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StPO

Discover StPO: 40 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Wann ist eine Durchsuchung von Orten und Gegenständen durch die Kriminalpolizei von sich aus zulässig (§ 120 StPO)?

Answer

a)    bei Durchsuchungen von Grundstücken, Räumen (z.B. öffentliche Räume, Baustellen), Kfz und Behältnisse, die nicht unter das Hausrecht fallen

b)    bei Durchsuchungen von Wohnungen und anderen Orten, die unter das Hausrecht fallen bei “Gefahr im Verzuge”. In diesem Fall sofort Anlassbericht an StA.

Card 22

Question

Wer darf bei einer Durchsuchung von Orten und Gegenständen anwesend sein (§ 121 StPO)?

Answer

  • der Betroffene selbst
  • der Betroffene kann eine Vertrauensperson zuziehen
  • Inhaber nicht zugegen => erwachsener Mitbewohner
  • ist das auch nicht möglich => 2 unbeteiligte, vertrauenswürdige Personen (außer Gefahr im Verzug)
  • bei Durchsuchung von Anwaltskanzleien etc=> Organ der zuständigen Kammer

Card 23

Question

Was ist die “Freiwillige Nachschau” und was ist zu beachten?

Answer

Darunter versteht man die freiwillige Zustimmung zu einer Durchsuchung von Orten und Personen.

Die Zustimmung zur freiwilligen Nachschau ist nur dann rechtsgültig, wenn die Erklärung, ernstlich, frei von Irrtum, Täuschung oder Drohung von einer handlungsfähigen Person abgegeben wird (vor der Durchführung eventuell schriftliche Erklärung mit Hinweis auf Freiwilligkeit einholen).

Eine Einwilligung zur freiwilligen Nachschau kann bei Durchsuchungen von Orten/Räumlichkeiten nur diejenige Person abgeben, der die alleinige Verfü-gungsgewalt zusteht

Card 24

Question

Welche Formen der Durchsuchung von Personen gibt es in der StPO (§ 117)?

Answer

1.    Durchsuchung einer Person ist

a)    die Durchsuchung der Bekleidung einer Person und der Gegenstände, die sie bei sich hat,

b)    die Besichtigung des unbekleideten Körpers einer Person.

2.    Körperliche Untersuchung: ist die Durchsuchung von Körperöffnungen, die Abnahme einer Blutprobe und jeder andere Eingriff in die körperliche Integrität einer Person.

3.    Molekulargenetische Untersuchung: ist die Ermittlung jener Bereiche in der DNA einer Person, die der Wiedererkennung dienen.

Card 25

Question

Bei welchen Personen ist eine Personsdurchsuchung nach der StPO zulässig (§ 119 Abs 2 StPO)?

Answer

1.    bei Personen die festgenommen oder auf frischer Tat betreten wurden

2.    bei Personen, die einer Straftat verdächtig sind und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie Gegenstände, die der Sicherstellung unterliegen, bei sich oder Spuren an sich haben.

3.    durch eine Straftat Verletzungen erlitten oder andere Veränderungen am Körper erfahren haben könnten, deren Feststellung für Zwecke eines Strafverfahrens erforderlich sind.

Card 26

Question

Welche  Personsdurchsuchungen darf die Kriminalpolizei von sich aus vornehmen(§ 120 StPO)?

Answer

·   Durchsuchungen der Bekleidung einer Person und der Gegenstände, die sie bei sich hat

·   Besichtigung von Verletzungen oder anderer Veränderungen sowohl des Beschuldigten als auch einer durch eine strafbare Handlung verletzten Person (beim Opfer kein Zwang)

·   die Besichtigung des unbekleideten menschlichen Körpers nur bei “Gefahr im Verzuge” sowie bei Betreten auf frischer Tat (i.S.d. § 170 Abs. 1 Z 1 StPO). Stets von einer Person desselben Geschlechtes oder einem Arzt unter Achtung der Menschenwürde.

Card 27

Question

Welche wesentlichen Bestimmungen über die körperliche Untersuchung gem. § 123 StPO kennen Sie?

Answer

Unter körperlicher Untersuchung versteht man die Durchsuchung von Körperöffnungen, die Abnahme einer Blutprobe und jeden Eingriff in die Integrität von Personen.  Eine solche ist grundsätzlich von der StA über gerichtliche Bewilligung anzuordnen.

Ausnahme: Einen Mundhöhlenabstrich kann die Kriminalpolizei jedoch von sich aus abnehmen. Im Falle der Weigerung soll ein Stirn- oder Nackenabrieb durchgesetzt werden. 

Card 28

Question

Welche Gegenstände darf die Kriminalpolizei grundsätzlich von sich aus sicherstellen (§ 110 Abs 3 StPO) ?

Answer

Gegenstände, die

  • sich in niemandes Verfügungsmacht befinden,
  • dem Opfer durch eine Straftat entzogen wurden,
  • am Tatort aufgefunden wurden und zur Begehung der strafbaren Handlung verwendet o dazu bestimmt worden sein könnten,
  • geringwertig o vorübergehend leicht ersetzbar sind
  • deren Besitz allgemein verboten sind
  • mit denen eine festgenommene Person betreten wurde
  • bei einer Durchsuchung nach § 120 StPO aufgefunden wurden
  • Raubkopien

In allen anderen Fällen nur über Anordnung der StA- außer bei Gefahr im Verzuge!

Card 29

Question

 Was ist eine Vernehmung (§153 StPO)?

Answer

Das Befragen von Personen nach förmlicher Information über ihre Stellung und ihrer Rechte im Verfahren (Zeuge, Beschuldigter). Sie dient der Aufklärung von Straftaten und der Beweisaufnahme.

Eine Person, die vernommen werden soll, ist in der Regel schriftlich vorzuladen. Die schriftliche Ladung zur Vernehmung ist an bestimmte Formerfordernisse gebunden (Ort, Tag, Stunde des Beginns, Information über die wesentlichen Rechte). Jedermann ist verpflichtet eine solche Ladung zu befolgen und kann im Falle seines ungerechtfertigten Ausbleibens vorgeführt werden, wenn dies in der Ladung ausdrücklich angedroht wurde (Zustellung zu eigenen Handen erforderlich).

Auch Vorführung zur sofortigen Vernehmung möglich § 153 Abs 3 StPO

Card 30

Question

Wie ist die Vorführung zur sofortigen Vernehmung geregelt (§ 153 Abs. 3 StPO?

Answer

Wird der Beschuldigte

  • auf frischer Tat
  • oder unmittelbar danach glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wird
  • oder mit Gegenständen betreten, die auf seine Beteiligung an der Tat hinweisen,

kann die Kriminalpolizei von sich aus vorführen (gelinderes Mittel zur Festnahme).

In allen anderen Fällen ist, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass der Beschuldigte sich andernfalls dem Verfahren entziehen oder Beweismittel beeinträchtigen werde, die Vorführung nur über Anordnung der StA zulässig. Außer es liegt Gefahr im Verzuge vor.

 

Card 31

Question

Wann ist eine Festnahme aus eigener Macht durch die Kriminalpolizei möglich? (§ 170 bis 172 StPO)

Answer

KRIPO aus eigenem:

  • auf frischer Tat betreten
  • unmittelbar danach glaubwürdig der Täterschaft beschuldigt
  • mit Gegenständen betreten, die auf die Beteiligung an einer Straftat hinweisen.

Sofern Anordnung durch StA nicht rechtzeitig eingeholt werden kann (Gefahr im Verzuge):

  • Fluchtgefahr
  • Wiederholungs- und Ausführungsgefahr
  • Verabredungs- u Verdunkelungsfefahr

Card 32

Question

Was versteht man unter „Betreten auf frischer Tat“ (§ 170 Abs Z 1 StPO)?

Answer

Bedeutet die unmittelbare Wahrnehmung der Tat durch das Sicherheitsorgan. Auf frischer Tat betreten ist eine Person, die sich gleichsam vor den Augen des Sicherheitsorgans strafbar macht, bloße Angaben dritter Personen genügen nicht.

Card 33

Question

Was versteht man unter „Unmittelbar danach  glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt“ (§ 170 Abs Z 1 StPO)?

Answer

Unmittelbar danach bedeutet, unmittelbar nach Begehung einer Straftat. Der VfGH hat einen Zeitraum von einer halben bis zu einer guten Stunde nach der Straftat als „unmittelbar nach der Tatbegehung“ qualifiziert. Nicht nur die Beschuldigung, auch die Festnahme selbst muss in diesem Fall unmittelbar nach der Tatbegehung geschehen.

Card 34

Question

Was versteht man unter Fluchtgefahr § 170 Abs 1 Z 2 StPO ?

Answer

  • wenn die Person (tatsächlich) flüchtig ist oder sich verborgen hält oder, #
  • wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, sie werde flüchten oder sich verborgen halten

Card 35

Question

Was verstehen Sie unter Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr? (§ 170 Abs 1 Z 3 StPO)

Answer

Wenn die Person Zeugen, Sachverständige oder Mitbeschuldigte zu beeinflussen, Spuren der Tat zu beseitigen oder sonst die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren versucht hat oder auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, sie werde dies versuchen .

Card 36

Question

Was ist unter Wiederholungs- und Ausführungsgefahr gemeint? (§ 170 Abs 1 Z 4 StPO)

Answer

wenn die Person einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Tat verdächtig und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, sie werde eine eben solche, gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete Tat begehen, oder die ihr angelastete versuchte oder angedrohte Tat (§ 74 Abs. 1 Z 5 StGB) ausführen

Card 37

Question

Erklären Sie den Begriff “Gefahr im Verzuge"!

Answer

Wenn die Amtshandlung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr mit dem gleichen Erfolg durchgeführt werden kann. Insbesondere bei Flucht-, Verabredungs-/Verdunklungs-, Wiederholungs- und Tatausführungsgefahr.

Card 38

Question

Zählen sie die rechtlich möglichen Freiheitsbeschränkungen auf, die von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt werden dürfen!

Answer

Verwaltungsrecht:

  • Festnahmen §35 VStG
  • Vorführungen §36 VStG
  • Festnahmen §39 FPG
  • Vorführung eines Geisteskranken nach §§ 8,9 UBG

Nach §§ 45 und 46 SPG

  • Festnahme von Unmündigen
  • Festnahme von psychisch Kranken
  • Vorführung von psychisch Kranken

Nach den §§ 170-172 StPO

  • vorläufige Festnahme nach der StPO
  • Eskorte nach der StPO
  • Vorführung nach der StPO

Card 39

Question

Welche Ermittlungsbefugnisse der Kriminalpolizei aus eigenem kennen Sie?

Answer

  • Anwendung von Zwangsgewalt
  • Wegweisen von Störern
  • Selbstständige Ermittlungstätigkeiten
  • Sicherstellung von Gegenständen
  • Aufhebung einer Sicherstellung
  • Durchsuchen von Personen
  • Besichtigung des unbekleideten Körpers
  • Durchsuchung von nicht allgemein zugänglichen Grundstücken, Räumen, Fahrzeugen u Behältnissen
  • Abnahme eines MHA
  • Leichenbeschau
  • Augenschein
  • Erkundigung
  • Vernehmung von Zeugen
  • Vernehmung von Beschuldigten
  • Vorführung zur sofortigen Vernehmung
  • Sachenfahndung
  • I-Feststellung
  • Festnahme

Card 40

Question

Welche Befugnisse der Kriminalpolizei bei Gefahr im Verzug kennen Sie?

Answer

  • Durchsuchung eines durch das Hausrecht geschützten Orts und darin befindlicher Gegenstände (§ 117 Z 2 lit. b, § 120 Abs. 1 StPO)
  • Besichtigung des unbekleideten Körperseiner Person (§ 117 Z 3 lit. b, § 120 Abs. 1 StPO)
  • Festnahme (§ 171 Abs. 2 Z 2 StPO)

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