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Compliance_2026_DE (B1-B14)

Fragen zur Vorbereitung auf Zertifizierungs-Prüfungen zum CO

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 41

Question

Ein Compliance Officer ordnet verschiedene CMS-Maßnahmen den drei Programmsäulen zu. Welche der folgenden Zuordnungen ist korrekt?

Answer

  • Genehmigungsprozesse mit Wertgrenzen → Aufdeckung; Meldekanal für Hinweisgebende → Verhinderung
  • Schulungen zur Anti-Korruptions-Richtlinie → Verhinderung; Genehmigungsprozesse mit Wertgrenzen → Verhinderung
  • Interne Untersuchungen → Verhinderung; Verhaltenskodex → Aufdeckung
  • Sanktionierungsgremium → Aufdeckung; Betriebsbegehungen → Verhinderung
  • Interne Audits → Reaktion; Schulungen → Aufdeckung

Card 42

Question

Nach Aufdeckung eines schwerwiegenden Korruptionsfalls im Vertrieb leitet das Unternehmen sofortige Maßnahmen ein. Welche der folgenden Maßnahmen ist typischerweise der Reaktionssäule des Compliance-Programms zuzuordnen?

Answer

  • Einführung eines anonymen Hinweisgebersystems für zukünftige Meldungen
  • Durchführung einer unternehmensweiten Schulung zur Anti-Korruptions-Policy
  • Einberufung eines Gremiums zur Sanktionierung der beteiligten Personen und Beseitigung der entdeckten Kontrollschwäche
  • Erstellung einer Risikomatrix für den Bereich Vertrieb und internationale Märkte
  • Veröffentlichung einer Pressemitteilung zur Stärkung des Unternehmensimages

Card 43

Question

Die Rechtsabteilung eines Unternehmens schlägt vor, in den neuen Verhaltenskodex auch ein Kapitel über die „allgemeine private Lebensführung der Mitarbeitenden” aufzunehmen, da das Unternehmen ein positives Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit wahren möchte. Wie ist dieser Vorschlag zu bewerten?

Answer

  • Der Vorschlag ist rechtlich unbedenklich, solange die Regelungen durch Betriebsvereinbarung eingeführt werden
  • Der Vorschlag ist sinnvoll, da ein Verhaltenskodex alle Lebensbereiche der Mitarbeitenden umfassen kann
  • Der Vorschlag ist abzulehnen, da die private Lebensführung ohne Organisationsbezug nicht Gegenstand eines Verhaltenskodex sein kann und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (GG Art. 2) zu beachten ist
  • Der Vorschlag ist möglich, muss aber vom Compliance Officer ausdrücklich genehmigt werden
  • Der Vorschlag ist umsetzbar, wenn die Mitarbeitenden individuell zustimmen

Card 44

Question

Ein Unternehmen mit 120 Mitarbeitenden und einem gewählten Betriebsrat möchte einen neuen Verhaltenskodex einführen, der u. a. Regelungen zur Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel enthält. Die Geschäftsführung plant, den Kodex per Aushang einzuführen, ohne den Betriebsrat zu informieren. Welche Aussage ist korrekt?

Answer

  • Das Vorgehen ist zulässig, solange der Compliance Officer den Kodex vorab genehmigt hat
  • Das Vorgehen ist problematisch, da Regelungen zum Ordnungsverhalten im Betrieb der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG unterliegen und ohne Betriebsratsbeteiligung nicht rechtswirksam eingeführt werden können
  • Das Vorgehen ist zulässig, da die 50-Mitarbeitenden-Schwelle bereits überschritten ist und damit keine Mitbestimmungspflicht mehr besteht
  • Das Vorgehen ist zulässig, da Verhaltenskodizes keine mitbestimmungspflichtigen Regelwerke sind
  • Das Vorgehen ist unproblematisch, da die Regelung zur Kommunikationsmittelnutzung durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers vollständig gedeckt ist

Card 45

Question

Ein mittelständisches Unternehmen ohne Betriebsrat möchte seinen neu entwickelten Code of Conduct gegenüber allen bestehenden Mitarbeitenden rechtsverbindlich machen. Welcher Weg ist in dieser Konstellation geeignet?

Answer

  • Ein Beschluss der Führungskräftekonferenz, der den Kodex für alle Mitarbeitenden verbindlich erklärt
  • Die Einholung einer schriftlichen Bestätigung durch alle Mitarbeitenden, dass sie den Kodex gelesen haben – ohne weitere rechtliche Einbindung
  • Veröffentlichung des Kodex im Intranet, da öffentliche Zugänglichkeit automatisch rechtliche Bindungswirkung erzeugt
  • Individualvertragliche Einbeziehung durch Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag oder durch Weisung im Rahmen des Weisungsrechts nach § 106 GewO
  • Einmalige mündliche Ankündigung in der Betriebsversammlung, dass der Kodex ab sofort gilt

Card 46

Question

Eine Prüferin der internen Revision untersucht, ob das Vier-Augen-Prinzip im Zahlungsfreigabeprozess tatsächlich eingehalten wird. Sie wertet dazu Transaktionsdaten der letzten sechs Monate aus. Welche Art von Kontrolle führt die Prüferin durch?

Answer

  • Eine prozessintegrierte Kontrolle, da sie den Zahlungsprozess direkt analysiert
  • Eine interne Untersuchung im Sinne der Aufdeckungssäule, da ein konkreter Verdacht vorliegen muss
  • Eine Kombination aus prozessintegrierter und prozessunabhängiger Kontrolle, da sie sowohl den Prozess als auch die Kontrolle prüft
  • Eine prozessunabhängige Kontrolle, da sie außerhalb des regulären Betriebsablaufs prüft, ob eine prozessintegrierte Kontrolle wirksam ist
  • Eine Verhinderungsmaßnahme, da die Prüfung zukünftige Verstöße verhindert

Card 47

Question

Ein deutsches Technologieunternehmen ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Der Aufsichtsrat fragt die Compliance-Abteilung, ob eine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines Verhaltenskodex besteht. Kurz darauf plant das Unternehmen zudem ein Zweitlisting an der New York Stock Exchange (NYSE). Welche Antwort ist korrekt?

Answer

  • In beiden Konstellationen besteht keine gesetzliche Pflicht – Verhaltenskodizes sind stets freiwillig
  • Die gesetzliche Pflicht besteht in beiden Fällen erst, wenn das Unternehmen mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigt
  • Bei deutschem Börsenlisting besteht bereits eine gesetzliche Pflicht nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex; beim NYSE-Listing kommt SOX Section 406 hinzu
  • Bei alleinigem Frankfurter Börsenlisting besteht keine gesetzliche Pflicht zur Kodex-Einführung; mit NYSE-Listing entsteht eine zusätzliche Pflicht nach SOX Section 406
  • Bei alleinigem Frankfurter Börsenlisting besteht bereits eine gesetzliche Pflicht nach § 93 AktG; beim NYSE-Listing kommt der FCPA als weitere Grundlage hinzu

Card 48

Question

Im Rahmen eines CMS-Audits diskutieren Prüfende und Compliance-Team über prozessintegrierte Kontrollen im Einkaufsprozess. Der Einkaufsleiter behauptet: „Wir haben das Vier-Augen-Prinzip eingeführt – das hat uns nichts gekostet und war in einer Woche umgesetzt.” Eine Prüferin widerspricht. Welche Aussage ist fachlich korrekt?

Answer

  • Beide haben Recht, da prozessintegrierte Kontrollen in kleinen Unternehmen kostenfrei, in großen Unternehmen dagegen immer kostenintensiv sind
  • Die Prüferin irrt, da prozessintegrierte Kontrollen definitionsgemäß keine Kosten verursachen dürfen, weil sie in bestehende Prozesse eingebettet werden
  • Der Einkaufsleiter hat Recht – prozessintegrierte Kontrollen sind grundsätzlich kostenfrei und schnell umsetzbar
  • Der Einkaufsleiter beschreibt einen Sonderfall; generell sind prozessintegrierte Kontrollen stets mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden
  • Die Prüferin hat Recht, dass eine pauschale Aussage zur Kostenfreiheit unzutreffend ist – der Aufwand ist kontextabhängig und kann je nach Systemlandschaft und Prozesstiefe erheblich variieren

Card 49

Question

Eine Personalverantwortliche plant das Einführungsprogramm für eine neue Vertriebsmitarbeiterin. Sie überlegt, welche Maßnahmen aus Compliance- Perspektive zwingend in das Onboarding gehören. Welche der folgenden Maßnahmen sind aus Compliance-Sicht erforderlich?

Answer

  • Alleinige Aushändigung des Compliance-Handbuchs mit Unterschrift
  • Aktive Erläuterung des Verhaltenskodex – nicht nur Übergabe
  • Vorstellung der Compliance-Ansprechpersonen und des Hinweisgebersystems
  • Einführungsschulung zu Compliance-Grundlagen in den ersten Wochen
  • Hinweis auf die Probezeit und Erläuterung des Zero-Tolerance-Ansatzes ohne weiteren positiven Kontext

Card 50

Question

Ein Compliance Officer überarbeitet das Schulungsprogramm seines Unternehmens. Er möchte sicherstellen, dass die Schulungen den Anforderungen des FCPA und der ISO 37301 (Kap. 7.2, 7.3) entsprechen. Welche Eigenschaften muss das Schulungsprogramm aufweisen?

Answer

  • Die Schulungen sind auf die jeweilige Funktion und das Risikoprofil der Zielgruppe zugeschnitten
  • Die Schulungsinhalte werden regelmäßig aktualisiert, wenn sich Rechtslage oder Risikobild ändern
  • Die Schulungen werden einmalig beim Onboarding durchgeführt und danach nicht wiederholt
  • Die Schulungen werden nach Durchführung evaluiert und die Ergebnisse dokumentiert
  • Die Schulungen enthalten praxisnahe Fallbeispiele und Entscheidungsszenarien

Card 51

Question

In einer Prüfung wird die Aussage aufgestellt: „Wenn eine Bewerberin keinerlei Einträge im Führungszeugnis hat, kann das Unternehmen davon ausgehen, dass sie integer ist und keine weiteren Integritätsprüfungen erforderlich sind.” Welche Aussage ist korrekt?

Answer

  • Die Aussage ist falsch – ein fehlendes Führungszeugniseintrag bedeutet lediglich, dass keine eingetragenen Verurteilungen vorliegen, nicht dass keine Compliance-relevanten Verhaltensweisen existieren
  • Die Aussage ist korrekt – ein Führungszeugnis ohne Eintrag ist das einzig rechtlich zulässige Instrument zur Integritätsprüfung im Einstellungsverfahren
  • Die Aussage ist teilweise korrekt – bei Stellen mit niedrigem Compliance- Risiko ist das Führungszeugnis ausreichend, bei Hochrisikostellen sind weitere Prüfungen erforderlich
  • Die Aussage ist falsch – das Führungszeugnis erfasst z. B. keine nach § 153a StPO eingestellten Verfahren, keine ausländischen Vorstrafen und keine Verstöße unterhalb der Strafbarkeitsschwelle
  • Die Aussage ist korrekt – das Führungszeugnis ist der entscheidende Integritätsnachweis im Recruitingprozess

Card 52

Question

Eine Compliance-Managerin diskutiert mit dem HR-Leiter, welche Vorteile Präsenzschulungen gegenüber digitalen Schulungsformaten aus Compliance-Sicht haben. Welche der folgenden Argumente sind zutreffend?

Answer

  • Präsenzschulungen helfen, die Compliance-Funktion als ansprechbare Instanz zu positionieren und Vertrauen aufzubauen
  • Präsenzschulungen ermöglichen dem CO, durch direkte Interaktion praktische Probleme und latente Compliance-Risiken aus den Fachbereichen zu erfahren
  • Der hohe Zeitaufwand von Präsenzschulungen ist ein anerkanntes Qualitätsmerkmal und belegt die Effektivität des CMS
  • Präsenzschulungen eignen sich besser zur automatisierten Dokumentation als digitale Lernmanagementsysteme
  • Maßgeschneiderte Präsenzschulungen können bei Teilnehmenden tatsächliche Verhaltensänderungen bewirken

Card 53

Question

Welche der folgenden Aussagen zum compliance-orientierten Einsatz von HR-Instrumenten im laufenden Arbeitsverhältnis sind korrekt?

Answer

  • Variable Vergütung darf grundsätzlich nicht mit Compliance-Verhalten verknüpft werden, da dies die Handlungsfreiheit der Mitarbeitenden unzulässig einschränkt
  • Die Absolvierung von Compliance-Pflichtschulungen kann als Ziel in Zielvereinbarungen verankert werden
  • Ein Mitarbeitender mit einer dokumentierten Compliance-Rüge kann durch herausragende Vertriebsergebnisse im folgenden Jahr eine vorbehaltlose positive Beförderungsempfehlung erhalten
  • Compliance-Verhalten kann und sollte als Kriterium in Leistungsbeurteilungen einfließen
  • Compliance-Themen sollten fester Bestandteil regelmäßiger Mitarbeiter- und Jahresgespräche sein

Card 54

Question

Ein Compliance Officer schlägt der Geschäftsführung vor, im Einkaufsbereich systematisch Jobrotation einzuführen. Die Geschäftsführerin entgegnet: „Rotation hilft nur, wenn Mitarbeitende wirklich den Standort wechseln – ein bloßer Wechsel der Lieferantenzuständigkeiten bringt nichts.” Wie ist diese Aussage zu bewerten?

Answer

  • Die Aussage ist teilweise korrekt – Rotation ist nur bei Positionen mit direktem Kundenkontakt compliance-relevant
  • Die Aussage ist korrekt – ohne physischen Standortwechsel entfaltet Rotation keine Compliance-Wirkung
  • Die Aussage ist falsch – auch inhaltliche und aufgabenbezogene Rotation (z. B. Wechsel von Lieferantenzuständigkeiten oder Zeichnungsberechtigungen) entfaltet relevante Compliance-Wirkung
  • Die Aussage ist falsch – inhaltliche Rotation verhindert Abhängigkeiten und ermöglicht die Aufdeckung von Fehlverhalten durch die nachfolgende Person, unabhängig vom Standort
  • Die Aussage der Geschäftsführerin ist korrekt, da ohne physischen Wechsel keine neuen Netzwerke entstehen und daher kein Compliance-Mehrwert erzielt wird

Card 55

Question

Ein Unternehmen mit aktivem Betriebsrat plant die Einführung eines konzernweiten Lernmanagementsystems (LMS), das automatisch Schulungs- teilnahmen, Testergebnisse und Abschlussdaten aller Mitarbeitenden erfasst und an Führungskräfte reportet. Welche rechtlichen Anforderungen sind dabei zwingend zu beachten?

Answer

  • § 26 BDSG ist zu beachten, da es sich um die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten handelt
  • Die Einführung des LMS erfordert eine Betriebsvereinbarung, die Zweck, Umfang und Nutzung der erhobenen Daten regelt
  • Das LMS kann ohne weitere rechtliche Anforderungen eingeführt werden, da Schulungsdaten keine personenbezogenen Daten sind
  • Das LMS unterliegt der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, da es eine technische Einrichtung zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung darstellt
  • Das Unternehmen kann das LMS ohne Betriebsratsbeteiligung einführen, wenn es ausschließlich für Compliance-Schulungen genutzt wird

Card 56

Question

Welche der folgenden Instrumente sind als anerkannte Methoden der compliance-orientierten Personalüberprüfung etabliert?

Answer

  • Überprüfung beruflicher Referenzen bei früheren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
  • Sanktionslistenscreening bei Positionen mit Außenhandelsbezug
  • Verifikation akademischer Abschlüsse und Qualifikationsnachweise
  • 720-Grad-Background-Feedback durch einen zertifizierten Personalberater
  • Automatisch generierter KI-Integritätsscore ohne menschliche Überprüfung

Card 57

Question

Der Vertriebsleiter eines Pharmaunternehmens hat im laufenden Jahr den höchsten Umsatz der Unternehmensgeschichte erzielt. Im Vorjahr hatte er jedoch eine schriftliche Compliance-Rüge wegen mehrfach überhöhter Kundenbewirtung erhalten. Der Aufsichtsrat erwägt, ihn zum Geschäftsführer Vertrieb zu befördern. Welche Aussagen sind aus Compliance-Perspektive korrekt?

Answer

  • Die Beförderung ist unbedenklich, da der vergangene Compliance-Verstoß durch die aktuellen Spitzenleistungen aufgewogen wird
  • Die Beförderung einer Person mit dokumentierten Compliance-Verstößen kann von Behörden und externen Prüfenden als Zeichen mangelnder Compliance-Kultur gewertet werden
  • Die Beförderung wäre ein falsches Signal an alle anderen Mitarbeitenden: Sie würde zeigen, dass wirtschaftliche Leistung Compliance-Verstöße kompensiert
  • Die Rüge aus dem Vorjahr ist für die Beförderungsentscheidung nicht mehr relevant, wenn seit dem Verstoß mindestens zwölf Monate vergangen sind
  • Compliance-Verstöße sind bei Beförderungsentscheidungen als legitimes und wichtiges Kriterium zu berücksichtigen

Card 58

Question

Ein neu eingestellter Einkaufsleiter tritt in einem Chemieunternehmen seine Stelle an. Der HR-Leiter übergibt ihm am ersten Tag das Compliance-Handbuch mit der Bitte, es zu lesen und zu unterschreiben. Eine Compliance-Einführung oder Vorstellung von Ansprechpersonen ist nicht geplant. Das HR-Team begründet dies damit, dass eine intensive Compliance-Einführung neuen Mitarbeitenden einen „Compliance-Overload” verursache und dass der Einkaufsleiter als erfahrene Führungskraft die Inhalte bereits kenne. Welche Aussagen zur geschilderten Situation sind korrekt?

Answer

  • Das Vorgehen ist unzureichend – die alleinige Übergabe des Handbuchs ohne Erläuterung und persönliche Einführung reicht aus Compliance-Sicht nicht aus
  • Das Vorgehen ist zulässig, da erfahrene Führungskräfte keine gesonderte Compliance-Einführung benötigen
  • Das Argument des „Compliance-Overloads” rechtfertigt nicht den vollständigen Verzicht auf eine Compliance-Einführung; die Lösung ist didaktische Dosierung, nicht Weglassen
  • HR ist sich ihrer Rolle für die Compliance-Kultur und -Kommunikation in diesem Fall nicht bewusst – dies widerspricht den Anforderungen der ISO 37301
  • Die Situation ist in Ordnung, da der neue Einkaufsleiter durch seine Unterschrift bestätigt hat, die Compliance-Anforderungen zu kennen

Card 59

Question

Ein Compliance Officer legt der Geschäftsführung seinen Jahresbericht vor. Darin weist er stolz darauf hin, dass die Compliance-Schulungsquote bei 96 % liegt und alle Schulungen im laufenden Jahr pünktlich abgeschlossen wurden. Die externe Prüferin des CMS-Audits äußert dennoch erhebliche Bedenken. Welche der folgenden Schwachstellen könnte sie festgestellt haben?

Answer

  • Die Schulungsinhalte wurden seit drei Jahren nicht aktualisiert, obwohl sich relevante Rechtslagen geändert haben
  • Es wurden keine Evaluierungen der Schulungen durchgeführt – der Lernerfolg wurde nicht gemessen
  • Die hohe Teilnahmequote von 96 % belegt automatisch die Wirksamkeit des Schulungsprogramms
  • Die Schulungen sind identisch für alle Funktionen und Risikostufen – eine Differenzierung nach Zielgruppe findet nicht statt
  • Die Schulungen wurden nicht als fortlaufendes Programm gestaltet, sondern als jährliches Einmalevent ohne Auffrischungen

Card 60

Question

Welche der folgenden Aussagen zur Verknüpfung von Compliance und variabler Vergütung sind korrekt?

Answer

  • Die positive Berücksichtigung von Compliance-Trainings und vorbildlichem Compliance-Verhalten bei der Vergütungsbemessung ist zulässig und in der Praxis verbreitet
  • Compliance-Verstöße können die variable Vergütung negativ beeinflussen – bis hin zur vollständigen Streichung variabler Vergütungsbestandteile
  • Eine Verknüpfung von Compliance-Verhalten und variabler Vergütung ist grundsätzlich rechtlich unzulässig
  • Die Verknüpfung von Compliance und Vergütung ist nur zulässig, wenn der Betriebsrat ausdrücklich zugestimmt hat und eine entsprechende Klausel im Tarifvertrag enthalten ist
  • Nach FCPA-Maßstäben ist die Kopplung von Compliance an variable Vergütung ein empfohlenes Instrument zur Stärkung der Compliance-Kultur

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