Card 61
Question
Wie wird das Zusammentreffen mehrerer verschiedener Beteiligungsformen behandelt?
Answer
Die intensivere Beteiligungsart umfasst auch die andere Form (unechte Konkurrenz). Ausnahme: Wirkt ein anstiftender "extraneus" bei der Ausführung mit, kann er nicht als Mittäter gelten, sondern als Gehilfe. Diese konkurriert entgegen der h.L. echt mit der Anstiftung.
| Zusammentreffen von/mit | Mittäterschaft | Anstiftung | Gehilfenschaft |
| Mittäterschaft | Mittäterschaft | Mittäterschaft | |
| Anstiftung | Mittäterschaft | Anstiftung | |
|
Gehilfenschaft |
Mittäterschaft | Anstiftung |