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Soma Test 5 KB

Discover Soma Test 5 KB: 38 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Warum Strafrecht?

Answer

  • Schutz der Gesellschaft; soll Gesellschaft vor strafbaren Handlungen ihrer Mitglieder bewahren und Straftäter zur Verantwortung ziehen
  • Verhinderung von Beispielfolgen (Generalprävention)
  • Hinderung an weiteren Straftaten (Spezialprävention)
  • Besserung des Täters (Resozialisierung)

Card 2

Question

Allgemeines Strafrecht

Answer

Verfolgung durch Verwaltungsstrafrecht oder Gerichtliches Strafrecht (Quellen: Strafgesetzbuch (StGB) 1974 + Nebengesetze, z.B. Suchtmittelgesetz)

Card 3

Question

Straftat

Answer

Handlung bzw. Unterlassung, die

  • tatbestandsmäßig
  • rechtswidrig
  • schuldhaft
  • mit gerichtlicher Strafe bedroht

ist

Card 4

Question

tatbestandsmäßig

Answer

  • Tatbestand = genaue + abstrakte Beschreibung eines strafbaren Verhaltens
  • Rechtsfolge (Sanktion) = Strafdrohung
  • Tatbestandsmäßig = wenn Sachverhalt einen gesetzlichen Tatbestand erfüllt

Card 5

Question

rechtswidrig

Answer

  • Rechtswidrigkeit = wenn ein Verhalten gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, ohne Rechtfertigungsgrund (Notwehr, Festnahmerecht/Waffengebrauchsrecht der Exekutive)

Card 6

Question

schuldhaft

Answer

  • Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt
  • Schuld = innere Beziehung des Täters zur Tat

 

  • Schuldformern:
  1. Vorsatz

= alle Umstände wurden mit Wissen und Wollen verwirklicht

  1. Fahrlässigkeit

= schädlicher Erfolg wird nicht gewollt, Schuld besteht aber in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit bzw. Leichtsinn

  • unbewusst
  • bewusst

Card 7

Question

Schuldunfähigkeit:

Answer

a. wegen mangelnder Reife

- unmündige (bis 14 J.)

- Jugendliche (14-18 J.) bei verzögerter seelischer Reife (mit Gutachten lt. Goedl)

b. wegen geistig-seelischer Gebrechen

- Geisteskrankheit (kog. Beeinträchtigung)

- Schwachsinn (kog. Beeinträchtigung)

- tiefgreifende Bewusstseinsstörung

- gleichwertige seelische Störung

  • Entschuldigungsgründe
  • bei vorliegendem Entschuldigungsgrund wird rechtmäßiges Verhalten v. d. Rechtsordnung nicht zugemutet

Wichtigste = entschuldigende Notstand

Card 8

Question

Strafen

Answer

  1. Freiheitsstrafen
  • Lebensdauer
  • Bestimmte Zeit (mid. 1 Tag, max. 20 Jahre)
  1. Geldstrafen
  • Aussprache in Tagessätzen (4€-5000€)
  • Rücksicht auf persönl. Verhältnisse und Einkommen
  • Falls nicht einbringbar: Ersatzfreiheitsstrafe (2 Tagessätze = 1 Tag)
  • Anstelle von Freiheitsstrafen bis 6 Monate können Geldstrafen verhängt werden (wenn für Tat keine strengere Strafe als 5 J. angedroht u. Wohlverhalten zu erwarten ist)

Zwecke >Vergeltung

  • Abschreckung der Allgemeinheit (Generalprävention)
  • Abschreckung + Besserung des Täters (Spezialpräv.)

Unterscheidung: Verbrechen - Vergehen

  • Vorbeugende Maßnahmen

- Zweck = Spezialprävention

- soll gefährlichen Zustand einer Person ausschalten

- keine zeitliche Begrenzung

  • Nebenfolgen
  • Geschenk oder Zuwendung v. Geld für eine strafbare Handlung verfällt
  • Bei Beamten: Verlust des Amtes

Evtl. Jobverlust

Card 9

Question

Stadien der Straftat

Answer

  • Verbrecherische Wille soll möglichst früh bekämpft werden
  • Gedanken/Ideen reichen nicht für Bestrafung
  • Vorbereitungshandlung = straflos
  • Bei Verbrechen gegen den Staat ist Vorbereitung strafbar
  • Versuchtes Delikt
    • Versuch = Handlung, die unmittelbar vor der Vollendung vorausgeht
    • Wird milder bestraft als vollendetes Delikt
    • Bei freiwilligem Aufgeben à keine Bestrafung

Card 10

Question

Formen der Täterschaft:

Answer

  • Unmittelbarer Täter (führt die Handlung mit Tatbestand aus)
  • Anstifter (veranlasst andere zu einer Straftat)
  • Gehilfen (trägt zur Straftat bei, ohne unmittelbar auszuführen oder anzustiften)
  • Allen Beteiligten besteht dieselbe Strafdrohung
  • Bei Beteiligung mehrerer Personen wird jeder nach seiner Schuld bestraft

Card 11

Question

Strafrechtliche Fallprüfung

Answer

  • Handlung oder Unterlassung
  • Strafbarer Tatbestand des StGB
  • Tat rechtswidrig
  • Schuld (nein --> Frage, ob Täter gefährlich ist --> wenn ja: vorbeugende Maßnahmen, nein: kein Strafanspruch)
  • Strafbarkeit

Card 12

Question

Besonderes Strafrecht

Answer

  • Besondere Teile des Strafgesetzbuches + strafrechtliche Nebengesetze (z.B. Suchtgiftgesetz, Verbotsgesetz, Lebensmittelgesetz, …) enthalten Tatbestände
  • Einteilung der strafbaren Handlungen:
  • Verbrechen: Vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslang oder mehr als 3-jähriger Freiheitsstrafe bedroht sind
  • Vergehen: alle übrigen strafbaren Handlungen

Card 13

Question

Diversion

Answer

  • Möglichkeit der Staatsanwaltschaft/ des Gerichts bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf Durchführung von förmlichen Strafverfahren zu verzichten (Alternative zu Strafverfahren)
  • Beschuldigte*r/Angeklagte*r bekommt Angebot sich belastender Maßnahme zu unterwerfen
  • Wenn Angeklate*r Diversion nicht annimmt --> Strafverfahren (Risiko!)
  • Seit 2000 auch für Erwachsenenstrafrecht, davor nur Jugendstrafrecht
  • Vorteil: Staatsanwaltschaft muss nicht mehr jeden Beschuldigten anklagen (aber trotzdem jedem Offizialdelikt nachgehen)
  • [EXKURS: Offizialdelikt = Gegenteil von Zivilgerichtsbarkeit; Amt leitet das Strafverfahren ein (nicht die klagende Partei wie bei Zivil)]

  • Bei Diversion: kein Schuldspruch (kein Vermerk im Strafregister), allerdings justizintern gespeichert (10 Jahre)
  • Ablehnung einer Diversion kann in bestimmten Fällen günstiger sein

Card 14

Question

Belastende Maßnahmen Diversion

Answer

  • Zahlung eines Geldbetrages (häufigste Variante, Einkommensabhängig, Tatbestandsabhängig, nicht mehr als 180 Tagessätze der möglichen Verurteilung + Wiedergutmachung)
  • Erbringung einer gemeinnützigen Leistung (während Freizeit, max. 240h + Wiedergutmachung)
  • Festsetzung der Probezeit (1-2 Jahre, vorläufiger Rücktritt von Verfolgung einer strafbaren Handlung, bestimmte Pflichten, Bewährungshelfer + Wiedergutmachung)
  • Durchführung des Tatausgleichs (Schadenswiedergutmachung)

Card 15

Question

Voraussetzungen der Diversion:

Answer

  • Offizialdelikt (von Amts wegen verfolgt)
  • Hinreichend geklärter Sachverhalt
  • Keine schwere Straftat (nur bei Straftaten mit max. Höchststrafe von 5 J.; bei Sexualstraftaten Höchststrafe von max. 3 Jahren; bei Jugend: keine Grenze)
  • Kein Tod eines Menschen
  • Keine schwere Schuld
  • Fehlende präventive Bedenken (gerichtliche Strafe nicht als Prävention notwendig)
  • Einwilligung der/des Beschuldigten

Card 16

Question

Ablauf der Diversion:

Answer

  • Staatsanwaltschaft oder Beschuldigte*r kann Erledigung des Strafverfahrens mittels Diversion anregen
  • Klärung der Voraussetzungen (durch Untersuchungen u. Anhörungen)
  • Staatsanwaltschaft teilt Beschuldigtem die Möglichkeit von Diversion mit
  • Genaue Belehrung über Diversion (u. a. Verantwortungsübernahme der Tat)
  • Diversion kann bis zur Anklageerhebung von Staatsanwaltschaft angeboten werden
  • Wird Diversion angenommen tritt Staatsanwaltschaft von Verfolgung zurück und Gericht ist zuständig für die folgenden Maßnahmen
  • Bei erfolgreicher Diversion wird Strafprozess von Gericht mit Beschluss eingestellt
  • Bei nicht erfolgreicher Diversion kann Staatsanwaltschaft die Fortsetzung des Strafverfahrens beantragen

Card 17

Question

Jugendstrafrecht - Altersregelung

Answer

  • Unter 14 J.: unmündig minderjährig (nicht strafbar) [Eltern haften!]
  • 14-18 J.: strafbar mit Ausnahmen (bezogen auf persönliche Umstände der/des Täter*in)
  • Bis 21. J.: „junge Erwachsene“ à Sondervorschriften des Jugendstrafrechts

(wurde 2001 eigeführt, gesellschaftliche Anpassung wegen längerer Ausbildungszeiten)

Gesetzliche Beurteilung eines Verhaltens und mögliche Reaktion stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der handelnden Person

Card 18

Question

Eltern im Jugendstrafrecht

Answer

Eltern sind gesetzliche Vertreter*innen

  • Bei Straftat: Frage nach elterlicher Verantwortung
  • können Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen kommt staatlicher Ersatz (Erziehungshilfen)
  • Fremdunterbringung = Zwangsmaßnahme (Entscheidung der KJH bis 18 J.)

Card 19

Question

Unterscheidung im Jugendstrafrecht

Answer

  1. Gerichtlich strafbare Handlungen (schwerwiegende Verstöße)
  2. Verwaltungsstrafbare Handlungen (Jugendschutzgesetz, …)

Card 20

Question

Jugendstrafrecht allgemein

Answer

  • Jugendstrafrecht = unmittelbare Reaktion auf Verhalten von ü. 14-jährigen
  • Zweck = Prävention weiterer Konflikte mit dem Gesetz
  • Staatsanwaltschaft hat besondere Instrumente zur Verfügung  (von förmlicher Belehrung über Erbringen von gemeinnütziger Arbeit u. Tatausgleich bis Freiheitsstrafen)
  • Ziele in Ö: Täter von strafbaren Handlungen abzuhalten
  • Auch Maßnahmen der Diversion sind möglich
  • Auch „Schuldspruch ohne Verhängung einer Strafe“ ist möglich (bei Rückfall -> Schuldspruch)
  • Höchstmaß aller Freiheitsstrafen wird auf die Hälfte der Zeit herabgesetzt, AUßER: lebenslang und 10-20 Jahre à max. 15 Jahre bei ab 16-jährigen, max. 10 Jahre bei ab 14-jährigen)
  • Bei Einleitung eines Jugendstrafverfahrens muss KJH und Pflegschaftsgericht verständigt werden, bei Verurteilung eines Schülers/ einer Schülerin auch die Bildungsdirektion
  • Jugendliche können neben gesetzliche Vertretung auch andere Vertrauenspersonen im Verfahren beiziehen
  • Zuständige Staatsanwält*innen und Richter*innen müssen
    • Über das erforderliche pädagogische Verständnis verfügen
    • Besondere Kenntnisse der Psychologie und Sozialarbeit aufweisen  
  • Spezifische „Opferrechte“

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