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StPO

Discover StPO: 40 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Was ist eine Straftat im Sinne des § 1 Abs. 1 StPO?

Answer

Jede nach einem Bundes- oder Landesgesetz mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung. Als solche kommen in erster Linie alle Delikte in Frage, die im StGB und in den strafrechtlichen Nebengesetzen angeführt sind

Card 2

Question

Wann beginnt das Strafverfahren im Sinne des § 1 Abs. 2 StPO?

Answer

Sobald Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts nach den Bestimmungen der StPO ermitteln. Es ist solange als Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter oder die verdächtige Person zu führen, als nicht eine Person konkret verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, danach wird es als Ermittlungsverfahren gegen diese Person als Beschuldigten geführt.

Card 3

Question

Wann liegt ein Anfangsverdacht im Sinne des § 1 Abs. 3 StPO vor?

Answer

Liegt vor, wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen sei.

Card 4

Question

Welche wesentliche Bestimmung enthält der § 2 StPO „Amtswegigkeit“?

Answer

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.

Card 5

Question

 Was wissen Sie über Ermittlungen (§99 StPO)?

Answer

Die Kriminalpolizei ermittelt von Amts wegen oder auf Grund einer Anzeige. Anordnungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts hat sie zu befolgen.

Die Ermittlungs- und Klärungsaufgabe der Kriminalpolizei ist nicht auf eine erste Aufklärung des Anfangsverdachtes beschränkt, sondern umfasst die Durchermittlung des Falles. Einmal eingeleitete Ermittlungen von Amts wegen sind bis zum Abschluss des Falles in eigener Verantwortung voranzutreiben, solange keine andere Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt.

Card 6

Question

Wozu dient das Ermittlungsverfahren (§ 91 Abs. 1 und 2 StPO)?

Answer

Das Ermittlungsverfahren (§ 91 Abs. 1 StPO) dient dazu, Sachverhalt und Tatverdacht soweit zu klären, dass die Staatsanwaltschaft über Anklage, Rücktritt von der Verfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden kann.

Ermittlung (§ 91 Abs. 2 StPO) ist jede Tätigkeit der Kriminalpolizei, die der Gewinnung, Sicherstellung, Auswertung oder Verarbeitung einer Information zur Aufklärung des Verdachts einer Straftat dient. Sie ist entweder als Erkundigung oder als Beweisaufnahme durchzuführen. Die bloße Nutzung von allgemein zugänglichen oder behördeninternen Informationsquellen sowie die Durchführung von Erkundigungen zur Klärung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, stellen keine Ermittlung in diesem Sinn dar.

Die Kriminalpolizei ermittelt von Amts wegen oder auf Grund einer Anzeige. Anordnungen der Staatsanwaltschaft hat sie zu befolgen.

Das Ermittlungsverfahren beginnt ab Kenntnisnahme des Verdachts einer gerichtlich strafbaren Handlung.

Card 7

Question

Was verstehen Sie unter Kriminalpolizei im Sinne des § 18 Abs. 1 StPO?

Answer

Diese besteht in der Wahrnehmung von Aufgaben im Dienste der Strafrechtspflege, insbesondere in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten nach den Bestimmungen der StPO.

Card 8

Question

Wer ist Verdächtiger (§ 48 StPO)?

Answer

Jede Person, gegen die auf Grund eines Anfangsverdachts (§ 1) ermittelt wird.

Card 9

Question

Wer ist Beschuldigter (§ 48 StPO)?

Answer

Jeder Verdächtige, sobald er auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts nach dem 8. Und 9. Hauptstück der StPO Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden.

Card 10

Question

Wer ist Betroffener (§ 48 StPO)?

Answer

Jede Person , die durch Anordnung oder Durchführung von Zwang in ihren Rechten unmittelbar beeinträchtigt wird.

Card 11

Question

Wer ist Opfer § 65 StPO („sonstige Opfer“)?

Answer

ist jede Person, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten hat oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte.

Card 12

Question

Wer ist Opfer § 65 StPO („Gewaltopfer“ und „Sexualopfer“)?

Answer

ist jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität  und Selbstbestimmung beeinträchtigt oder deren persönliche Abhängigkeit durch eine solche Straftat ausgenützt worden sein könnte.

Card 13

Question

Wer ist Opfer § 65 StPO („Tötungsopfer“)?

Answer

Der Ehegatte, der eingetragene Partner, der Lebensgefährte, die Verwandten in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester und deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte, oder Angehörige, die Zeugen der Straftat waren.

Card 14

Question

Was sind besonders schutzbedürftige Opfer?

Answer

§ 66a StPO

(1) Opfer haben das Recht auf ehestmögliche Beurteilung und Feststellung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit nach Maßgabe ihres Alters, ihres seelischen und gesundheitlichen Zustands sowie der Art und konkreten Umstände der Straftat. Als besonders schutzbedürftig gelten jedenfalls Opfer, die

                     

1.

in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung verletzt worden sein könnten,

2.

Gewalt in Wohnungen (§ 38a SPG) ausgesetzt gewesen sein könnten,

3.

minderjährig (§ 74 Abs. 1 Z 3 StGB) sind.

(2) Besonders schutzbedürftige Opfer haben das Recht:

                     

1.

zu verlangen, im Ermittlungsverfahren nach Möglichkeit von einer Person des gleichen Geschlechts vernommen zu werden,

2.

die Beantwortung von Fragen nach Einzelheiten der Straftat, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, oder nach Umständen aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich zu verweigern (§ 158 Abs. 1 Z 2 und 3, Abs. 2),

3.

zu verlangen, im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung auf schonende Weise vernommen zu werden (§§ 165, 250 Abs. 3), und zwar ein minderjähriges Opfer, das durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat in seiner Geschlechtssphäre verletzt worden sein könnte, jedenfalls auf die in § 165 Abs. 3 beschriebene Art und Weise, gegebenenfalls durch einen Sachverständigen,

4.

zu verlangen, die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung auszuschließen (§ 229 Abs. 1),

5.

unverzüglich von Amts wegen im Sinne der §§ 172 Abs. 4, 177 Abs. 5 und 181a informiert zu werden,

6.

einer Vernehmung eine Person ihres Vertrauens beizuziehen (§ 160 Abs. 2).

Card 15

Question

Wer ist Privatbeteiligter (§ 65 StPO)?

Answer

Jedes Opfer, das erklärt, sich am Verfahren zu beteiligen, um Ersatz für den erlittenen Schaden oder die erlittene Beeinträchtigung zu begehren (§ 65 StPO)

Card 16

Question

Wer ist Privatankläger (§ 65 StPO)?

Answer

Jede Person, die eine Anklage oder einen anderen Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens wegen einer nicht von Amts wegen zu verfolgenden Straftat bei Gericht einbringt (§ 71 StPO).

Card 17

Question

 Wer ist Verteidiger (§ 48 StPO)?

Answer

  • Rechtsanwälte
  • sonst gesetzlich zur Vertretung berechtigt
  • Person, die an Universität die Lehrbefugnis für Strafrecht und Strafprozessrecht erworben hat

sobald sie der Beschuldigte als Rechtsbeistand bevollmächtigt hat, und eine Person, die dem Beschuldigten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als Rechtsbeistandbestellt wurde.

Card 18

Question

Wer ist Vertreter (§ 100 StPO)?

Answer

üben, soweit nichts anderes bestimmt wird, die Verfahrensrechte aus, die den Vertretenen zustehen. Als Vertreter kann eine zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft berechtigte, eine nach § 25 Abs. 3 SPG anerkannte Opferschutzeinrichtung oder eine sonst geeignete Person bevollmächtigt werden. Sie stehen Haftungsbeteiligten, Opfern, Privatbeteiligten, Privatanklägern und Subsidiaranklägern beratend und unterstützend zur Seite.

Card 19

Question

Was versteht man unter Identitätsfeststellung und wann sind sie zur Identitätsfeststellung nach der StPO ermächtigt (§ 118 StPO)?

Answer

Identitätsfeststellung ist die Ermittlung und Feststellung von Daten, die eine bestimmte Person unverwechselbar kennzeichnen.

Die Ermächtigung zur Identitätsfeststellung besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann, dass

  • der Betroffene an einer Straftat beteiligt (also Täter bzw. Mittäter) ist,
  • der Betroffene über Umstände der Begehung der Straftat Auskunft geben kann (also insbesondere Zeuge oder Opfer),
  • der Betroffene Spuren hinterlassen hat, die der Aufklärung dienen könnten (so genannte Gelegenheitspersonen).

Card 20

Question

Was versteht man unter Durchsuchung von Orten und Gegenständen (§ 117 StPO)?

Answer

Die Durchsuchung von Orten und Gegenständen ist das Durchsuchen

  • eines nicht allgemein zugänglichen Grundstückes, Raumes, Fahrzeuges oder Behältnisses,
  • einer Wohnung oder eines anderen Ortes, der durch das Hausrecht geschützt ist.

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