Back to overview

Dienstrecht

Discover Dienstrecht: 59 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
59 flashcards No ratings yet 0 views
Add to my sets

Sign in to add this set to your collection. You will return here afterwards.

Cards in this set

Card 21

Question

Was wissen Sie über die Geschenkannahme? (§ 59 BDG)
 

Answer

(1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu

· fordern

· anzunehmen

- oder sich versprechen zu lassen.

(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert (Kugelschreiber, Kalender) gelten nicht als Geschenke im Sinne des Abs.1.

(3) Ehrengeschenke sind Gegenstände, die der Beamtin oder dem Beamten von Staaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Traditionsinstitutionen für Verdienste oder aus Courtoisie übergeben werden.

(4) Die Beamtin oder der Beamte darf Ehrengeschenke entgegennehmen. Sie oder er hat die Dienstbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese hat das Ehrengeschenk als Bundesvermögen zu erfassen. Die eingegangenen Ehrengeschenke sind zu veräußern. Ihr Erlös ist zu vereinnahmen und für Wohlfahrtszwecke zugunsten der Bediensteten oder sonstiger karitativer Zwecke zu verwenden. Die näheren Bestimmungen darüber sind innerhalb jedes Ressorts durch Verordnung zu erlassen.

(5) Ehrengeschenke von geringfügigem oder lediglich symbolischem Wert können der Beamtin dem Beamten zur persönlichen Nutzung überlassen werden.

Card 22

Question

Welche Arten von Urlauben kennen Sie? Beschreiben Sie die Einzelnen.

Answer

Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Karenzurlaub, Pflegefreistellung, Familienhospizfreistellung

 

Erholungsurlaub:

In jedem Kalenderjahr gebührt ein Erholungsurlaub im Ausmaß von 200 Stunden. Das Urlaubsausmaß erhöht sich ab dem Kalenderjahr, in dem der 43. Geburtstag vor dem 1. Juli liegt, auf 240 Stunden. Liegt der 43. Geburtstag in diesem Kalenderjahr nach dem 30. Juni, erhöht sich das Urlaubsausmaß ab dem darauf folgenden Kalenderjahr.

In dem Kalenderjahr, in dem das öffentlich- rechtl. Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftel des jährlichen Ausmaßes. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, so gebührt der volle Erholungsurlaub.

Beachte: Im Schichtdienst/Gruppendienst „Feiertagsgutschriften“ – 88 bzw. 96 Stunden pro Kalenderjahr.

 

Erkrankt eine Beamtin oder ein Beamter während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, so sind, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat, so viele Stunden auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen, wie der Beamte während der Tage seiner Erkrankung nach dem Dienstplan Dienst zu leisten hätte.

 

Der Anspruch auf Erholungsurlaub verfällt, wenn der Beamte den Erholungsurlaub nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahr verbraucht hat. Ist der Verbrauch bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, so tritt der Verfall erst mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres ein.

 

Sonderurlaub:

Dem Beamten kann auf sein Ansuchen aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder

aus einem sonstigen besonderen Anlass ein Sonderurlaub gewährt werden.

Für die Zeit des Sonderurlaubes behält der Beamte den Anspruch auf die vollen Bezüge.

Der Sonderurlaub darf nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen.

 

Karenzurlaub:

Dem Beamten kann auf Antrag ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) gewährt werden, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Weibliche Bundesbedienstete haben ferner Anspruch auf Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz, männliche nach dem Väter-Karenzurlaubsgesetz.

 

Pflegefreistellung - § 76 Abs. 1 BDG

(1) Der Beamte hat Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist:

  1. wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder Kindes der Person, mit der der Beamte in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt oder
  2. wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der der Beamte in Lebens-gemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt, wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, aus den Gründen des § 15 d Abs. 2 Zi. 1 bis 4 MSchG (Tod, Reha-Aufenthalt, Haftstrafe, schwere Erkrankung) für diese Pflege ausfällt oder
  3. wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der er in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

(2) Als nahe Angehörige sind der Ehegatte und Personen anzusehen, die mit dem Beamten in gerader Linie verwandt sind, ferner Geschwister, Stief-, Wahl und Pflegekinder sowie die Person, mit der der Beamte in Lebensgemeinschaft lebt.

 

Erhöhung des Ausmaßes der Pflegefreistellung um eine weitere Woche – Anspruch - § 76 Abs. 4 BDG

  • Der Anspruch auf Pflegefreistellung im Kalenderjahr ist verbraucht;
  • Wegen der notwendige Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes (einschließlich Wahl-, Pflege- oder Stiefkindes oder Kindes der Person, mit der der Beamte in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt), das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat, ist der Beamte neuerlich an der Dienstleistung verhindert.

Neuerlich: es muss ein neuer Anlassfall vorliegen! Es ist nicht zulässig, für denselben Verhinderungsfall unmittelbar anschließend an die erste Woche eine zusammenhängende Pflegefreistellung bis zum Höchstmaß von zwei Wochen in Anspruch zu nehmen (Rundschreiben des BKA, GZ 920.196/0-II/A/92).

(10) Im Falle der notwendigen Pflege ihres oder seines erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jene Beamtin oder jener Beamte Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 Z 1, Abs. 4 und 8, die oder der nicht mit ihrem oder seinem erkrankten Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

Verfahren bei ungerechtfertigter Pflegefreistellung – VwGH 24.1.1996 SlgNF 14.387 A

Für einen dienstbehördlichen Feststellungsbescheid, dass die Inanspruchnahme einer (zweitägigen) Pflegefreistellung ungerechtfertigt war, fehlt eine gesetzliche Grundlage. Ein derartiger Vorwurf ist vielmehr disziplinarrechtlich abzuhandeln.

 

Familienhospizfreistellung

Familienhospiz auf Ansuchen - Rechtsanspruch.

  1. Zur Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen (§ 76 Abs. 2 BDG).
  2. Zur Sterbebegleitung von Schwiegereltern, Schwiegerkindern und Wahl- und Pflegeeltern sowie von Kindern der Person, mit der der Beamte in Lebensgemeinschaft lebt
  3. Zur Betreuung von im gemeinsamen Haushalt lebenden schwersterkrankten Kindern (einschließlich Wahl-, Pflege- oder Stiefkindern oder leiblichen Kindern der Person, mit der der Beamte in Lebensgemeinschaft lebt).

Card 23

Question

Was ist Sinn und Zweck des Disziplinarrechtes?

Answer

Das Disziplinarrecht soll die Integrität und die Leistungsfähigkeit des österreichischen

Beamtentums erhalten und sein Ansehen wahren. Das Disziplinarrecht ist eine unentbehrliche Ergänzung zur grundsätzlichen Unauflöslichkeit des Beamtenverhältnisses (damit die Verwaltung funktioniert). Es soll einer durch ein Dienstvergehen verursachten Störung des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses mit dem Ziel begegnen, die Sauberkeit und die Leistungsfähigkeit des österr. Beamtentums zu erhalten und sein Ansehen zu wahren.

Card 24

Question

Nur welche Dienstpflichtverletzungen sind strafbar?

Answer

 

Der Beamte, der schuldhaft (der Täter muss zurechnungsfähig sein, vorsätzlich od. fahrlässig handeln und ihm muss zugemutet werden können, dass er sich rechtmäßig verhält) seine Dienstpflichten verletzt (Handeln oder Unterlassen), ist nach den Bestimmungen des VIII Abschnittes des BDG zur Verantwortung zu ziehen. Daraus, dass ein „schuldhaftes“ Begehen der Dienstpflichtverletzung verlangt wird, folgt, dass nur dann, wenn die Dienstpflichtverletzung dem Beamten zum Vorwurf gemacht werden kann, seine Handlung (oder Unterlassung) strafbar ist.

Schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten

Card 25

Question

Welche Disziplinarbehörden kennen Sie und was sind deren Befugnisse / Aufgaben?

Answer

  1. Dienstbehörde (Landespolizeidirektion)
  • vorläufige Suspendierung
  • Disziplinarverfügungen
    • Verweis
    • Geldbuße bis zu ½ Monatslohn

 

       2. Disziplinarkommission

  • Entscheidung über vorläufige Suspendierung
  • Verfügung über Suspendierung
  • Entscheidung über Einsprüche gegen Disziplinarverfügungen
  • Disziplinarerkenntnisse
    • Verweis
    • Geldbuße bis zum ½ Monatslohn
    • Geldstrafe 1-5 Monatslöhne
    • Entlassung

Card 26

Question

Welche Disziplinarstrafen kennen Sie?

Answer

a) Abgekürztes Verfahren:

Die Dienstbehörde kann ohne weiteres Verfahren schriftlich eine Disziplinarverfügung erlassen, wenn

  1. die Beamtin oder der Beamte vor der der oder dem Dienstvorgesetzten, der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle oder vor der Dienstbehörde eine Dienstpflichtverletzung eingestanden hat,
  2. eine Dienstpflichtverletzung aufgrund eindeutiger Aktenlage (z.B.: Alkomattest) als erwiesen anzunehmen ist oder
  3. die Beamtin oder der Beamte wegen des der Dienstpflichtverletzung zugrunde liegenden Sachverhaltes rechtskräftig durch ein Strafgericht oder durch ein Verwaltungsgericht bestraft wurde.

In der Disziplinarverfügung darf nur der

· Verweis ausgesprochen oder eine

· Geldbuße bis zur Höhe v. 50 v. H. des Monatsbezuges verhängt werden.

 

b) Kommt das unter a) angeführte abgekürzte Verfahren nicht zum Tragen, so kommt es zum regulären Verfahren.

Die Dienstbehörde hat den Sachverhalt der Disziplinarkommission anzuzeigen. Dort kann es entweder zu keinem Verfahren kommen od. zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Gegen einen Einleitungsbeschluss kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Nach Abschluss eines Disziplinarverfahrens erlässt die DK ein Disziplinarerkenntnis. Dieses lautet entweder auf Freispruch od. Schuldspruch.

 

Strafen im Falle eines Schuldspruches: - Disziplinarerkenntnis

  • der Verweis
  • die Geldbuße bis zur Höhe eines halben Monatsbezuges
  • die Geldstrafe in der Höhe von einem Monatsbezug bis zu fünf Monatsbezügen
  • die Entlassung

Card 27

Question

Was wissen Sie über die Suspendierung?

Answer

Die Dienstbehörde hat die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten zu verfügen,

  1. wenn über sie oder ihn die Untersuchungshaft verhängt wird oder
  2. wenn gegen sie oder ihn eine rechtswirksame Anklage wegen eines in § 20 Abs. 1 Z 3a angeführten Deliktes vorliegt oder
  3. wenn durch ihre oder seine Belassung im Dienst, wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung, das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden.

 

Die suspendierte Beamtin / der suspendierte Beamte hat die Dienstwaffen, Dienstbehelfe und Ausrüstungsgegenstände abzugeben und darf die Dienststelle nur mehr über Aufforderung bzw. als Privatperson (z.B. Anzeigeerstattung) betreten.

§ 20 Abs 1 Z 3a BDG:

  • § 92 StGB (Quäen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer o wehrloser Personen)
  • §§ 201-217 (Sexualdelikte)
  • § 312 (Quälen o Vernachlässigen von Strafgefangenen)
  • § 312a (Folter)

Card 28

Question

Wer erstattet die Disziplinaranzeige?
 

Answer

Der unmittelbar od. mittelbar zur Führung der Dienstaufsicht berufene Vorgesetzte hat bei jedem begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung, die zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen zu pflegen u. sodann unverzüglich im Dienstwege der Dienstbehörde Disziplinaranzeige zu erstatten.

Erweckt der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung auch den Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung, so hat sich der Dienstvorgesetzte in dieser Eigenschaft jeder Erhebung zu enthalten und sofort der Dienstbehörde zu berichten. Diese hat gemäß § 78 Strafprozessordnung vorzugehen.

Die Dienstbehörde kann eine Disziplinarverfügung erlassen oder die Disziplinaranzeige an die DK weiterleiten.

Verdacht einer Dienstpflichtverletzung (Vorgesetzter) => Erhebungen => Disziplinaranzeige bei Dienstbehörde

Verdacht gerichtlich strafbare Handlung => keine Erhebungen => Bericht an Dienstbehörde (diese entscheidet zwischen Disziplinarverfügung oder Weiterleitung an Disziplinarkommission)

Card 29

Question

Welche Maßnahmen des unmittelbaren Dienstvorgesetzten zur Aufrechterhaltung der Dienstmoral kennen Sie?
 

Answer

· Gespräch

. Mitarbeitergespräch (45a BDG) - LED

· Weisung (45 BDG)

· Belehrung

· Ermahnung gem. § 45 BDG oder 109 (2) BDG

· Disziplinaranzeige

· Meldung an die Dienstbehörde

Card 30

Question

Wer ist Verteidiger im Disziplinarverfahren?

Answer

Die Verteidigung kann im Disziplinarverfahren

· durch den Beschuldigten selbst,

· durch einen Rechtsanwalt,

· einen Verteidiger in Strafsachen,

· od. einen anderen Bediensteten erfolgen.


Die Dienstbehörde hat auf Verlangen des Beschuldigten eine/n andere/n Bedienstete/n  des Dienststandes als Verteidiger zu bestellen.
Bedienstete, die als Verteidiger fungieren, dürfen in keinem Fall Belohnung annehmen. Spesenvergütung ist zulässig.

Für den Verteidiger besteht Verschwiegenheitspflicht über alle ihm in dieser Eigenschaft zukommenden Mitteilungen. Auf Verlangen der od. des Beschuldigten dürfen bei der mündlichen Verhandlung bis zu 3 Bedienstete als Vertrauenspersonen anwesend sein.   

Card 31

Question

Welche Rechtsmittel im Disziplinarrecht kennen Sie und wo berufen Sie gegen Einleitungsbeschlüsse?

Answer

Gegen eine Disziplinarverfügung können der Beschuldigte und/oder der Disziplinaranwalt innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Dieser setzt die Disziplinarverfügung außer Kraft, die Disziplinarkommission hat darüber zu entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht.
Gegen den Beschluss ein Disziplinarverfahren einzuleiten, kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Gegen ein Disziplinarerkenntnis der DK, kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Gegen eine Entscheidung über eine Suspendierung / Bezugskürzung durch die  DK, kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Card 32

Question

Welche Kalküle der Leistungsfeststellung kennen sie?
 

Answer

Die Leistungsfeststellung ist die rechtsverbindliche Feststellung, dass der Beamte
im Beurteilungszeitraum den zu erwartenden Arbeitserfolg

1. durch besondere Leistungen erheblich überschritten

2. aufgewiesen oder

3. trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat.


Eine negative LF kann eine Versetzung oder eine Verwendungsänderung nach sich ziehen. Eine negative LF bewirkt aber, wenn sie zweimal aufeinanderfolgend getroffen wurde, die Entlassung per Gesetz (§ 22 BDG).

1. Ermahnung => 2. Ermahnung => 1. negative LF (Versetzung möglich) => 6 Monate beobachten => 2. negative LF (Entlassung)

Card 33

Question

Wie setzt sich der Gehalt / Bezug des Exekutivbeamten zusammen?

Answer

  • BESOLDUNGSGRUPPE (Exekutive, Lehrer, Militärs, Post, Finanz...)
  • VERWE NDUNGSGRUPPE (E2c, E2b, E2a, El)
  • GEHALTSSTUFE (1-19) Ersteinstufung  richtet sich nach dem Vorrückungsstichtag

 + allfällige Zulagen = Dienstalterszulage, Verwendungszulage, Funktionszulage, Wachdienstzulage, Erschwerniszulage

 

Monatsbezug:  Ist Gehalt + allfällige Zulagen. Der Monatsbezug ist die Grundlage für die Berechnung des Stundenlohnes, der Überstunden und der Sonderzahlungen.

 

Zusätzlich erhält der Beamte pauschalierte Nebengebühren und fallweise anfallende Nebengebühren.

Pauschalierte: Gefahrenzulage, Aufwandsentschädigung, Pauschale für Ausbildungstage, Fahrtkostenzuschuss, Vergütung für den Exekutivdienst. Diese werden mit dem Monatsbezug im Voraus ausbezahlt.

Fallweise: Gefahrenzulage für MDL/ÜStd/JD, Sonn-und Feiertagsvergütung, Überstundenvergütung, Wochenend-Nachtdienst-Zulage, Sonn- und Feiertagszulage, Nachtdienstgeld, Nachtzeitguthaben. Diese fallweisen Nebengebühren werden je nach Leistung im Nachhinein abgerechnet und ausbezahlt.

Card 34

Question

Welchem Beamten gebührt eine Funktionszulage?

Answer

Dem Beamten der Verwendungsgruppe E 1 oder E 2a gebührt eine ruhegenussfähige Funktionszulage, wenn er dauernd mit einem Arbeitsplatz betraut ist, der einer Funktionsgruppe zugeordnet ist.

Card 35

Question

Welchem Beamten gebührt ein Kinderzuschuss und innerhalb welcher Frist sind Änderungen zu melden?

Answer

Der Anspruch auf Kinderzuschuss ist grundsätzlich an die Auszahlung der Familienbeihilfe gebunden, d.h. es wird ausschließlich für die Kinder ein Kinderzuschuss bezahlt, für die eine Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz flüssig gemacht wird. Prüfung durch das zuständige Finanzamt.

Für ein-u. dasselbe Kind gebührt der Kinderzuschuss nur einmal.

Frist: Der Beamte ist verpflichtet, alle Tatsachen, die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung des Kinderzuschusses von Bedeutung sind, binnen 1 Monat nach dem Eintritt der Tatsache. seiner Dienstbehörde zu melden.

Wenn er aber nachweist, dass er von dieser Tatsache erst später Kenntnis erlangt hat, binnen einem Monat nach Kenntnis.

Card 36

Question

Was sind Mehrdienstleistungen / Überstunden und wie werden diese abgegolten?

Answer

Mehrdienstleistungen sind Dienststunden, die der Bedienstete auf Anordnung zusätzlich zu den im Dienstplan vorgeschriebenen Plandienststunden zu erbringen hat.

Abgegolten werden diese durch Zeitausgleich oder finanziell (ÜSt).

Card 37

Question

Was wissen Sie über Sonn- und Feiertagsvergütung?

Answer

Die Sonn- u. Feiertagsvergütung muss ausbezahlt werden, wenn der Beamte nicht Plandienst hat, aber an Sonn- oder Feiertagen eingeteilt wird.

Dem Beamten gebührt für jede Stunde (Überstunde) einer Dienstleistung an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag an Stelle der Überstundenvergütung nach § 16 eine Sonn- u. Feiertags- vergütung. Die Sonn- u. Feiertagsvergütung besteht aus der Grundvergütung und einem Zuschlag.

Der Zuschlag beträgt:

Für Dienstleistungen bis einschließlich der 8. Stunde 100 % und ab der 9. Stunde 200 % der Grundvergütung.

Card 38

Question

Welche Nebengebühren kennen Sie?
 

Answer

a) Vergütung für besondere Gefährdung
b) pauschalierte Aufwandsentschädigung
c) pauschalierte Reisegebühr

d) Pauschale für Ausbildungstage

e) Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes

f) Fahrtkostenzuschuss

g) Sonn- und Feiertagsvergütung

h) Sonn- und Feiertagszulage

i) Wochenend- Nachtdienst Zulage

Card 39

Question

Wann gebührt eine Sonn- u. Feiertagszulage?
 

Answer

Ist bei Schicht- oder Wechseldienst regelmäßig an Sonn- u. Feiertagen Dienst (Plandienst) zu leisten und wird der Beamte turnusweise zu solchen Sonn- u. Feiertagsdiensten, unter Gewährung einer entsprechenden Ersatzruhezeit, eingeteilt, so gilt der Dienst als Werktagsdienst.

Für jede Stunde (Plandienststunde) einer solchen Dienstleistung gebührt eine Sonn- u. Feiertagszulage im Ausmaß von 1 ,5%o des Gehaltes der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.

Card 40

Question

Was ist die pauschalierte Gefahrenzulage? Wofür kriegt man sie?
 

Answer

Dem exekutivdienstfähigen Beamten des Exekutivdienstes gebührt für die mit seiner dienstplanmäßigen Tätigkeit verbundene besondere Gefährdung eine monatliche Vergütung (für Plandienststunden!).
Diese Vergütung für besondere Gefährdung wird monatlich pauschaliert mit dem Monatsbezug ausbezahlt.

How to use this set

Read the preview and check whether the content and answers suit your learning goal. You can add the public set to your sets to study it. Your account shows the available actions.

Rejoining the server...

Rejoin failed... trying again in seconds.

Failed to rejoin.
Please retry or reload the page.

The session has been paused by the server.

Failed to resume the session.
Please reload the page.