Steuern - 2_Einkommen von natürlichen Personen
Discover Steuern - 2_Einkommen von natürlichen Personen: 53 flashcards with questions and answers.
- Subject
- Economy / Tax
- Language of creation
- German
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Cards in this set
Card 22
Question
Answer
Gewinne aus Veräusserung einer Liegenschaft im
- Privatvermögen = Grundstückgewinnsteuer
- Geschäftsvermögen = Einkommens-, bzw. Gewinnsteuer
Card 23
Question
Answer
Card 24
Question
Answer
Card 25
Question
Answer
Art 17 DBG (unselbständig)
Art 18 + 19 DBG (selbstständig)
Card 26
Question
Answer
Card 27
Question
Answer
Art. 20/20a DBG: Bewegliches Vermögen
Art. 21 DBG: Unbewegliches Vermögen
Card 28
Question
Answer
Card 29
Question
Answer
Art 16 Abs 3 DBG: Kaitalgewinne auf Privatvermögen)
Art. 20 Abs. 1 DBG: Rückkaufsfähige Lebensversicherungen
Art 24 DBG:
Diese Liste ist abschliessend!!!
Card 30
Question
Answer
Bei den unselbständig Erwerbenden müssen die Kosten notwendig und erforderlich sein.
Bei den selbständig Erwerbenden müssen die Kosten lediglich angefallen sein.
Card 31
Question
Answer
- Einsatz von Arbeit und/oder Kapital
- eigenes Risiko
- frei gewählte Organisation
- Tätigkeit ist von Dauer und planmässig
- Gewinnabsicht
- Tätigkeit ist nach aussen sichtbar (Marktauftritt)
Card 32
Question
Answer
Indizien sind:
- planmässiges Vorgehen
- Häufigkeit der Transaktion
- kurze Halte/Besitzesdauer
- berufliche Kenntnisse
- Einsatz von Fachkenntnissen
- Verwendung der Einnahmen
- Eingehen von grossen Risiken
- geringe/keine Eigenmittel
Card 33
Question
Answer
Indizien:
- Jahrelange Verluste
- Keine Zunahme bei den Einnahmen
- keine Abnahme der Kosten
- genügend übrige Einnahmen
Card 34
Question
Answer
Das Vermögen von natürlichen Personen unterliegt bei der direkten Bundessteuer keiner Steuer. es ist aber zu prüfen, ob der Verkauf des privaten Vermögens steuerbar ist.
- DBG Art 16 Abs 3 für Privatvermögen
- DBG Art 18 Abs 2 für Geschäftsvermögen
Card 35
Question
Answer
Jedes Vermögen wird einem Steuersubjekt zugerechnet (ob selbständig oder nicht)
- Privatvermögen: steuerfreier Kapitalgewinn (ausser Grundstückgewinn); Nominalwertprinzip; keine Abschreibungen; keine Verlustverrechnung/-vortrag möglich DBG 16 Abs 3; ACHTUNG: Schuldzinsbegrenzung DBG Art 33 Abs 1 Bst. a)
- Geschäftsvermögen: Buchwertprinzip d.h. steuerbarer Kapitalgewinn DBG 18 Abs. 2; Abschreibung möglich; Verlustverrechnung und -vortrag möglich, Ersatzbeschaffung möglich.
Card 36
Question
Answer
Card 37
Question
Answer
Card 38
Question
Answer
Card 39
Question
Answer
mehrheitliche Nutzung
Ist die geschäftliche Nutzung über 50% liegt, handelt es sich um Geschäftsvermögen. Falls die geschäftliche Nutzung unter 50% liegt, handelt es sich um Privatvermögen.
Die Zuteilung erfolgt für das ganze Vermögen. Es ist dann 100% Geschäftsvermögen, oder 100% Privatvermögen.
Card 40
Question
Answer
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