Du erhältst für eine zu Recht bestehende Forderung einen Zahlungsbefehl und bezahlst sofort den Betrag inkl. Kosten an den Gläubiger. Dieser verlangt aber trotzdem die Fortsetzung der Betreibung. Was kannst du tun?
Answer
Aufhebung nach SchKG 85, da mit Urkunden die Bezahlung bewiesen werden kann.
Card 2
Question
Wie ist die Frist bei dem Gesuch um Aufhebung od. Einstellung der Betreibung nach SchKG 85?
Answer
Bis zur Verteilung des Verwertungserlöses bzw. bis zur Konkurseröffnung. Auch möglich bei Rechtsvorschlag.
Card 3
Question
Wie ist die Zuständigkeit bei der Rückforderungsklage nach SchKG 86?
Answer
örtlich: Gericht am Betreibungsort od. Gericht am ordentl. Gerichtsstand des Beklagten
sachlich: gem. EG ZPO
Es ist eine Schlichtung nötig
Card 4
Question
Welche Rechtsnatur hat die Rückforderungsklage nach SchKG 86?
Answer
Leistungsklage
Card 5
Question
Welche Rechtsnatur hat die Anerkennungsklage?
Answer
Forderungsklage
Card 6
Question
Welche Möglichkeiten gibt es für die Beseitigung eines Rechtsvorschlages?
Du erhältst zu Recht für eine bestehende Forderung einen Zahlungsbefehl. Nach Kontaktaufnahme gewährt dir der Gläubiger eine 3 monatige Frist zur Bezahlung, welches dir schrifttlich bestätigt wird. Nach kurzer Zeit verlangt der Gläubiger aber doch die Fortsetzung. Was kannst du tun?
Answer
Einstellung nach SchKG 85, da mit Urkunden die Fristerstreckung bewiesen werden kann.
Card 9
Question
Ausser dem Rechtsvorschlag stehen dem Schuldner noch welche Klagen zur Verfügung?
Answer
- Einstellungsklage nach SchKG 85
- Aufhebung der Betreibung SchKG 85
- Einstellungs- oder Aufhebungsklage nach SchKG 85a
- Rückforderungsklage SchKG 85
Card 10
Question
Wie ist die Zuständigkeit beim Gesuch um Aufhebung od. Einstellung der Betreibung nach SchKG 85?
Answer
- örtlich: das Gericht am Betreibungsort (zwingend)
- sachlich: gem. EG ZPO, Einzelrichter des Kreisgericht
- Es ist keine Schlichtung nötig
Card 11
Question
Wer ist bei der Aberkennungsklage Aktiv- und Passivlegitimiert?
Answer
Aktiv: Schuldner, Betriebener
Passiv: Gläubiger, Betreibender
Card 12
Question
Welche Rechtsnatur hat die Aberkennungsklage nach SchKG 83?
Answer
negative Feststellungsklage
Card 13
Question
Welche Verfahrensart kommt bei der Aberkennungsklage nach SchKG 83 zum Zug?
Answer
ordentliches oder vereinfachtes Verfahren, je nach Streitwert.
Card 14
Question
Was ist das Ziel der Anerkennungsklage nach SchKG 79?
Answer
Durchsetzung der Forderung und Beseitigung des Rechtsvorschlages.
Card 15
Question
Was ist der Zweck der Beschwerde?
Answer
Eine Verfügung aufheben, ändern oder dass eine verweigerte oder verzögerte Amtshandlung vorzunhemen ist
Card 16
Question
Wie lautet das Rechtsbegehren beim Gesuch um Aufhebung od. Einstellung der Betreibung nach SchKG 85?
Answer
Es sei die Betreibung Nr. ... des Betreibungsamtes ...(im Umfang von Fr....) aufzuheben und im Betreibungsregister zu löschen.
Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchgegners.
Card 17
Question
Wer ist aktiv- bzw. passivlegitimiert bei dem Gesuch um Aufhebung od. Einstellung der Betreibung nach SchKG 85?
Answer
Aktiv: Schuldner, Drittpfanbesteller, Ehegatte (wenn ihm auch ein ZB zuzustellen ist)
Passiv: Gläubiger
Card 18
Question
Was ist das Ziel der Aberkennungsklage nach SchKG 83?
Answer
Den Fortgang der Betreibung verhindern nach provisorischer Rechtsöffnung; Feststellung des Nichtbestandes der Forderung.
Card 19
Question
Wer ist bei der Rückforderungsklage nach SchKG 86 aktiv- bzw. passivlegitimiert?
Answer
Aktiv: Schulder, Eigentümer eines Drittpfands, Ehegatte im Fall von SchKG 68a
Passiv: Gläubiger
Card 20
Question
Welche Rechtsnatur hat das Gesuch um Aufhebung od. Einstellung der Betreibung nach SchKG 85?
Answer
Rein betreibungsrechtliche Natur, neg. Feststellungsklage
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