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Strafrecht Besonderer Teil

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zu Delikten gegen den Einzelnen (bis Art. 212 StGB).

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Was steht in Art. 129 StGB?

Answer

Gefährdung des Lebens

Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Konkretes Gefährdungsdelikt, Erfolgsdelikt.

Subjektiver Tatbestand: Sicheres Wissen darum, dass die Handlung einen bestimmten Menschen in unmittelbare Lebensgefahr bringt.

Skrupellosigkeit: Überwiegend subjektives Merkmal. Unmittelbare Gefährdungen, mit denen nicht wenigstens teilweise ein positiver Zweck angestrebt wird.

Dieses Delikt wird durch Verletzungsdelikte konsumiert.

Card 22

Question

Was steht in Art. 133 StGB?

Answer

Raufhandel

Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Nicht strafbar ist, wer ausschliesslich abwehrt oder die Streitenden scheidet.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, Tätigkeitsdelikt.

Der Täter kann ausgeschieden sein, bevor jemand verletzt wurde, und ist dennoch strafbar.

Opfer kann eine beliebige Person, insb. ein Dritter, sein.

Bei Eruierung des Urhebers: Echte Idealkonkurrenz mit dem entsprechenden Delikt.

Card 23

Question

Was steht in Art. 134 StGB?

Answer

Angriff

Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Zumindest zwei Agressoren als Täter vorausgesetzt.

Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) gelten als konsumiert.

Mindestens eine Person muss sich passiv verhalten, ansonsten liegt Raufhandel (Art. 133 StGB) vor. Es reicht nicht aus, wenn die Angreifer verletzt werden.

Lässt sich bei einem oder allen Angreifern ein der eingetretenen Schädigung entsprechender oder darüber hinausgehender Vorsatz nachweisen, ist insoweit nur der betreffende Tatbestand anwendbar. Wenn hingegen noch mind. eine andere Person angegriffen wurde, liegt echte Idealkonkurrenz vor.

Card 24

Question

Was steht in Art. 135 StGB?

Answer

Gewaltdarstellungen

Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.

Die Gegenstände werden eingezogen.

Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Gewinnsucht: Täter muss sich von einem moralisch verwerflichen Bereicherungsbestreben leiten lassen, welches nicht durch ein ungewöhnliches Ausmass charakterisiert sein muss (deckt sich nicht mit AT).

Card 25

Question

Was steht in Art. 136 StGB?

Answer

Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder

Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährungsdelikt, Tätigkeitsdelikt.

Der Wille, eine konkrete Gefahr für die Gesundheit des Kindes zu schaffen, ist nicht erforderlich.

Bei Betäubungsmitteln (Abgabe, Anbieten, Zugänglichmachen an Personen unter 18 Jahren) ist Art. 19bis BetmG lex specialis.

Card 26

Question

Was steht in Art. 172bis StGB?

Answer

Verbindung von Freiheitsstrafe mit Geldstrafe

Ist in diesem Titel ausschliesslich Freiheitsstrafe angedroht, so kann der Richter diese in jedem Falle mit Geldstrafe verbinden.

= allgemeine Bestimmung zu Vermögensdelikten

Card 27

Question

Was steht in Art. 172ter StGB?

Answer

Geringfügige Vermögensdelikte

Richtet sich die Tat nur auf einen geringen Vermögenswert oder auf einen geringen Schaden, so wird der Täter, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Diese Vorschrift gilt nicht bei qualifiziertem Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3), bei Raub und Erpressung.

Diese Bestimmung knüpft an den Vermögenswert bzw. -schaden an. Deshalb fallen abstrakte Vermögensgefährdungsdelikte oder Delikte ohne Bezug zu diesem Rechtsgut ausser Betracht.

Grenze: CHF 300

Primär ist auf den Marktwert abzustellen, sekundär auf deren objektiv bestimmbaren Wert. Erst dann subjektiver Wert für den Geschädigten.

Es handelt sich um Übertretungen, d.h. Versuch und Beihilfe bleiben straflos (Art. 105 II StGB).

Vorsatz auf einen geringeren Vermögenswert/Schaden: Trotzdem Bestrafung aufgrund des objektiv verwirklichten Tatbestandes. Bei Vorsatz auf höheren Vermögenswert/Schaden: Bestrafung wegen gewollter Tat.

Card 28

Question

Was steht in Art. 137 Ziff. 1 StGB?

Answer

Unrechtmässige Aneignung

1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138-140 zutreffen, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Tätigkeitsdelikt.

Aneignung = Enteignung (Ausschluss von der Verfügungsmacht) und äusserlich wahrnehmbare Zueignung (Quasi-Eigentümerstellung zumindest vorübergehend).

Fremdheit: Überhaupt kein Eigentumsrecht sowie bei Mit- oder Gesamteigentum.

Beweglichkeit: Gegenstand, der weder in einem Grundstück noch einem Bestandteil besteht.

Tatobjekt: Nur körperliche Gegenstände. Nicht: Energien, Daten, unverbriefte Forderungen.

Kumulativ erforderlich: Bereicherungsabsicht und Unrechtmässigkeit. Absicht muss schon im Zeitpunkt der Aneignung gegeben sein. Unrechtmässigkeit: Widerspruch zu einer oder mehreren Rechtsnormen.

 

Card 29

Question

Was steht in Art. 137 Ziff. 2 StGB?

Answer

Unrechtmässige Aneignung

2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen,

[...]

so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Beispiele von nicht willentlich in den Herrschaftsbereich gebrachten Sachen:

  • Irrtümliche Übergabe oder Zustellung von Waren
  • Versehentliche Rückgabe von Geld beim Wechseln
  • Vergessen von Sachen durch den Vormieter
  • An den Täter adressierte, unverlangte Ansichtssendungen
  • Gegenstände, die jemand eigenmächtig in den Räumen des Täters vorübergehend abgestellt hat

Bei gefundenen Sachen kann Vorsatz und Absicht erst nach Gewahrsamsbegründung gefasst werden. Die Sache muss im fremden Eigentum sein, es besteht aber kein fremder Gewahrsam mehr. Die Sache muss ohne Willen entfallen sein.

Card 30

Question

Was steht in Art. 137 Ziff. 2 Abs. 2 StGB?

Answer

Unrechtmässige Aneignung

[...]

handelt er ohne Bereicherungsabsicht

[...]

so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Subsidiärer für Sachverhalte, in denen Art. 138 oder 139 StGB nicht anwendbar sind, weil dem Täter die Absicht fehlt, sich unrechtmässig zu bereichern.

Card 31

Question

Was steht in Art. 138 Ziff. 1 I StGB?

Answer

Veruntreuung - fremde Sachen

1. Wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern,

[...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Veruntreuung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Darunter fällt auch Bargeld, welches nicht durch Vermischung ins Eigentum des Täters übergegangen ist.

Keine Aneignung: Missachtung anderer vertraglicher Pflichten als jene zur Eigentumserhaltung bzw. zur bestimmungsgemässen Verfügung.

Mittäter als "extraneus": Mittäterschaft nach Art. 137 Ziff. 1 StGB. Dem Mittäter ebenfalls anvertraut: Mittäterschaft nach Art. 138 Ziff. 1 I StGB. Anstiftung und Gehilfenschaft unabhängig von des Anvertrauens, aber in Anwendung von Art. 26 StGB (Strafmilderung bei Sonderdelikten).

Card 32

Question

Was steht in Art. 138 Ziff. 1 II StGB?

Answer

Veruntreuung - anvertraute Vermögenswerte (statt fremde Sachen)

wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Veruntreuung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Tatobjekt: Unbewegliche Sachen nicht erfasst.

Veruntreuung anvertrauter Vermögenswerte (Art. 138 Ziff. 1 II StGB) = subsidiär zu Veruntreuung fremder Sachen (Art. 138 Ziff. 1 I StGB). Tatobjekt muss in das zivilrechtliche Eigentum des Täters übergehen.

Vertretbaren Sachen: Hält der Täter Ersatz bereit, so ist pflichtwidrige Zurückbehaltung nicht ausreichend.

Guthaben auf Konten: Verbuchung auf eigenem Konto des Täters = analog zur Veruntreuung vertretbarer Sachen, Verbuchung auf fremden Konto = auch ohne Bereithalten von Ersatz pflichtwidrige Verfügung.

Teilnahme und Mittäterschaft bezieht sich immer auf Art. 138 Ziff. 1 II StGB. Art. 137 kann nicht als Auffangtatbestand gelten. Mittäter als "extraneus": Gehilfenschaft zu Art. 138 Ziff. 1 II StGB als Auffangtatbestand.

Card 33

Question

Wa steht in Art. 138 Ziff. 2 StGB?

Answer

Veruntreuung

2. Wer die Tat als Mitglied einer Behörde, als Beamter, Vormund, Beistand, berufsmässiger Vermögensverwalter oder bei Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Handelsgeschäftes, zu der er durch eine Behörde ermächtigt ist, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Card 34

Question

Beschreibe die verschiedenen Tatbestandsmerkmale des Anvertrauens bei der Veruntreuung.

Answer

Subsumtion unter Art. 138 Ziff. 1 I StGB: Treugeber = Eigentümer (bzw. zur Weitergabe Berechtigter) einer beliebigen Sache. Er gibt seinen Gewahrsam auf und räumt ihn dem Täter ein mit der Pflicht zur Erhaltung des Sacheigentums... [blosses ZUgänglichmachen hebt den Gewahrsam nicht auf. Ebenfalls nicht genügend: Einräumung von Mitgewahrsam.]

Subsumtion unter Art. 138 Ziff. 1 II StGB:

  • Treugeber = Eigentümer (bzw. zur Weitergabe Berechtigter) von vertretbaren bzw. unvertretbaren Sachen. Er gibt das Eigentum vollumfänglich auf und räumt es dem Täter ein mit der Pflicht zur ständigen Erhaltung des Sachwerts...
  • Treugeber hat Gläubigerstellung an Buchgeld. Er räumt dem Treuhänder die Verfügungsberechtigung oder die Gläubigerstellung ein mit der Pflicht zur ständigen Erhaltung des Geldbetrags... [BGer: Es genügt, dass dem Kontoinhaber eine Vollmacht ausgestellt worden ist, unabhängig ob der Treugeber noch verfügen kann.]

zum Zwecke der Rückerstattung oder Abgabe an den Treugeber oder Weiterleitung an einen Dritten.

Die Pflicht zur ständigen Erhaltung des Sachwerts/Geldbetrags kann durch Gesetz, ausdrückliche vertragliche Bestimmungen, stillschweigend geäusserten Willen oder Organstellung entstehen. Beim Darlehen besteht regelmässig keine Werterhaltungspflicht.

Card 35

Question

Was steht in Art. 139 Ziff. 1 StGB?

Answer

Diebstahl

1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Tätigkeitsdelikt (kein Erfolg nötig).

Wegnahme/Gewahrsamsbruch als Kernelement: Aneignung ist beim Diebstahl lediglich Zweck der Wegnahme, also eine Absicht.

Mit der Begründung eigenen Gewahrsams wird der Diebstahl vollendet. Erlangung eigener Herrschaftsmacht im gleichen Akt: Wenn der Täter nach der Lebenserfahrung und dem normalen Lauf der Dinge die alleinige Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache erhält.

Anstifter/Gehilfe ist nach Art. 139 StGB zu bestrafen, Art. 137 ist nicht anwendbar.

Card 36

Question

Welche qualifizierten Tatbestände gibt es beim Diebstahl nach Art. 139 StGB?

Answer

2. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft, wenn er gewerbsmässig stiehlt.

3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft,

  • wenn er den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
  • wenn er zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oder
  • wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.

Card 37

Question

Was steht in Art. 140 Ziff. 1 I StGB?

Answer

Raub

1. Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

Deliktsform: Tätigkeitsdelikt.

Vorbereitungshandlungen sind nach Art. 260bis strafbar.

Tätlichkeit und einfache (fahrlässige) Körperverletzung werden konsumiert.

Gewalt: Jede unmittelbare physische Einwirkung auf den Körper mit physikalischen oder chemisch fassbaren Mitteln. Gewisse Intensität nötig. Nicht gegeben bei Entreissdiebstahl.

Drohung: Ausdrückliche oder konkludente Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.

Nötigungsmittel gegen unbeteiligte Drittperson: Allenfalls Geiselnahme oder Erpressung.

Card 38

Question

Was steht in Art. 140 Ziff. 1 II StGB?

Answer

Räuberischer Diebstahl

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.

Frisch = Bis zur Beendigung, d.h. der endgültigen Sicherung des Deliktsguts.

Nötigung, um die Flucht zu ermöglichen: Nicht tatbestandsmässig, wohl aber unter Art. 181 StGB.

Als Täter kommt nur in Betracht, wer das Delikt selber begangen oder mitgewirkt hat.

Card 39

Question

Welche qualifizierten Tatbestände gibt es beim Raub?

Answer

Art. 140 Ziff. 2 bis 4 StGB

2. Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr1 bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.

3. Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft,

wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,

wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.

4. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.

 

Card 40

Question

Was steht in Art. 141 StGB?

Answer

Sachentziehung

Wer dem Berechtigten ohne Aneignungsabsicht eine bewegliche Sache entzieht und ihm dadurch einen erheblichen Nachteil zufügt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Antragsdelikt bei Sachen, die nicht mit der Absicht der Aneignung entzogen werden.

Entzug: Gewahrsamsbruch (nicht zwingend Begründung neuen Gewahrsams), Verschlechterung/Ausschluss der Möglichkeit der Wiedererlangung, Vorenthaltung (äusserliches Verhalten vorausgesetzt; blosse Nichterfüllung der Rückgabepflicht reicht nicht aus).

Die Sache braucht nicht fremd zu sein (dinglich berechtigte Personen). Geschützt ist auch Besitz bzw. Mitbesitz. Obligatorischer Anspruch ohne Besitz fällt ausser Betracht.

Erheblicher Nachteil: Bagatellfälle sollen ausgeschlossen sein. Auch negative Folgen, die sich nicht ohne weiteres finanziell ausdrücken lassen.

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