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Arbeitsrecht Kapitel 3 - Fragen und Wiederholungsfragen

Discover Arbeitsrecht Kapitel 3 - Fragen und Wiederholungsfragen: 48 flashcards with questions and answers.

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Was bildet die allgemeine Grundlage für den Arbeitsvertrag?

Answer

die den Arbeitsvertrag regelnden Bestimmungen der §§ 1151 bis 1164 ABGB, die überall dort anzuwenden sind, wo es an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen fehlt.

Card 2

Question

In welchem Sonderfall greift man auch auf die Bestimmungen des ABGB zurück und wie bezeichnet man dies?

Answer

Wenn die Normen der Spezialgesetze nicht ausreichen. Das wird als subsidiäre Wirkung des ABGB bezeichnet.

Card 3

Question

Warum ist die Unterscheidung zwischen Dienst- und Werkvertrag so wichtig?

Answer

Für beide gelten unterschiedliche Vorschriften, z.B. gilt die SV Vorschrift, KV und Arbeitnehmervorschrift nur für den Dienstvertrag. Diese Pflichten möchten manchmal mit dem Abschluss eines WV vermieden werden (Flucht aus dem AR). Wenn ein Vertrag ein DV ist, aber mit WV betitelt wird, wird dieser vor Gericht nicht akzeptiert. Akzeptiert wird nur, wenn wirklich nur ein Werk hergestellt werden soll, und das gewünschte Ergebnis als Dienstleistung im WV abschließend geregelt ist.

Card 4

Question

Was ist der wesentliche Inhalt eines DV?

Answer

Bereitschaft zur Dienstleistung für eine bestimmte Zeit Die vereinbarten Leistungen werden nur umschrieben (z.B. Verkäufer:in, Buchhalter:in) und durch die Weisungen des AG definiert.

Card 5

Question

Wann muss kein Dienstzettel ausgestellt werden? Bzw. wann muss er ausgestellt werden?

Answer

wenn die Dauer des DV höchstens ein Monat beträgt oder ein schritfliche DV ausgehändigt wurde, der die 13 Punkte enthält. §2(3) AVRAG Wenn eine Auslandstätigkeit länger als 1 Monat dauert, muss ein DZ ausgehändigt werden, der die voraussichtliche Dauer und die zusätzliche Vergütung enthält (welche Währung, welches Entgelt) Das AVRAG gilt auch für Arbeiter = auch ihnen ist ein DZ auszustellen. Wird kein DZ ausgestellt, gibt es keine Sanktionen laut AVRAG; es besteht aber ein gerichtlich einklagbarer Anspruch und berechtigt bei Verletzung zum vorzeitigen Austritt.

Card 6

Question

Worin unterscheiden sich der DZ und DV?

Answer

Der DZ ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichte des AV, zählt als "Beweisurkunde" und ist eine Wissenserklärung. Sie geben nur bereits Vereinbartes wieder und können gemachte Vereinbarungen nicht ändern oder ersetzen. Er ist notwendig schriftlich. Der Dienstvertrag kann schriftlich, mündlich oder schlüssig zustande kommen; Mindesterfordernis ist die Einigung über die Art der Arbeit und Entlohnung. Beide sind gebührenfrei. Ein DV ist vorteilhafter, weil dieser unterschrieben wird und nicht im Nachhinein behauptet werden kann, dass etwas anderes vereinbart wurde. Beste Lösung: Schriftlicher DV.

Card 7

Question

Warum muss ein freier DN einen DZ bekommen?

Answer

Seit 01.08.2004 (AM Reformgesetz) wurde in § 1164a ABGB auch ein DZ für einen freien DN Pflicht - ähnelt dem § 2 AVRAG. Der Dienstzettel dient zur Beweissicherung gibt eine bessere Information über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.

Card 8

Question

Welche Arten von AVs gibt es?

Answer

Sie werden eingeteilt nach: Art der Verwendung (Arbeiter, AnG; Lehrlinge) nach Dauer des AVs (Befristet, Unbefristet, Probe DV) nach Ausmaß der AZ (VZ oder TZ)

Card 9

Question

1. Wie definiert man einen Arbeitsvertrag?

Answer

Jedem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem verpflichtet sich der AN zur Arbeitsleistung für andere, den AG (juristische oder natürliche Person, GmbH) = Parteien des Arbeitsvertrages. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn eine Person (AN) ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dabei unter Leitung einer anderen Person (AG oder dessen Stellvertreter) in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätigt ist.

Card 10

Question

2. Was versteht man unter AG und unter AN?

Answer

Der AN stellt dem AG seine Arbeitskraft zur Verfügung.

Card 11

Question

3. Wer kann AG und wer kann AN sein?

Answer

AN kann nur eine natürliche Person sein, Arbeitgeber auch eine juristische Person (GmbH)

Card 12

Question

4. Was bedeutet persönliche Abhängigkeit im AR? Welche Merkmale gibt es dafür?

Answer

Persönliche Abhängigkeit = AN hat keine Bestimmungsfreiheit, ist das wesentliche Kriterium für ein Arbeitsverhältnis. Dazu zählen: Einbindung in die Betriebsorganisation und Unterwerfung unter die betrieblichen Ordnungsvorschriften; Nutzung der Betriebsmittel Persönliche Weisungsgebundenheit; hinsichtlich Zeit, Ort und persönlichem Verhalten am Arbeitsplatz Kontrollunterworfenheit; Weisungen werden vorgegeben Disziplinäre Verantwortung: AN muss für Fehlverhalten im Betrieb einstehen, kann mit Verwarnungen/Konsequenzen verbunden sein Höchstpersönliche Arbeitsleistung: Kann sich nicht vertreten lassen. Wichtig für die Definition ist die Gesamtbetrachtung, es muss nicht jeder Punkt vorliegen.

Card 13

Question

4a) Wie lautet die Abgrenzung zum Werkvertrag?

Answer

§ 1151 ABGB - wenns ich jemand auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet - Dienstvertrag; wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt - Werkvertrag

Card 14

Question

5. Was wissen Sie über die Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag, Werkvertrag und freien Dienstvertrag?

Answer

Die größten Unterschiede sind Dauerschuldverhältnis vs. Zielschuldverhältnis, sowie die Reihe von Vorschriften, die es nur beim DV gibt (SV, KV, Arbeitnehmerschutzvorschrift). Manchmal wird ein WV abgeschlossen um aus dem Arbeitsrecht zu flüchten, muss vom Inhalt her ein Werkvertrag sein, sonst hält er vor Gericht nicht. Das gewünscht Ergebnis muss abschließend vereinbart werden und es ist daher auch eindeutig feststellbar, wann das Werk vollendet ist und beim Kunden abgeliefert wird. Wenn nur eine Art der zu erbringenden Dienstleistungen vereinbart wird, die konkret zu erbringende Tätigkeit aber erst durch die Weisungen des DG festgelegt wird, liegt jedenfalls ein DV vor. DV: Dauerschuldverhältnis; Arbeit unter Leitung und Weisung; Arbeit mit den Arbeitsmitteln des Betriebes/AG; persönliche Arbeitspflicht; Haftung des AN für Diligenz; schuldet das Bemühen. Persönliche und wirtschaftliche Unterordnung des AN im Betrieb des AG in disziplinärer Verantwortung WV: Zielschuldverhältnis; Erfolg nach eigenem Plan; Arbeit mit eigenen Mitteln; Vertretbarkeit; Haftung für Sorgfalt und Gewährleistung für Mänger der Arbeit; Gefahr des Misslingens wird übernommen. Das Geschäft eines selbstständigen Unternehmers. Wird das Werk nicht vollendet, hat er keinen Anspruch auf Lohn. Freier DV: Einordnung des DN im Betrieb nicht vorgesehen; Einteilung der AZ, Art der Erbrinungen ist freigestellt. Unterliegen der SV Pflicht, außer die Leistung wird im Rahmen eines eigenen Unternehmens erbracht.

Card 15

Question

5a) Wann liegt ein freier DV vor?

Answer

Wenn sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, einem Auftraggeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ohne sich in persönliche Abhängigkeit zu begeben. Diese Unabhängigkeit zeigt sich zB durch fehlende Weisungsbindung hinsichtlich AZ, Arbeitsort und Verhalten bei der Arbeit; fehlende Kontrollbefugnisse des Auftraggebers, fehlende Einbindung bzw. Eingliederung ind en Betrieb des Auftraggebers, ein Vertretungsrecht und eigene Betriebsmittel (wieder in der Gesamtheit zu betrachten), ist wie ein Dauerschuldverhältnis.

Card 16

Question

6. Wie unterscheiden sich Dienstvertrag und Dienstzettel? Welche Bedeutung hat der Unterschied für die Praxis?

Answer

Der DZ ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichte des AV, zählt als "Beweisurkunde" und ist eine Wissenserklärung. Sie geben nur bereits Vereinbartes wieder und können gemachte Vereinbarungen nicht ändern oder ersetzen. Er ist notwendig schriftlich. Der Dienstvertrag kann schriftlich, mündlich oder schlüssig zustande kommen; Mindesterfordernis ist die Einigung über die Art der Arbeit und Entlohnung. Beide sind gebührenfrei. Ein DV ist vorteilhafter, weil dieser unterschrieben wird und nicht im Nachhinein behauptet werden kann, dass etwas anderes vereinbart wurde. Beste Lösung: Schriftlicher DV.

Card 17

Question

7. Welche Arten von Dienstverhältnissen gibt es?

Answer

Arbeiter - Angestellte - Lehrling; Befristetes DV, Probe DV, Unbefristetes DV, Vollzeit, Teilzeit

Card 18

Question

8. Wie ist ein Angestellter definiert? Wo findet sich die Definition?

Answer

§ 1 (1) AngG: Personen, die im Geschäftsbetrieb eines Kaufmannes vorwiegend zur Leistung kaufmännischer (Handlungsgehilfen) oder höherer, nicht kaufmännischer Dienste oder zu Kanzleiarbeiten angestellt sind.

Card 19

Question

9. Was wissen Sie über Ferialarbeit und Ferialpraxis?

Answer

Ferialarbeit = kein Ausbildungsverhältnis, auf Entgelt ausgelegt, sind normale DVs, kv Mindestentgelt, Abrechnung wie normale DN. Wenn auf eine Befristung vergessen wird, zählt die KDG Frist.

Card 20

Question

9a) Was sind Pflichtpraktikanten?

Answer

Echter Pflichtpraktikant - keine persönliche Arbeitsverpflichtung; keine Bindung an betriebliche Arbeitszeit, muss nur Sicherheitsvorschriften beachten, kein DV (Praktikumsvereinbarung und Ausbildungsdokumentation empfohlen!) Nur anwendbar: ASchG, unter 18 KJBG und das ASGG. Wird Taschengeld bezahlt - Anmeldung zur SV. Erst mit 15 erlaubt (außer Pflichtpraktika Schule). Pflichtpraktikant - wenn in den Betrieb eingebunden, Entlohnung nach KV wie Lehrling im LJ (Gastgewerbe ist immer ein DV); es gelten die AR Bestimmungen, befristetes DV. Besonderheit, wenn Praktikanten vom Geltungsbereich des KV ausgenommen sind - niedrigst mögliche Einstufung, Vereinbarung, auch SZ müssen vereinbart werden.

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