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Strafrecht Besonderer Teil

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zu Delikten gegen den Einzelnen (bis Art. 212 StGB).

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 41

Question

Was steht in Art. 141bis StGB?

Answer

Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten

Wer Vermögenswerte, die ihm ohne seinen Willen zugekommen sind, unrechtmässig in seinem oder eines andern Nutzen verwendet, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Antragsdelikt: Antragsrecht steht auch demjenigen zu, der die Übertragung veranlasst hat.

Tatobjekt: Ausschliesslich vertretbare Sachen und Buchgelder.

Vereitelung: Dauernd und durch äusserlich erkennbares Verhalten.

Absicht unrechtmässiger Bereicherung wird sinngemäss vorausgesetzt.

 

Card 42

Question

Was steht in Art. 142 StGB?

Answer

Unrechtmässige Entziehung von Energie

Wer einer Anlage, die zur Verwertung von Naturkräften dient, namentlich einer elektrischen Anlage, unrechtmässig Energie entzieht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Card 43

Question

Was steht in Art. 143 StGB?

Answer

Unbefugte Datenbeschaffung

Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, sich oder einem andern elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt und gegen seinen unbefugten Zugriff besonders gesichert sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die unbefugte Datenbeschaffung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Deliktsform: Tätigkeitsdelikt.

Datendiebstahl ist zu Art. 139 StGB subsidiär. Ausnahme: Zwei verschiedene berechtigte Personen (echte Idealkonkurrenz).

Beschaffen: Täter erlangt unmittelbar die Verfügungsgewalt. Blosse Kenntnisnahme genügt.

Schutzmassnahmen: Keine hohen Anforderungen (Zumutbarkeit). Bei Sendungen unter Fernmeldegeheimnis: Keine besondere Massnahmen nötig.

Tatobjekt: Fremder Vermögenswert, Berechtigung schliesst die Anwendung von Art. 143 StGB aus ("Datenveruntreuung" ist nicht erfasst).

Card 44

Question

Was steht in Art. 143bis StGB?

Answer

Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem

Wer auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wer Passwörter, Programme oder andere Daten, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zur Begehung einer strafbaren Handlung gemäss Absatz 1 verwendet werden sollen, in Verkehr bringt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Verletzungs- und Tätigkeitsdelikt.

Nicht erfasst: Täter dringt unbefugt in einen Computerraum ein und benutzt alsdann die Geräte.

Datenbeschaffung ohne unrechtmässige Absicht: Nur durch "hacken" erfasst.

 

Card 45

Question

Was steht in Art. 144 StGB?

Answer

Sachbeschädigung

Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hat der Täter die Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung begangen, so wird er von Amtes wegen verfolgt.

Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.

Deliktsform: Erfolgsdelikt. Beeinträchtigung der Sache genügt.

Z.T. Lehre: Art. 172ter StGB soll nicht zur Anwendung kommen, wenn der Gegenstand von hohem Affektions- oder Gebrauchswert war, da dieser Tatbestand keinen finanziellen Schaden voraussetzt.

Tatobjekt: Ausschliesslich körperliche Gegenstände (inkl. Tiere, Immobilien). Urkunden: Nur über Art. 254 StGB.

Card 46

Question

Welche Konkurrenzsituationen gibt es zwischen Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und Sachentziehung (Art. 141 StGB)?

Answer

Grundsatz: Regelmässig keine echte Konkurrenz.

Handlungsmehrheit: Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) konsumiert die Sachentziehung (unechte Realkonkurrenz). Fälle:

  • Zunächst Entzug der Sache mit anschliessender Beschädigung (Art. 141 StGB wird zur mitbestraften Vortat).
  • Zunächst Zerstörung/Unbrauchbarmachung und anschliessende Beseitigung (Art. 141 StGB wird zur mitbestraften Nachtat).
  • Ausnahme: Ist der Entzug zeitlich abgetrennt, liegt echte Konkurrenz vor, wenn der Entzug zusätzliche, erhebliche Nachteile bringt.

Handlungseinheit: Es liegt eine einheitliche Handlung vor, die sowohl zur Beschädigung als auch zum Entzug führt (unechte Idealkonkurrenz). Beurteilung danach, welches Delikt im Vordergrund steht.

Card 47

Question

Was steht in Art. 144bis Ziff. 1 StGB?

Answer

Datenbeschädigung

1. Wer unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten verändert, löscht oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.

Deliktsform: Erfolgsdelikt. Mit Beeinträchtigung der Daten vollendet, ohne dass ein Vermögensschaden erforderlich wäre.

Tatobjekt: Daten, an denen der Täter jedenfalls nicht allein berechtigt ist. Auch solche, an denen Dritte ein Nutzungsrecht haben.

Card 48

Question

Was steht in Art. 144bis Ziff. 2 StGB?

Answer

Herstellen von datenschädigenden Programmen

2. Wer Programme, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu den in Ziffer 1 genannten Zwecken verwendet werden sollen, herstellt, einführt, in Verkehr bringt, anpreist, anbietet oder sonst wie zugänglich macht oder zu ihrer Herstellung Anleitung gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Blosser Besitz ist straflos.

Card 49

Question

Was steht in Art. 145 StGB?

Answer

Veruntreuung und Entzug von Pfandsachen und Retentionsgegenständen

Der Schuldner, der in der Absicht, seinen Gläubiger zu schädigen, diesem eine als Pfand oder Retentionsgegenstand dienende Sache entzieht, eigenmächtig darüber verfügt, sie beschädigt, zerstört, entwertet oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Täter: Pfand- oder Retentionsschuldner. Dritte: Sachentziehung oder Sachbeschädigung.

Card 50

Question

Was steht in Art. 146 StGB?

Answer

Betrug

Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Card 51

Question

Beschreibe die einzelnen objektiven Tatbestandselemente des Betrugs (Art. 146 StGB).

Answer

Vorspiegeln: Täter stellt nicht vorhandene Tatsachen als gegeben hin. Unterdrücken: Aktives Unterdrücken und Betrug durch Schweigen (fehlende Aufklärung über Sachlage). Im letzteren Fall: Voraussetzungen des unechten Unterlassungsdelikts notwendig. Fragwürdige Praxis: Stützung auf Treu und Glauben.

Arglist: Vgl. separate Karte.

Irrtum: Vorstellung entspricht nicht der Wirklichkeit (ansonsten: Versuch). Das arglistige Bestärken des Irrtums ist ebenfalls erfasst, jedoch nur über aktives Handeln.

Vermögensdisposition: Jede (auch unbewusste) Handlung, Duldung oder Unterlassung, die geeignet ist, direkt ohne weiteres Zutun des Täters eine Vermögensverminderung bei sich oder einem Dritten herbeizuführen. Im letzteren Fall: Rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit erforderlich (gilt auch für Richter beim Prozessbetrug).

Bestimmung des Opfers: Das Opfer muss stets durch aktives Verhalten zur Vornahme der Vermögensdisposition veranlasst werden.

Schaden: Jede (auch bloss vorübergehende) Beeinträchtigung des Vermögens. Bei Rück-/Gegenleistungen: Auch ungünstigeres Wertverhältnis.

Grundsatz der Stoffgleichheit: Bereicherung und Entreicherung aus demselben Vermögensbestandteil.

Card 52

Question

Wann liegt beim Betrug (Art. 146 StGB) arglist vor?

Answer

Errichtung eines ganzen Lügengebäudes: Summierung einzelner Lügen reicht nicht aus. Diese müssen von besonderer Hinterhältigkeit zeugen oder raffiniert aufeinander abgestimmt sein.

Besondere Machenschaften: Belege oder Handlungen, welche die Täterangaben als glaubwürdig erscheinen lassen.

Bedienung einfacher Lüge oder Verschweigen. Die Überprüfung seiner Angaben (alternativ):

  • nicht oder nur mit besonderer Mühe vorgenommen werden kann (BGer zu inneren Tatsachen: Nicht per se unüberprüfbar);
  • vom Täter vorsätzlich verhindert wird;
  • nicht zumutbar ist;
  • voraussehbar unterlassen wird.

Card 53

Question

Welche Sachverhaltskonstellationen sind nicht vom Betrugstatbestand (Art. 146 StGB) erfasst?

Answer

Ausgangspunkt: Täter täuscht in arglistiger Weise einen Menschen.

  • Opfer hat keine selbständige Verfügungsmacht und entzieht die Sache aus dem Gewahrsam eines Dritten, um dem Täter zu übergeben. Der Täter begründet eigenen Gewahrsam. Strafbarkeit: Mittelbare Täterschaft zu Diebstahl (Art. 139 StGB).
  • Opfer hat selbständige Verfügungsmacht oder nicht und verschafft dem Täter Zutritt zum Herrschaftsbereich, in dem sich die Sache befindet. Strafbarkeit: Diebstahl (Art. 139 StGB).

Täter täuscht in arglistiger Weise den zuvor Bestohlenen, um sicheren Gewahrsam erlangen zu können (Sicherungsbetrug). Strafbarkeit: Diebstahl (Art. 139 StGB).

Täter bewirkt Vermögensdisposition durch arglistige Irreführung als auch Androhung ernstlicher Nachteile, wobei:

  • sich diese ergänzen und gemeinsam den Erfolg bewirken: Erpressung (Art. 156 StGB).
  • Drohung durch Täuschung lediglich unterstützt wird: Erpressung (Art. 156 StGB).

Card 54

Question

Welche Konstellationen gibt es bzgl. des Betrugstatbestands bei der Veräusserung des so erlangten Sache?

Answer

Täter vollendet Veruntreuung. Der Dritte ist bös- oder gutgläubig: In beiden Fällen ist der Täter lediglich für Veruntreuung zu bestrafen. Kernaspekt: Auch der gutgläubige Dritte erwirbt Eigentum (da anvertraute Sache i.S.v. Art. 714 II und 933 ZGB).

Der Täter vollendet Betrug. Veräusserung an einen gutgläubigen Dritten: Betrug für die Erlangung und Betrug für die Veräusserung (echte Realkonkurrenz). Kernaspekt: Der gutgläubige Dritte erwirbt kein Eigentum (nicht anvertraut, sondern abhanden gekommen i.S.v. 934 I ZGB; es entsteht ein Vermögensschaden). Ein bösgläubiger Dritter kann kein Eigentum erwerben und ist nicht getäuscht: Nur Betrug für die Erlangung gegeben.

Täter vollendet ein Aneignungsdelikt. Veräusserung an gutgläubigen Dritten:

  • Kein Eigentum an vertretbaren Sachen oder Speziessachen: Bestrafung wegen Aneignungsdelikt und Betrug.
  • Eigentum an Geld oder Inhaberpapieren (Art. 935 ZGB): Bestrafung nur für Aneignungsdelikt.

 

Card 55

Question

Was steht in Art. 147 StGB?

Answer

Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage

Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen oder vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und dadurch eine Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung unmittelbar darnach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Dieses Delikt hat subsidiäre Funktion zum Betrug, falls keine Täuschung eines Menschen vorhanden ist.

Card 56

Question

Was steht in Art. 148 StGB?

Answer

Check- und Kreditkartenmissbrauch

Wer, obschon er zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist, eine ihm vom Aussteller überlassene Check- oder Kreditkarte oder ein gleichartiges Zahlungsinstrument verwendet, um vermögenswerte Leistungen zu erlangen und den Aussteller dadurch am Vermögen schädigt, wird, sofern dieser und das Vertragsunternehmen die ihnen zumutbaren Massnahmen gegen den Missbrauch der Karte ergriffen haben, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Dieses Delikt hat subsidiäre Funktion. Kartenspezifische missbräuchliche Verwendung wird aber ausnahmsweise abschliessend erfasst.

Deliktsform: Sonderdelikt, Erfolgsdelikt. Dritte: Betrug (Art. 146 StGB) oder betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB).

Card 57

Question

Was steht in Art. 148a StGB?

Answer

Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe

Wer jemanden durch unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen von Tatsachen oder in anderer Weise irreführt oder in einem Irrtum bestärkt, sodass er oder ein anderer Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe bezieht, die ihm oder dem andern nicht zustehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

In leichten Fällen ist die Strafe Busse.

Card 58

Question

Was steht in Art. 149 StGB?

Answer

Zechprellerei

Wer sich in einem Gastgewerbebetrieb beherbergen, Speisen oder Getränke vorsetzen lässt oder andere Dienstleistungen beansprucht und den Betriebsinhaber um die Bezahlung prellt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Card 59

Question

Was steht in Art. 150 StGB?

Answer

Erschleichen einer Leistung

Wer, ohne zu zahlen, eine Leistung erschleicht, von der er weiss, dass sie nur gegen Entgelt erbracht wird, namentlich indem er

ein öffentliches Verkehrsmittel benützt,

eine Aufführung, Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung besucht,

eine Leistung, die eine Datenverarbeitungsanlage erbringt oder die ein Automat vermittelt, beansprucht,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Card 60

Question

Was steht Art. 150bis StGB?

Answer

Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote

Wer Geräte, deren Bestandteile oder Datenverarbeitungsprogramme, die zur unbefugten Entschlüsselung codierter Rundfunkprogramme oder Fernmeldedienste bestimmt und geeignet sind, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, in Verkehr bringt oder installiert, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar.

Deliktsform: Ein Art. 150 StGB vorgelagertes abstraktes Gefährdungsdelikt.

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