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Verkehrsrecht

Discover Verkehrsrecht: 68 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Was wissen Sie über den Geltungsbereich der StVO gem. § 1 StVO 1960 und was versteht man unter „Straße“ iSd § 2 Abs. 1 Z 1 StVO?

Answer

Die StVO gilt auf allen Straßen mit öffentlichen Verkehr (+ LPD Befehl Parkhaus), das sind

Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

Straße = eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen.

 

Card 2

Question

Welche Arten von „Stehen bleiben“ definiert § 2 Abs. 1 Z 26 - 28 StVO?

Answer

Anhalten / Halten / Parken

  • Anhalten = das durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges
  • Halten = eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu 10 Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit
  • Parken = das Stehen lassen eines Fahrzeuges für eine längere angeführte Zeitdauer als beim Halten

Card 3

Question

Was versteht man unter „Überholen und Vorbeifahren“ im Sinne des § 2 Abs.1 Z 29 und 30 StVO?

Answer

Überholen = das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug

 

Nicht als Überholen gelten

  • Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder
  • Vorbeibewegen an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie
  • Nebeneinander fahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindig-keit, auf Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung und
  • Nebeneinander fahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des § 7 Abs. 3a (in Ortsgebiet zwei Fahrstreifen für Fahrtrichtung – freie Wahl)

 

Vorbeifahren = das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, insbesondere an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug

Card 4

Question

Wer ist Beteiligter an einem Verkehrsunfall und welche Pflichten treffen diesen gem. § 4 StVO?

Answer

Beteiligter = jeder, dessen Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht

 

Pflichten:

  • Anhaltepflicht (wenn er ein Fahrzeug lenkt, sofort anzuhalten)
  • Absicherungspflicht (wenn als Folge des Verkehrsunfalls Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen)
  • Mitwirkungspflicht an Sachverhaltsfeststellung (an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken)
  • Hilfeleistungspflicht (wenn bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden sind, hat der Beteiligte Hilfe zu leisten; ist er dazu nicht fähig, so hat er unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen)
  • Verständigungspflicht Polizei (Personenschaden: sofort, Sachschaden: ohne unnötigen Aufschub – kann entfallen bei Austausch der Daten)

Card 5

Question

Wer ist zur Hilfeleistung nach § 4 StVO verpflichtet und wann ist die Hilfeleistung nicht zumutbar?

Answer

Zur Hilfeleistung sind verpflichtet:

Beteiligte: haben bei Verkehrsunfall mit Personenschaden Hilfe zu leisten oder, sind sie dazu nicht fähig, unverzüglich für die Herbeiholung fremder Hilfe zu sorgen

Zeuge: kann der Beteiligte nicht für die erforderliche Hilfe sorgen, so hat auch der Zeuge den verletzten Personen  die ihm zumutbare Hilfe zu leisten

Personen, die am Ort eines Verkehrsunfalls dessen Folgen wahrnehmen: gleiche Verpflichtungen wie Zeugen (außer Hilfeleistung bzw. Herbeiholung fremder Hilfe ist nicht mehr erforderlich)

Jedermann: ist verpflichtet, die Herbeiholung einer Hilfe bei einem Verkehrsunfall zu ermöglichen

 

Hilfe nicht zumutbar: wenn sie nur unter erheblicher eigener Gefährdung oder Verletzung anderer wichtiger Interessen möglich wäre

Card 6

Question

Wann darf die Meldung über einen Verkehrsunfall bei der nächsten Polizeidienststelle unterbleiben (§ 4 StVO)?

Answer

Bei Verkehrsunfall mit Sachschaden darf die Verständigung unterbleiben, wenn die Beteiligten oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.

Card 7

Question

Was besagt § 4 Abs. 5b StVO über die Vergebührung (Blaulichtsteuer) bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden?

Answer

Für Verständigungen nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (wenn sich die beteiligten Personen einander Namen und Anschrift nachweisen können) und Meldungen (Meldung über VU: Unfallsort, Unfallszeit, Lichtverhältnisse, Straßenzustand, Unfallsbeteiligte, nähere Unfallumstände und verursachte Schäden) ist eine Gebühr von € 36,-- einzuheben, es sei denn, die Verständigung ist deshalb erfolgt, weil sich die Unfallbeteiligten oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander Namen und Anschrift nicht nachweisen konnten.

Von der Verpflichtung zur Entrichtung dieser Gebühr sind die Gebietskörperschaften und Lenker von Fahrzeugen derselben sowie die Lenker von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen ausgenommen. Auf Wunsch erhält jede Person (Unfallbeteiligte), die eine gebührenpflichtige Verständigung oder Meldung vorgenommen hat oder die die Gebühr entrichtet hat, eine Ausfertigung des von der Polizeidienststelle erstatteten Unfallberichtes.

Card 8

Question

Wann gilt der Zustand einer Person als beeinträchtigt und was ist in diesem Zustand verboten (§ 5 StVO)?

Answer

Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet

  • darf ein Fahrzeug nicht lenken und/oder
  • darf ein Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen

 

Der Zustand einer Person gilt jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt

  • bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 mg/l (0,8 %o) oder darüber oder
  • bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 g/l (0,8%o) oder darüber

Card 9

Question

Welche Möglichkeiten der Feststellung der Beeinträchtigung kennen Sie?

Answer

  • Atemalkoholkontrolle (§ 5 Abs. 2, 3 und 4 iVm AlkomatVO)

mit Alkomat – benötige 2 verwertbare Ergebnisse – Wartezeit 15 min

  • Blutabnahme (§ 5 Abs. 4a, 6 und 8)

Alkomatuntersuchung nicht möglich (Gründe bei Probanden) – Verfassungsbestimmung

  • Klinische Untersuchung (§ 5 Abs. 5) – Vorführung zum Arzt

Alkoholwert unter gesetzlichem Grenzwert (Minderalkoholisierung) oder Verdacht SG

  • Verdacht der Alkoholisierung

Verwendung von Vortestgeräten

  • Verdacht der SG-Beeinträchtigung (eigentliche Beeinträchtigung stellt Arzt fest)

Verwendung von Speichelvortestgeräten

Card 10

Question

Unter welchen Voraussetzungen ist die Durchführung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt zulässig (§ 5 Abs. 2 und 2b StVO)? Unter welchen Voraussetzungen darf der Vortest mittels Alko-Vortestgerät (Abs. 2a) durchgeführt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die Durchführung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt zulässig (§ 5 Abs. 2 und 2b StVO)? Unter welchen Voraussetzungen darf der Vortest mittels Alko-Vortestgerät (Abs. 2a) durchgeführt werden?

Answer

Abs. 2: Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschult und, ausgenommen Organe der Bundespolizei, von der Behörde hiezu ermächtigt Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen, auf Alkoholgehalt zu untersuchen (kein Verdacht – jederzeit, Alkomat vor Ort).

 

Sie sind außerdem berechtigt, die Atemluft von Personen,

  • die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben oder
  • bei denen der Verdacht besteht, dass ihr Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht

auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten.

 

Abs. 2a: Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und, ausgenommen Organe der Bundespolizei, von der Behörde dazu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht sind weiters berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen, auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung einen Verdacht oder wird die Überprüfung verweigert, haben die oben genannten Organe einen Alkomattest vorzunehmen.

 

Abs. 2 und 2a gilt sinngemäß auch für die Untersuchung und die Überprüfung der Atemluft von

  1. Fahrlehrern bei Schulfahrten (unterliegen der 0,1 %o-Regelung)
  2. Begleitern bei Übungsfahrten oder Ausbildungsfahrten (0,1 %o)
  3. Ausbildner bei Lehrfahrten (0,1 %o)

 

Wer zu einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen (ansonsten Verweigerung iSd § 99 Abs. 1 lit b StVO)!

Card 11

Question

Unter welchen Voraussetzungen ist die Vorführung von Personen zur klinischen Untersuchung zwecks Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung zulässig (§ 5 Abs. 5 StVO)?

Answer

Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen, von denen vermutet werden kann, dass sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden, zum Zwecke der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol

  • zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder
  • bei einer Bundespolizeibehörde tätigen Arzt oder
  • zum diensthabenden Arzteiner öffentlichen Krankenanstalt oder
  • zu einem nach § 5a Abs. 4 ausgebildeten und von der Landesregierung hierzu ermächtigten Arzt zu bringen

sofern eine Untersuchung gemäß Abs. 2 (Atemluftuntersuchung mit Alkomat)

  • keinen den gesetzlichen Grenzwert gemäß Abs. 1 (0,8%o) erreichenden Alkoholgehalt ergeben hat oder
  • aus in der Person des Probanden gelegenen Gründen nicht möglich war.

 

Wer zu einer klinischen Untersuchung auf Beeinträchtigung durch Alkoholgehalt aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen (ansonsten Verweigerung iSd § 99 Abs. 1 lit b StVO)! Die oa. Ärzte sind zur Durchführung der Untersuchung verpflichtet!

Card 12

Question

Unter welchen Voraussetzungen ist die Blutabnahme zwecks Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung zulässig (§ 5 Abs. 4a und 6 StVO)?

Answer

Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen, bei denen eine Untersuchung gemäß Abs. 2 (siehe Frage 11) aus Gründen, die in der Person des Probanden gelegen sind, nicht möglich war und die verdächtig sind, sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu befinden

  • zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder
  • bei einer Bundespolizeibehörde tätigen Arzt oder
  • bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden Arzt oder
  • zu einem nach § 5a Abs. 4 ausgebildeten und von der Landesregierung hierzu ermächtigten Arzt

zur Blutabnahme - zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes - zu bringen.

Wer zu einer Blutabnahme - Untersuchung auf Beeinträchtigung durch Alkoholgehalt -  aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen (ansonsten Verweigerung iSd § 99 Abs. 1 lit c StVO)!

Card 13

Question

Unter welchen Voraussetzungen ist die Vorführung von Personen zur klinischen Untersuchung zwecks Feststellung der Suchtgiftbeeinträchtigung zulässig (§ 9 iVm 5 Abs. 5 StVO)?

Answer

Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen, von denen vermutet werden kann, dass sie sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, zum Zwecke der Feststellung der Beeinträchtigung Suchtgift

  • zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder
  • bei einer Bundespolizeibehörde tätigen Arzt oder
  • zum diensthabenden Arzteiner öffentlichen Krankenanstalt oder
  • zu einem nach § 5a Abs. 4 ausgebildeten und von der Landesregierung hierzu ermächtigten Arzt zu bringen

sofern eine Untersuchung gemäß Abs. 2 (Atemluftuntersuchung mit Alkomat)

  • keinen den gesetzlichen Grenzwert gemäß Abs. 1 (0,8%o) erreichenden Alkoholgehalt ergeben hat oder
  • aus in der Person des Probanden gelegenen Gründen nicht möglich war.

 

Wer zum Arzt gebracht wird, hat sich dieser Untersuchung zu unterziehen (ansonsten Verweigerung iSd § 99 Abs. 1 lit b StVO)! Die in Abs. 5 genannten Ärzte sind zur Durchführung der Untersuchung verpflichtet!

Card 14

Question

Wann darf man in Verbindung mit § 5b StVO Zwangsmaßnahmen anwenden, wie sehen diese aus und wann sind sie wieder aufzuheben?

Answer

Gemäß Abs. 1 sind Organe der Straßenaufsicht berechtigt, Personen, die sich offenbar in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigen Zustand befinden, oder bei denen der Alkoholgehalt des Blutes 0,5 g/l (0,5 %o) oder mehr oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,25 mg/l (0,5 %o) oder mehr beträgt, an der Lenkung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern.

 

Abs. 2 besagt, dass Organe der Straßenaufsicht ebenfalls berechtigt sind, Personen an der Lenkung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, deren

  • Fahrlehrer
  • Begleiter
  • Ausbildner

sich offenbar in einem durch Alkohol oder SG – beeinträchtigten Zustand befindet oder bei deren Fahrlehrer, Begleiter oder Ausbildner ein Alkoholwert von 0,5 %o oder mehr festgestellt worden ist.

 

Zwangsmaßnahmen je nach Lage des Falles und Art des Fahrzeuges zB.:

  • Abnahme der Fahrzeugschlüssel
  • Absperren oder Einstellung des Fahrzeuges
  • Anlegen von technischen Sperren udgl.

 

Aufhebung der Zwangsmaßnahmen:

  • unverzüglich, wenn bei der Person, gegen die sie angewendet worden sind, der durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigte Zustand nicht mehr gegeben und ihr auch nicht ein zum Lenken des betreffenden Fahrzeuges allenfalls nötiger Führerschein nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften abgenommen ist oder
  • wenn eine andere Person, bei der keine Hinderungsgründe gegeben sind, beabsichtigt, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen und zu lenken.

Card 15

Question

Was besagt § 7 Abs. 1 und 2 StVO Allgemeine Fahrordnung über das „Rechtsfahren“? Was besagt § 7 Abs. 1 und 2 StVO Allgemeine Fahrordnung über das „Rechtsfahren“?

Answer

Der Lenker eines Fahrzeuges hat so weit rechts zu fahren, wie ihm die unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne Gefährdung und Beschädigung von Sachen möglich ist.

Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, insbesondere

  • in unübersichtlichen Kurven
  • vor Fahrbahnkuppen
  • bei ungenügender Sicht
  • beim Überholtwerden und
  • bei Gegenverkehr,

hat der Lenker eines Fahrzeuges am rechten Fahrbahnrand zu fahren (er darf hierbei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen)

Card 16

Question

Nennen Sie die absoluten Überholverbote gem. § 16 Abs. 1 StVO!

Answer

Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen

  • wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist
  • wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahrzeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbe-schränkungen für einen kurzen Überholvorgang zu gering ist
  • wenn er nicht einwandfrei erkennen kann, dass er sein Fahrzeug nach dem Überhol-vorgang in den Verkehr einordnen kann, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern
  • auf und unmittelbar vor Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten, sofern der Verkehr in einem solchen Bereich nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird

Card 17

Question

Was besagt § 18 Abs. 1 bzw. 3 StVO (Hintereinanderfahren)?

Answer

Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vor ihm fahrende Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.

Müssen die Lenker hintereinanderfahrender Fahrzeuge anhalten und reicht die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer Querstraße, einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt oder einer die Fahrbahn querenden Gleisanlage zurück, so haben die Lenker weiterer auf demselben Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge so anzuhalten, dass der Verkehr auf der Querstraße, dem Schutzweg, der Radfahrerüberfahrt oder Gleisanlage nicht behindert wird.

Card 18

Question

Was wissen Sie zu § 20 Abs. 1 StVO Fahrgeschwindigkeit?

Answer

Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den

  • Straßenverhältnissen
  • Verkehrsverhältnissen
  • Sichtverhältnissen
  • sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung

anzupassen.

 

Er darf auch nicht so schnell fahren, dass er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist.

Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert.

(Sofern nicht behördlich geringer oder höher erlassen: 50 km/h Ortsgebiet, 100 km/h übrige Freilandstraßen, 130 km/h Autobahnen)

Card 19

Question

Was ist ein Einsatzfahrzeug (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO) und wann dürfen Lenker von Fahrzeugen, die nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Blaulicht und Folgetonhorn ausgestattet sind, diese Vorrichtungen verwenden (§ 26 StVO)?

Answer

 

Einsatzfahrzeug = ein Fahrzeug, das aufgrund kraftfahrrechtlicher Vorschriften als Warnzeichen blaues Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne führt, für die Dauer der Verwendung eines dieser Signale

 

Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge verwenden:

  • Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung
  • Fahrten zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes

 

Außerdem dürfen diese Signale soweit als notwendig noch verwendet werden

  • zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte
  • in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen

Blaulicht darf noch verwendet werden

  • am Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen Einsatzes
  • bei einer behördlich vorgeschriebenen Transportbegleitung

Card 20

Question

Welche Ausnahmen von Verkehrsverboten oder Verkehrsbeschränkungen bestehen für den Lenker eines Einsatzfahrzeuges (§ 26 StVO)?

Answer

Lenker von Einsatzfahrzeugen

  • sind bei ihrer Einsatzfahrt nicht gebunden an Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen; es dürfen jedoch hierbei keine Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden
  • dürfen bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, dass sie hierbei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen
  • dürfen Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen in der Gegenrichtung befahren, aber nur, wenn der Einsatzort anders nicht oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke bestehen

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