Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich-Deutschland nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Sie dürfen also in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nicht besteuert werden. Die Steuer, die nicht erhoben werden darf, bezeichnet man auch als ______.
Zivilrechtlich kann ein Unternehmen nicht mit sich selbst Verträge über die Erbringung von Leistungen abschließen. Dieses Verbot bezeichnet man als ______verbot.
Answer
Selbstkontrahierungs (-verbot)
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