- es kann ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangt werden (Art. 84 Abs. 1 ZPO) - Rechtsbegehren muss präzise formuliert sein, so dass es ins Dispo übernommen werden kann - positive (ein TUN)- oder negative (DULDEN oder UNTERLASSEN) Leistungsklage
Card 26
Question
Wann muss eine unbezifferte Forderungsklage erhoben werden?
Answer
Wenn es unmöglich oder unzumutbar ist, die Forderung zu Beginn des Prozesses zu beziffern. Es muss ein Mindestwert angegeben werden,der als vorläufiger Streitwert gilt (Art. 85 Abs. 1 ZPO)
Card 27
Question
Was ist die Gestaltungsklage?
Answer
Mit dieser verlangt die klagende Partei die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses. z.B. Vaterschaftsklage, Erbteilungsklage, Scheidungsklage
Card 28
Question
Welches sind die einzelnen Prozessvoraussetzungen?
Answer
Art. 59 ZPO: - Rechtsschutzinteresse - Sachliche und örtliche Zuständigkeit - Partei- und Prozessfähigkeit - keine Rechtshängigkeit - keine mat. Rechtskraft - Vorschuss Prozesskosten geleistet
Aus Gerichtskosten und Parteientschädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO)
Card 30
Question
Bei welchen Schlichtungsverfahren werden keine Gerichtskosten gem. Art. 207 ZPO erhoben?
Answer
Ausnahmen von Art. 113 Abs. 2 ZPO: - Gleichstellungsgesetz - Behindertengleichstellungsgesetz - Miet- und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen - Aus dem Arbeitsverhältnis bis 30'000.- - Mitwirkungsgesetz - Zusatzversicherungen der Krankenkassen
Card 31
Question
Wann besteht Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege?
Answer
Wenn die betroffene Person: - nicht über die erforderlichen Mittel verfügt UND - das Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint
Müssen Parteien und Dritte an der Beweiserhebung mitwirken?
Answer
Ja, sind gem. Art. 160 Abs.1 ZPO verpflichtet, haben aber unter Umständne ein Verweigerungsrecht: - Parteienverweigerungsrecht Art. 160 (bei nahestehenden Personen) - Dritte Verweigerungsrecht, Art. 165/166 ZPO
Card 34
Question
Kann auf ein Schlichtungsverfahren (Art. 197 ZPO) auch verzichtet werden?
Answer
Ja, gemeinsam, wenn der Streitwert mind. 100'000.- beträgt (Art. 199 Abs. 1 ZPO)
Die klagende Partei, wenn: (Art. 199 Abs. 2) - Beklagter Wohnsitz im Ausland hat - Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt ist - bei Streitigkeiten gem. Gleichstellungsgesetz
Was sind die Merkmale des vereinfachten Verfahrens gem. Art. 243 ff. ZPO?
Answer
- bezweckt Schutz der schwächeren Partei - einfach und rasch - Streitwert bis 30'000.- - Art. 243 Abs. 2 sind unabhängig vom Streitwert im vereinf. Verfahren - Klage kann auch mündlich eingereicht werden und braucht keine Begründung - kein zweiter Schriftenwechsel - Sachverhalt wird v.A.w festgestellt
Card 40
Question
Was sind die Merkmale des summarischen Verfahrens gem. Art. 248 ZPO?
Answer
- Verfahren wird durch GESUCH eingeleitet - wichtigste Anwendungsfälle gem. Art. 249 ff. ZPO - Grundsätzlich Urkundenbeweis gem. Art. 254 Abs. 1 ZPO - Gericht kann auch nur gestützt auf Akten entscheiden
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