a) Der Betrieb übernimmt mit dem Auszubildenden auch die Verantwortung für dessen Ausbildung. Er muss dafür sorgen, dass der Azubi berufliche Handlungsfähigkeit erlangt.
Er hat nicht nur die Pflicht, den Azubi im Betrieb auszubilden, sondern auch, ihn zum Besuch der Berufsschule freizustellen und dazu anzuhalten. Anscheinend hat der Chef auch keinen Ausblidungsplan für seine Ausbildung gemacht. Dazu ist er aber durch die Ausbildungsordnung verpflichtet.
b) Der Betrieb bzw. Chef verletzt folgende Pflichten
- Ausbildungspflicht
- Pflicht zum Anhalten des Azubis zum Besuch der Berufsschule
- Pflicht, Azubi für Schulbesuch von Arbeit freizustellen
c) Kündigung
In Probezeit: - beide Seiten können kündigen, schriftlich, fristlos, ohne Grund
Nach Probezeit: - beide Seiten können kündigen, schriftlich, fristlos, aus wichtigem Grund
Azubi hat außerdem einseitiges Kündigungsrecht (und evtl. Anspruch auf Schadensersatz): Bei Berufswechsel oder Abbruch der Ausbildung kann Azubi mit Kündigungsfrist von 4 Wochen zu Monatsmitte oder Monatsende kündigen. Grund, der zur Kündigung führt, darf dem zur Kündigung Berechtigten nicht länger als 14 Tage bekannt sein. Derjenige, der den Grund nicht zu vertreten hat, kann Schadensersatz geltend machen. Der Anspruch erlischt 3 Monate nach Ausbildungsende.