Card 1
Question
Wie wird das Anwaltspatent erworben?
Answer
Zuständigkeit: Kantone (Art. 3 I BGFA). Minimalvorschriften im BGFA sind zu beachten (Art. 7 I BGFA).
§ 2 AnwG:
Das Obergericht erteilt das Anwaltspatent Bewerberinnen und Bewerbern, welche
a. die persönlichen Voraussetzungen von Art. 8 Abs. 1 lit. a–c BGFA erfüllen und zutrauenswürdig sind [geht nicht über das BGFA hinaus) ]und
b. die Anwaltsprüfung bestanden haben.
§ 3 AnwG:
1 Zur Anwaltsprüfung wird zugelassen, wer
a. die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 1 lit. a BGFA und § 2 lit. a erfüllt und
b. sich über ein wenigstens einjähriges Praktikum in der zürcherischen Rechtspflege ausweist.
Nach Anhörung der Anwaltsprüfungskommission kann das Obergericht einen Teil der Anwaltsprüfung erlassen, wenn sich die Bewerberin oder der Bewerber über eine langjährige erfolgreiche Berufstätigkeit bei zürcherischen Gerichten oder in der Verwaltung ausweist.