Im gesamten Arbeitsrecht: vom Gesetz abweichende Vereinbarungen zw. Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in sind nur gültig, wenn Arbeitnehmer*in günstiger gestellt wird als im Gesetz
Arbeitsleistung ist höchstpersönliche Verpflichtung
Tod beendet alle Dienstverhältnisse
Bei Tod von Arbeitsgeber*in bleibt Dienstverhältnis aufrecht (Verpflichtung von Arbeitsgeber*in ist nicht höchstpersönlich)
Nachlass geht auf Erbe über
Erbe entscheidet dann über Weiterführung
Falls Einstellung des Betriebs, dann Auflösung des Dienstverhältnisses auf andere Art
Card 29
Question
Sofortige Auflösung
Answer
Nur möglich bei Dienstverhältnis auf Probe
Card 30
Question
Zeitablauf
Answer
Nur bei befristeten Dienstverhältnissen
Auflösung ohne weitere Erklärung
Card 31
Question
Einvernehmliche Lösung
Answer
Von Dienstgeber*in & Dienstnehmer*in vereinbart
Inhaltlich = Auflösungsvertrag
Card 32
Question
Kündigung
Answer
Einseitige Auflösung des Dienstverhältnisses unter Einhaltung von Kündigungsfrist und zu bestimmten Kündigungstermin
Umwandlung von unbefristetes in befristetes Dienstverhältnis
Bis zum Kündigungstermin bleiben alle Rechte und Pflichten aufrecht
Kann von Arbeitgeber*in oder Arbeitnehmer*in gestellt werden
Card 33
Question
ad Kündigungsfrist
Answer
Kündigungsfrist = Zeit zwischen Ausspruch der Kündigung und Ende des Dienstverhältnisses
Dauer im Arbeiterbereich: 14 Tage (kann durch KV verändert werden), seit 31.12.2020 à wie Angestelltenbereich
Dauer im Angestelltenbereich:
Arbeitnehmerseite: 1 Monat
Arbeitgeberseite: abhängig von bisheriger Dauer des Dienstverhält.
Dienstzeit
Kündigungsfrist
Bis 2 Jahre
6 Wochen
Ab 2 Jahre
2 Monate
Ab 5 Jahre
3 Monate
Ab 15 Jahre
4 Monate
Ab 25 Jahre
5 Monate
Card 34
Question
ad Kündigungstermin
Answer
= Zeitpunkt an dem das Dienstverhältnis beendet wird
Im Arbeiterbereich: oft letzter Arbeitstag einer Kalenderwoche
Angestelltengesetz: gesetzliche Kündigungstermine
für Dienstgeber*innen zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.)
Für Dienstnehmer*innen: jeweils der Monatsletzte
Vertraglich können für beide Seiten zusätzliche Kündigungstermine am Monatsletzten und am 15. jedes Monats vereinbart werden
Veränderung von Fristen u. Kündigungstermine nur wenn sie für Arbeitnehmer*innen günstiger sind
Kein Kündigungsgrund notwendig
Card 35
Question
ad Fristwidrige Kündigung und Kündigungsentschädigung
Answer
Fristwidrig = zu kurze Frist oder zu früher Termin
Fristwidrige Kündigung durch Dienstgeber = wie ungerechtfertigte Entlassung -> Arbeitnehmer bekommt Schadensersatz lt. vertraglicher Ansprüche als Kündigungsentschädigung, ab Kündigungstermin aber keine Arbeitsleistung mehr
Übersteigt Kündigungsentschädigung 3 Monate muss sich Arbeitnehmer*in für diesen Zeitraum das inzwischen Verdiente anrechnen lassen
Fristwidrige Kündigung durch Arbeitnehmer*in = unbegründeter vorzeitiger Austritt
Wenn für Dienstgeber*in Schaden entsteht muss Arbeitnehmer*in Schadenersatz leisten
Card 36
Question
ad Kündigungsanfechtung
Answer
Dienstgeber*in muss vor jeder Kündigung Betriebsrat informieren
Betriebsrat hat 5 Arbeitstage Zeit, um Stellung zu nehmen
Wird Betriebsrat nicht informiert -> Kündigung rechtsunwirksam
Hat Betriebsrat nicht ausdrücklich zugestimmt, kann Kündigung binnen 14 Tagen beim Arbeits- u. Sozialgericht angefochten werden
Kündigung ist für rechtsunwirksam zu erklären, wenn:
Bei unberechtigtem Austritt: finanzielle Abrechnung bis zum Ende des Dienstverhältnisses, evtl. Urlaub zurückzahlen, evtl. Schadensersatz
Rechtfertigende Gründe: Pflichtverletzungen v. Dienstgeber*in
Rechtzeitig = wenn Austritt unmittelbar nach Kenntnisnahme des Austrittsgrundes ausgesprochen wird
bei gesundheitl. Problemen muss für Dienstgeber*in die Möglichkeit bestehen, den Dienstnehmer*in anderswo einzusetzen, falls nicht gewünscht: Austritt = unberechtigt
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