Was ist aufgrund der Normenhierarchie bei der Auslegung des öffentlichen Rechts besonders zu berücksichtigen?
Answer
Aufgrund der Normenhierarchie, aufgrund des Grundsatzes des Vorrangs des Bundesrechts (Art. 49 I BV) sowie wegen des Gebots der Beachtung des Völkerrechts (Art. 5 IV BV) ist Verordnungsrecht gesetzeskonform, kantonales Recht bundesrechtskonform und nationales Recht völkerrechtskonform auszulegen.
Card 102
Question
Was bedeutet "nachträgliche Gerichtsbarkeit"?
Answer
Es existiert eine Verfügung einer Verwaltungsbehörde, die angefochten werden kann. Das Gericht entscheidet aufgrund eines Rekurses bzw. einer Beschwerde.
Card 103
Question
Was bedeutet "ursprüngliche Gerichtsbarkeit"?
Answer
Es liegt keine Verfügung einer Verwaltungsbehörde vor. Typisches Beispiel: Streitigkeiten aus verwaltungsrechtlichen Verträgen.
Gegenüber der nachträglichen Gerichtsbarkeit handelt es sich um den Spezialfall. Die Klage ist gegenüber der Beschwerde denn auch in aller Regel subsidiär (Art. 36 VGG, Art. 120 II BGG).
Card 104
Question
Beschreibe die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Answer
Unabhängige Gerichte prüfen Akte der Verwaltungsbehörden auf ihre Übereinstimmung mit Gesetzen und Verordnungen.
Card 105
Question
Wie lautet Art. 190 BV?
Answer
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das BGer und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.
Card 106
Question
Was wird nicht unter Art. 190 BV subsumiert?
Answer
Kantonale Gesetze (Anfechtung möglich gemäss Art. 82 lit. b i.V.m. Art. 95 lit. a BGG)
Verordnungen des Bundesrats
Card 107
Question
Welche Verbote und Gebote bestehen im Rahmen einer Überprüfung von Bundesgesetzen auf ihre Verfassungskonformität?
Answer
Kein Prüfungsverbot, aber ein Anwendungsgebot.
Card 108
Question
Wie kann die Ausnahme für Bundesgesetze gemäss Art. 190 BV umgangen werden?
Answer
Vorrang der EMRK gegenüber den Bundesgesetzen: Dadurch hat sich indirekt eine Art Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen etabliert, da die Garantien der EMRK sowie die Grundrechte der BV grösstenteils deckungsgleich sind.
Card 109
Question
Inwiefern fallen Bundesverordnungen unter Art. 190 BV?
Answer
Grundsätzlich sind Bundesverordnungen auf ihre Verfassungs- und Völkerrechtskonformität hin überprüfbar.
Einschränkung: Nicht möglich, soweit mit der Überprüfung der Bundesverordnung indirekt auch eine Überprüfung des zugrundeliegenden (immunisierten) Bundesgesetzes vorgenommen würde. Insbesondere:
(Verfassungswidrige) Gesetzgebung wird lediglich vollzogen
Gesetzesvertretenden Bundesverordnung beruht auf einer nicht genügenden Delegationsnorm
Das Gesetz will Raum für verfassungswidrige Regelungen lassen.
Card 110
Question
Wann kann das BGer einen kantonalen Erlass aufgrund Art. 190 BV nicht aufheben?
Answer
Soweit der Inhalt des kantonalen Erlasses durch ein Bundesgesetz vorgegeben bzw. abgedeckt ist (vgl. Zulassungsstopp für Ärzte, BGE 130 I 26).
Card 111
Question
Was ist bei der Überprüfung von Kantonsverfassungen gemäss Art. 190 BV zu berücksichtigen?
Answer
Konkrete Normenkontrolle: Akzessorische Überprüfung von Kantonsverfassungen insoweit, als die Bundesversammlung das in Frage stehende - geschriebene oder ungeschriebene - übergeordnete Recht aus zeitlichen Gründen noch nicht berücksichtigen konnte.
Noch von BGer offengelassen: Fälle, in denen sich die tatsächlichen Verhältnisse seit der Gewährleistung der umstrittenen Verfassungsbestimmungen durch die Bundesversammlung erheblich geändert haben.
Ausgeschlossen: Abstrakte Normenkontrolle.
Card 112
Question
Beschreibe den Grundsatz des dreifachen Bürgerrechts.
Answer
Schweizer Bürger ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und das Bürgerrecht eines Kantons besitzt (Art. 37 I BV).
Card 113
Question
Wann darf aufgrund des Bürgerrechts diskriminiert werden?
Answer
Gemäss Art. 37 II BV gilt das Verbot der Ungleichbehandlung. Das Bürgerrecht ist kein sachlicher Grund für eine Diskriminierung.
Ausgenommen sind einzig Vorschriften über die politischen Rechte in Bürgergemeinden und Korporationen sowie über die Beteiligung an deren Vermögen.
Card 114
Question
Wie gestaltet sich die Kompetenzverteilung bei Fragen des Bürgerrechts?
Answer
Bund: Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch familienrechtliche Vorgänge, Verlust des Bürgerrechts aus anderen Gründen sowie Wiedereinbürgerung.
Kantone: Erwerb des kommunalen und kantonalen Bürgerrechts sowie Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung von Ausländern. Sie haben Mindestvorschriften des Bundes zu beachten (Art. 38 II BV und Art. 7 ff. BV, Grundrechte).
Card 115
Question
Wie wird das Bürgerrecht erworben?
Answer
Von Gesetzes wegen:
Abstammung (Art. 1 BüG)
Adoption (Art. 4 BüG)
Durch behördlichen Beschluss:
Ordentliche Einbürgerung (Art. 9-18 BüG)
Erleichterte Einbürgerung (Art. 20-25 BüG)
Wiedereinbürgerung (Art. 26-29 BüG)
Card 116
Question
Wie kann das Bürgerrecht verlustig gehen?
Answer
Grundsatz: Es darf keine Staatenlosigkeit resultieren.
Von Gesetzes wegen:
Aufhebung des entsprechenden Kindesverhältnisses (Art. 5 BüG)
Adoption durch eine Ausländer, sofern es mit der Adoption die Staatszugehörigkeit des Adoptierenden erwirbt oder diese bereits besitzt (Art. 6 BüG)
In gewissen Fällen: Geburt im Ausland (Art. 7 BüG)
Durch Verwaltungsakt:
Entlassung (Art. 37-41 BüG)
Entzug (Art. 42 BüG)
Card 117
Question
Wie gestaltet sich das Rechtsschutzverfahren bei Fragen der Einbürgerung?
Answer
Im Bund unterliegen sämtliche bürgerrechtsbezogenen Verfügungen des Staatssekretariats für Migration der Beschwerde an das BVGer (Art. 51 I BüG, Art. 31 ff. VGG). Danach: BGer (Art. 82 ff. BGG).
Auf kantonaler/kommunaler Ebene: Verfahren richtet sich nach kantonalem Recht (Art. 15 BüG). Einbürgerungsentscheide an Gemeindeversammlungen sind erlaubt (Art. 15 II BüG), nicht jedoch an der Urne. Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs ist zu begründen (Art. 16 BüG). Kantone müssen Gerichtsbehörden einsetzen, die als letzte kantonale Instanzen Beschwerden gegen ablehnende Entscheide über die ordentliche Einbürgerung beurteilen (Art. 46 BüG). Letztlich: Subsidiäre Verfassungsbeschwerde (Art. 83 lit. b i.V.m. Art. 113 BGG).
Card 118
Question
Was sind nach der Rechtsprechung des BGer "verfassungsmässige Rechte"?
Answer
Verfassungsmässige Rechte sind justiziable Rechtsansprüche, die nicht ausschliesslich öffentliche Interessen, sondern auch Interessen und Schutzbedürfnisse des Einzelnen betreffen und deren Gewicht so gross ist, dass sie nach dem Willen des demokratischen Verfassungsgebers verfassungsrechtlichen Schutzes bedürfen (BGE 131 I 366).
Card 119
Question
Mache Beispiele für ein verfassungsmässiges Recht, welches kein Grundrecht ist.
Answer
Vorrang des Bundesrechts gemäss Art. 49 I BV. Der Kanton hat kompetenzwidrig in einem Sachgebiet legiferiert, den das Bundesrecht abschliessend ordnet.
Auch wenn das Bundesrecht etwas nicht abschliessend ordnet, kann eine kantonale Vorschrift dem Vorrang des Bundesrechts zuwiderlaufen, wenn sie gegen den Buchstaben oder gegen Sinn und Geist des Bundesrechts verstösst und dessen Zweck beeinträchtigt oder vereitelt.
Besteuerungsgrundsätze (Art. 127 BV).
Grundsatz der Gewaltenteilung (selbst wenn nicht in der Kantonsverfassung verankert).
Strafrechtliches Legalitätsprinzip.
Gebührenfreiheit öffentlicher Strassen (Art. 82 III BV), berufliche Freizügigkeit innerhalb der Schweiz (Art. 196 V BV).
Card 120
Question
Was bedeutet das Günstigkeitsprinzip bezüglich EMRK?
Answer
Nationale Grundrechtsgarantien haben Vorrang, wenn sie über den Standard der EMRK hinausgehen (Art. 53 EMRK).
Die Garantien greifen jedoch grundsätzlich parallel zu den innerstaatlichen Garantien, wenn sie in ihrem Schutzgehalt weitergehen.
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