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StGB

Discover StGB: 64 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

A, Vater eines zweijährigen Kindes, lässt dieses verhungern, weil er in Zukunft einfach seine Ruhe haben will. Welches Delikt werden Sie der StA berichten?

Answer

Der Vater wird wegen Mord durch Unterlassung angezeigt (§ 2 iVm § 75 StGB)

§ 75 StGB Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet.

Der strafrechtliche Handlungsbegriff umfasst nicht nur ein aktives Tun z.B. Töten eines Menschen durch Erschlagen, Erschießen, Vergiften, Erwürgen etc.  sondern auch die Herbeiführung des gleichen Erfolges durch ein Nichttun = Unterlassen d.h. für das zweijährige Kind macht es keinen Unterschied, ob es vom Vater Erschlagen wurde durch ein aktives Tun oder durch ein Nichttun des Vaters, nämlich Unterlassung der Nahrungszufuhr, verhungern musste, am Ende der strafbaren Handlung ist es tot.

Um allfälligen Beschuldigten die Ausrede „Ich habe ja nichts getan“ zu nehmen, hat das Strafrecht für Erfolgsdelikte den § 2 StGB Begehung durch Unterlassung normiert und wird dadurch die Herbeiführung des gleichen Erfolges durch ein Unterlassen mit gleicher Strafe bedroht => unechte Unterlassungsdelikte!

Aus der Legaldefinition des § 2 StGB Begehung durch Unterlassung ergibt sich zusammenfassend folgendes:

  • Unterlassen = Nichtvornahme eines gebotenen Tuns
  • gilt für Erfolgsdelikte d.h. Veränderung in der Außenwelt ist erforderlich z.B. Tötung, Verletzung, Beschädigung, etc.
  • bei unechten Unterlassungsdelikten trifft den Täter eine Erfolgsabwendungspflicht
  • Voraussetzung für die Erfolgsabwendungspflicht=> Garantenstellung
  • Garantenstellung ergibt sich aufgrund von Gesetzen (z.B. Obsorgepflicht der Eltern, Ehepartner, etc.), Rechtsgeschäften (d.h. in der Regel Übernahme von Pflichten durch Vertrag z.B. Bademeister, Babysitter, Ärzte, etc.) und gefahrenbegründendem Vorverhalten (Expeditionsgemeinschaften oder guter Schwimmer, der schlechten Schwimmer zum Baden im See überredet, muss diesem bei Ertrinkungsgefahr auch beistehen).
  • wenn alles zutrifft => Nichtstun = Unterlassen, ist genauso schlimm wie aktives Tun.

Card 2

Question

B verursacht im Minderrausch einen Verkehrsunfall, bei dem ein Unfallbeteiligter getötet wird. Welches Delikt wird anzuzeigen sein?

Answer

B wird wegen § 81 StGB Grob fahrlässiger Tötung angezeigt.

§ 80 StGB normiert die Strafbarkeit für die fahrlässige Tötung eines Menschen.

Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht => unbewusste Fahrlässigkeit.

Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will („Es wird schon nicht“) => bewusste Fahrlässigkeit.

§ 81 StGB Grob fahrlässige Tötung bestraft die Herbeiführung des Todes eines anderen durch eine objektiv sorgfaltswidrige Handlung, wobei noch zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen muss:

* grob fahrlässiges Handeln d.h.: im Sinne des § 6 Abs. 3 StGB handelt grob fahrlässig, wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war z.B.: Einschlagen auf das Opfer mit einer geladenen Pistole, wobei sich ein Schuss löst; Befahren eines akut lawinengefährdeten Tiefschneehanges; Überfahren des Gleiskörpers bei sich schließenden Schranken und herannahendem Zug.

                              oder

* der Täter hat sich vor der Tat, wenn auch nur fahrlässig, durch Genuss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand (Minderrausch) versetzt, obwohl er vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können, dass ihm eine für andere gefährliche Tätigkeit bevorstehe z.B. Lenken eines Kfz, Vornahme einer Operation, Schifahren, Einsatztraining, etc.

Bei Fahrzeuglenkern ist ab einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille bzw. einem Atemluftalkoholgehalt von 0,4mg/l oder darüber eine Person iSd § 81 berauscht.

Tatbegehung erfolgt im Minderrausch, im Falle einer vollen Berauschung käme § 287 StGB Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung zum Tragen.

Sollte das Opfer durch die fahrlässige Handlung nicht getötet werden, sonder nur verletzt, liegt § 88 StGB Fahrlässige Körperverletzung vor.

Card 3

Question

Ein Lehrer gerät durch eine freche Bemerkung eines Schülers außer sich und versetzt dem Schüler eine Ohrfeige, ohne ihn verletzen zu wollen. Der Schüler fällt so unglücklich gegen einen Heizkörper, dass er eine blutende Wunde erleidet, die genäht werden muss?

Answer

§ 83 StGB Körperverletzung

Der Lehrer hat den Schüler nicht verletzen wollen, jedoch lag Misshandlungsvorsatz vor, welcher fahrlässig eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung verursachte.

Eine Körperverletzung begeht, wer einen anderen vorsätzlich am

  • Körper verletzt z.B. Platzwunden, Prellungen, Blutergüsse.
  • an der Gesundheit schädigt z.B. mit Krankheiten anstecken oder
  • am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung verursacht z.B. Schlagen, Treten, Schubsen, etc. wobei jedoch fahrlässig eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung hinzukommt.

Card 4

Question

Was versteht man unter Vorsatz?

Answer

Vorsatz ist das Verwirklichenwollen eines Sachverhaltes, welcher einem gesetzlichen Tatbild entspricht.

Bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz):

Bedingt vorsätzlich handelt, wer es ernstlich für möglich hält, dass er einen Sachverhalt verwirklicht, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht und sich damit abfindet („Na wenn schon“).

Sofern im besonderen Teil des StGB über die Art des Vorsatzes nichts gesagt wird, genügt für die Strafbarkeit immer auch bedingter Vorsatz.

 

Wissentlichkeit:

Wissentlich handelt, wer den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. z.B. § 297 StGB Verleumdung, § 298 StGB Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, § 302 StGB Missbrauch der Amtsgewalt

 

Absicht:

Absichtlich handelt der Täter, dem es darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt d.h. er bezweckt den tatbildmäßigen Erfolg.

Für bestimmte Delikte verlangt das StGB ausdrücklich absichtliches Handeln, was zumeist durch die Formulierung „absichtlich“, „um zu“ oder „in der Absicht“ zum Ausdruck gebracht wird z.B. § 87 StGB Absichtliche schwere Körperverletzung.

Card 5

Question

A verletzt B anlässlich einer Auseinandersetzung. Das Urteil des Gerichtes lautet auf Schwere Körperverletzung nach § 84 StGB. Was kann alles passiert sein?

Answer

  • Eine vorsätzliche Misshandlung am Körper und dadurch fahrlässig verursachte länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit bzw. eine dadurch verursachte an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung z.B. fast alle Knochenbrüche, Stichverletzungen, schwere Gehirnerschütterung, Bänderrisse.
  • Eine Körperverletzung nach § 83 StGB an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.
  • drei selbständige Taten nach § 83 StGB ohne begreiflichen Anlass unter Anwendung erheblicher Gewalt z.B. Fußballhooligans, die bei jedem Heimspiel mit Baseballschlägern die Fans der Auswärtsmannschaft verletzen.
  • Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung herbeiführt.
  • Körperverletzung nach § 83 StGB auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist d.h. ein tödlicher Ausgang war leicht möglich z.B. Stiche mit spitzen Gegenständen in den Oberkörperbereich, stärkeres Würgen, Säuren ins Getränk, etc.
  • KV nach § 83 StGB mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung (d.h. vorheriger gemeinsamer Tatentschluss)
  • KV nach § 83 StGB unter Zufügung besonderer Qualen z.B. Fingernägel ausreißen und anschließendes Beträufeln mit Salzsäure, Zigaretten auf Handfläche ausdämpfen.

Card 6

Question

Fünf Angehörige einer Rockerbande schlagen auf einen Barbesucher ein und verletzen ihn. Welche Delikte könnten vorliegen?

Answer

Wenn bei einer Verletzung eines anderen mehrere zusammenwirken, kann folgendes vorliegen:

  • Schwere Körperverletzung nach § 84 StGB im Falle einer dem Grade nach leichten Verletzung , wenn sie von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung zugefügt wird oder
  • im Falle einer dem Grade nach schweren Verletzung um § 91 StGB Raufhandel, wenn mindestens 3 Personen an einer Schlägerei vorwerfbar tätlich teilnehmen oder – wie hier – mindestens 2 Personen an einem Angriff mehrerer vorwerfbar tätlich teilnehmen. Beim Angriff mehrerer genügt bereits eine leichte Körperverletzung.

 

Zum Tatbestand des Raufhandels genügt  die vorwerfbare tätliche Teilnahme an einer Schlägerei, da dadurch die Gefährlichkeit für schwere Körperverletzung bzw. Tötung erhöht wird. Das Opfer muss nicht aktiver Teilnehmer an der Schlägerei sein z.B. Streitschlichter, Sanitäter, einschreitender Polizist.

§ 91 StGB Raufhandel kommt dann zum Tragen, wenn vor allem der Verursacher der Verletzungen nicht eruiert werden kann. Wenn die Verursacher eruiert werden können, scheidet § 91 StGB aus z.B. Angriff mehrerer liegt bereits bei zwei Personen vor, wenn das Opfer konkret angeben kann, A hat mir in die Genitalien getreten und B hat mir das blaue Auge verpasst, dann sind beide wegen KV anzuzeigen und nicht wegen Raufhandel.

Die tätliche Teilnahme an einer Schlägerei oder an einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgroßveranstaltung (§ 49a SPG), ohne dass bestimmte Folgen eintreten, ist auch nach § 91 StGB Raufhandel strafbar.

Wenn der Urheber der Verletzung oder des Todes eruiert werden kann, haftet dieser je nach Vorsatz wegen der §§ 75, 76, 83, 84, 85, 86 oder 87.

Die anderen Teilnehmer sind nach § 91 zu bestrafen.

Card 7

Question

X fügt dem Y eine schwere Stichverletzung zu, die den Tod des Y nach sich zieht. Welche Tatbestände könnten verwirklicht worden sein?

Answer

Dem X kann je nach innerer Einstellung vorgeworfen werden:

 

  • § 75 StGB Mord oder § 76 StGB Totschlag, wenn Tötungsvorsatz vorliegt.
  • § 86 StGB Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, wenn die Todesfolge nur fahrlässig herbeigeführt wurde.
  • § 87 StGB Absichtliche schwere Körperverletzung, wenn die schwere Körperverletzung absichtlich und die Todesfolge fahrlässig herbeigeführt wurde.

Card 8

Question

Erklären Sie den Begriff Erfolgsqualifikation?

Answer

Gem. § 7 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Das bedeutet, dass fahrlässiges Handeln nur dann strafbar ist, wenn es auch ausdrücklich mit Strafe bedroht ist z.B. Fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst, Fahrlässige Gemeingefährdung.

Sehr häufig jedoch wird bei Vorsatzdelikten hinsichtlich konkreter Tatfolgen, welche jedoch nur fahrlässig herbeigeführt wurden, eine strengere Strafe angedroht. Man spricht von sogenannten erfolgsqualifizierten Delikten

z.B. Täter will Opfer verletzen, hat also Verletzungsvorsatz und erfüllt somit die Voraussetzungen für die Strafbarkeit nach den §§ 83 ff Körperverletzung. Opfer stürzt so unglücklich und verstirbt an einem Schädelbasisbruch, so ist diese konkrete Folge nicht vom Vorsatz des Täters umfasst, jedoch wird an diese Folge eine schwerere Strafe geknüpft und der Täter haftet wegen einer Körperverletzung mit tödlichem Aushang.

Wäre die Todesfolge bereits vom Vorsatz des Täters umfasst, würde Mord vorliegen.

In zahlreichen Delikten finden sich solche Erfolgsqualifikationen, wo grundsätzlich ein vorsätzlicher Tatbestand strafbar ist und die fahrlässigen besonderen Folgen ein Straferhöhung bewirken (Anzeigeerstattung erfolgt wegen des Vorsatzdeliktes, die fahrlässige KV oder Tötung wird nicht angezeigt, das bewirkt ja die Erfolgsqualifikation)

z.B. beim Imstichlassen eines Verletzten oder Unterlassung der Hilfeleistung,

Selbstmord oder Selbstmordversuch bei der schweren Nötigung oder Gefährlichen Drohung,

Todesfolge beim Schweren Raub oder Vergewaltigung, Gemeingefährdungsdelikte.

Die Wertgrenzen bei den Vermögenstatbeständen sind ein qualifizierter Erfolg => der Betrag muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein z.B. Diebstahl im Ein-Euro Markt, Täter glaubt Billigprodukte zu stehlen, zufällig sind es aber teure Markenprodukte => kein Vorsatz, kein schwerer Diebstahl bei Überschreitung der Wertgrenzen.

Card 9

Question

A prallt mit dem Schifahrer B zusammen und lässt ihn, ohne sich weiter um ihn zu kümmern, leicht verletzt auf der Piste liegen. Rechtslage?

Answer

Hat A den Zusammenprall verschuldet oder mitverschuldet, so ist ihm § 88 StGB Fahrlässige Körperverletzung vorzuwerfen.

Weiters haftet er nach § 94 StGB Imstichlassen eines Verletzten, weil A für die Verletzung des B ursächlich ist und er es unterlässt, die erforderliche Hilfe zu leisten.

§ 94 StGB verpflichtet jeden, der mit der Verletzung eines anderen in ursächlichem Zusammenhang (er muss nicht einmal schuldhaft gehandelt haben!) steht, zur Hilfeleistung bzw. besteht auf jeden Fall Nachschaupflicht, ob der Verletzte hilfsbedürftig ist. Selbst wenn bereits Hilfe von einem anderen geleistet wird, muss sich A davon überzeugen, dass auch fachgerecht Hilfe geleistet wird. Ist eine Hilfeleistung nicht möglich, ist auf jeden Fall für fremde Hilfe zu sorgen.

Bei diesem Delikt ist kein Versuch möglich, entweder er hilft, oder er fährt weiter.

§ 94 entfällt hier nicht, weil  dem Täter wegen der fahrlässigen leichten Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr droht.

Bei einer grob fahrlässigen schweren Körperverletzung oder fahrlässig schweren Körperverletzung im Minderrausch beträgt die Strafdrohung bis zu zwei Jahren. In diesem Fall wäre § 94 StGB Imstichlassen eines Verletzten nicht anzuzeigen, weil aufgrund der gleichen bzw. höheren Strafdrohung des Verletzungsdeliktes die Strafbarkeit wegen § 94 entfällt (Subsidiaritätsklausel).

Card 10

Question

A verschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem glücklicherweise niemand verletzt wird, aber Sachschaden entstanden ist. Kann in diesem Fall eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegen?

Answer

Wenn A den Verkehrsunfall mit Sachschaden

  • in einem die Zurechnungsunfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand (Minderrausch) oder
  • grob fahrlässig verursacht hat und dabei mindestens eine vom Lenker verschiedene Person konkret gefährdet wurde,

ist A wegen § 89 StGB Gefährdung der körperlichen Sicherheit anzuzeigen.

Führte A aber beim Unfall eine konkrete Gemeingefahr, also eine Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbei, so wäre A wegen § 177 StGB Fahrlässiger Gemeingefährdung anzuzeigen. In einem solchen Fall müssen aber ca. 10 Personen oder mehr zum selben Zeitpunkt gefährdet gewesen sein.

 

Wird bei einem Unfall im Minderrausch oder grob fahrlässig eine Person getötet, eine Person verletzt und eine Person bleibt  glücklicherweise unverletzt, so verantwortet der Unfallverantwortliche

+ § 81 StGB Grob fahrlässige Tötung hinsichtlich des verstorbenen Unfallopfers

+ § 88 StGB Fahrlässige Körperverletzung in bezug auf das verletzte Opfer und

+ § 89 StGB Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Hinblick auf den zum Glück nicht Verletzten.

Card 11

Question

C trifft auf den am Rudolfskai an der Salzachböschung liegenden schwer verletzten D und macht keine Anstalten, für diesen etwas zu tun und entfernt sich. Wie könnte sich C strafbar gemacht haben?

Answer

D ist offenbar Opfer eines Unglücksfalles (aber auch zB Verbrechensopfer, Selbstmordversuch, Herzanfall o.ä.) der jeden, der zum Verunglückten in einer räumlichen Nahebeziehung steht, zur Hilfeleistung verpflichtet.

Hilfe ist sowohl einem Verletzten wie auch einem bloß Gefährdeten (zB einem unverletzt in einer Lawine Verschütteten) zu leisten.

Dem C ist daher § 95 StGB Unterlassung der Hilfeleistung vorzuwerfen, wenn offensichtlich Todesgefahr, beträchtliche Körperverletzung oder schwere gesundheitliche Schäden drohen und er es vorsätzlich unterlassen hat, die erforderliche Hilfe zu leisten.

Im Falle der Unzumutbarkeit der Hilfeleistung liegt ein Entschuldigungsgrund vor, weil hier von niemanden erwartet werden kann, Hilfe zu leisten, weil sich der Hilfeleistende z.B. selbst in Todesgefahr begeben muss (befände sich D nicht an der Salzachböschung, sondern in der extrem reißenden, hochwasserführenden Salzach, wird man von C nicht erwarten können, diesen aus den Fluten zu retten).

Bei den §§ 94 und 95 StGB handelt es sich um echte Unterlassungsdelikte, bei denen die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns mit Strafe bedroht wird.

Card 12

Question

Was normiert § 1 des Strafgesetzbuches?

Answer

§ 1 StGB normiert,  dass es keine Strafe ohne Gesetz gibt.

Aus § 1 StGB ergibt sich auch ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot d.h.

  • eine Tat, die zur Tatzeit straffrei war, darf nicht nachträglich für strafbar erklärt werden.
  • eine Tat muss schon zur Zeit ihrer Begehung ausdrücklich durch Gesetz mit Strafe bedroht sein. Strafrechtsquelle ist sohin ausschließlich das geschriebene Gesetz.
  • eine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe darf nicht verhängt werden.

Card 13

Question

A zwingt B durch gefährliche Drohung zur Unterschriftenleistung, um sich die Benützung einer Privatstraße zu sichern. Rechtslage?

Answer

Den A trifft der Vorwurf der Nötigung nach § 105 StGB.

Nötigung begeht, wer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.

Sachgewalt ist dabei ausreichend, Gewalt oder Drohung kann auch gegen Sympathiepersonen gerichtet sein.

Allfällige Verletzungen bei Gewaltausübung werden nicht konsumiert und sind anzuzeigen.

Nötigung ist Willensbeugung, beugt sich Opfer nicht dem Willen des Täters, liegt versuchte Nötigung vor.

Schwere Nötigung liegt vor, bei besonders schweren Drohungen z.B. Tod, Brandstiftung, etc. oder bei Versetzen längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand oder besonderen Nötigungszielen z.B. zwingen zur Prostitution etc., oder auch Selbstmord oder Selbstmordversuch des Opfers als Folge.

Die Nötigung kennt viele Erscheinungsformen und kommt als lex specialis bei vielen Delikten im Strafgesetzbuch vor z.B. Erpressung, Raub, räuberischer Diebstahl, erpresserische Entführung, Geschlechtliche Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Zwangsheirat, Hausfriedensbruch, etc.

Gewalt: Das StGB enthält keine Definition des Begriffs Gewalt. Die Lehre definiert Gewalt als die Anwendung nicht unerheblich physischer Kraft zur Überwindung  eines wirklichen oder auch nur erwarteten Widerstands z.B. Schläge, Würgen, Treten, Stoßen, Niederschlagen, Festhalten einer Person, Aufdrücken einer Tür, Hetzen eines Hundes auf eine Person, Streuen von Pfeffer in die Augen des Opfers, Umringen einer Person sodass sie sich nicht davon bewegen kann, Verabreichung von k.o.-Tropfen, etc.

Card 14

Question

Beschreiben sie den Tatbestand der Gefährlichen Drohung nach § 107 StGB und erklären sie den Begriff „Gefährliche Drohung“ iSd Begriffsbestimmung nach § 74 StGB?

Answer

Die Tathandlung besteht im gefährlichen Bedrohen eines anderen, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, also ohne jede weitere Nötigung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z.B. ich schlage dich grün und blau, ich fackle dein Haus ab, etc.

Eine gefährliche Drohung ist eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Zugänglichmachen, Bekanntgeben oder Veröffentlichen von Tatsachen oder Bildaufnahmen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist.

Der Begriff des „höchstpersönlichen Lebensbereiches“ deckt sich mit dem des Privat- und Familienlebens in Art. 8 EMRK. Dazu zählen ua das Sexualleben, der sensible Bereich des Familienlebens, Krankheiten, Behinderungen und religiöse Absichten z.B. jemanden als Homosexuell zu outen stellt keine Verletzung an der Ehre dar, weil mittlerweile gesellschaftlich akzeptiert, fällt jedoch unter den höchstpersönlichen Lebensbereich.

Nicht erforderlich ist, dass die Drohung wirklich Besorgnis eingeflößt hat. Die Eignung der Drohung ist objektiv zu beurteilen. Auch schriftlich, per Mail, SMS, Facebook, etc. oder durch Gesten z.B. eindeutige Handbewegungen möglich.

Das Tatbild der gefährlichen Drohung tritt als subsidiäre Bestimmung in all jenen Fällen zurück, in denen das Mittel der gefährlichen Drohung anderen Zwecken dient,  so z.B. § 201 Vergewaltigung, § 202 Geschlechtliche Nötigung oder § 144 Erpressung.

Card 15

Question

Frau S kommt auf die PI und berichtet, dass sie vor einem Monat mit ihrem Freund Schluss gemacht hat, weil er sie in der Beziehung immer wieder misshandelt hat. Seit dem Beziehungsende terrorisiert der Exfreund sie mit SMS und Telefonanrufen und passt sie auch am Arbeitzplatz ab. Wie können sie Frau S helfen?

Answer

Frau S kann geholfen werden, indem ihr Exfreund wegen der folgenden Delikte angezeigt wird und er hoffentlich durch den Kontakt mit der Polizei sein Verhalten einstellt:

§ 107b StGB Fortgesetzte Gewaltausübung stellt unter Strafe, wer gegen eine andere Person längere Zeit hindurch fortgesetzt Gewalt ausübt.

Dabei genügt schon das Misshandeln am Körper z.B. Haarereißen, Ohrfeigen, Versetzen von leichten Schlägen, wobei noch nicht die strafrechtliche Relevanz der Körperverletzung erreicht wurde.

Ansonsten wäre das körperliche Misshandlen bei entsprechender Zeugenanzahl nur eine Beleidigung bzw. mangels Zeugen eine Ehrenkränkung.

Erfolgt das Misshandlen jedoch längere Zeit hindurch und fortgesetzt, liegt § 107b StGB vor.

Hinsichtlich des nach Beendigung der Beziehung erfolgten Belästigens erfolgt Anzeigeerstattung wegen § 107a Beharrliche Verfolgung, weil der Exfreund Frau S widerrechtlich beharrlich verfolgt.

Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

  • ihre räumliche Nähe aufsucht (Auflauern, permanentes Warten vor der Wohnung, …..),
  • im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt (Anrufe, E-Mails, SMS, Briefe, …),
  • unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungenfür sie bestellt (Schalten falscher Anzeigen in Medien, ………) oder
  • unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen (Kontaktanzeigen mit der Telefonnummer des Opfers,………….).

Card 16

Question

A erzwingt, nachdem er angedroht hatte, dass er die Tür einschlagen werde, den Eintritt in die Wohnung des B. Er will ihn zur Rede stellen und eine Abreibung verpassen. Rechtslage?

Answer

A begeht einen schweren Hausfriedensbruch  nach § 109 StGB, weil er durch Drohung mit Gewalt den Eintritt in die Wohnstätte des B erzwingt und beabsichtigt, gegen eine in der Wohnstätte befindliche Person Gewalt zu üben.

Drohen mit Gewalt ist nicht identisch mit gefährlicher Drohung, es genügt bereits die Androhung einer Misshandlung (z.B. Ohrfeige zu geben)!

Unter Wohnstätte versteht man nicht nur die Wohnung, sondern jede Räumlichkeit, die mindestens einer Person, wenn auch nur vorübergehend, als Zuhause (auch Wohnmobile, Zelte, Hausboote, Jagdhütten usw.) dient, z.B. ein Untermietzimmer.

Schwerer Hausfriedensbruch liegt vor, wenn

- das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird (= mind. 2!) oder

- wenn gegen in der Wohnstätte befindliche Personen oder Sachen Gewalt zu üben beabsichtigt wird oder

- wenn der Täter oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern.

Sollte es in der Wohnstätte zu einer Körperverletzung kommen, ist auch diese anzuzeigen, ebenso eine Sachbeschädigung, auch die an der Tür. Grund: Andere Rechtsgüter!

Einfacher Hausfriedensbruch, nämlich das Erzwingen des Eintritts in die Wohnstätte eines andern mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

Card 17

Question

A ist leidenschaftlicher Graffitti-Sprayer und bearbeitet ein Kriegerdenkmal mit mehreren Farbspraydosen. Die aufwändige Beseitigung der Farbe verursacht Kosten von 1.600,-- €. Wie könnte sich A strafbar gemacht haben?

Answer

A begeht eine Sachbeschädigung nach § 125 StGB, die wegen Begehung an einem öffentlichen Denkmal als schwere Sachbeschädigung qualifiziert ist.

Das Beschmieren von Wänden und anderen Objekten stellt eine Verunstaltung dar, die neben Zerstören, Beschädigen und dem Unbrauchbarmachen Sachbeschädigung begründen.

Als Schuldform kommt nur Vorsatz in Betracht, da fahrlässige Begehung z.B. bei Verkehrsunfällen nicht strafbar ist.

Qualifikationen ergeben sich durch Tatbegehung an besonders schutzwürdigen Sachen z.B. Kirchen, Gräbern in Friedhöfen, öffentlichen Denkmälern, Sachen unter Denkmalschutz, Sachen mit anerkanntem wissenschaftlichem Wert in Museen oder an wesentlichen Teilen der kritischen Infrastruktur.

Unter kritischer Infrastruktur versteht man Einrichtungen, Anlagen, Systeme oder Teile davon, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Landesverteidigung oder den Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren, die Funktionsfähigkeit öffentlicher Informations- und Kommunikationstechnologie, die Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gütern, des öffentlichen Abfallentsorgungs- und Kanalwesens oder den öffentlichen Verkehr haben.

z.B. Leitzentralen der Polizei, Umspannwerke, Kraftwerke, Krankenhäuser, Schienennetz der ÖBB, etc.

Geschützt sind beispielsweise mit Blick auf:

Die öffentliche Sicherheit (Polizei, Justizwache): auf Grund des Wesentlichkeitserfordernisses nicht mehr einzelne Streifenfahrzeuge, Funkgeräte, Zaun einer Justizanstalt. Das Auslassen der Luft aus den Reifen eines Streifenwagens oder Zerstören des Blaulichtes ist für die Qualifikation vermutlich nicht mehr tatbildlich, weil dadurch die Einsatzbereitschaft nicht wesentlich beeinträchtigt ist, weil z.B. die PI noch einen zweiten Streifenwagen zur Verfügung hat und somit die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigt werden kann à Zuwarten auf Judikatur!

Dagegen erfüllt das Zerkratzen des Lackes bei allen Streifenwagen der PI  nicht die Qualifikation, weil Einsatz weiterhin möglich ist, außer Wertgrenze wird überschritten.

Zuvor genannte Überlegung, ob und inwieweit die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt werden kann, ist auch bei der Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen usw. zu berücksichtigen z.B. Hochwasserdämme oder Lawinenverbauten ja, einzelne Feuerlöscher nein.

Qualifiziert ist auch die Verursachung eines höheren Schadens, es gelten folgende Wertgrenzen quer durch den Deliktsbereich gegen fremdes Vermögen:

  • Schaden über 5.000,-- Euro
  • Schaden über 300.000,-- Euro à Verbrechen

Beträge, die sich aus mehreren Taten derselben Art ergeben, sind zusammenzurechnen z.B. A beschädigt täglich ein Fahrzeug. Diese Schadenssummen werden addiert, wenn er auch täglich etwas stiehlt, dürfen die Diebstahlssummen nicht zur Sachbeschädigung addiert werden, weil nicht derselben Art.

Schadenssummen werden addiert und bei Überschreiten der Wertgrenzen wird aus der Sachbeschädigung, dem Diebstahl, dem Betrug eine Schwere Sachbeschädigung, etc.

In solchen Fällen sind beim Diebstahl und Betrug auch die Gewerbsmäßigkeit zu beachten.

Card 18

Question

Der Grundtatbestand des Diebstahles und seine Qualifikationen?

Answer

§ 127 StGB Diebstahl ist das

Wegnehmen (= Bruch fremder Gewahrsame) einer fremden beweglichen Sache,

sowie Zueignen (=Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht)

um sich oder einen Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern.

Der Diebstahl wird qualifiziert:

  • im Falle des Schweren Diebstahles nach § 128 StGB z.B. bei Überschreiten der Wertgrenzen von 5.000,--bzw. 300.000,-- Euro
  • bei Vorliegen eines Diebstahles durch Einbruch oder mit Waffen gem. § 129 StGB
  • wenn es sich um einen gewerbsmäßigen Diebstahl oder Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung gem. § 130 StGB handelt.

Im Falle der Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung ist auch § 278 StGB Kriminelle Vereinigung der Staatsanwaltschaft zu berichten, wenn sich mindestens drei Täter zur fortgesetzten Begehung von nicht nur geringfügigen Diebstählen, Betrügereien, Sachbeschädigungen, etc. verabreden.

§ 278 StGB entfällt im Gegensatz zum § 277 StGB Verbrecherisches Komplott nicht, wenn die verabredete Tat ausgeführt oder zumindestens versucht wird.

Gewerbsmäßig begeht eine Tat, wer sie in der Absicht ausführt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen, und

        1. unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel handelt, die eine wiederkehrende Begehung nahelegen, oder

        2. zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant hat oder

        3. bereits zwei solche Taten begangen hat oder einmal wegen einer solchen Tat verurteilt worden ist.

Ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen ist ein solches, das nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von 400 Euro übersteigt.

Card 19

Question

A nimmt dem erheblich betrunkenen B eine Armbanduhr vom Handgelenk, um sich den Kauf einer Uhr ersparen zu können. Rechtslage?

Answer

A begeht einen Diebstahl gem. § 127 StGB, qualifiziert als schwerer Diebstahl § 128 StGB.

Wer während einer Feuersbrunst, einer Überschwemmung oder einer allgemeinen oder dem Bestohlenen zugestoßenen Bedrängnis oder unter Ausnützung eines Zustandes des Bestohlenen, der ihn hilflos macht, einen Diebstahl begeht, verantwortet schweren Diebstahl (Bedrängnis- bzw. Hilflosigkeitsdiebstahl).

Eine erheblich betrunkene Person gilt als hilflos, ebenso schwer verletzte Personen, Blinde oder Ohnmächtige, nicht jedoch Schlafende.

Der Diebstahl ist erst vollendet, wenn der Täter die tatsächliche Herrschaft über die Sache erlangt, also neuen Gewahrsam begründet hat, sodass der bisherige Gewahrsamsinhaber dadurch nicht mehr in der Lage ist, über sie zu verfügen.

Card 20

Question

Wann liegt ein strafbarer Versuch gem. § 15 StGB vor?

Answer

Ein strafbarer Versuch liegt vor, sobald der Täter seinen Entschluss, die Straftat auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen, durch eine Handlung betätigt, die der Ausführung unmittelbar vorangeht (ausführungsnahe Handlungen).

z.B. Einbrecher, der Leiter am Balkon anlehnt, um ins Haus einzudringen (das Verstecken der Leiter in einem nahen Gebüsch ist eine straflose Vorbereitungshandlung), Taschendieb, der die Kleidungsstücke seines Opfers abtastet, Brandstifter, der Benzin verschüttet, etc.

 

Für den Versuch gelten die gleichen Strafdrohungen wie für das vollendete Delikt, in Verbindung mit § 15 StGB wird der Tatbestand des versuchten Deliktes gebildet z.B. § 15 iVm § 83 StGB Versuchte Körperverletzung.

Bei Fahrlässigkeitsdelikten (da kein Wollen vorhanden, kann auch nichts versucht werden, es wird Sorgfalt außer Acht gelassen und schon ist es passiert), Vorbereitungsdelikten (weil Strafbarkeit schon vor dem Versuch einsetzt) und echten Unterlassungsdelikten z.B. Unterlassung der Hilfeleistung (entweder helfen oder nicht helfen)  gibt es keinen Versuch.

Ein qualifizierter Versuch liegt bei einem Versuch vor, in dem bereits ein vollendetes Delikt enthalten ist z.B. Täter bricht in Wohnung ein, tritt vom Diebstahl zurück, so bleibt trotzdem die Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung.

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