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Allgemeines Bundesverwaltungsrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen zum Allgemeinen Bundesverwaltungsrecht.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 61

Question

Wie wird die Verjährungsfrist im Verwaltungsrecht unterbrochen?

Answer

Durch alle Handlungen, mit denen die Forderung in geeigneter Weise beim Schuldner geltend gemacht wird, es sei denn, das anwendbare Recht sehe etwas anderes vor. Z.B. in der jeweils erforderlichen Form:

  • Vollstreckung gemäss Gesetz
  • Vorantreiben des Verfahrens
  • (Selbst nichtige) Verfügungen

Card 62

Question

Wo wird die Verjährung im Verwaltungsrecht ausgeschlossen?

Answer

Im Bereich der Polizeigüter.

Card 63

Question

Muss die Verjährung geltend gemacht werden?

Answer

Unterscheiden nach Gläubiger:

Bei Forderungen des Staates ist die Verjährung von Amtes wegen zu berücksichtigen. Ein Verjährungsverzicht ist möglich. Allfällige Verfügungen werden anfechtbar.

Bei Forderungen von Privaten muss eine Einrede durch den Staat erhoben werden.

Card 64

Question

Wie werden die Verjährungsfristen festgelegt/abgeleitet? Mache Beispiele aus der Rechtsprechung.

Answer

Bei Fehlen gesetzlicher Bestimmungen ist auf öffentlich-rechtliche Regelungen für verwandte Sachverhalte abzustellen. Ansonsten kann das Gericht privatrechtliche Bestimmungen (Art. 127/128 OR) analog anwenden oder selbst eine Regelung aufstellen.

Verjährung von öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsansprüchen: 5 Jahre.

Entschädigungen aus materieller Enteignung infolge Zonenplanänderungen: 10 Jahre nach Inkrafttreten des Zonenplans.

Als Enteignung von Nachbarrechten qualifizierte Schadenersatzansprüche: 10 Jahre nach Abschluss der schädigenden Handlung.

Formelle Enteignung der Abwehrrechte: 5 Jahre ab Entstehen des Entschädigungsanspruchs.

Card 65

Question

Was ist bei der Verwirkung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zu beachten?

Answer

Verwirkungsfristen können weder gehemmt noch unterbrochen noch erstreckt werden und sind von Amtes wegen zu berücksichtigen. Gilt allerdings nicht absolut. Das BGer geht von einer Verwirkung aus, wenn die Rechtsbeziehungen aus Gründen der Rechtssicherheit nach Ablauf einer bestimmten Frist endgültig festgelegt werden müssen.

Keine Berücksichtigung, wenn der Staat:

  • sich ohne Vorbehalt auf die Sache eingelassen hat; oder
  • asudrücklich darauf verzichtet hat.

Wiederherstellung möglich bei unverschuldeter, unüberwindbarer Verhinderung.

Card 66

Question

Wann ist eine Verrechnung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen möglich?

Answer

Die Verrechnung wird nicht von Amtes wegen beachtet; es bedarf stets einer Verrechnungserklärung. Voraussetzungen:

  • Forderung und Gegenforderung müssen zwischen den gleichen Rechtsträgern bestehen.
  • Die Forderungen müssen gleichartig sein.
  • Die Forderung des Verrechnenden muss fällig, diejenige der anderen Partei erfüllbar sein.

Die Privaten könne ihre Forderung gegenüber dem Gemeinwesen mit einer öffentlich-rechtlichen (nicht: privat-rechtlichen) Forderung des Gemeinwesens nur verrechnen, sofern das Gemeinwesen zustimmt (Art. 125 III OR).

Card 67

Question

Wann kann man auf verwaltungsrechtliche Rechte verzichten?

Answer

Grundsatz: Das Gemeinwesen kann nicht zum Voraus auf die Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht durch Private verzichten. Ausnahmen:

  • I.d.R. kann nachträglich auf die Ausübung eines bestimmten Rechts in einem konkreten Fall verzichtet werden (z.B. Rechtsmittelverzicht);
  • Die Privaten können auf übertragbare Rechte (vermögensrechtliche Ansprüche oder Baubewilligung) verzichten.

Gewisse Gesetze enthalten ausdrückliche Bestimmungen (Wasserrechtsgesetz, WRG).

Card 68

Question

Was ist eine Verfügung?

Answer

Die Verfügung ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird. Vgl. auch folgende Bestimmungen des VwVG:

Art. 5 VwVG:

Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen und zum Gegenstand haben:

a. Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten oder Pflichten;

b. Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder Umfanges von Rechten oder Pflichten;

c. Abweisung von Begehren auf Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung von Rechten oder Pflichten, oder Nichteintreten auf solche Begehren.

Card 69

Question

Welche Arten von Verfügungen existieren?

Answer

Rechtsgestaltende Verfügungen.

Verweigernde (negative) Verfügung: Erlass einer rechtsgestaltenden Verfügung wird abgelehnt. Auch die unrechtmässige Verweigerung oder Verzögerung einer Verfügung gilt als Verfügung (vgl. Art. 46a VwVG).

Feststellende Verfügung: Klärung der Rechtslage (z.B. Veranlagungsverfügung oder wenn Kosten noch nicht bestimmt werden können).

Mitwirkungsbedürftige Verfügung: Ohne Zustimmung des Betroffenen nicht rechtswirksam (z.B. Bewilligung, Konzession, Anstellungsverfügungen).

Bewilligungen und Meldepflichten (milderes Mittel als Bewilligung).

Plangenehmigung: Besondere Art. Mit ihr werden i.d.R. sämtliche nach Bundesrecht erforderlichen Bewilligungen erteilt. Kantonale Bewilligungen und Pläne sind nicht erforderlich.

Card 70

Question

Wann besteht ein Anspruch auf Erlass einer Feststellungsverfügung?

Answer

Wenn der Gesuchsteller ein schutzwürdiges, rechtliches oder tatsächliches Interesse nachweist, das nicht durch eine rechtsgestaltende Verfügung gewahrt werden kann (vgl. Art. 25 II VwVG).

Card 71

Question

Welche Arten von Nebenbestimmungen in Verfügungen existieren?

Answer

Befristung: Zeitliche Begrenzung ihrer Geltung oder Rechtswirksamkeit. Dies kann auch unbestimmt sein (z.B. Tod).

Bedingung: Rechtswirksamkeit wird von einem künftigen ungewissen Ereignis abhängig gemacht. Weitere Unterscheidung zwischen Suspensiv- und Resolutivbedingung.

Auflage: Verbundene, zusätzliche Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Auflage ist selbständig erzwingbar (z.B. mittels Vollstreckung, aber auch Widerruf der Verfügung).

Card 72

Question

Was sind die Voraussetzungen für den Erlass von Nebenbestimmungen?

Answer

Gesetzliche Grundlage: Braucht nicht ausdrücklich zu sein, es genügt der Zweck des Gesetzes oder das mit der Hauptanordnung zusammenhängende öffentliche Interesse. Unzulässig sind sachfremde Nebenbestimmungen.

Verhältnismässigkeit: Eignung, Erforderlichkeit, Verhältnismässigkeit zwischen Zweck und Wirkung des Eingriffs.

Card 73

Question

Was ist eine Allgemeinverfügung?

Was ist ihre Rechtsnatur?

Answer

Ordnung einer konkreten Situation, aber Adressierung an einen grösseren, nicht individuell bestimmten Personenkreis (z.B. Verkehrsanordnungen). Nicht: Verfügungen, die von einer grossen Zahl von Drittparteien angefochten werden können (z.T. kommen aber die gleichen Verfahrensregeln zur Anwendung, vgl. Art. 30a VwVG).

 

Card 74

Question

Wie ist eine Allgemeinverfügung verfahrensrechtlich zu behandeln?

Answer

Rechtlich wird die Allgemeinverfügung grundsätzlich wie eine gewöhnliche Verfügung behandelt (insb. Verfahren und Rechtsschutz). Zwangsweise Durchsetzung ist grundsätzlich möglich (gesetzliche Regelung vorbehalten). Gewisse Erleichterungen bei:

  • Rechtlichem Gehör (Art. 30a VwVG): Anhörung der Parteien mittels angemessener Frist. Nur diejenigen Parteien haben einen Anspruch auf rechtliches Gehör, welche wesentlich schwerwiegender betroffen werden als die übrige Vielzahl der Adressaten.
  • Eröffnung (Art. 36 lit. d VwVG): Gesetzliche Publikationspflicht.

Allgemeinverfügungen können akzessorisch auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden, sofern der Adressatenkreis offen und unbestimmt ist sowie die Rechtssicherheit nicht in Frage gestellt wird.

Card 75

Question

Was bedeutet der Begriff des Widerrufs einer Verfügung?

Answer

Die verfügende oder allenfalls eine übergeordnete Behörde eine - meist rechtskräftige - fehlerhafte Verfügung von Amtes wegen ändert. Dies unter der Voraussetzung, dass das Interesse an der richtigen Anwendung des objektiven Rechts der Vorrang vor den Interessen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zukommt.

Card 76

Question

Inwiefern spielt beim Widerruf einer Verfügung die Unterscheidung zwischen ursprünglicher fehlerhaften bzw. fehlerfreien Verfügung eine Rolle?

Answer

Keine entscheidende Rolle, in beiden Fällen ist hierfür allein die Abwägung zwischen dem Interesse an der richtigen Rechtsanwendung und dem Interesse am Vertrauensschutz und an der Rechtssicherheit massgebend.

Möglich ist, dass die ursprüngliche Fehlerlosigkeit einer Verfügung das Gewicht des Vertrauensschutzes verstärkt.

Card 77

Question

Wie ist der Widerruf einer Verfügung verfahrensmässig zu beurteilen?

Answer

Keine besonderen Vorschriften.

Einleitung erfolgt formlos.

Der Widerruf stellt selbst eine neue Verfügung dar. Es müssen die Regeln für die Eröffnung einer neuen Verfügung berücksichtigt werden (insb. rechtliches Gehör).

Card 78

Question

Was bedeutet Revision einer Verfügung?

Answer

Vom Gesetz besonders vorgesehene Möglichkeit, dass die entscheidende Behörde oder eine Rechtsmittelinstanz eine bereits in formelle Rechtskraft erwachsene Verfügung von Amtes wegen oder auf Begehren des Betroffenen hin aufheben oder ändern kann, wenn ein Revisionsgrund vorliegt ((insb. besonders schwerwiegender ursprünglicher Fehler).

Es ist ein ausserordentliches Rechtsmittel.

Card 79

Question

Was sind die Kriterien für den Widerruf einer Verfügung?

Answer

Regelung durch Gesetz: Einschlägiges Verwaltungsverfahrensrecht sowie das jeweilige Spezialgesetz. Z.B. Art. 30 SuG (Subventionsgesetz).

Falls keine Regelung durch Gesetz: Allgemeine Kriterien ähnliche des Vertrauensschutzes (Interessenabwägung). Zu berücksichtigen sind z.B. Dispositionen des Privaten gestützt auf die Vertrauensgrundlage, tatsächliches Vertrauen, Kausalität.

Widerruf ist nur bei fehlerhaften Verfügungen möglich.

Besteht die Änderung lediglich in einer neuen Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung, so darf die Verfügung über ein Dauerrechtsverhältnis nur ausnahmsweise angepasst werden. Kriterien sind: Hohe allgemeine Verbreitung, dass eine Nichtbefolgung ein Verstoss gegen das Gleichheitsgebot wäre.

Card 80

Question

Welche Fallgruppen von grundsätzlich nicht widerrufbaren Verfügungen gibt es?

Answer

Ausdrückliche gesetzliche Regelung: Z.B. Art. 38 KG (unrichtige Angaben, arglistige Erlangung der Zulassung) oder Art. 41 BüG (Nichtigerklärung einer Einbürgerung).

Einräumung eines wohlerworbenen Rechts (gegenseitiges Vertrauen zwischen Staat und Rechtsträger, dass die Rechtsbeziehung auf eine bestimmte Dauer grundsätzlich unverändert bleiben).

Verfügungen, die auf eingehenden Ermittlungs- und Einspracheverfahren beruhen: Baubewilligung, Steuerveranlagung. Beschränkung auf Fälle, in denen der relevante Mangel in einem solchen Verfahren geprüft wurde.

Einräumung einer Befugnis, von der der Berechtigte bereits Gebrauch gemacht hat.

Privatrechtsgestaltende Verfügung: Genehmigung eines zivilrechtlichen Vertrags. Wenn das Rechtsgeschäft abgeschlossen ist, ist ein Widerruf grundsätzlich nicht mehr möglich.

Verfügungen, über die ein Gericht materiell entschieden hat.

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