Die Leiterin der Rechtsabteilung eines Industrieunternehmens erklärt in einer internen Schulung, welche Schutzziele die Geschäftspartner- Compliance verfolgt. Welche der folgenden Aussagen beschreiben zutreffende Ziele der GPC?
Answer
Schutz des Unternehmens vor finanziellen Verlusten durch Compliance-Verstöße von Drittparteien
Erfüllung der gesetzlichen Eintragungspflichten im Transparenzregister nach §§ 18 ff. GwG
Schutz des Unternehmens vor Reputationsverlust durch das Fehlverhalten von Geschäftspartnern
Vermeidung von Organisationsverschulden der Unternehmensleitung durch angemessene Sorgfaltspflichten
Automatische Exkulpation von allen Straftaten, die im Zusammenhang mit Geschäftspartnern begangen wurden
Card 62
Question
Ein Unternehmen beauftragt für eine einmalige Messe-Logistik einen kleinen lokalen Speditionsdienstleister. Der Einkaufsverantwortliche erklärt: „Den müssen wir nicht in unseren GPC-Prozess einbeziehen – das ist zu klein und zu kurzfristig.” Welche Aussagen zur Reichweite des Geschäftspartnerbegriffs sind korrekt?
Answer
Ob ein GPC-Prozess für diesen Dienstleister verhältnismäßig ist, hängt von seinem Risikoprofil ab – nicht davon, ob er grundsätzlich Geschäftspartner ist
Der GP-Begriff erfasst ausschließlich Unternehmen, mit denen ein langfristiger Rahmenvertrag besteht
Der Speditionsdienstleister fällt nicht unter den GP-Begriff, da die Geschäftsbeziehung einmalig und kurzfristig ist
Auch kleine, einmalige externe Dienstleister können Geschäftspartner im Sinne der GPC sein
Für die Einordnung als Geschäftspartner ist es grundsätzlich unerheblich, wie bedeutend oder dauerhaft die Beziehung ist
Card 63
Question
Welche der folgenden Gesetze und Normen begründen eine rechtliche Pflicht oder erhebliche Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Prüfung von Geschäftspartnern?
Answer
LkSG, §§ 3 ff. – Risikoanalyse- und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
§ 130 OWiG – Aufsichtspflichtverletzung bei unterlassener Aufsicht über beauftragte Dritte
§ 9x Abs. 2 AktG – Pflicht zur Durchführung von Business-Partner- Screenings
UK Bribery Act, Section 7 – Unternehmenshaftung für Drittpartei- Bestechung bei fehlenden adequate procedures
Eine Compliance-Managerin erklärt dem Vorstand: „Jeder Geschäftspartner, den wir identifizieren, muss eine vollständige Enhanced Due Diligence durchlaufen.” Welche Aussage ist korrekt?
Answer
Die Aussage ist richtig – da jeder Geschäftspartner ein potenzielles Compliance-Risiko darstellt, ist eine umfassende Prüfung immer erforderlich
Die Aussage ist falsch – der risikobasierte Ansatz der GPC sieht eine gestufte Due Diligence vor: Simplified, Standard und Enhanced je nach Risikoklasse
Die Aussage ist korrekt für alle Geschäftspartner mit Auslandsbezug – für inländische Partner gilt sie nicht
Die Aussage ist falsch – aus der Einstufung als Geschäftspartner folgt nicht zwingend eine umfassende Due-Diligence-Prüfung; der Prüfungsumfang richtet sich nach dem Risikoprofil
Die Aussage widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – ein lokaler Büromateriallieferant erfordert einen anderen Prüfungsaufwand als ein Intermediär in einem Hochkorruptionsland
Card 65
Question
Ein Compliance Officer klassifiziert einen neuen Subunternehmer als Geschäftspartner mit niedrigem Risikoprofil. Welche der folgenden Prüfungsmaßnahmen sind für diese Risikoklasse angemessen?
Answer
Durchführung persönlicher Interviews mit der Geschäftsführung des Subunternehmers
Vor-Ort-Besichtigung der Produktionsstätten des Subunternehmers
Anfrage beim Subunternehmer nach bestehenden Qualitätsmanagementsystem- Zertifizierungen (z. B. ISO 9001)
Identitätsprüfung anhand eines Handelsregisterauszugs
Abruf von Kreditinformationen bei einer seriösen Auskunftei
Card 66
Question
Ein Pharmaunternehmen beabsichtigt, einen lokalen Distributor in einem Land mit einem sehr niedrigen CPI-Wert zu beauftragen. Der Distributor vermittelt auch Kontakte zu Gesundheitsbehörden. Das Risikoprofil wird als hoch eingestuft. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Enhanced Due Diligence angemessen?
Answer
Durchführung von Interviews mit Schlüsselpersonen des Distributors
Umfassende Medien- und Datenbankrecherche in länderspezifischen Quellen (z. B. World-Check)
Analyse der Jahresabschlüsse des Distributors auf ungewöhnliche Zahlungsströme und Provisionsstrukturen
Einholung von Referenzen bei anderen Pharmaunternehmen, die mit dem Distributor zusammengearbeitet haben
Meldung des Distributors bei der zuständigen deutschen Gewerbeaufsichtsbehörde zur behördlichen Überprüfung
Card 67
Question
Ein Einkaufsleiter eines mittelständischen Unternehmens erläutert den GPC-Prozess wie folgt: „Wir führen die Due Diligence durch, schließen dann den Vertrag ab – und damit ist der GPC-Prozess für diesen Partner abgeschlossen.” Welche Aussagen zu dieser Beschreibung sind korrekt?
Answer
Die Beschreibung ist richtig – nach Vertragsschluss sind keine weiteren GPC-Maßnahmen mehr erforderlich
Die Beschreibung ist unvollständig – nach Vertragsschluss ist eine laufende Überwachung des Geschäftspartners erforderlich
GPC endet nicht mit dem Vertragsschluss – regelmäßige Sanktionslistenabgleiche und Risikoaktualisierungen sind während der gesamten Geschäftsbeziehung durchzuführen
Die Beschreibung ist auch insofern unvollständig, als GPC bereits vor Vertragsschluss in der Pre-Screening-Phase beginnt
GPC-Maßnahmen nach Vertragsschluss sind nur dann erforderlich, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt
Card 68
Question
Welche der folgenden Instrumente gehören zum Werkzeugkasten der Geschäftspartner-Compliance?
Answer
Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Business Partner Code of Conduct)
Sanktionierung der Mitarbeitenden des Geschäftspartners durch die eigene HR-Abteilung
Vertragsklauseln zu Anti-Korruption, Audit-Rechten und Kündigungsrecht bei Compliance-Verstößen
Business Partner Questionnaires (BPQ) als strukturierte Selbstauskunft des Geschäftspartners
Audits beim Geschäftspartner zur Überprüfung der tatsächlichen Compliance-Einhaltung
Card 69
Question
Ein Compliance-Beauftragter eines mittelständischen Maschinenbauers erklärt: „GPC ist für uns eine Einbahnstraße – wir prüfen unsere Lieferanten, aber umgekehrt prüft uns niemand.” Welche Aussagen sind korrekt?
Answer
Der Compliance-Beauftragte hat recht – als Auftraggeber ist das Unternehmen nie Gegenstand einer GP-Prüfung durch Dritte
Große Auftraggeber (z. B. DAX-Konzerne) können das Maschinenbauunternehmen im Rahmen ihrer eigenen GPC mit Fragebögen, Audits und Compliance-Nachweisen konfrontieren
Die Aussage ist falsch – GPC ist bidirektional; das Unternehmen kann selbst Gegenstand einer Prüfung durch Kunden oder Investorinnen und Investoren sein
GPC ist immer unidirektional: Das übergeordnete Unternehmen prüft stets das untergeordnete – nicht umgekehrt
Die Bidirektionalität der GPC ist ein Argument dafür, das eigene CMS auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten aufzubauen – ein starkes CMS ist ein Marktzugangserfordernis
Card 70
Question
Ein deutsches Chemieunternehmen ist auch in Großbritannien tätig und hat dort eine Niederlassung. Es beauftragt einen lokalen Agenten in einem südostasiatischen Land, ohne eine Due Diligence durchzuführen. Der Agent zahlt Bestechungsgelder an staatliche Beschaffungsstellen. Was sind die Konsequenzen aus Sicht des UK Bribery Act?
Answer
Der einzige Exkulpationsgrund wäre der Nachweis, dass adequate procedures – einschließlich einer strukturierten Due Diligence des Agenten – implementiert waren
Das Chemieunternehmen kann nach Section 7 UK Bribery Act haftbar gemacht werden, da es in UK tätig ist und der Agent als „associated person” handelte
Da keine Due Diligence durchgeführt wurde, kann das Unternehmen den Exkulpationsbeweis der adequate procedures nicht führen
Der UK Bribery Act hat keine extraterritoriale Wirkung und gilt daher nicht für Vorgänge außerhalb des UK
Das Chemieunternehmen ist nicht betroffen, da es seinen Sitz in Deutschland hat und der Vorfall außerhalb des UK stattfand
Card 71
Question
Welche der folgenden Aussagen zum Transparenzregister und seinem Verhältnis zur Geschäftspartner-Compliance sind korrekt?
Answer
Die Eintragung im Transparenzregister ist eine eigenständige gesetzliche Pflicht nach §§ 18 ff. GwG und kein Ziel der GPC
Die Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister entsteht nur dann, wenn ein Unternehmen ein GPC-Programm eingeführt hat
Das Transparenzregister kann als Informationsquelle genutzt werden, um wirtschaftlich Berechtigte eines Geschäftspartners zu identifizieren
Die Erfüllung der Transparenzregister-Pflicht ersetzt eine vollständige Due Diligence des Geschäftspartners
Das Transparenzregister und die GPC sind zwei verschiedene Compliance- Instrumente, die unabhängig voneinander bestehen und unterschiedliche Zwecke verfolgen
Card 72
Question
Ein Energiekonzern hat einen Distributor in Osteuropa nach sorgfältiger Due Diligence als risikoarm eingestuft und vor drei Jahren einen Fünfjahresvertrag abgeschlossen. Seither hat das Unternehmen keine weiteren GPC-Maßnahmen ergriffen. Nun stellt sich heraus, dass der Hauptgesellschafter des Distributors seit zwei Jahren auf einer EU-Sanktionsliste steht und das Unternehmen weiterhin Zahlungen geleistet hat. Welche Aussagen sind korrekt?
Answer
Das Energieunternehmen hat gegen EU-Sanktionsrecht verstoßen, da die Zahlungen trotz Sanktionierung des Gesellschafters fortgeführt wurden
Das Energieunternehmen hat seine Sorgfaltspflichten erfüllt, da die Due Diligence vor Vertragsschluss ordnungsgemäß durchgeführt wurde
GPC erfordert eine laufende Überwachung – regelmäßige Sanktionslisten- abgleiche hätten den Statuswechsel des Gesellschafters rechtzeitig aufgedeckt
Eine einmalige Due Diligence vor Vertragsschluss genügt dauerhaft – eine Wiederholungsprüfung ist nur bei konkretem Verdacht erforderlich
Das Fehlen einer laufenden Überwachung stellt eine strukturelle Schwachstelle des GPC-Prozesses des Unternehmens dar, die hätte durch Vertragsklauseln und periodische Sanktionslistenchecks behoben werden können
Card 73
Question
Welche gesetzlichen Regelungen verpflichten Unternehmen zur Einrichtung eines Beschwerde- oder Meldesystems?
Answer
Handelsgesetzbuch (HGB)
Sarbanes-Oxley Act (SOX)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Card 74
Question
Ein Unternehmen mit 80 Beschäftigten möchte seine interne Meldestelle an eine externe Rechtsanwaltskanzlei auslagern. Welche Aussage ist zutreffend?
Answer
Nach der Auslagerung liegt die Verantwortung für die Einhaltung des HinSchG vollständig bei der Kanzlei
Die Auslagerung ist zulässig und befreit das Unternehmen von jeglicher Haftung gegenüber Hinweisgebenden
Eine Auslagerung ist nur für Unternehmen ab 250 Beschäftigten erlaubt
Die Auslagerung ist nach dem HinSchG grundsätzlich unzulässig
Die Auslagerung ist zulässig, die Verantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmen
Card 75
Question
Welche der folgenden Personengruppen kann nach dem HinSchG grundsätzlich Schutz als hinweisgebende Person beanspruchen?
Answer
Ein Aktionär, der über seine Beteiligung von einem Verstoß Kenntnis erlangt
Ein Lieferant, der im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Kenntnis von einem Verstoß erlangt hat
Ein Bewerber, der im Vorstellungsgespräch auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird
Eine Privatperson ohne jeden beruflichen Bezug zum meldenden Unternehmen
Eine ehemalige Arbeitnehmerin, die nach ihrem Ausscheiden eine Meldung erstattet
Card 76
Question
Ein Compliance Officer prüft, ob eine eingegangene Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt. Welche der folgenden gemeldeten Sachverhalte wären erfasst?
Answer
Verstoß gegen interne Kleiderordnung des Unternehmens
Verdacht auf Geldwäsche zugunsten des Unternehmens
Missachtung von Datenschutzvorschriften der DSGVO
Streit zwischen zwei Kolleginnen über die Urlaubsplanung
Verdacht auf Bestechung eines Amtsträgers (Straftatbestand)
Card 77
Question
Eine Mitarbeiterin erstattet eine interne Meldung über vermutete Bilanzmanipulationen. Zwei Monate später wird ihr befristeter Vertrag nicht verlängert. Sie macht geltend, dies sei eine Repressalie im Sinne des HinSchG. Welche Aussagen sind korrekt?
Answer
Die Mitarbeiterin muss vollständig beweisen, dass die Nichtverlängerung eine Repressalie darstellt
Der Arbeitgeber muss darlegen, dass für die Nichtverlängerung legitime Gründe bestanden
Da es sich um einen befristeten Vertrag handelt, greift das Repressalienverbot grundsätzlich nicht
Wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Meldung und Nichtverlängerung dargelegt wird, wird vermutet, dass es sich um eine Repressalie handelt
Bei festgestellter Repressalie hat die Mitarbeiterin einen Schadensersatzanspruch
Card 78
Question
Welche der folgenden Maßnahmen darf ein Unternehmen im Rahmen einer internen Ermittlung nicht einsetzen?
Answer
Auswertung dienstlicher E-Mails des verdächtigen Mitarbeiters
Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten
Befragung von Kolleginnen und Kollegen als Zeuginnen und Zeugen
Beauftragung eines Privatdetektivs zur verdeckten Observation
Durchsuchung der Privatwohnung des Verdächtigen ohne richterliche Anordnung
Card 79
Question
Aus welchen Rechtsgebieten ergeben sich rechtliche Schranken für interne Unternehmensermittlungen?
Answer
Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG)
Völkerrecht (UN-Charta)
Strafrecht (StGB, StPO)
Arbeitsrecht (BetrVG, Arbeitsvertrag)
Seerecht (SeeSchStrO)
Card 80
Question
Ein Mitarbeiter wird im Rahmen einer internen Untersuchung zu Korruptionsverdacht befragt. Der beauftragte Unternehmensanwalt erteilt zu Beginn die Upjohn Warning. Was sind Kernbestandteile dieser Warnung?
Answer
Der Anwalt vertritt das Unternehmen, nicht den befragten Mitarbeiter
Der Mitarbeiter erhält durch die Befragung ein eigenes Mandatsverhältnis mit dem Anwalt
Der Inhalt der Befragung darf nicht an andere Unternehmensangehörige weitergegeben werden
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, der Befragung ohne Rechtsanwalt beizuwohnen
Das Unternehmen kann entscheiden, Aussagen des Mitarbeiters an Behörden weiterzugeben
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