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Allgemeines Strafrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zum Allgemeinen Strafrecht.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 41

Question

Wie wird die irrtümliche Annahme eines Rechtfertigungsgrundes in Form eines Rechtsirrtums bestraft?

Answer

Vermeidbar: Täter handelt schuldhaft und strafbar. Das Gericht hat die Strafe obligatorisch zu mildern.

Unvermeidbar: Täter handelt nicht schuldhaft und bleibt straflos.

Card 42

Question

Welche Phasen können bei der Deliktsausführung unterschieden werden?

Answer

Vorbereitungshandlungen: Vorkehren, welche die Ausführung einer Straftat ermöglichen sollen.

Schwelle zur Tatausführung.

Stadium: Unvollendeter Versuch, Rücktritt vom Versuch ist möglich. Beginn der Tatausführung, aber keine Erfüllung aller objektiven Tatbestandselemente.

Vollendeter Versuch: Grnds. nur bei Erfolgsdelikten. Täter hat alles getan, was er nach seinem Tatplan zur Herbeiführung des Erfolgs für notwendig hielt. Dieser tritt aber nicht ein.

Stadium, in dem tätige Reue möglich ist: Täter verhindert nach der Vollendung aus eigenem Antrieb den Erfolgseintritt oder trägt zu dessen Nichteintreten bei. Gelingt dies nicht, kann aufrichtige Reue (Art. 48 lit. d StGB) angenommen werden.

Vollendung der Tat.

Stadium, in dem Betätigung aufrichtiger Reue möglich ist.

Beendigung der Tat.

Card 43

Question

Sind Vorbereitungshandlungen strafbar?

Answer

Grundsätzlich keine Strafbarkeit. Ausnahmen in Art. 226ter StGB betreffend Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlen sowie Art. 260bis StGB:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:

  • a. Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
  • b. Mord (Art. 112);
  • c. Schwere Körperverletzung (Art. 122);
  • cbis. Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124);
  • d. Raub (Art. 140);
  • e. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
  • f. Geiselnahme (Art. 185);
  • fbis. Verschwindenlassen (Art. 185bis);
  • g. Brandstiftung (Art. 221);
  • h. Völkermord (Art. 264);
  • i. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
  • j. Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).

Rücktritt ist straflos (Abs. 2).

Card 44

Question

Wann ist die Schwelle zur Tatausführung überschritten?

Answer

Schwellentheorie: Täter beginnt mit der Ausführung des Deliktes, wenn er nach seinem Plan den letzten entscheidenden Schritt ins Verbrechen getan hat, von dem es i.d.R. kein Zurück mehr gibt, es sei denn wegen äusserer Umstände.

Card 45

Question

Wie wird der unvollendete Versuch bestraft?

Answer

Art. 22 I StGB: Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht ein oder kann dieser nicht eintreten, so kann das Gericht die Strafe mildern.

Art. 23 StGB: Führt der Täter aus eigenem Antrieb die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder trägt er dazu bei, die Vollendung der Tat zu verhindern, so kann das Gericht die Strafe mildern oder von einer Bestrafung absehen.

Card 46

Question

Wie wird ein vollendeter Versuch bestraft?

Answer

Art. 22 I StGB: Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht ein oder kann dieser nicht eintreten, so kann das Gericht die Strafe mildern.

Dies ist allerdings nur bei Erfolgsdelikten anwendbar.

Card 47

Question

Welche Straffolgen hat tätige Reue?

Answer

Art. 23 StGB: Führt der Täter aus eigenem Antrieb die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder trägt er dazu bei, die Vollendung der Tat zu verhindern, so kann das Gericht die Strafe mildern oder von einer Bestrafung absehen.

Nach zutreffender Ansicht sollte es genügen, wenn der Täter mit dem Ziel tätig wird, den Eintritt des Erfolges zu verhindern.

 

Card 48

Question

Welche Formen von Beteiligung mehrer Personen an einer Straftat gibt es?

Answer

Besondere Formen der Täterschaft (Bestrafung als Täter):

  • Nebentäterschaft
  • Mittelbare Täterschaft
  • Mittäterschaft

Teilnahme i.e.S.:

  • Anstiftung (Bestrafung nach Art. 24 StGB)
  • Gehilfenschaft (Bestrafung nach Art. 25 StGB)

Card 49

Question

Beschreibe den Tatbestand der Anstiftung.

Answer

Art. 24 StGB

Objektiver Tatbestand: Jemand nimmt unmittelbar auf die Willensbildung einer bestimmten Person dahingehend Einfluss, dass er diese zur Ausführung einer konkreten vorsätzlichen Straftat anregt (nähere Bezeichnung von Angriffsobjekt, Tatort oder der Art und Weise). Dadurch bewirkt er ihren Tatentschluss und als Folge die vorsätzliche Verübung der Hauptat.

Subjektiver Tatbestand: Bewusstsein, bei der angegangenen Person mindestens möglicherweise den Entschluss zur Verübung einer konkreten Straftat hervorzurufen. Wissen um sämtliche objektiven und subjektiven Merkmale der angeregten Haupttat. Wille, dass diese Person die angeregte Haupttat mit sämtlichen Merkmalen verwirklicht.

Card 50

Question

Wann ist ein Anstiftungsversuch strafbar?

Answer

Ein Versuch liegt in folgenden Fällen vor:

  • Der Haupttäter wird trotz der Anstiftung nicht in strafbarer Weise tätig.
  • Der Haupttäter wird aufgrund der Anstiftung tätig, jedoch nicht im angeregten Sinne.

Art. 24 II StGB: Wer jemanden zu einem Verbrechen zu bestimmen versucht, wird wegen Versuchs dieses Verbrechens bestraft.

Card 51

Question

Was ist ein Anstiftungsexzess? Wie wird ein solcher bestraft?

Answer

Definition: Der Haupttäter wird aufgrund einer Anstiftung tätig, jedoch nicht im angeregten Sinne. Dies kann qualitativ oder quantitativ sein.

  • In qualitativer Hinsicht: Es liegt ein Versuch des Anstifters vor.
  • In quantitativer Hinsicht, wobei der Haupttäter:
    • über das Ansinnen hinaus geht: Vollendete Anstiftung zur gewollten Tat.
    • hinter dem Ansinnen des Anstifters zurückbleibt: Vollendete Anstiftung zur verübten Tat und versuchte Anstiftung zur angeregten Tat.

Card 52

Question

Beschreibe den Tatbestand der Gehilfenschaft.

Answer

Art. 25 StGB

Objektiver Tatbestand: Jemand bewirkt durch ein aktives Verhalten beliebiger Art oder durch ein passives Verhalten gegenüber der im Ausführungsstadium stehenden Haupttat, wobei er kraft seiner Garantenstellung zum Eingreifen verpflichtet wäre, eine Förderung der Ausführung der Haupttat (nur Verbrechen oder Vergehen).

Es ist erforderlich, dass der Gehilfe die Erfolgschancen erhöht (tatsächliche Förderung).

Die Haupttat muss wenigstens strafbar versucht worden sein.

Straflos hingegen: Vor der Ausführung der Haupttat geleistete eventualvorsätzliche Beihilfe durch alltägliche Verrichtung im Rahmen der üblichen Geschäfts- oder Berufstätigkeit.

Subjektiver Tatbestand: Wissen, mindestens möglicherweise die Haupttat zu unterstützen. Handeln im Bewusstsein um die objektiven und subjektiven Merkmale der Haupttat. Wille, die Haupttat zu unterstützen.

Card 53

Question

Was gilt, wenn die Haupttat nicht entsprechend des Vorsatzes des Gehilfen ausgeführt wurde?

Answer

Haupttäter erfüllt einen anderen Tatbestand in quantitativer Hinsicht, der:

  • hinter den Vorstellungen des Gehilfen zurückbleiben: Vollendete, strafbare Beihilfe zur verübten Tat.
  • über die Vorstellungen des Gehilfen hinausgeht: Vollendete, strafbare Beihilfe zur entsprechend vorgestellten Tat des Gehilfen.

Haupttäter erfüllt einen anderen Tatbestand in qualitativer Hinsicht: Strafloser Versuch von Beihilfe.

Keine Förderung durch den Beitrag des Gehilfen: Strafloser Versuch von Beihilfe.

Haupttäter wird nicht in strafbarer Weise tätig: Strafloser Versuch von Beihilfe.

Card 54

Question

Beschreibe die Mittäterschaft.

Answer

Objektiver Tatbestand: Mehrere Täter verwirklichen gemeinsam ein deliktisches Vorhaben, wobei jeder von ihnen bei der Ausführung einen wesentlichen Tatbeitrag leistet.

Wesentlichkeit: Beurteilt sich nach dem konkreten Tatplan und der objektiv beigemessenen Bedeutung (Indiz: Ausmann an der Beute). Lässt es das Delikt nicht zu oder erscheint es unzweckmässig, genügt die blosse Bereitschaft zur Übernahme wesentlicher Tatbeiträge (subsidiär).

BGer: Zur Begründung genügt alternativ die massgebliche Beteiligung bei Beschlussfassung, Planung oder Ausführung. Indessen wurde eine Beteiligung nur an der Planung nicht als genügend erachtet.

Subjektiver Tatbestand: Handeln im Bewusstsein um die einzelnen Beiträge zur Verwirklichung eines deliktischen Vorhabens aufgrund eines gemeinsam getragenen Tatentschlusses.

Jeder Täter ist verantwortlich für das deliktische Verhalten aller Mitwirkenden. Ausnahme: Ein Täter geht über das geplante gemeinsame Verhalten hinaus. Nachträglicher Beitritt (sukzessive Mittäterschaft) ist möglich, aber keine Rückwirkung.

Card 55

Question

Welche Straffolgen treten je Deliktsphase bei Mittäterschaft ein, wenn sich ein Mittäter distanziert?

Answer

Distanzierung während:

Massgeblicher Beteiligung beim Tatentschluss: Straflos.

Teilweiser Vorbereitung: Grundsätzlich straflos (ausnahmsweise Strafbarkeit, z.B. bei Art. 260bis StGB).

Vollständiger Vorbereitung: Bestrafung wegen Mittäterschaftsversuch (Art. 22 I StGB ev. i.V.m. Art. 23 I und IV StGB) oder Beihilfe.

Teilweiser Ausführung: Bestrafung wegen Mittäterschaftsversuch (Art. 22 I i.V.m. Art. 23 II StGB [Rücktritt]).

Vollständiger Ausführung: Bestrafung wegen vollendetem Mittäterschaftsversuch mit tätiger Reue (Art. 23 IV StGB).

Nach tatbestandsmässigem Erfolg: Betätigung aufrichtiger Reue (Art. 48 lit. d StGB).

Card 56

Question

Was bedeutet mittelbare Täterschaft? Wie wird diese bestraft?

Answer

Mittelbare Täter benützt einen anderen Menschen, um durch ihn die beabsichtigte strafbare Handlung ausführen zu lassen. Der Tatmittler verwirklicht die vom mittelbaren Täter angestrebte Handlung.

Bestrafung: Der mittelbare Täter wird für versuchte oder vollendete Verübung der Tat durch den Tatmittler bestraft. Tatmittler: Regelmässig straffrei, vorbehalten ist die Strafbarkeit einer fahrlässigen Herbeiführung des verursachten Erfolgs.

Card 57

Question

Definiere die Nebentäterschaft. Wie wird diese bestraft?

Answer

Mehrere Personen bewirken unabhängig voneinander den Eintritt eines tatbestandsmässigen Erfolges an demselben Objekt. Jeder Nebentäter ist strafrechtlich wie ein Alleintäter verantwortlich.

Card 58

Question

Was bedeutet der Grundsatz der limitierten Akzessorietät der Teilnahmehandlung? Wie wirkt sie sich bei der Strafbarkeit des Teilnehmers aus?

Answer

Ableitung aus Art. 27 StGB: Besondere persönliche Verhältnisse, Eigenschaften und Umstände, welche die Strafbarkeit erhöhen, vermindern oder ausschliessen, werden bei dem Täter oder Teilnehmer berücksichtigt, bei dem sie vorliegen. M.a.W. wird die Tatbestandsmässigkeit der Haupttat vorausgesetzt.

Anwendung auf den Teilnehmer:

Haupttat ist tatbestandsmässig und rechtswidrig: Teilnahmehandlung ist tatbestandsmässig, der Teilnehmer ist zu bestrafen. Ausnahme: Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe.

Haupttat ist tatbestandsmässig aber nicht rechtswidrig: Teilnehmer ist straflos.

Haupttat ist nicht tatbestandsmässig: Teilnehmer ist straflos.

Haupttat weder vollendet noch versucht: Ev. Anstiftungsversuch gegeben.

Card 59

Question

Was bedeutet der Grundsatz der Akzessorietät der Strafdrohung bei Teilnehmerschaft?

Answer

Vgl. Art. 27 StGB

Unter den Merkmalen der Haupttat sind:

  • persönliche Verhältnisse, Eigenschaften oder Umstände straferhöhender, -mindernder oder -ausschliessender Art nicht auf den Teilnehmer übertragbar: Keine Akzessorietät.
  • persönliche Verhältnisse, Eigenschaften oder Umstände strafbegründender Art auf den Teilnehmer übertragbar, sofern dieser Kenntnis vom entsprechenden Merkmal hat: Akzessorietät.
  • Sachliche Merkmale straferhöhender, -mindernder oder -ausschliessender Art auf den Teilnehmer übertragbar, sofern dieser Kenntnis vom entsprechenden Merkmal hat: Akzessorietät. Als solche gelten Merkmale, welche nach der Rechtsprechung des BGer nur die objektive Schwere der Tat verändern.

Anstifter und Gehilfen unterstehen auch bei Sonderdelikten der gleichen Strafdrohung wie der Haupttäter (vgl. Art. 24 I und 25 StGB). Bei Sonderdelikten besteht jedoch eine obligatorische Strafmilderung (Art. 48a StGB).

Card 60

Question

Wie ist Strafbarkeit bei der Teilnahme an Sonderdelikten ausgestaltet?

Answer

Unechtes Sonderdelikt: Strafbarkeit des "extraneus" nach der Strafdrohung für das qualifizierte Delikt. Aufgrund Art. 26 StGB ist der "extraneus" auch beim unechten Sonderdelikt nach der Strafdrohung des qualifzierten Tatbestandes zu beurteilen. Fehlende Sondereigenschaft führt zu einer Strafmilderung (Art. 48a StGB).

Echtes Sonderdelikt: Strafdrohung für den Sonderdeliktstatbestand. Der wie ein Mittäter agierende "extraneus" kann nur als Gehilfe bestraft werden. Fehlende Sondereigenschaft führt zu einer Strafmilderung (Art. 48a StGB).

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