Card 41
Question
Welche Sozialversicherungen (Personenversicherungen) sind für einen Arbeitgeber obligatorisch?
Answer
AHV/IV - EO - ALV / UV - BV (ab brutto Jahreslohn von CHF 21'510.-) - Familienzulagen (bei Arbeitnehmern mit Kindern)
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Welche Sozialversicherungen (Personenversicherungen) sind für einen Arbeitgeber obligatorisch?
AHV/IV - EO - ALV / UV - BV (ab brutto Jahreslohn von CHF 21'510.-) - Familienzulagen (bei Arbeitnehmern mit Kindern)
Welche Rentenstufen kennt die IV und ab welchem IV-Grad werden diese ausgerichtet?
Ab 2022 greift das stufenlose Rentensystem. Ab einem IV-Grad von 40 % besteht ein Rentenanspruch und ab einem IV-Grad von 70 % gibt es eine ganze Rente.
Wann erlischt der Anspruch auf eine IV-Rente?
Wegfall Invalidität • Tod der versicherten Person • Anspruch Altersrente
Ermitteln Sie den Invaliditätsgrad
Beispiel
40'000.- (Erwerbsausfall) x 100 / 50'000.- (Einkommen ohne Invalidität)
Anspruch auf eine IV Rente?
Voraussetzung für IV Rente
Welche Voraussetzungen braucht es für einen Leistungsanspruch der EL?
KUMULATIV!
oder
oder
Berrechnungsgrundlage der EL
Anerkannte Ausgaben - anrechenbare Einnahmen Ausgabenüberschuss
= Anspruch Ergänzungsleistungen
Krankheits und Behinderungskosten
Abschliessende Liste
Was bedeutet Rückerstattungspflicht bei der EL?
Seit dem 1. Januar 2021 unterstehen die rechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen einer Rückerstattungspflicht. Die Rückerstattungspflicht besteht auf dem Teil des Nachlasses, der CHF 40‘000.- übersteigt.
EO
Ziel und Zweck
Bietet teilweise einen Ersatz für Erwerbsausfall bei
Beitragspflicht Erwebrstätig und nichterwerbstätig EO
Erwerbstätig:
Ab 1. Januar voll. 17 Altersjahr bis erreichen ordentliches AHV Alter
Nichterwerbstätig:
Ab 1. Januar voll. 20 Altersjahr bis erreichen ordentliches AHV Alter
Arbeitslosenversicherung
Ziel und Zweck
Angemessenen Ersatz garantieren für Erwerbsausfälle
Entschädigung Dienstleistende
Bei welchen Einsätzen?
Leistung?
Zusätzliche Zulagen:
Kinderzulage
Betreuungskosten
Betreibszulagen
Mutterschaftsentschädigung
Anspruchsberechtigte Personen?
und
Leistungen bei Mutterschaft
Beginn & Ende?
Leistung?
Beginn: Tag der Niederkunft
Ende; Nach 98Tage nach der Niederkunft - 14 Wochen
Grundentschädigung von 80 % des vor der Geburt verdienten AHV-Einkommens; maximales Taggeld ist CHF 196.- pro Tag 8 Wird die Erwerbstätigkeit vor Ablauf der 14 Woche ganz oder teilweise wieder aufgenommen oder stirbt die Mutter, endet der Anspruch vorzeitig.
Vatterschafturlaubtaggeld Anspruch?
Männer, die
zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater sind oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate werden
unmittelbar vor der Geburt des Kindes während mind. 9 Monaten obligatorisch bei der AHV versichert sind und
in dieser Zeit mind. 5 Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und zum Zeitpunkt der Geburt erwerbstätigt sind
Was sind Arbeitsmarktliche Massnahmen?
Sollen die Eingliederung von schweren vermittelbaren Arbeitslosen fördern
Rasche und nachhaltige Eingliederung in den Erwerbsprozess
Langzeitarbeitslosigkeit soll verhindert werden
-Bildungsmassnahmen
- BEschäftigungsmassnamhen
- Spezielle Massnahmen
Betreuungentschädigung Voraussetzung
Ein Kind gilt als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn: eine einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist; der Verlauf oder der Ausgang dieser Veränderung schwer vorhersehbar ist oder mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung oder dem Tod zu rechnen ist; ein erhöhter Bedarf an Betreuung durch die Eltern besteht; und mindestens ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen muss.
Pflichten bei der ALV
Mitwirkungspflicht: unentgeltlich alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs erforderlich sind (z.B. Erzielung Zwischenverdienst, Krankheit, Unfall usw.). Unteralgen sind vollständig, korrekt und rechtzeitig einzureichen.
Schadenminderungspflicht: alles Zumutbare zur Vermeidung und Verkürzung der Arbeitslosigkeit unternehmen, Nachweis der Stellensuche, zumutbare Stellen müssen angenommen werden.
Leistungsentzug oder Strafanzeige bei unwahren oder unvollständigen Angaben
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