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Steuerplanung Rechtsquellen

Discover Steuerplanung Rechtsquellen: 69 flashcards with questions and answers.

Subject
Economy / Tax
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 41

Question

[öR] Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist von dem Unternehmen gemäß ______ in der Unternehmensbilanz zu aktivieren.

Answer

§ 203 Abs. 5 Satz 1 UGB

Card 42

Question

[öR] Ein selbstgeschaffener Geschäfts- oder Firmenwert darf von dem Unternehmen gemäß ______ in der Unternehmensbilanz nicht aktiviert werden.

Answer

§ 197 Abs. 2 UGB oder § 203 Abs. 5 Satz 1 UGB

Card 43

Question

[öR] Ein unentgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert darf von dem Unternehmen gemäß ______ in der Unternehmensbilanz nicht aktiviert werden.

Answer

§ 197 Abs. 2 UGB

Card 44

Question

[öR] Eine Beteiligung, die eine in der Republik Österreich ansässige Mutterkapitalgesellschaft an ihrer in Deutschland ansässigen Tochterkapitalgesellschaft hält und die dem Geschäftsbetrieb der Mutterkapitalgesellschaft durch eine dauerhafte Verbindung zu der Tochterkapitalgesellschaft dient (strategische Beteiligung), darf in der Unternehmensbilanz gemäß ______ außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden, der ihr am Abschlußstichtag beizulegen ist, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.

Answer

§ 204 Abs. 2 Satz 2 UGB

Card 45

Question

[öR] Eine Kapitalgesellschaft 1 mit Sitz in EU-Land 1, ist seit 10 Monaten zu 50% an Kapitalgesellschaft 2 mit Sitz in Österreich beteiligt. Die Kapitalgesellschaft 1 hat der Kapitalgesellschaft 2 das Recht zur Verwendungen ihres selbstentwickelten Patents eingeräumt. Als Gegenleistung zahlt die Kapitalgesellschaft 2 der Kapitalgesellschaft 1 eine jährliche Lizenzgebühr in Höhe von € 1.000. Gemäß § 99a Abs. 8 EStG erhebt Österreich provisorisch eine Quellensteuer auf die Lizenzgebühren. Der Quellensteuersatz beträgt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. _____ 20%.

Answer

§ 100 Abs. 1 Satz 1 EStG iVm § 98 Abs. 1 Nr. 6 EStG (Lizenzgebühren) iVm § 28 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Lizenzgebühren)

Card 46

Question

[öR] Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland, das Lizenzeinnahmen aus Österreich erhält, unterliegt gemäß ______ mit diesen Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht.

Answer

§ 1 Abs. 3 EStG

Card 47

Question

[öR] Folgende Portfoliodividenden, die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich aus einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft erhält, werden in Österreich gemäß ______ von der Körperschaftsteuer befreit: die inländische Kapitalgesellschaft ist seit 3 Jahren zu 5% an der ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt, die ausländische Kapitalgesellschaft ist einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Kapitalgesellschaft vergleichbar, die ausländische Kapitalgesellschaft ist in einem Nicht-EU-Staat ansässig und es besteht eine umfassende Amtshilfe zwischen dem Ansässigkeitsstaat der ausländischen Kapitalgesellschaft und der Republik Österreich.

Answer

§ 10 Abs. 1 Nr. 6 KStG

Card 48

Question

[öR] Folgende Portfoliodividenden, die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich von einer ausländischen Kapitalgesellschaft erhält, werden in Österreich gemäß ______ von der Körperschaftsteuer befreit: die ausländische Kapitalgesellschaft ist in Deutschland ansässig und die inländische Kapitalgesellschaft ist seit 3 Jahren zu 5% an der ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt.

Answer

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 KStG

Card 49

Question

[öR] Forschungsprämien sind gemäß _______ im Zuge der Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns abzuziehen.

Answer

§ 6 Nr. 10 EStG i.V.m. § 108c Abs. 1 Satz 2 EStG

Card 50

Question

[öR] Forschungsprämien stellen gemäß ______ keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen dar.

Answer

§ 108c Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 EStG

Card 51

Question

[öR] Für die Bewertung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich gilt folgendes: Gemäß _______ besteht in der Steuerbilanz bei einem ausschüttungsbedingten Rückgang des Börsenkurses einer Aktie ein Wahlrecht auf Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert.

Answer

§ 6 Nr. 2a Satz 2 EStG

Card 52

Question

[öR] Gemäß ______ dürfen Aufwendungen für Lizenzgebühren bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden, wenn die Lizenzgebühren bei der empfangenden Körperschaft aufgrund einer auch für die Lizenzgebühren vorgesehenen Steuerermäßigung einer tatsächlichen Steuerbelastung von weniger als 10% unterliegen.

Answer

§ 12 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe c) Teilstrich 3 KStG

Card 53

Question

[öR] Gemäß ______ dürfen Aufwendungen für Zinsen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden, wenn die Zinsen bei der empfangenden Körperschaft einem Steuersatz von weniger als 10% unterliegen.

Answer

§ 12 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe c) Teilstrich 2 KStG

Card 54

Question

[öR] Gemäß _______ bekommt eine deutsche Kapitalgesellschaft, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, nach Ablauf der Mindesthaltedauer die österreichische Kapitalertragsteuer auf Dividenden auf Antrag zurück erstattet, falls die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, weil die deutsche Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt der Ausschüttung noch nicht ununterbrochen 1 Jahr zu 10% an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt war.

Answer

§ 94 Nr. 2 letzter Satz EStG = § 94 Nr. 2 Satz 4 EStG

Card 55

Question

[öR] Gemäß _______ bekommt eine deutsche Kapitalgesellschaft, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, nach Ablauf der Mindesthaltedauer die österreichische Kapitalertragsteuer auf Dividenden auf Antrag zurück erstattet, falls die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, weil die deutsche Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt der Ausschüttung noch nicht ununterbrochen 1 Jahr zu 10% an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt war.

Answer

§ 94 Nr. 2 letzter Satz EStG = § 94 Nr. 2 Satz 4 EStG

Card 56

Question

[öR] Gemäß _______ hat der Abzugsverpflichtete in der Republik Österreich keine Kapitalertragsteuer abzuziehen, wenn es sich um Gewinnanteile aus Anteilen an einer österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, und die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung seit einem Jahr ununterbrochen mindestens zu einem Zehntel unmittelbar am Stammkapital beteiligt ist.

Answer

§ 94 Nr. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 94 Satz 1 EStG

Card 57

Question

[öR] Gemäß _______ hat der Abzugsverpflichtete in der Republik Österreich keine Kapitalertragsteuer abzuziehen, wenn es sich um Gewinnanteile aus Anteilen an einer österreichischen Aktiengesellschaft handelt, und die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige deutsche Mutterkapitalgesellschaft seit einem Jahr ununterbrochen mindestens zu einem Zehntel unmittelbar am Grundkapital beteiligt ist.

Answer

§ 94 Nr. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 94 Satz 1 EStG

Card 58

Question

[öR] Gemäß _______ sind für die Gewinnermittlung jener in der Republik Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen, die nach § 189 UGB oder anderen bundesgesetzlichen Vorschriften der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung maßgebend, außer zwingende steuerrechtliche Vorschriften treffen abweichende Regelungen.

Answer

§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG

Card 59

Question

[öR] Kapitalgesellschaften können gemäß ______ eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung in einer bestimmten Höhe der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben) geltend machen.

Answer

§ 108c Abs. 1 Satz 1 EStG

Card 60

Question

[öR] Lizenzgebühren (Ertrag), die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich erwirtschaftet, werden gemäß ______ im Zuge der Ermittlung des unternehmensrechtlichen Gewinns der Kapitalgesellschaft berücksichtigt.

Answer

§ 196 Abs. 1 UGB (Vollständigkeitsgebot) oder § 195 Satz 3 UGB (true and fair view)

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