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ZPO

Discover ZPO: 58 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Wann tritt die Rechtshängigkeit ein?

Answer

Mit Einreichen eines Schlichtungsgesuchs, einer Klage oder eines gemeinsamen Scheidungsbegehrens.
Art. 62 Abs. 1 ZPO

Card 22

Question

Welche Wirkungen hat die Rechtshängigkeit?

Answer

Prozessuale: Streitgegenstand kann nciht anderweitig rechtshängig gemacht werden. (Art. 64 Abs.1 ZPO)

Materiell: wenn eine ges. Frist des Privatrechts gewahrt werden muss, ist die Rechtshängigkeit der ZPO massgebend.

Card 23

Question

Welche zwei Arten von Rechtskraft werden unterschieden?

Answer

- Formelle Rechtskraft (keine ordentliche Rechtsmittel mehr möglich)

- materielle Rechtskraft (tritt erst nach formeller Rechtskraft ein - ist für weitere Prozesse verbindlich)

Card 24

Question

Was gibt es für Klagearten?

Answer

- Leistungsklage, Art. 84-86 ZPO
- Gestaltungsklage, Art. 87 ZPO
- Festellungsklage, Art. 88 ZPO
- Verbandsklage, Art. 89 ZPO
- Klagehäufung, Art. 90 ZPO

Card 25

Question

Was sind die Besonderheiten der Leistungsklage?

Answer

- es kann ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangt werden (Art. 84 Abs. 1 ZPO)
- Rechtsbegehren muss präzise formuliert sein, so dass es ins Dispo übernommen werden kann
- positive (ein TUN)- oder negative (DULDEN oder UNTERLASSEN) Leistungsklage

Card 26

Question

Wann muss eine unbezifferte Forderungsklage erhoben werden?

Answer

Wenn es unmöglich oder unzumutbar ist, die Forderung zu Beginn des Prozesses zu beziffern.
Es muss ein Mindestwert angegeben werden,der als vorläufiger Streitwert gilt (Art. 85 Abs. 1 ZPO)

Card 27

Question

Was ist die Gestaltungsklage?

Answer

Mit dieser verlangt die klagende Partei die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses.
z.B. Vaterschaftsklage, Erbteilungsklage, Scheidungsklage

Card 28

Question

Welches sind die einzelnen Prozessvoraussetzungen?

Answer

Art. 59 ZPO:
- Rechtsschutzinteresse
- Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- Partei- und Prozessfähigkeit
- keine Rechtshängigkeit
- keine mat. Rechtskraft
- Vorschuss Prozesskosten geleistet

- gültige Klagebewilligung (Art. 209 ZPO)
- Einleitung durch formell gültige Klage (Art. 221 ZPO)

Card 29

Question

Wie setzten sich die Prozesskosten zusammen?

Answer

Aus Gerichtskosten und Parteientschädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO)

Card 30

Question

Bei welchen Schlichtungsverfahren werden keine Gerichtskosten gem. Art. 207 ZPO erhoben?

Answer

Ausnahmen von Art. 113 Abs. 2 ZPO:
- Gleichstellungsgesetz
- Behindertengleichstellungsgesetz
- Miet- und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
- Aus dem Arbeitsverhältnis bis 30'000.-
- Mitwirkungsgesetz
- Zusatzversicherungen der Krankenkassen

Card 31

Question

Wann besteht Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege?

Answer

Wenn die betroffene Person:
- nicht über die erforderlichen Mittel verfügt UND
- das Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint

Card 32

Question

Welche Beweismittel gibt es?

Answer

- Zeugnis (Art. 169-176 ZPO)
- Urkunde (Art. 177-180 ZPO)
- Augenschein (Art. 182 ZPO)
- Gutachten (Art. 183-189 ZPO)
- schriftliche Auskunft (Art. 190 ZPO)
- Parteibefragung (Art. 191-193 ZPO)

Card 33

Question

Müssen Parteien und Dritte an der Beweiserhebung mitwirken?

Answer

Ja, sind gem. Art. 160 Abs.1 ZPO verpflichtet, haben aber unter Umständne ein Verweigerungsrecht:
- Parteienverweigerungsrecht Art. 160 (bei nahestehenden Personen)
- Dritte Verweigerungsrecht, Art. 165/166 ZPO

Card 34

Question

Kann auf ein Schlichtungsverfahren (Art. 197 ZPO) auch verzichtet werden?

Answer

Ja, gemeinsam, wenn der Streitwert mind. 100'000.- beträgt (Art. 199 Abs. 1 ZPO)

Die klagende Partei, wenn: (Art. 199 Abs. 2)
- Beklagter Wohnsitz im Ausland hat
- Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt ist
- bei Streitigkeiten gem. Gleichstellungsgesetz

Card 35

Question

Welche Verfahrensarten gibt es?

Answer

- ordentliches Verfahren (Art. 219 ZPO)
- vereinfachtes Verfahren (Art. 241 ZPO)
- summarisches Verfahren (Art. 248 ZPO)

Card 36

Question

In welcher Form ist die Klage im ord. Verfahren einzureichen?

Answer

- unterzeichnet in Papierform oder elekronisch (Art. 130 Abs. 1) und es sind zwei Exemplare einzureichen (Gegenpartei und Gericht), Art. 131 ZPO

Card 37

Question

Was behinaltet die Klage gem. Art. 221 Abs. 1 ZPO?

Answer

- Bezeichnung der Parteien
- Rechtsbegehren
- Streitwert
- Tatsachenbehauptungen
- Beweismittel zu den behaupteten Tatsachen
- Datum und Unterschrift

Card 38

Question

Welche Beilagen sind der Klage beizulegen?

Answer

Art. 221 Abs. 2 ZPO:
- Vollmacht
- Klagebewilligung
- Urkunden und Beweise
- Beweismittelverzeichnis

Card 39

Question

Was sind die Merkmale des vereinfachten Verfahrens gem. Art. 243 ff. ZPO?

Answer

- bezweckt Schutz der schwächeren Partei
- einfach und rasch
- Streitwert bis 30'000.-
- Art. 243 Abs. 2 sind unabhängig vom Streitwert im vereinf. Verfahren
- Klage kann auch mündlich eingereicht werden und braucht keine Begründung
- kein zweiter Schriftenwechsel
- Sachverhalt wird v.A.w festgestellt

Card 40

Question

Was sind die Merkmale des summarischen Verfahrens gem. Art. 248 ZPO?

Answer

- Verfahren wird durch GESUCH eingeleitet
- wichtigste Anwendungsfälle gem. Art. 249 ff. ZPO
- Grundsätzlich Urkundenbeweis gem. Art. 254 Abs. 1 ZPO
- Gericht kann auch nur gestützt auf Akten entscheiden

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