Treten eine Mehrheit von Klägern bzw. Beklagte als Hauptparteien auf, nennt man dies subj. Klagehäufung oder auch Streitgenossenschaft.
Card 2
Question
Was versteht man unter objektiver Klagehäufung?
Answer
Mehrere selbständige Ansprüche werden in einer einzigen Klage geltend gemacht.
Card 3
Question
Wann muss ein Richter in den Ausstand treten?
Answer
- persönliches Interesse an der Sache - war in der Streitsache bereits tätig - in enger Beziehung mit der Partei - mit einer Partei oder Vertreter verwandt oder verschwägert - aus anderen Gründen befangen Art. 41 Abs. 1 ZPO
Card 4
Question
Kann eine Gerichtsperson abgelehnt werden?
Answer
Ja, man hat dem Gericht unverzüglich (sobald Kennnits vom Ausstandsgrund) mitzuteilen bzw. ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Art. 49 ZPO
Card 5
Question
Was sind die Folgen der Verletzung der Ausstandspflicht?
Answer
Jene Amtshandlungen sind aufzuheben und zu wiederholen(Art. 51 Abs. 1 ZPO) Gesuch muss innerhalb vom 10 Tagen gestellt werden. Nach Rechtskraft -> Revision (Abs. 3)
Card 6
Question
Was meint Parteifähigkeit?
Answer
Fähigkeit in einem Gerichtsverfahren Kläger oder Beklagter zu sein. Parteifähig ist, werd rechtsfähg ist oder Bundesrechts wegen Partei sein kann.
Card 7
Question
Was sind die Folgen fehlender Parteifähigkeit?
Answer
Nichteintretensentscheid, da Prozessvoraussetzung fehlt.
Card 8
Question
Wer ist prozessfähig?
Answer
Wer handlungsfähig ist(Art. 67 Abs. 1 ZPO)
Card 9
Question
Was geschieht, wenn eine Partei offensichtlich nicht im Stande ist, einen Prozess zu führen?
Answer
Das Gericht kann die Partei auffordern, einen Vertreter zu beauftragen. Wenn dem keine Folge geleistet wird, wird vom Gericht ein Vertreter bestellt (Art. 69 Abs. 1 ZPO)
Card 10
Question
Was versteht man unter Prozessstandschaft?
Answer
Wenn nicht die materiell berechtigte Person, sondern ein Dritter aktivlegitimiert ist. Der Dritte macht den Anspruch in eigenem Namen geltend (z.B. Erbschaftsverwalter)
Card 11
Question
Was ist eine notwendige Streitgenossenschaft?
Answer
Wenn mehrere Personen gemeinsam klagen oder beklagt werden müssen (z.B. Erbgemeinschaft, Gütergemeinschaft), Art. 70 Abs. 1 ZPO.
Card 12
Question
Was wird unter Nebenintervention verstanden?
Answer
Der Nebenintervenient unterstützt eine der Hauptparteien im Prozess, ohne dazu aufgefordert worden zu sein (Art. 74 ff ZPO)
Das Urteil ergeht nur für die Hauptparteien, nicht für den Intervenienten.
Card 13
Question
Was sind die Voraussetzung für eine Nebenintervention?
Answer
- rechtshängiger Prozess - rechtliches Interess an der Unterstützung - Interventionsgesuch ans Gericht - Glaubhaftmachen des Intervetntionsgrundes Art. 75 ZPO
Card 14
Question
Was sind die Merkmale der Dispositionsmaxime?
Answer
Die Parteien sind befugt, über den Steitgegenstand zu bestimmen (ob, wann und in welchem Umfang)
Gericht darf nicht mehr und nichts anderes zusprechen als die Parteien verlangen (Art. 58 Abs. 1 ZPO)
Card 15
Question
Welches sind die Merkmale der Offizialmaxime?
Answer
Sie bildet das Gegenstücke zur Dispositionsmaxime.
Gericht kann mehr oder etwas anderes zusprechen, als die Parteien verlangen. (Gericht ist nicht an Rechtsbegehren gebunden)
Card 16
Question
Was sind die Merkmale der Verhandlungsmaxime?
Answer
Betrifft die Frage, wie das Gericht das relevante Prozessmaterial erlangt. Das Gericht darf den Sachverhalt nicht von sich aus untersuchen. Art. 55 Abs. 1 ZPO
Card 17
Question
Welches sind die Merkmale der Untersuchungsmaxime?
Answer
Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amtes wegen. Art. 55 Abs. 2 ZPO
Card 18
Question
Was sind die Merkmal der Eventualmaxime?
Answer
Sie dient der Prozessökonomie - also einer raschen Prozesserledigung. Es wird die Frage geregelt, bis zu welchem Zeitpunkt des Prozesses die Begehren einzubringen sind, um noch berücksichtigt zu werden.
Card 19
Question
Was sind echt Noven?
Answer
Tatsachen und Beweismittel, die erst NACH Abschluss des Schriftenwechsels oder Instruktionsverhandlung entstanden sind, Art. 229 Abs, 1 lit a ZPO
Card 20
Question
Was sind unechte Noven?
Answer
Sind bereits vor Aktenschluss oder Instruktionsverhandlung entstanden, wurden aber mangels Kenntnis, Nachlässigkeit oder absichtlich nicht fristgemäss dem Prozess beigebracht oder erst danach gefunden wurden (Art. 229 Abs. 1 lit a Variante 2 ZPO)
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