Card 21
Question
Inwiefern wird in der KV die Sprachenfreiheit nach Art. 18 BV ergänzt?
Answer
Auch die Gebärdensprache ist enthalten (Art. 12 KV).
Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen zum Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich.
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Inwiefern wird in der KV die Sprachenfreiheit nach Art. 18 BV ergänzt?
Auch die Gebärdensprache ist enthalten (Art. 12 KV).
Inwiefern wird in der KV das Recht auf Ehe und Familie ergänzt/präzisiert?
Art. 13 KV enthält auch das Recht, die Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens frei zu wählen. Der Staat kann auch andere Formen des Zusammenlebens anerkennen (irrelevant aufgrund von PartG auf Bundesebene).
Inwievern geht die KV über die Gewährleistungen des Grundschulunterrichts hinaus?
In Art. 14 KV ist ein Recht auf Bildung enthalten. Die schliesst Mittel- und Hochschulen ein. Der Anspruch auf gleichberechtigten Zugang wird wiederholt.
Definiere die Schulfreiheit, welche in der KV als eigenständiges Grundrecht existiert.
Art. 15 KV: Recht auf Gründung, Organisation und Besuch privater Bildungsstätten.
Inwiefern geht die KV über das Petitionsrecht gemäss Art. 33 BV hinaus?
Zusätzlich zur Kenntnisnahme und dass keine Nachteile erwachsen dürfen, sind die Behörden gemäss Art. 16 KV verpflichtet, die Petition zu prüfen und innerhalb 6 Monate dazu Stellung zu nehmen.
Wo ist das Öffentlichkeitspinzip in der KV festgehalten?
Art. 17 KV gewährleistet jeder Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen gegenüberstehen (vgl. Gesetz über die Information und den Datenschutz [IDG]).
Inwiefern werden die allgemeinen Verfahrensgarantien in Art. 29 ff. BV durch die KV ergänzt?
Art. 18 KV: Jede Person vor Gericht und Verwaltungsinstanzen hat Anspruch auf rasche und wohlfeile (kostengünstige) Erledigung des Verfahrens. Die Parteien haben überdies Anspruch auf einen begründeten Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Wie kann die Verletzung der zusätzlichen kantonalen Grundrechte gerügt werden?
Gleicher Rechtsschutz wie bei den Grundrechten der BV, d.h.:
Die Verletzung kantonal verfassungsmässiger Rechte bildet einen eigenständigen Beschwerdegrund (Art. 95 lit. c BGG).
Wie werden die Sozialziele in der KV behandelt?
Art. 19 I KV erklärt die Sozialziele der BV (Art. 41 BV) auch zu Sozialzielen des Kantons und der Gemeinden. Darüber hinaus gewährleistet Art. 19 II KV, dass:
Aus den Sozialzielen lassen sich keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen ableiten (Art. 19 IV KV).
Was sind die Rechtsquellen bzgl. der politischen Rechte im Kanton Zürich?
Die Kantonsverfassung gewährleistet das Stimm- und Wahlrecht, das Initiativrecht und das Referendumsrecht. Art. 38 KV betr. die Rechtssetzung ist systematisch am falschen Ort.
Das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) enthält die umfassende Regelung auf Kantonsebene.
Die politischen Rechte in den Gemeinden sind in Art. 86 KV gereglt. Das Gemeindegesetz (GG) ist in diesem Punkt noch nicht angepasst. Art. 86 II und III KV werden direkt angewendet.
Was sind die Voraussetzungen des Stimm- und Wahlrechts im Kanton Zürich?
Stimm- und wahlberechtigt sind auf kantonaler Ebene Schweizer mit Wohnsitz im Kanton, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 22 KV).
Es besteht kein Stimmrecht für Ausländer (mit Ausnahme der kirchlichen Körperschaften; Art. 130 II lit. a KV).
Auslandschweizer haben das Recht, sich an den Ständeratswahlen zu beteiligen (Art. 82 III KV). Im Übrigen sind sie nicht stimm- und wahlberechtigt.
Was ist der Inhalt der Wahl- und Abstimmungsfreiheit auf kantonaler Ebene?
Freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe sind gewährleistet (Art. 34 II BV).
Bei Wahlen haben sich die Behörden strikt neutral zu verhalten.
Bei Abstimmungen ist die zuständige Behörde berechtigt und verpflichtet, die Abstimmungsvorlagen objektiv zu erläutern (§ 60 I lit. a GPR).
Staatliche Organe, staatlich beherrschte Unternehmen sowie mit öffentlichen Aufgaben betraute Private sind berechtigt, sich sachlich und mit verhältnismässigem Einsatz von Mitteln an der Meinungsbildung zu beteiligen, soweit sie vom Thema direkt und in besonderer Weise betroffen sind.
Was ist Gegenstand des Initiativrechts auf Kantonsebene?
Art. 23 KV:
Was sind die formellen Anforderungen an eine kantonale Initiative?
Anzahl Unterschriften: 6000 (Art. 24 lit. a KV).
Einreichung als ausgearbeiteter Entwurf oder als allgemeine Anregung. Für die Totalrevision der KV ist nur eine allgemeine Anregung möglich (Art. 25 KV).
Die Direktion der Justiz und des Innern überprüft die formelle Korrektheit sowie Titel und Begründung der Initiative. Möglich ist die Verfügung von Korrekturen (Art. 26 KV).
Unterschriften müssen innert 6 Monaten nach Abschluss der Vorprüfung und Veröffentlichung eingereicht werden (Art. 27 KV).
Was sind die materiellen Anforderungen an eine kantonale Initiative?
Art. 28 I KV:
Wie gestaltet sich das Verfahren bei Einreichung einer kantonalen Initiative?
Überprüfung auf Gültigkeit durch die Direktion der Justiz und des Innern.
Allenfalls Ungültigerklärung durch Kantonsrat (2/3 der anwesenden Mitglieder). Eine teilweise Ungültigerklärung oder Aufteilung ist möglich (Art. 28 II und III KV).
Wann kann der Kantonsrat einen Gegenvorschlag zu einer kantonalen Initiative erarbeiten?
Gegenvorschläge müssen die gleiche Form wie die Initiative aufweisen. Sie müssen zudem den gleichen Regelungsgegenstand betreffen und eine selbständige, von der Initiative unabhängige Vorlage bilden (Art. 30 KV).
Wie sind die Behandlungsfristen von kantonalen Initiativen in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs definiert?
Antrag des Regierungsrates (§ 130 GPR):
Behandlung durch den Kantonsrat (innert der durch Verordnung bezeichneten Frist; § 131 GPR):
Volksabstimmung:
Wann unterliegen kantonale Initiativen nach ihrer Ausarbeitung (ev. auch eines Gegenvorschlags) dem Referendum?
Obligatorisches Referendum: Volksinitiativen, denen der Kantonsrat nicht zustimmt oder denen er einen Gegenvorschlag gegenüberstellt (Art. 32 lit. c, d, und e KV).
Obligatorisches Referendum oder fakultatives Referendum je nach Vorlage (Art. 32 und 33 I KV), wenn der Kantonsrat einer Initiative zustimmt.
Kann die kantonale Initiative zurückgezogen werden?
Die Mehrheit der Mitglieder des Initiativkomitees kann die kantonale Intiative zurückziehen, solange die Volksabstimmung noch nicht angeordnet ist.
Unterliegt der Gegenvorschlag dem fakultativen Referendum, so kann der Rückzug an die Bedingung geknüpft werden, dass gegen den Gegenvorschlag kein Referendum zustande kommt.
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