Back to overview

Allgemeines Strafrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zum Allgemeinen Strafrecht.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
201 flashcards No ratings yet 0 views
Add to my sets

Sign in to add this set to your collection. You will return here afterwards.

Cards in this set

Card 21

Question

Was ist ein eigenständiges Delikt?

Answer

Ein solches Delikt hängt nicht mit anderen Tatbeständen zusammen. Es gibt kein mit ihm direkt verwandtes Delikt.

Card 22

Question

Was ist ein Grunddelikt?

Answer

Delikt, als dessen Abwandlung sich ein oder mehrere andere Tatbestände erweisen ("Mutterdelikt").

Card 23

Question

Was ist ein abgewandeltes Delikt?

Answer

Ein vom Grunddelikt abgeleiteter Tatbestand:

  • Qualifiziertes Delikt: Schärfere Strafe oder Verfolgung ist erleichtert
  • Privilegiertes Delikt: Mildere Strafe oder Verfolung nur auf Antrag des Geschädigten

 

Card 24

Question

Ist Fahrlässigkeit immer strafbar?

Answer

Nein, vgl. Art. 12 I StGB: Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht.

Card 25

Question

In welchem Verhältnis stehen Verletzungsdelikte und Gefährdungsdelikte?

Answer

Verletzungsdelikt: Tatsächliche Verletzung. Gestaltung des Tatbestands: Tätigkeits- oder Erfolgsdelikt.

Konkretes Gefährdungsdelikt: Zustand, in welchem eine erhöhte Möglichkeit seiner Verletzung besteht. Gestaltung des Tatbestands: Erfolgsdelikt.

Abstraktes Gefährdungsdelikt: Verhalten als solches birgt regelmässig die erhöhte Möglichkeit einer Gefährdung. Gestaltung des Tatbestands: Tätigkeitsdelikt.

Soweit sie dasselbe Rechtsgut betreffen, sind Gefährdungsdelikte subsidiär zu Verletzungsdelikten.

Unterlassungsdelikte bzw. Unbotmässigkeitsdelikte sind bei der Gestaltung des Tatbestands jeweils eingeschlossen.

Card 26

Question

Welches menschliche Verhalten wird nicht vom strafrechtlichen Verhaltensbegriff erfasst?

Answer

Durch "vis absoluta" (Gewalt, die körperlichen Widerstand verunmöglicht) erzwungene Verhaltensweisen, Reflexe und im Zustande der völligen Bewusstlosigkeit ausgeführte Bewegungen.

Card 27

Question

Was gehört zum objektiven Tatbestand?

Answer

Tatsubjekt, Tathandlung oder Unterlassung, bei Erfolgsdelikten zudem die Wirkung dieses Verhaltens.

Card 28

Question

Was gehört zum subjektiven Tatbestand?

Answer

Vorsatz, bei bestimmten Delikten auch subjektive Unrechtselemente (wie Motive oder Gesinnungsmerkmale).

Es sind innere, psychische Merkmale, welche der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes zugrunde liegen müssen.

Bei bestimmten Delikten ist zudem eine Absicht erforderlich, die über den objektiven Tatbestand hinausgeht.

Card 29

Question

Was sind objektive Strafbarkeitsbedingungen?

Answer

Äussere Umstände, die nicht zur Beschreibung des verbotswidrigen Verhaltens gehören. Sie machen dessen Strafbarkeit in einschränkender Weise vom Eintritt einer zusätzlichen Bedingung abhängig.

Bsp.: Eintritt einer einfachen Körperverletzung beim Raufhandel bzw. Angriff.

Die objektiven Strafbarkeitsbedingungen brauchen vom Vorsatz nicht erfasst zu werden.

Card 30

Question

Was sind kongruente bzw. inkongruente Delikte?

Answer

Kongruente Delikte: Der Verwirklichungswille muss sich nur auf die objektiven Merkmale des Tatbestandes beziehen.

Inkongruente Delikte: Der Verwirklichungswille muss sich auf die objektiven Merkmale des Tatbestandes und auch auf darüber hinausgehende objektive Merkmale beziehen (inkongruente Delikte mit überschiessender Innentendenz).

Card 31

Question

Beschreibe das Vorsatzelement "Wissen".

Answer

Der Täter stellt sich alle zum objektiven Tatbestand gehörenden Merkmale vor. Eine besondere Vergegenwärtigung im Moment des Handels ist nicht nötig, es genügt "Mitbewusstsein".

Betr. tatbestandsmässiger Handlung: Täter ist sich aller objektiven Momente bewusst.

Betr. tatbestandsmässigen Erfolg: Täter muss erkennen, dass Handlung den Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolgs bewirkt bzw. bewirken könnte. Zudem: Vorstellung des Kausalverlaufs in groben Zügen. Weicht das ausgelöste Kausalgeschehen weitgehend ab, so handelt es sich um einen Versuch.

Card 32

Question

Beschreibe das Vorsatzelement "Wollen".

Answer

Täter muss Entschluss gefasst haben, die in seiner Vorstellungen enthaltenen objektiven Tatbestandsmerkale zu verwirklichen.

Betr. tatbestandsmässiger Handlung: Wer die Handlung im Wissen vollzieht, betätigt den erforderlichen Willen.

Betr. tatbestandsmässigem Erfolg: Täter muss Erfolg bewirken wollen und sich die Möglichkeit zuschreiben, ihn herbeizuführen (Tatmacht).

 

Card 33

Question

Welche Vorsatzformen im Hinblick auf den tatbestandsmässigen Erfolg existieren?

Answer

Direkter Vorsatz: Eintritt des Erfolgs wird direkt angestrebt.

Einfacher Vorsatz: Eintritt des Erfolgs wird beim anderen Zwecken dienenden Handeln für unumgänglich gehalten.

Eventualvorsatz: Eintritt des Erfolgs wird ernsthaft für möglich gehalten und in Kauf genommen.

Bewusste Fahrlässigkeit: Eintritt des Erfolgs wird für möglich gehalten, es wird jedoch auf das Ausbleiben vertraut.

Unbewusste Fahrlässigkeit: Eintritt des Erfolgs wird nicht einmal als Möglichkeit erkannt.

Card 34

Question

Beschreibe den "Versuch". Wie wird dieser bestraft?

Answer

Objektiver Tatbestand: Täter erfüllt höchstens einen Teil der Tatbstandselemente.

Subjektiver Tatbestand: Erfasst alle objektiven Merkmale. Sonderfall bei Erfolgsdelikten: Handlung war zwar kausal, der Erfolg ist aber aus anderen Gründen eingetreten.

Bestrafung nach Art. 22 I StGB: Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht ein oder kann dieser nicht eintreten, so kann das Gericht die Strafe mildern.

Card 35

Question

Beschreibe den "Versuch". Wie wird dieser bestraft?

Answer

Objektiver Tatbestand: Höchstens ein Teil der Tatbestandselemente, da Tatobjekt oder -mittel die Ausführung verunmöglichen.

Subjektiver Tatbestand: Erfasst alle objektiven Merkmale.

Bestrafung nach Art. 22 II StGB (Regelung nur für den Fall des groben Unverstands): Verkennt der Täter aus grobem Unverstand, dass die Tat nach der Art des Gegenstandes oder des Mittels, an oder mit dem er sie ausführen will, überhaupt nicht zur Vollendung gelangen kann, so bleibt er straflos.

Card 36

Question

Beschreibe den Sachverhalts- oder Tatbestandsirrtum. Wie wird dieser bestraft?

Answer

Objektiver Tatbestand: Erfüllung aller objektiver Tatbestandselemente.

Subjektiver Tatbestand: Verkennung des Vorliegens eines objektiven Merkmals im Moment des Handelns. Es entfällt der Vorsatz. Z.B. Irrtum über Tatobjekt, verwendeten Mittel, Tatumstände, rechtlich geprägte Elemente (z.B. fremdes Eigentum).

Bestrafung nach Art. 13 StGB:

Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt: Beurteilung nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat.

Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist.

Card 37

Question

Beschreibe den "aberratio ictus". Wie wird dieser bestraft?

Answer

Objektiver Tatbestand: Erfüllung sämtlicher objektiver Tatbestandselemente.

Subjektiver Tatbestand: Kein Irrtum, doch das Kausalgeschehen nimmt einen unerwarteten Verlauf.

Bestrafung:

  • Anvisierter und eingetretener Erfolg entsprechen verschiedenen Tatbeständen: Anvisierter Erfolg = Bestrafung wegen Versuch, eingetretener Erfolg = fahrlässige Verübung.
  • Gleichwertigkeit des anvisierten und eingetretenen Erfolgs: Bestrafung wegen vollendeter Begehung, solange aberratio noch im Rahmen der verbundenen Risiken lag (a.M. die h.L.).

 

Card 38

Question

Beschreibe den Rechtsirrtum. Wie wird dieser bestraft?

Answer

Objektiver Tatbestand: Erfüllung sämtlicher objektiver Tatbestandselement oder Versuch.

Subjektiver Tatbestand: Täter hält sein Verhalten fälschlicherweise für schlechthin unverboten (Verbotsirrtum/direkter Rechtsirrtum) oder ausnahmsweise erlaubt (indirekter Rechtsirrtum).

Bestrafung nach Art. 21 StGB: Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum vermeidbar, so mildert das Gericht die Strafe.

Card 39

Question

Wie ist eine irrtümliche Annahme eines Rechtfertigungsgrundes einzuordnen?

Answer

Annahme einer falschen Sachlage, die andernfalls einen Rechtfertigungsgrund schaffen würden: Behandlung als Sachverhaltsirrtum (Art. 13 StGB; Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen, insb. Putativnotwehr, -notstand, -einwilligung).

Tun wird unter richtiger Einschätzung der Sachlage als ausnahmsweise erlaubt gehalten: Behandlung als indirekter Rechtsirrtum (Art. 21 StGB). M.a.W. stellt sich der Täter einen Rechtfertigungsgrund vor, der in Wirklichkeit gar nicht vorgesehen ist. Ebenso: Irrtum über den Umfang der von einem tatsächlich bestehenden Rechtfertigungsgrund verliehenen Eingriffsbefugnis.

Card 40

Question

Wie wird die irrtümliche Annahme eines Rechtfertigungsgrundes in Form eines Sachverhaltsirrtum bestraft?

Answer

Im Falle eines Sachverhaltsirrtums (Art. 13 StGB): Beurteilung nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorstellt. Mögliche Resultate:

  • Keine Bestrafung aufgrund des Vorsatzdelikts, da seine Tat gemäss vorgestelltem Sachverhalt gerechtfertigt wäre. Es wird dann gemäss Art. 13 II geprüft, ob der Irrtum vermeidbar gewesen wäre:
    • Unvermeidbar: Straflosigkeit
    • Vermeidbarkeit: Bestrafung für fahrlässige Tatbegehung
  • Täter überschreitet die Eingriffsbefugnis gemäss vorgestelltem Sachverhalt: Die Tat bleibt rechtswidrig. Bestrafung für vorsätzliche Tatbegehung in Berücksichtigung von Strafmilderungsgründen (Notwehrexzess, Art. 16 StGB oder Notstandsexzess, Art. 18 StGB)

How to use this set

Read the preview and check whether the content and answers suit your learning goal. You can add the public set to your sets to study it. Your account shows the available actions.

Rejoining the server...

Rejoin failed... trying again in seconds.

Failed to rejoin.
Please retry or reload the page.

The session has been paused by the server.

Failed to resume the session.
Please reload the page.