Card 1
Question
Wo ist der Grundsatz "nulla poena sine lege" geregelt?
Answer
Art. 1 StGB: Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.
Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zum Allgemeinen Strafrecht.
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Wo ist der Grundsatz "nulla poena sine lege" geregelt?
Art. 1 StGB: Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.
Wie ist der zeitliche Geltungsbereich des StGB definiert?
Art. 2 StGB:
Sowohl die Tathandlung als auch der Erfolg müssen sich grundsätzlich nach dem Inkrafttreten der Norm zugetragen haben.
Wie ist der räumliche Geltungsbereich des StGB grundsätzlich definiert?
Art. 3 I StGB: Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht (Territorialitätsprinzip).
Erfasste Szenarien bei vollendeten Delikten:
Erfasste Szenarien bei versuchten Delikten:
Wie wird das Territorialitätsprinzip im StGB für Inlandtaten relativiert bzw. präzisiert?
Präzisierung durch Ubiquitätsprinzip, vgl. Art. 8 I StGB:
Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als da begangen, wo der Täter es ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt, und da, wo der Erfolg eingetreten ist.
Der Versuch gilt als da begangen, wo der Täter ihn ausführt, und da, wo nach seiner Vorstellung der Erfolg hätte eintreten sollen.
Flaggenprinzip für in der Schweiz immatrikulierte Hochseeschiffe und Luftfahrzeuge (siehe Spezialgesetzgebung).
Welche räumlichen Anknüpfungspunkte für Taten im Ausland gibt es im StGB?
Aktives Personalitätsprinzip: Von einem Schweizer begangene Tat (Art. 7 StGB) sowie passives Personalitätsprinzip: An einem Schweizer begangene Tat (Art. 7 StGB).
Staatsschutzprinzip: Taten, die sich gegen die Schweiz als Staat richten (Art. 4 StGB).
Universalitäts-/Weltrechtsprinzip: Taten, zu deren Verfolgung sich die Schweiz verpflichtet hat (Art. 5, 6 StGB).
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege: Taten, bei denen der Tatverdächtige sich in der Schweiz aufhält, bei denen aber eine Auslieferung nicht in Betracht kommt (Art. 7 StGB).
Delegationsprinzip: Taten, bei denen ein ausländischer Staat die Schweiz um Verfolgung bittet (Art. 85 f. IRSG).
Welche Besonderheit ist bezüglich des räumlichen Geltungsbereichs bei Straftaten gegen Minderjährige im Ausland zu beachten?
Art. 5 I StGB:
Diesem Gesetz ist ausserdem unterworfen, wer sich in der Schweiz befindet, nicht ausgeliefert wird und im Ausland eine der folgenden Taten begangen hat:
a. Menschenhandel (Art. 182), sexuelle Nötigung (Art. 189), Vergewaltigung (Art. 190), Schändung (Art. 191) oder Förderung der Prostitution (Art. 195), wenn das Opfer weniger als 18 Jahre alt war;
abis. sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188) und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt (Art. 196);
b. sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187), wenn das Opfer weniger als 14 Jahre alt war;
c. qualifizierte Pornografie (Art. 197 Abs. 3 und 4), wenn die Gegenstände oder Vorführungen sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt hatten.
Wie ist der räumliche Geltungsbereich definiert bei gemäss staatsvertraglicher Verpflichtung verfolgten Auslandtaten?
Art. 6 I StGB:
Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, zu dessen Verfolgung sich die Schweiz durch ein internationales Übereinkommen verpflichtet hat, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a. die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt; und
b. der Täter sich in der Schweiz befindet und nicht an das Ausland ausgeliefert wird.
Art. 6 II StGB: Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als diejenigen nach dem Recht des Begehungsortes.
Wie ist das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege im StGB genau ausgestaltet?
Art. 7 I und II StGB:
Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a. die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt;
b. der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird; und
c. nach schweizerischem Recht die Tat die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
Falls Täter nicht Schweizer und kein Verbrechen/Vergehen gegen einen Schweizer, ist der obige Absatz nur anwendbar, wenn:
a. das Auslieferungsbegehren aus einem Grund abgewiesen wurde, der nicht die Art der Tat betrifft; oder
b. der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird.
Art. 7 IV StGB: Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
Welche Besonderheiten sind für Übertretungen zu beachten?
Art. 105 StGB: Die Bestimmungen über die bedingten und die teilbedingten Strafen (Art. 42 und 43), die Landesverweisung (Art. 66a-66d) sowie die Verantwortlichkeit des Unternehmens (Art. 102) sind bei Übertretungen nicht anwendbar. Bestrafung von Versuch/Gehilfenschaft nur in den vorgesehenen Fällen. Ebenso: Freiheitsentziehende Massnahmen (Art. 59-61 und 64), das Tätigkeitsverbot (Art. 67), das Kontakt- und Rayonverbot (Art. 67b) sowie die Veröffentlichung des Urteils (Art. 68).
Art. 106 StGB: Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse CHF 10 000 (Ersatzfreiheitsstrafen möglich).
Art. 107 StGB: Gemeinnützige Arbeit mit Zustimmung des Täters bis zu 360 Stunden möglich.
Art. 108 StGB: Strafverfolgung und Strafe verjähren in 3 Jahren.
Was ist ein Tätigkeitsdelikt?
Der Tatbestand wird mit der Vornahme einer Handlung erfüllt, ohne dass diese zu weiteren Wirkungen geführt haben muss.
Was ist ein Erfolgsdelikt?
Der Tatbestand wird erst dann erfüllt, wenn die Handlung des Täters ursächlich zu einer bestimmten, von ihr räumlich und zeitlich abschichtbaren Wikrung führt.
Was ist ein Verletzungsdelikt?
Das vom betreffenden Tatbestand geschützte Rechtsgut muss tatsächlich verletzt werden.
Was ist ein Gefährdungsdelikt?
Der Tatbestand setzt keine Schädigung, sondern nur die erhöhte Möglichkeit der Verletzung eines geschützten Rechtsgutes voraus.
Was ist ein Vorsatzdelikt?
Der Täter erfüllt das im Tatbestand umschriebene Verhalten mit Wissen und Willen.
Was ist ein Fahrlässigkeitsdelikt?
Der Täter erfüllt einen Tatbestand unwillentlich, aber wegen Missachtung einer Sorgfaltspflicht.
Was ist ein Zustandsdelikt?
Das tatbestandsmässige Verhalten wird mit der Herbeiführung eines rechtsgutsbeeinträchtigenden Zustandes abgeschlossen.
Was ist ein Dauerdelikt?
Der Tatbestand wird nicht nur durch das Bewirken eines solchen Zustands, sondern auch durch dessen Fortführung erfüllt.
Was ist ein gemeines Delikt?
Der betreffende Tatbestand kann von jedermann erfüllt werden.
Was ist ein echtes Sonderdelikt?
Der betreffende Tatbestand kann nur von einer Person mit gesetzlich bestimmten besonderen Eigenschaften erfüllt werden.
Was ist ein unechtes Sonderdelikt?
Der betreffende Tatbestand kann von jedermann erfüllt werden, doch untersteht ein Täter mit bestimmten besonderen Eigenschaften nach der Gesetzesbestimmung einer höheren Strafdrohung.
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