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Schweizerisches Bundesstaatsrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen. Exklusive Art. 26 BV (Eigentumsgarantie) und Art. 27 (Wirtschaftsfreiheit).

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 61

Question

Welche Gerichte sind verboten?

Answer

Ausnahmegerichte (Art. 30 I BV): Spruchkörper, die ausserhalb der ordentlichen Gerichtsstruktur stehen und einzig für einen bestimmten Prozess oder zur Beurteilung bestimmter Personen gebildet werden (BGE 117 Ia 378).

Keine solche Ausnahme: Ständige Spezialgerichte.

Card 62

Question

Welche Regel besteht in der BV betreffend personelle Gewaltenteilung?

Answer

Art. 144 BV:

Die Mitglieder des Nationalrates, des Ständerates, des Bundesrates sowie die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts können nicht gleichzeitig einer anderen dieser Behörden angehören.

Die Mitglieder des Bundesrates und die vollamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesgerichts dürfen kein anderes Amt des Bundes oder eines Kantons bekleiden und keine andere Erwerbstätigkeit ausüben.

Das Gesetz kann weitere Unvereinbarkeiten vorsehen.

Card 63

Question

Beschreibe das Verhältnis der Legislative zur Judikative in der Schweiz.

Answer

  • Bundesversammlung wählt die Mitglieder der Gerichte des Bundes (Art. 168 I BV).
  • Oberaufsicht (Art. 169 I BV).
  • Finanzkompetenzen (Art. 167 BV).
  • Gesetzgebung: Gerichte sind an das Recht gebunden (Art. 191c BV), Organisationsstrukturen und Zahl der Richter.
  • Keine Verfassungsgerichtsbarkeit (Art. 190 BV).

Card 64

Question

Wie ist das Verhältnis zwischen der Judikative und dem Bundesrat?

Answer

Verordnungen des Bundesrats sind der konkreten Normenkontrolle unterstellt.

Akte des Bundesrates können gleich wie jene der Bundesversammlung beim BGer grundsätzlich nicht angefochten werden (Art. 189 IV BV).

Card 65

Question

Wo ist die richterliche Unabhängigkeit auf verfassungs- und völkerrechtlicher Ebene geregelt?

Answer

Art. 191c BV: Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.

Art. 30 I BV: Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.

Art. 6 I EMRK: Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

Art. 14 I UNO-Pakt II: Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.

Card 66

Question

Was will die richterliche Unabhängigkeit sicherstellen?

Answer

Dass keine Umstände, welche ausserhalb des Prozesses liegen, in sachwidriger Weise zugunsten oder zulasten einer Partei auf das Urteil einwirken. Es soll verhindert werden, dass jemand als Richter tätig wird, der unter solchen Einflüssen steht und deshalb kein rechter Mittler sein kann (BGE 114 Ia 50).

Card 67

Question

Was ist der funktionelle Kern der richterlichen Unabhängigkeit?

Answer

  • Weisungsfreiheit der Entscheidfindung.
  • Selbständigkeit:
    • Verfahren können nicht der gerichtlichen Zuständigkeit entzogen werden.
    • Gerichtsurteil kann nur durch ein Gericht abgeändert werden.
  • Organisatorische und institutionelle Separierung von anderen Staatsgewalten.

Card 68

Question

Beschreibe das Bundesstrafgericht.

Answer

Bundesstrafgericht, Art. 191a I BV: [...] dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist (Art. 35 I StBOG, Art, 23/24 StPO). Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesstrafgerichts begründen.

Ordentliches Strafgericht des Bundes.

Card 69

Question

Beschreibe den Zuständigkeitsbereich des BVGer.

Answer

Bundesverwaltungsgericht, Art. 191a II BV: Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung.

Beurteilt praktisch ausschliesslich Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden.

Card 70

Question

Was sind die weiteren richterlichen Behörden nach Art. 191a III BV?

Answer

  • Schätzungskommission (Art. 59 ff. EntG)
  • Bundespatentgericht (vgl. PatGG)

Card 71

Question

Welche Rechtsprechungsbefugnisse kommen dem BGer zu?

Answer

Art. 189 I BV:

Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung:
a. von Bundesrecht;
b. von Völkerrecht;
c. von interkantonalem Recht;
d. von kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
e. der Gemeindeautonomie und anderer Garantien der Kantone zu Gunsten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
f. von eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte.

Es beurteilt Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.

Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesgerichts begründen.

Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Ausnahmen bestimmt das Gesetz

Card 72

Question

Was bedeutet Verfassungsgerichtsbarkeit?

Answer

Überprüfung von staatlichen Akten (Einzelakte oder Normen) auf ihre Verfassungskonformität. Hauptfunktion ist der Schutz der Verfassung.

Card 73

Question

Beschreibe die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz?

Answer

Diffuse Verfassungsgerichtsbarkeit (kein zentrales Verfassungsgericht).

Kontrolle von Einzelakten: BGer und alle anderen rechtsprechenden Behörden in Bund und Kantonen.

BGer ist jedoch das einzige Gericht des Bundes, welches die Kompetenz zur abstrakten Normenkontrolle hat. Diese ist auf kantonale Erlasse beschränkt (Art. 82 lit. b BGG).

Den Kantonen steht es offen, für kantonale/kommunale Erlasse ein vorgängiges Normenkontrollverfahren zu schaffen (Art. 87 II BGG).

Card 74

Question

Wie gestaltet sich der Spruchkörper vor BGer? Wer leitet das Verfahren?

Answer

In der Regel Entscheidung in einer Besetzung mit drei Richtern (Spruchkörper, Art. 20 I BGG). Fünferbesetzung in den folgenden Fällen:

  • Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Antrag eines Richters
  • Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen referendumspflichtige kantonale Erlasse
  • Kantonale Entscheide über die Zulässigkeit einer Initiative/Referendums (Art. 20 II und III BGG)

Prozessleitung: Instruktionsrichter. Ausnahmsweise als Einzelrichter betr. Abschreibung von Verfahren, Rückzug, Vergleich (Art. 32 BGG).

Quorum: Absolute Mehrheit der Stimmen. Enthaltungen nicht zulässig (Art. 21 BGG).

 

Card 75

Question

In welcher Sprache kann das Verfahren vor BGer geführt werden?

Answer

In einer der Amtssprachen (Art. 70 I BV).

Garantie des rechtlichen Gehörs (Art. 29 II BV) und Sprachenfreiheit (Art. 18 BV) vermitteln keinen Anspruch auf Kommunikation in Muttersprache (BGE 121 I 196).

Anspruch auf Übersetzung in Strafverfahren, Inhaftierung, Haftprüfung (Art. 31 II BV, Art. 32 II BV, Art. 6 III EMRK, Art. 14 III UNO-Pakt II).

Card 76

Question

Besteht vor BGer ein Vertretungsobligatorium?

Answer

Nein. Parteivertreter wird jedoch bestellt, wenn Partei das Verfahren offensichtlich nicht selber führen kann (Art. 41 I BGG). In Zivil- und Strafsachen: Anwaltsmonopol (Art. 40 I BGG).

Card 77

Question

Welche Anforderungen muss der Erlass, die Aufhebung und die Abänderung von Verfassungsrecht erfüllen?

Answer

Qualifiziertes Verfahren: Zustimmung von Volk und Ständen (Art. 140 I lit. a BV).

Card 78

Question

Welche Normen müssen in der Form eines Gesetzes erlassen werden?

Answer

(Nach Inhalt) wichtige rechtssetzende Bestimmungen (materieller Gesetzesvorbehalt). Beispiele in Art. 164 I BV, welche folgende Bereiche betreffen:

a. die Ausübung der politischen Rechte;
b. die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte;
c. die Rechte und Pflichten von Personen;
d. den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben;
e. die Aufgaben und die Leistungen des Bundes;
f. die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts;
g. die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden.

Card 79

Question

Welche Kriterien werden für die "Wichtigkeit" von Normen herangezogen?

Answer

Einzeln oder kumulativ:

  • Starker Eingriff in die Rechtsstellung der Adressaten
  • Erhebliche finanzielle Folgen
  • Besondere Bedeutung für politische Willensbildung, Behördenorganisation oder Verfahren
  • Besonders umstrittene Fragen
  • Grosser Adressatenkreis, grosse Zahl von Lebenssachverhalten

Card 80

Question

Was sind Vollzugsverordnungen?

Answer

Regeln den Vollzug von Gesetzen (Aufgabe der Exekutive), vgl. Art. 182 BV:

Der Bundesrat erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist.

Er sorgt für den Vollzug der Gesetzgebung, der Beschlüsse der Bundesversammlung und der Urteile richterlicher Behörden des Bundes.

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