Card 61
Question
Was steht in Art. 305 StGB?
Answer
Begünstigung
Wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer der in den Artikeln 59-61, 63 und 64 vorgesehenen Massnahmen entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer jemanden, der im Ausland wegen eines Verbrechens nach Artikel 101 verfolgt wird oder verurteilt wurde, der dortigen Strafverfolgung oder dem dortigen Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer Massnahme im Sinne der Artikel 59-61, 63 oder 64 entzieht.
Steht der Täter in so nahen Beziehungen zu dem Begünstigten, dass sein Verhalten entschuldbar ist, so kann der Richter von einer Bestrafung Umgang nehmen.
Selbstbegünstigung ist straflos.
Zeitpunkt: Bevor ein Verfahren eröffnet wurde, bis zum rechtskräftigen Urteil und sogar bevor ein Delikt verübt wird, wenn die Verfolgung nach der Tat wirklich erschwert worden ist.
BGer: Es genügt, wenn die Tathandlung geeignet ist, den Begünstigten für eine gewisse Zeit zu entziehen (Umdeutung in ein abstraktes Gefährdungsdelikt).
Befreiung aus einer Vollzugsanstalt sowie Hilfe beim Entweichen einer solchen ist nach Art. 310 StGB strafbar.
Privilegierter Tatbestand: Freispruch ist nicht möglich. Diese Bestimmung findet auch auf den Anstifter Anwendung.