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Verkehrsrecht

Discover Verkehrsrecht: 68 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Welche Ausnahmen bestehen für Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Fahrten, die für die ordnungsgemäße Dienstausübung erforderlich sind (§ 26a StVO)?

Answer

Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind bei Fahrten (soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist) nicht gebunden an

  • Halte- und Parkverbote
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, / 8a, Z 8b, Z 8c

(dh. Fahrverbot in beide Richtungen, Fahrverbot für alle Kfz außer einspurige Motorräder, Motorräder, alle Kfz, Kfz mit Anhängern, Lastkfz, Lastkfz mit Anhängern, Fahrrädern und Motorfahrrädern, Motorfahrrädern und Fahrrädern)

  • Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand

 

Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen bei Fahrten (soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist) auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen, dabei aber weder Personen gefährden noch Sachen beschädigen.

Fußgängerzonen und Wohnstraßen dürfen mit Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Dienstausübung befahren werden (§§ 76a und 76b StVO).

Card 22

Question

Welche Sonderbestimmungen bestehen für Lenker von Omnibussen im Kraftfahrlinienverkehr hinsichtlich des Abfahrens von gekennzeichneten Haltestellen (§ 26a Abs. 2 StVO)?

Answer

Den Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs ist im Ortsgebiet das ungehinderte Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen, sobald der Lenker eines solchen Fahrzeuges mit dem Fahrtrichtungsanzeiger die Absicht anzeigt, von der Haltestelle abzufahren. Zu diesem Zweck haben die Lenker nachkommender Fahrzeuge die Fahrgeschwindigkeit zu vermindern und, falls erforderlich, anzuhalten. Der Lenker des Kraftfahrlinienfahrzeuges darf die Absicht zum Abfahren erst anzeigen, wenn das Fahrzeug tatsächlich abfahrbereit ist, und er darf beim Abfahren andere Straßenbenützer nicht gefährden.

Card 23

Question

Welche Organe dürfen unter welchen Voraussetzungen unaufschiebbare Verkehrsbeschränkungen treffen (§ 44b StVO)?

Answer

Im Falle der Unaufschiebbarkeit dürfen Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr, des Bundesheeres oder des Gebrechensdienstes öffentlicher Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen nach Erfordernis eine besondere Verkehrsregelung durch Anweisungen an die Straßenbenützer oder durch Anbringung von Verkehrsampeln oder Signalscheiben veranlassen oder eine der in § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 und 2 bezeichneten Maßnahmen durch Anbringung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen mit der Wirkung treffen, als ob die Veranlassung oder Maßnahme von der Behörde getroffen worden wäre.

 

Voraussetzungen:

  • wenn ein Elementarereignis bereits eingetreten oder nach den örtlich gewonnenen Erfahrungen oder nach sonst erheblichen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und Behörde kann nicht mehr rechtzeitig einschreiten, um Maßnahme zur Sicherung des Verkehrs zu treffen
  • bei unvorhersehbar aufgetretenen Straßen- oder Baugebrechen udgl.

bei unvorhersehbar eingetretenen Ereignissen, wie z.B. Brände, Unfälle, Ordnungsstörungen udgl., die besondere Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen oder eine besondere Verkehrsregelung (z.B. Einbahnverkehr, abwechselnder Gegenverkehr, Umleitungen uä.) erfordern.

Card 24

Question

Welche Maßnahmen dürfen von Organen der Straßenaufsicht gem. § 44b iVm. § 43 Abs. 1 lit b Z 1 und 2 im Falle der Unaufschiebbarkeit getroffen werden?

Answer

Organe der Straßenaufsicht dürfen je nach Erfordernis durch Anweisungen an Straßenbenützer, Anbringung von Verkehrsampeln, Signalscheiben oder Bodenmarkierungen:

  • Erlassung von dauernden oder vorübergehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote, insbesondere die Erklärung von Straßen zu Einbahnstraßen, Maß-, Gewichts- oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- oder Parkverbote udgl.
  • Straßenbenützern ein bestimmtes Verhalten vorschreiben, insbesondere bestimmte Gruppen von der Benützung einer Straße oder eines Straßenteils ausschließen oder sie auf besonders bezeichnete Straßenteile verweisen

Alle Maßnahmen haben die Wirkung, als ob die Veranlassung oder Maßnahme von der Behörde getroffen worden wäre – Behörde ist unverzüglich von der Maßnahme zu informieren!

Card 25

Question

Was ist auf Autobahnen gemäß § 46 StVO (Abs. 1, 4 und 4a) verboten?

Answer

  • Befahren von Autobahnen mit Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 60 km/h (bzw. mit denen die 60 km/h BAG nicht überschritten werden dürfen) – außer Fzg des Straßendienstes
  • jeder andere als Kraftfahrzeugverkehr ist verboten (Fußgänger, Reiten, Fahrräder, Motorfahrräder, Fuhrwerke, Viehtrieb)
  • Richtungsfahrbahn entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung zu befahren (außer StVZ und BM sagt etwas anderes aus)
  • umkehren (außer im Bereich eines Grenzüberganges auf Anordnung öffentlicher Organe)
  • Betriebsumkehren befahren (außer mit Fzg des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes)
  • Pannenstreifen befahren (außer mit Fzg, des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes bzw. im Zuge des Beschleunigens zum Zwecke des Wieder-einordnens in den fließenden Verkehr und sofern StVZ oder BM nichts anderes aussagen)
  • außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen zu halten oder zu parken
  • rückwärts fahren (dies Verbot gilt nicht für Fzg des Straßendienstes bei Arbeitsfahrten)
  • Fahrverbot LKW über 7,5 t (auf Abschnitten einer Richtungsfahrbahn mit mindestens drei Fahrstreifen ist das Befahren des äußerst linken Fahrstreifens mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten; dies gilt nicht, soweit das Befahren dieses Fahrstreifens notwendig ist, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen)

Card 26

Question

Was verstehen Sie unter Rettungsgasse und wie ist diese iSd StVO (§ 46 Abs. 6) zu bilden?

Answer

Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer  von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden.

Card 27

Question

Was bestimmt § 58 StVO über die Verfassung/den Zustand von Fahrzeuglenkern?

Answer

Unbeschadet den Bestimmungen des § 5 Abs. 1 (Alkohol, SG) darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag. Sind diese Voraussetzungen offenbar nicht gegeben, so sind die Bestimmungen des § 5b Zwangsmaßnahmen sinngemäß anzuwenden.

Card 28

Question

Was bestimmt die StVO hinsichtlich der Benützung von Fahrrädern (§ 65 StVO)?

Answer

Der Lenker eines Fahrrades (Radfahrer) muss mindestens 12 Jahre alt sein; wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrer.

Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, oder mit behördlicher Bewilligung lenken.

Die behördliche Bewilligung ist auf Antrag des gesetzlichen Vertreters zu erteilen, wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat und anzunehmen ist, dass es die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften besitzt (Bewilligung für das ganze Bundesgebiet oder örtlich eingeschränkt). Über die von ihr erteilte Bewilligung hat die Behörde eine Bestätigung, Radfahrausweis, auszustellen.

Radfahrer, die auf dem Fahrrad Personen mitführen, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ist die mitgeführte Person noch nicht 8 Jahre alt, so muss für sie ein eigener, der Größe des Kindes entsprechender Sitz vorhanden sein. Ist die mitgeführte Person mehr als 8 Jahre alt, so darf nur ein Fahrrad verwendet werden, das hinsichtlich seiner Bauart den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder zum Transport mehrerer Personen entspricht.

Card 29

Question

Wie ist das „Helmtragen“ beim Fahrradfahren iSd StVO (§ 68 Abs. 6 ) geregelt?

Answer

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Rad fahren, beim Transport in einem Fahrradanhänger und wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, einen Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebrauchen. Dies gilt nicht, wenn der Gebrauch des Helms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Kindes nicht möglich ist. Wer ein Kind beim Rad fahren beaufsichtigt, auf einem Fahrrad mitführt oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss dafür sorgen, dass das Kind den Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebraucht. Im Falle eines Verkehrsunfalls begründet das Nichttragen des Helms kein Mitverschulden im Sinne des § 1304 des allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/1811, an den Folgen des Unfalls.

Card 30

Question

Nennen Sie die Verbote nach § 68 Abs. 3 StVO Verhalten der Radfahrer!

Answer

Es ist verboten

  • auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen
  • sich mit dem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen
  • Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen (zB. Karusellfahren, Wettfahren, …)
  • beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge mitzuführen
  • während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren; hinsichtlich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen gilt § 102 Abs. 3 KFG

§ 99 Abs. 4a StVO: Wer als Radfahrer die in § 68 As. 3 lit. e angeführte Verpflichtung nicht erfüllt, begeht, wenn dies bei einer Anhaltung gemäß § 97 Abs. 5 StVO festgestellt wird, eine Verwaltungsübertretung, welche mit einer Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG mit einer Geldstrafe von € 50,-- zu ahnden ist. Wenn die Zahlung des Strafbetrages verweigert wird, ist von der Behörde eine Geldstrafe bis zu € 70,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe bis zu 72 Stunden, zu verhängen.

Card 31

Question

Was wissen Sie über die Entfernung von Hindernissen durch Organe der Straßenaufsicht gem. § 89a StVO?

Answer

Im Falle der Unaufschiebbarkeit und einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs. 2 und 2a (zB. Schutt auf der Straße und O-Bus kann nicht passieren) sind die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinien- oder Eisenbahnunternehmens berechtigt, diese Verkehrshindernisse zu entfernen (wegschieben oder wegheben) oder entfernen zu lassen.

Dies gilt insbesondere auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für unaufschiebbare Verkehrsbeschränkungen nach § 44b StVO (Elementarereignisse, Straßen- oder Baugebrechen, Unfälle, …).

Card 32

Question

Wie haben Organe der Straßenaufsicht an der Vollziehung der StVO gem. § 97 Abs. 1 StVO mitzuwirken und was bedeutete „Verkehrspolizei“?

Answer

Verkehrspolizei (Def. § 94 b Abs. 1 lit a):

Überwachung der Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften und unmittelbare Regelung des Verkehrs durch Arm- oder Lichtzeichen

 

Mitwirkung an der Vollziehung dieses Bundesgesetzes und der Handhabung der Verkehrspolizei durch:

  • Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen
  • Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind
  • Anwendung körperlichen Zwanges, soweit gesetzlich vorgesehen

Card 33

Question

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fahrzeuglenker iSd § 97 Abs. 5 StVO angehalten werden? Erklären Sie den „Geschwindigkeitstrichter“ in straßenpolizeilicher Hinsicht!

Answer

  • Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt
  • durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen
  • Fahrzeuglenker
  • zwecks Lenker- oder Fahrzeugkontrolle, Insassenkontrolle, Verkehrserhebungen, …
  • Aufforderung zum Anhalten zu geben
  • Fahrzeuglenker hat Aufforderung Folge zu leisten

Geschwindigkeitstrichter:

Bei solchen Amtshandlungen sind Organe der Straßenaufsicht  auch berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicherheit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitstrichter) anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzumachen, sowie eine allenfalls notwendige Regelung mit Lichtzeichen vorzunehmen.

Card 34

Question

Wann gilt das Führerscheingesetz und welche Kraftfahrzeuge sind von der Anwendung des FSG nach § 1 FSG ausgenommen?

Answer

Das FSG gilt für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Von der Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ausgenommen sind:

  • Kraftfahrzeuge mit BAG von max. 10 km/h und mit solchen Kfz gezogene Anhänger
  • Transportkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger-Arbeitsmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge, mit denen im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung Straßen mit öffentlichem Verkehr nur überquert oder auf ganz kurzen Strecken oder als Baustelle gekennzeichneten Strecken befahren werden und mit Transportkarren, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Sonderkraftfahrzeuge auf solchen Fahrten gezogene Anhänger
  • Kfz, die bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung und ihren Trainingsfahrten auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße verwendet werden, für die Dauer einer solchen Veranstaltung
  • nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger
  • elektrisch angetriebene Fahrräder gemäß § 1 Abs. 2a KFG
  • Heeresfahrzeuge

Card 35

Question

Wann ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers nach § 1 Abs. 3 FSG zulässig?

Answer

Das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers ist, ausgenommen für das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h (Mindestalter 16 Jahre) nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kfz fällt.

Für Feuerwehr-Fahrzeuge sowie Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge gelten besondere Bestimmungen.

Fahrzeuge des öff Sicherheitsdienstes mit einer hzlGM bis 5.500kg dürfen überdies mit einer LB für die Klasse B gelenkt werden, wenn dies in der besonderen Art und Aufgabenstellung der zu lenkenden FZ begründet ist und wenn der Lenker zusätzlich im Besitz einer Bestätigung des BMI ist, dass er zum Lenken dieser FZ besonders geeignet ist ( §32b FSG).

Card 36

Question

Wie sind Lenkberechtigungen von EWR-Staaten zu handhaben (§ 1 Abs. 4 FSG)?

Answer

Eine von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staates erteilte Lenkberechtigung ist einer Lenkberechtigung gemäß § 1 Abs. 3 FSG gleichgestellt. Das Lenken mit einer solchen Lenkberechtigung ist jedoch nur zulässig, wenn der Lenker das für die betreffende Klasse erforderliche Mindestalter erreicht hat. Für die Anerkennung der Klasse B ist die Vollendung des 17. Lebensjahres ausreichend.

Card 37

Question

Was bedeutet Probezeit gemäß § 4 Abs. 1 FSG und was geschieht nach Begehung eines schweren Verstoßes bzw. der Nichteinhaltung der Alkoholgrenzen für Probeführerscheinbesitzer?

Answer

Lenkberechtigungen für alle Klassen mit Ausnahme der Klassen AM und F, die Personen erteilt werden, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung für eine dieser Klassen besessen haben, unterliegen einer Probezeit von 2 Jahren (ab dem 01.07.2017 erhöht sich die Probezeit auf 3 Jahre). Diese Probezeit ist nicht in den Führerschein einzutragen.

 

Bei Begehung eines schweren Verstoßes bzw. der Nichteinhaltung der Alkoholgrenzen für Probeführerscheinbesitzer ist von der Behörde unverzüglich eine Nachschulung anzuordnen (mit Rechtskraft des Bescheides). Mit der Anordnung der Nachschulung verlängert sich die Probezeit jeweils um ein weiteres Jahr oder es beginnt eine neuerliche Probezeit von einem Jahr, wenn die Probezeit in der Zeit zwischen Deliktsetzung und Anordnung der Nachschulung abgelaufen ist (Probezeitverlängerung sind dem ZFR zu melden und in den FS einzutragen – Codierung lt. FSG-DV, nationaler Code 11001/110.02/110.03).

Card 38

Question

Welche Übertretungen werden nach § 4 Abs. 6 FSG für Probeführerscheinbesitzer als „schwere Verstöße“ qualifiziert (anzeige- bzw. meldepflichtig)?

Answer

* Übertretungen nach der StVO

  • § 4 Abs. 1 lit. a (Fahrerflucht)
  • § 7 Abs. 5 (Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung)
  • § 16 Abs. 1 (Überholen unter gefährlichen Umständen)
  • § 16 Abs. 2 lit. a (Nichtbefolgen von gemäß § 52 lit. a Z 4a und Z 4c kundgemachten ÜBERHOLVERBOTEN)
  • § 19 Abs. 7 (Vorrangverletzung)
  • §§ 37 Abs. 3, 38 Abs. 2a, 38 Abs. 5 (Überfahren von Halt-Zeichen bei geregelten Kreuzungen, STOP-TAFEL)
  • § 46 Abs. 4 lit. a und b (Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen, GEISTERFAHRER)

* mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitungen einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von

  • mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder
  • mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen

               * Übertretungen des § 102 Abs. 3 fünfter Satz KFG 1967 (ab 01.07.2017 –  Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung)

* strafbare Handlungen gemäß §§ 80, 81 oder 88 StGB, die beim Lenken eines Kfz begangen wurden

Die Kenntnis dieser Bestimmung ist für Straßenaufsichtsorgane wichtig, da ein schwerer Verstoß für den Probeführerscheinbesitzer eine von der Behörde anzuordnende Nachschulung nach sich zieht. Die Rechtskraft der Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes ist abzuwarten.

Im Falle der Anhaltung eines Probeführerscheinbesitzers wegen eines schweren Verstoßes (§ 4 Abs. 3 FSG) muss der Beamte eine Anzeige (Meldung) an die Behörde machen (OM-fähig).

Card 39

Question

Ein Probeführerscheinbesitzer wird beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während des Lenkens eines Kraftfahrzeuges „erwischt“. Wie ist die Vorgehensweise iSd StVO bzw. des FSG?

Answer

§ 134 Abs. 3c KFG iVm § 102 Abs. 3 KFG:

Wer als Lenker eines Kfz während des Lenkens „ohne Freisprecheinrichtung telefoniert“, wenn dies bei einer Anhaltung gem. § 97 Abs. 5 StVO festgestellt wird oder aus Beweismaterial aus bildgebender Verkehrsüberwachung  … erkennbar ist, begeht eine Verwaltungsübertretung - € 50,--.

Erfolgt die Übertretung durch eine Person, die sich noch in der Probezeit befindet, so sind auch im Falle einer Anhaltung die Daten der Person (Name, Geburtsdatum) sowie die Zeit und Ort der Übertretung zu erfassen und es ist die Führerscheinbehörde davon zu verständigen.

 

Card 40

Question

Was besagt § 4 Abs. 7 FSG über die Alkoholgrenzen für Probeführerscheinbesitzer?

Answer

Während der Probezeit darf der Lenker ein Kfz nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt nicht mehr als 0,1 %o beträgt. Er darf während der Fahrt – einschließlich der Fahrtunterbrechungen – keinen Alkohol zu sich nehmen.

Verstöße gegen diese Bestimmungen sind nur mit der Anordnung einer Nachschulung zu ahnden, sofern nicht auch ein Verstoß gegen die StVO oder § 14 Abs. 8 FSG vorliegt.

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