Card 41
Question
Was steht in Art. 141bis StGB?
Answer
Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten
Wer Vermögenswerte, die ihm ohne seinen Willen zugekommen sind, unrechtmässig in seinem oder eines andern Nutzen verwendet, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Antragsdelikt: Antragsrecht steht auch demjenigen zu, der die Übertragung veranlasst hat.
Tatobjekt: Ausschliesslich vertretbare Sachen und Buchgelder.
Vereitelung: Dauernd und durch äusserlich erkennbares Verhalten.
Absicht unrechtmässiger Bereicherung wird sinngemäss vorausgesetzt.