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Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen zum Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Inwiefern wird in der KV die Sprachenfreiheit nach Art. 18 BV ergänzt?

Answer

Auch die Gebärdensprache ist enthalten (Art. 12 KV).

Card 22

Question

Inwiefern wird in der KV das Recht auf Ehe und Familie ergänzt/präzisiert?

Answer

Art. 13 KV enthält auch das Recht, die Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens frei zu wählen. Der Staat kann auch andere Formen des Zusammenlebens anerkennen (irrelevant aufgrund von PartG auf Bundesebene).

Card 23

Question

Inwievern geht die KV über die Gewährleistungen des Grundschulunterrichts hinaus?

Answer

In Art. 14 KV ist ein Recht auf Bildung enthalten. Die schliesst Mittel- und Hochschulen ein. Der Anspruch auf gleichberechtigten Zugang wird wiederholt.

Card 24

Question

Definiere die Schulfreiheit, welche in der KV als eigenständiges Grundrecht existiert.

Answer

Art. 15 KV: Recht auf Gründung, Organisation und Besuch privater Bildungsstätten.

Card 25

Question

Inwiefern geht die KV über das Petitionsrecht gemäss Art. 33 BV hinaus?

Answer

Zusätzlich zur Kenntnisnahme und dass keine Nachteile erwachsen dürfen, sind die Behörden gemäss Art. 16 KV verpflichtet, die Petition zu prüfen und innerhalb 6 Monate dazu Stellung zu nehmen.

Card 26

Question

Wo ist das Öffentlichkeitspinzip in der KV festgehalten?

Answer

Art. 17 KV gewährleistet jeder Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen gegenüberstehen (vgl. Gesetz über die Information und den Datenschutz [IDG]).

Card 27

Question

Inwiefern werden die allgemeinen Verfahrensgarantien in Art. 29 ff. BV durch die KV ergänzt?

Answer

Art. 18 KV: Jede Person vor Gericht und Verwaltungsinstanzen hat Anspruch auf rasche und wohlfeile (kostengünstige) Erledigung des Verfahrens. Die Parteien haben überdies Anspruch auf einen begründeten Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung.

Card 28

Question

Wie kann die Verletzung der zusätzlichen kantonalen Grundrechte gerügt werden?

Answer

Gleicher Rechtsschutz wie bei den Grundrechten der BV, d.h.:

  • Kantonale Rechtsmittel
  • Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG).
  • Subsidiäre Verfassungsbeschwerde (Art. 113 ff. BGG).

Die Verletzung kantonal verfassungsmässiger Rechte bildet einen eigenständigen Beschwerdegrund (Art. 95 lit. c BGG).

Card 29

Question

Wie werden die Sozialziele in der KV behandelt?

Answer

Art. 19 I KV erklärt die Sozialziele der BV (Art. 41 BV) auch zu Sozialzielen des Kantons und der Gemeinden. Darüber hinaus gewährleistet Art. 19 II KV, dass:

  • Eltern vor und nach der Geburt eines Kindes nicht in eine Notlage geraten
  • Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern innerhalb und ausserhalb der Familie geschaffen werden
  • ältere Menschen ihr Leben nach ihren Kräften selbstbestimmt gestalten und an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben können

Aus den Sozialzielen lassen sich keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen ableiten (Art. 19 IV KV).

Card 30

Question

Was sind die Rechtsquellen bzgl. der politischen Rechte im Kanton Zürich?

Answer

Die Kantonsverfassung gewährleistet das Stimm- und Wahlrecht, das Initiativrecht und das Referendumsrecht. Art. 38 KV betr. die Rechtssetzung ist systematisch am falschen Ort.

Das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) enthält die umfassende Regelung auf Kantonsebene.

Die politischen Rechte in den Gemeinden sind in Art. 86 KV gereglt. Das Gemeindegesetz (GG) ist in diesem Punkt noch nicht angepasst. Art. 86 II und III KV werden direkt angewendet.

 

Card 31

Question

Was sind die Voraussetzungen des Stimm- und Wahlrechts im Kanton Zürich?

Answer

Stimm- und wahlberechtigt sind auf kantonaler Ebene Schweizer mit Wohnsitz im Kanton, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 22 KV).

Es besteht kein Stimmrecht für Ausländer (mit Ausnahme der kirchlichen Körperschaften; Art. 130 II lit. a KV).

Auslandschweizer haben das Recht, sich an den Ständeratswahlen zu beteiligen (Art. 82 III KV). Im Übrigen sind sie nicht stimm- und wahlberechtigt.

Card 32

Question

Was ist der Inhalt der Wahl- und Abstimmungsfreiheit auf kantonaler Ebene?

Answer

Freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe sind gewährleistet (Art. 34 II BV).

Bei Wahlen haben sich die Behörden strikt neutral zu verhalten.

Bei Abstimmungen ist die zuständige Behörde berechtigt und verpflichtet, die Abstimmungsvorlagen objektiv zu erläutern (§ 60 I lit. a GPR).

Staatliche Organe, staatlich beherrschte Unternehmen sowie mit öffentlichen Aufgaben betraute Private sind berechtigt, sich sachlich und mit verhältnismässigem Einsatz von Mitteln an der Meinungsbildung zu beteiligen, soweit sie vom Thema direkt und in besonderer Weise betroffen sind.

Card 33

Question

Was ist Gegenstand des Initiativrechts auf Kantonsebene?

Answer

Art. 23 KV:

  • Total- oder Teilrevision der Verfassung oder eines Gesetzes
  • Erlass, Änderung oder Aufhebung eines dem Referendum unterstehenden Kantonsratsbeschlusses
  • Einreichung einer Standesinitiative bei der Bundesversammlung
  • Aufnahme von Verhandlungen über Abschluss oder Änderung sowie Kündigung eines interkantonalen oder internationalen Vertrags, der dem Referendum untersteht

Card 34

Question

Was sind die formellen Anforderungen an eine kantonale Initiative?

Answer

Anzahl Unterschriften: 6000 (Art. 24 lit. a KV).

Einreichung als ausgearbeiteter Entwurf oder als allgemeine Anregung. Für die Totalrevision der KV ist nur eine allgemeine Anregung möglich (Art. 25 KV).

Die Direktion der Justiz und des Innern überprüft die formelle Korrektheit sowie Titel und Begründung der Initiative. Möglich ist die Verfügung von Korrekturen (Art. 26 KV).

Unterschriften müssen innert 6 Monaten nach Abschluss der Vorprüfung und Veröffentlichung eingereicht werden (Art. 27 KV).

Card 35

Question

Was sind die materiellen Anforderungen an eine kantonale Initiative?

Answer

Art. 28 I KV:

  • Einheit der Materie
  • Kein Verstoss gegen übergeordnetes Recht
  • Nicht offensichtlich undurchführbar

Card 36

Question

Wie gestaltet sich das Verfahren bei Einreichung einer kantonalen Initiative?

Answer

Überprüfung auf Gültigkeit durch die Direktion der Justiz und des Innern.

Allenfalls Ungültigerklärung durch Kantonsrat (2/3 der anwesenden Mitglieder). Eine teilweise Ungültigerklärung oder Aufteilung ist möglich (Art. 28 II und III KV).

 

Card 37

Question

Wann kann der Kantonsrat einen Gegenvorschlag zu einer kantonalen Initiative erarbeiten?

Answer

Gegenvorschläge müssen die gleiche Form wie die Initiative aufweisen. Sie müssen zudem den gleichen Regelungsgegenstand betreffen und eine selbständige, von der Initiative unabhängige Vorlage bilden (Art. 30 KV).

Card 38

Question

Wie sind die Behandlungsfristen von kantonalen Initiativen in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs definiert?

Answer

Antrag des Regierungsrates (§ 130 GPR):

  • Regierungsrat beschliesst innert 6 Monaten nach Einreichen über Gültigkeit und die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Bei vollständiger Ungültigkeit entscheider der Kantonsrat innert weiteren 3 Monaten.
  • Bei teilweiser Ungültigkeit erstattet der Regierungsrat innert 9 Monaten nach Einreichen Bericht und Antrag über Gültigkeit und Inhalt.
  • Falls der Regierungsrat einen Gegenvorschlag beantragt, legt er Bericht und Antrag innert 16 Monaten nach Einreichen vor.

Behandlung durch den Kantonsrat (innert der durch Verordnung bezeichneten Frist; § 131 GPR):

  • Zustimmung durch Kantonsrat ohne Gegenvorschlag: Referendum nach Massgabe der KV.
  • Zustimmung durch Kantonsrat mit Gegenvorschlag: Volksabstimmung über beide Vorlagen.
  • Lehnt der Kantonsrat ab: Volksabstimmung.

Volksabstimmung:

  • Innert 36 Monaten nach Einreichen bei Gegenvorschlag.
  • Innert 30 Monaten nach Einreichen in den übrigen Fällen.

 

 

Card 39

Question

Wann unterliegen kantonale Initiativen nach ihrer Ausarbeitung (ev. auch eines Gegenvorschlags) dem Referendum?

Answer

Obligatorisches Referendum: Volksinitiativen, denen der Kantonsrat nicht zustimmt oder denen er einen Gegenvorschlag gegenüberstellt (Art. 32 lit. c, d, und e KV).

Obligatorisches Referendum oder fakultatives Referendum je nach Vorlage (Art. 32 und 33 I KV), wenn der Kantonsrat einer Initiative zustimmt.

Card 40

Question

Kann die kantonale Initiative zurückgezogen werden?

Answer

Die Mehrheit der Mitglieder des Initiativkomitees kann die kantonale Intiative zurückziehen, solange die Volksabstimmung noch nicht angeordnet ist.

Unterliegt der Gegenvorschlag dem fakultativen Referendum, so kann der Rückzug an die Bedingung geknüpft werden, dass gegen den Gegenvorschlag kein Referendum zustande kommt.

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