193 StGB?
Answer
Ausnützung der Notlage
Wer eine Person veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
Deliktsform: Erfolgsdelikt. Tatvollendung: Vornahme/Duldung der sexuellen Handlung.
Art. 192 StGB (sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten) ist ein Spezialtatbestand.
Notlage: Braucht nicht wirtschaftlich zu sein. Finanzielle Not steht aber im Vordergrund.
Abhängigkeit des Opfers muss von einer gewissen Dauer sein: Arbeitsverhältnis, Psychotherapeut, Geiselnehmer, Anführer einer Sekte.
Notlage/Abhängigkeit muss für die Erlangung der geschlechtlichen Handlung kausal sein. Täter muss seine Hilfe zur Beseitigung vom sexuellen Entgegenkommen abhängig machen.