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Allgemeines Bundesverwaltungsrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen zum Allgemeinen Bundesverwaltungsrecht.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 181

Question

Definiere die Voraussetzungen des "schweren Eingriffs" bei der materiellen Enteignung.

Answer

Beurteilung nach objektiven Kriterien.

Es ist weniger auf die Höhe der rechnerisch ermittelten Vermögenseinbusse als auf das Ausmass der wirtschaftlichen Beeinträchtigung durch Verlust von Befugnissen abzustellen.

Selbst massive Nutzungsbeschränkungensind nicht als besonders schwere Eingriffe zu betrachten, falls noch eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle und gute Nutzung möglich bleibt.

Bauverbote sind i.d.R. als schwer zu gewichten. Bei Teilen einer Liegenschaft gilt die Faustregel von einem Drittel.

Befristete Bauverbote (5 bis 10 Jahre) lösen i.d.R. keine Enteignung aus.

Card 182

Question

Was bedeutet konkret die alternative Voraussetzung des "Sonderopfers" bei der materiellen Enteignung?

Answer

Definition: Wenn ein einziger oder einzelne Eigentümer so betroffen werden, dass ihr Opfer gegenüber der Allgemeinheit unzumutbar erschiene und es mit der Rechtsgleichheit nicht vereinbar wäre, wenn hierfür keine Entschädigung geleistet würde.

Der Eingriff ist zwar nicht besonders schwer, aber doch von einer gewissen Intensität.

Eine Nicht-Einzonung erfüllt diese Voraussetzungen nie. Meistens handelt es sich um Massnahmen des Denkmal- und Landschaftsschutzes.

Card 183

Question

Wie gestaltet sich der Rechtsschutz bei materieller Enteignung?

Answer

Entscheide letzter kantonaler Instanzen über die Zulässigkeit von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen oder über die Höhe der Entschädigung bei materieller Enteignung können mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGer weitergezogen werden (Art. 34 I RPG i.V.m. Art. 82 lit. a BGG).

Gemäss Art. 34 II RPG steht auch Kantonen und Gemeinden die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim BGer offen.

Es handelt sich um zivilrechtliche Ansprüche i.S.v. Art. 6 I EMRK.

Card 184

Question

Was versteht man unter Subventionen?

Answer

Geldwerte Vorteile, die der Staat gewährt, um den Empfänger zu einem bestimmten, im öffentliche Interesse liegenden Verhalten zu veranlassen.

Darunter fallen auch unentgeltliche oder vergünstigte Dienst- oder Sachleistungen (Art. 3 I SuG).

Ebenfalls um SuG gereglt sind Abgeltungen, also Entschädigungen für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen oder übertragenen Aufgaben (vgl. Art. 3 II SuG).

Card 185

Question

Definiere den Begriff der polizeilichen Tätigkeit.

Answer

Polizei ist diejenige staatliche Tätigkeit, welche die Polizeigüter durch die Abwehr von Störungen und Gefahren schützt (Funktionsbegriff). Sie umfasst die Rechtssetzung und Rechtsanwendung.

Störung: Schaden für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

Gefahren: Abwehr, wenn vorauszusehen ist, dass ein Schaden für die öffentliche Ordnung und Sicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird.

Card 186

Question

Welche polizeiliche Schutzgüter gibt es?

Answer

Öffentliche Ordnung und Sicherheit als Oberbegriff:

  • Öffentliche Ordnung: Alle Regeln, die nach der jeweils herrschenden Ansicht für das geordnete Zusammenleben der Privaten unerlässlich sind.
  • Öffentliche Sicherheit: Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, Rechtsgüter der Einzelnen, Einrichtungen des Staates.

Öffentliche Gesundheit (insb. öffentliche Ruhe).

Öffentliche Sittlichkeit (sittliches Empfinden der Bevölkerung, das örtlich verschieden und zeitlich wandelbar ist).

Treu und Glauben im Geschäftsverkehr.

Card 187

Question

Was sind die Voraussetzungen für polizeiliche Massnahmen?

Answer

Besondere gesetzliche Grundlage: An den Bestimmtheitsgrad sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Alternativ kann die polizeiliche Generalklausel angerufen werden:

  • Schwere Störung oder Gefahr von fundamentalen Rechtsgütern
  • Dringlichkeit der Situation (zeitlich unmittelbar)
  • Voraussehbarkeit (für den Gesetzgeber): Nach neuester bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Voraussetzung mehr, aber zu berücksichtendes Kriterium.
  • Öffentliches Interesse
  • Verhältnismässigkeit: Gewisse Generalisierung ist erlaubt. Eine konkrete Gefährdung muss nicht nachgewiesen werden.
  • Inanspruchnahme des Störers (Störerprinzip)

Card 188

Question

Definiere das Störerprinzip.

Answer

Aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip ergibt sich, dass sich die polizeiliche Massnahme nur gegen den Störer, nicht gegen bloss mittelbare Verursacher richten darf (Erfordernis der Unmittelbarkeit der Verursachung der Gefahr/Störung).

Störer ist polizeirechtlich verpflichtet, die Gefahr oder Störung zu beseitigen oder die Kosten für die Wiederherstellungsmassnahmen zu tragen.

Das Störerprinzip ist auch bei Massnahmen gestützt auf die polizeiliche Generalklausel zu beachten.

Card 189

Question

Kann das Gemeinwesen im Polizeirecht ebenfalls als Störer auftreten?

Answer

Das Gemeinwesen kann wie ein Privater als Störer kostenpflichtig werden. Auch hoheitliches Handeln kann zu einer Störung führen. Diese ist anzunehmen, wenn:

  • eine wesentliche Amtspflicht verletzt wird;
  • eine zwingend vorgeschriebene konkrete Aufsichtsmassnahme unterlassen wird;
  • der Ermessensspielraum fehlerhaft oder in Missachtung allgemeiner Rechtsgrundsätze ausgeübt wurde.

Card 190

Question

Definiere den Begriff des Störers.

Answer

Verhaltesstörer: Wer durch sein eigenes Verhalten oder durch das Verhalten Dritter, für die er verantwortlich ist, die öffentliche Ordnung und Sicherheit unmittelbar stört oder gefährdet. Verhalten ist Tun oder Unterlassen (bei besonderer Rechtspflicht). Ein Verschulden ist nicht vorausgesetzt.

Zustandsstörer: Wer die tatsächliche oder rechtliche Herrschaft hat über Sachen, welche die Polizeigüter unmittelbar stören oder gefährden (Eigentümer, Mieter, Pächter, Verwalter etc.). Anknüpfungspunkt ist die Verfügungsmacht. Unerheblich ist das Verschulden.

Zweckveranlasser als Störer: Zweckveranlasser ist, wer durch sein Tun oder Unterlassen bewirkt oder bewusst in Kauf nimmt, dass ein anderer die Polizeigüter stört oder gefährdet.

Card 191

Question

Wann dürfen polizeiliche Massnahmen gegen unbeteiligte Dritte ergriffen werden?

Answer

Grundsatz: Polizeiliche Massnahmen dürfen sich nicht gegen unbeteiligte Dritte (weder Zustands-, Verhaltensstörer noch Zweckveranlasser) richten.

§ 19 PolG/ZH für Einzelfälle: Bei gesetzlicher Grundlage oder in Fällen der polizeilichen Generalklausel.

Card 192

Question

Wie ist bei polizeilichen Massnahmen mit mehreren Störern zu verfahren?

Answer

Wiederherstellung des polizeigemässen Zustandes: Primär der Störer, der am ehesten in der Lage ist. Falls dies ebenfalls mehrere sind: Der in erster Linie verantwortlich ist.

Kosten, die der Öffentlichkeit durch die Gefahrenabwehrung erwachsen sind: Nach subjektiven und objektiven Anteilen an der Verursachung des polizeiwidrigen Zustandes (Verursacherprinzip).

Card 193

Question

Definiere den Polizeinotstand. Was ist seine Rechtsgrundlage?

Answer

Besonders gewichtiger Fall der polizeilichen Generalklausel: Wenn die polizeilichen Güter in so hohem Masse unmittelbar bedroht oder verletzt sind, dass die gesetzlich vorgesehenen polizeilichen Massnahmen zum Schutz nicht mehr genügen.

Rechtsgrundlage: Polizeigeneralklausel.

Card 194

Question

Welche Arten von polizeilichen Notstandsmassnahmen existieren?

Answer

Polizeinotverordnung: Erforderlich, wenn viele gleichartige Fälle vorliegen, die aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit nur durch eine genrell-abstrakte Normierung befriedigend geregelt werden können. Diese muss so dringlich sein, dass es unmöglich ist, eine besondere gesetzliche Grundlage zeitgerecht zu schaffen. Sie muss befristet werden (vgl. Art. 185 III BV für Verordnungen des Bundesrates).

Polizeinotverfügung: Individuelle Anordnung gegenüber bestimmten Personen in konkreten Einzelfällen.

Card 195

Question

Welche Besonderheiten sind bei polizeilichen Notstandsmassnahmen zu beachten?

Answer

Abweichung vom Störerprinzip: Auch unbeteiligte Dritte können herangezogen werden, falls die Behörden weder durch Inanspruchnahme des Störers noch durch Einsatz geeigneter Mittel begegnen können. Die Massnahme muss zumutbar sein, darf den Dritten nicht selbst schwerwiegend gefährden in ihn zu Verletzung von wichtigen Pflichten zwingen.

Staatshaftung: Bei polizeilichen Notstandsmassnahmen handelt es sich um rechtmässige Eingriffe. § 56 I PolG/ZH: Billigkeitshaftung. Im Bund: Allenfalls Sonderopfer gestützt auf Art. 8 i.V.m. Art. 26 BV.

Card 196

Question

Definiere den Begriff der Polizeierlaubnis.

Answer

Verfügung, welche auf Gesuch hin eine aus polizeilichen Gründen unter Bewilligungspflicht stehende Tätigkeit zulässt, weil die zum Schutz der Polizeigüter aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Tätigkeit erfüllt sind.

Card 197

Question

Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Polizeierlaubnis)?

Answer

Eine Ausnahmebewilligung liegt vor, wenn von der im Normalfall geltenden Regelung in einzelnen Sonderfällen gestützt auf eine gesetzliche Ermächtigung abgewichen werden darf. Voraussetzungen sind:

Ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Vorliegen der vom Gesetz verlangten Ausnahmesituation.

Beachtung des Gesetzeszwecks und der öffentlichen Interessen (vgl. § 220 II PBG/ZH).

 

Card 198

Question

Wie werden Monopole nach der rechtlichen Grundlage unterschieden?

Answer

Unmittelbar und mittelbar rechtliches Monopol: Monopol, das auf einem Rechtssatz beruht (z.B. reservierte Dienste bei der Post, Eisenbahnmonopol). Beim mittelbar rechtlichem Monopol ist die Benutzung einer öffentlichen Anstalt zwingend vorgeschrieben.

Faktisches Monopol: Wenn das Gemeinwesen aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere wegen seiner Hoheit über öffentliche Sachen, die Privaten von einer ihnen an sich nicht verbotenen wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen hat. Anwendung von Art. 27 BV ist umstritten. Zu beachten ist, dass gewisse Gesetze einen Anspruch auf Benutzung einräumen (Art. 10 ff. StromVG, Art. 35 FMG) bzw. eine Ausschreibungspflicht besteht (Art. 7 II BGBM).

Card 199

Question

Was ist eine Konzession? Was ist ihre Rechtsnatur?

Answer

Verleihung des Rechts zur Ausübung einer monopolisierten Tätigkeit oder zur Sondernutzung einer öffentlichen Sache.

Die Rechtsnatur ist umstritten. Das BGer bezeichnet die Konzession als einen gemischten Akt und unterscheidet zwischen einem verfügungsmässigen und einem vertraglich begründeten Teil. Verfügungsteil: Bestimmungen, die durch das Gesetz weitgehend festgelegt sind und Pflichten des Konzessionärs regeln, an deren Erfüllung ein wesentliches öffentliches Interesse besteht.

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