Card 41
Question
Wie sind die Behandlungsfristen von kantonalen Initiativen in der Form der allgemeinen Anregung definiert?
Answer
Antrag des Regierungsrates: Regierungsrat beschliesst innert 4 Monaten nach Einreichen über Gültigkeit und Inhalt. Zudem beantragt der Regierungsrat folgende Entscheide: Ablehnung, Ablehnung mit Zustimmung zum Gegenvorschlag, Zustimmung auch zum Gegenvorschlag, Ausarbeitung Umsetzungsvorlage mit oder ohne Gegenvorschlag.
Entscheid des Kantonsrates innert 9 Monaten nach Einreichen:
- Ablehnung ohne Umsetzungsvorlage oder Gegenvorschlag: Volksabstimmung.
- Gegenvorschlag: Volksabstimmung über beide Vorlagen.
Falls eine Umsetzungsvorlage mit oder ohne Gegenvorschlag beschlossen wurde, muss der Regierungsrat innert Frist einen Vorschlag unterbreiten. Für das weitere Verfahren ist entscheidend, ob die allgemeine Anregung sogleich umgesetzt wird mit einer Umsetzungsvorlage.
Eine Volksabstimmung findet statt:
- innert 18 Monaten nach Einreichung bei Ablehnung ohne Gegenvorschlag;
- innert 24 Monaten nach Einreichung bei Gegenvorschlag;
- innert 30 Monaten nach Einreichung, wenn der Kantonsrat einer in Auftrag gegebenen Umsetzungsvorlage nicht zustimmt;
- innert 36 Monaten nach Einreichung bei Umsetzungsvorschlag und Gegenvorschlag.