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Strafrecht Besonderer Teil

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zu Delikten gegen den Einzelnen (bis Art. 212 StGB).

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 61

Question

Was steht in Art. 151 StGB?

Answer

Arglistige Vermögensschädigung

Wer jemanden ohne Bereicherungsabsicht durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Unterschied zu Art. 146 StGB: Keine Absicht bzw. Eventualabsicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern.

 

Card 62

Question

Was steht in Art. 152 StGB?

Answer

Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe

Wer als Gründer, als Inhaber, als unbeschränkt haftender Gesellschafter, als Bevollmächtigter oder als Mitglied der Geschäftsführung, des Verwaltungsrates, der Revisionsstelle oder als Liquidator einer Handelsgesellschaft, Genossenschaft oder eines andern Unternehmens, das ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt,

in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Berichten oder Vorlagen an die Gesamtheit der Gesellschafter oder Genossenschafter oder an die an einem andern Unternehmen Beteiligten unwahre oder unvollständige Angaben von erheblicher Bedeutung macht oder machen lässt, die einen andern zu schädigenden Vermögensverfügungen veranlassen können,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, echtes Sonderdelikt. Es reicht aus, wenn der Täter die Funktionen faktisch ausübt.

Unternehmensbegriff: Es reicht aus, wenn eine faktische Tätigkeit als Unternehmen besteht.

Öffentlichkeit der Mitteilung: Wenn sie regelmässig sofort ein grosses Publikum erreicht und stets die gleiche Äusserung enthält.

Card 63

Question

Was steht in Art. 153 StGB?

Answer

Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden

Wer eine Handelsregisterbehörde zu einer unwahren Eintragung veranlasst oder ihr eine eintragungspflichtige Tatsache verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Vollendet ist die Tat mit der unrichtigen Eintragung im Handelsregister.

Das fahrlässige gänzliche Unterlassen einer Eintragung wird gemäss Art. 943 OR mit Ordnungsbusse geahndet.

Card 64

Question

Was steht in Art. 155 StGB?

Answer

Warenfälschung

1. Wer zum Zwecke der Täuschung in Handel und Verkehr

eine Ware herstellt, die einen höheren als ihren wirklichen Verkehrswert vorspiegelt, namentlich indem er eine Ware nachmacht oder verfälscht,

eine solche Ware einführt, lagert oder in Verkehr bringt,

wird, sofern die Tat nicht nach einer andern Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er, sofern die Tat nicht nach einer andern Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Betrug (Art. 146 StGB) geht diesem Delikt vor (vgl. Ausschlussklausel).

Card 65

Question

Was steht in Art. 156 StGB?

Answer

Erpressung

1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig oder erpresst er die gleiche Person fortgesetzt, so wird er mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

3. Wendet der Täter gegen eine Person Gewalt an oder bedroht er sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben, so richtet sich die Strafe nach Artikel 140.

4. Droht der Täter mit einer Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen oder mit schwerer Schädigung von Sachen, an denen ein hohes öffentliches Interesse besteht, so wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Gewalt i.S.v. Ziff. 1 erfasst nur Gewalt gegen Sachen (ansonsten Ziff. 3 anwendbar).

Unerheblich ist, ob der Täter willens oder in der Lage ist, seine Drohungen für den Fall der Nichterfüllung seines Ansinnens zu verwirklichen.

Androhung von Nachteilen kann sich auch gegen Dritte richten, für die sich der zu Erpressende verantwortlich fühlt.

Card 66

Question

Was steht in Art. 157 StGB?

Answer

Wucher

1. Wer die Zwangslage, die Abhängigkeit, die Unerfahrenheit oder die Schwäche im Urteilsvermögen einer Person dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren oder versprechen lässt, die zur Leistung wirtschaftlich in einem offenbaren Missverhältnis stehen,

wer eine wucherische Forderung erwirbt und sie weiterveräussert oder geltend macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Unterlegenheit kann auch bei einer juristischen Person gegeben sein.

Der Vertragsabschluss erfolgt gerade wegen dieser Unterlegenheit zu misslichen Konditionen.

Tatvollendung: Mit Abgabe einer Offerte oder Akzept eines Angebots des Wucherers.

Die Leistung kann auch zulasten eines Dritten gehen. Das Verhältnis von Leistung/Gegenleistung beurteilt sich nach dem realen Marktwert unter Berücksichtigung aller Faktoren. Ein Missverhältnis liegt vor, wenn in grober Weise gegen die Massstäbe des anständigen Verkehrs verstossen wird. Die Einwilligung des Verletzten kann keine Rolle spielen.

Card 67

Question

Was steht in Art. 158 Ziff. 1 StGB?

Answer

Ungetreue Geschäftsbesorgung (Treubruchstatbestand)

1. Wer aufgrund des Gesetzes, eines behördlichen Auftrages oder eines Rechtsgeschäfts damit betraut ist, Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche Vermögensverwaltung zu beaufsichtigen, und dabei unter Verletzung seiner Pflichten bewirkt oder zulässt, dass der andere am Vermögen geschädigt wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wer als Geschäftsführer ohne Auftrag gleich handelt, wird mit der gleichen Strafe belegt.

Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt, subsidiär zu Art. 138 StGB.

Tatbestandsmässiges Verhalten: Jedes Verhalten, welches gesetzlichen oder vertraglich übernommenen Pflichten widerspricht. Entstehungsgründe der Pflichten: Gesetz, behördlicher Auftrag, Rechtsgeschäft. Blosse Mitgliedschaft in einer einfachen Gesellschaft reicht nicht aus. Ein Unterlassen ist ausdrücklich erfasst.

Als Vermögensverwalter kann nur gelten, wer Vermögensinteressen von einiger Wichtigkeit wahrzunehmen hat. Er muss eine unabhängige und selbständige Befugnis haben. Vermögensverwaltung muss typischer und wesentlicher Vertragsbestandteil sein.

Schaden: Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven, Nicht-Verminderung der Passiven, Nicht-Vermehrung der Aktiven (sofern hinreichend konkretisierte Gewinnaussichten), Gefährdung der Aktiven.

Vollendung mit Schadenseintritt.

Art. 148 Ziff. 1 III StGB ist praktisch nur dann gegeben, wenn der Täter über Material oder Personal ohne Bezahlung verfügt. Ansonsten: Art. 138 StGB.

Card 68

Question

Was steht in Art. 158 Ziff. 2 und 3 StGB?

Answer

Ungetreue Geschäftsbesorgung (Missbrauchstatbestand)

2. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, die ihm durch das Gesetz, einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung, jemanden zu vertreten, missbraucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

3. Die ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Täter: Personen, die nicht i.S.v. Art. 158 Ziff. 1 StGB das Vermögen des Geschädigten zu verwalten haben.

Tathandlung bei direkter bürgerlicher Stellvertretung: Überschreitung der Vertretungsbefugnis.

Bei Prokura, Handlungsvollmacht, organschaftlicher Vertretung: Nichtbeachten interner Weisungen.

Überschreitet der Vertreter die Verfügungsbefugnis mit Wissen des Kontrahenten, so ist mangels Verpflichtung des Vertretenen der Tatbestand nicht erfüllt.

Bei mittelbarer Stellvertretung: Tatbestand ist nur erfüllt, wenn der Vertreter seiner Verpflichtung gegenüber dem Vertretenen nicht nachkommen kann (z.B. Erstattung der Differenz bei zu tiefem Verkaufspreis).

 

Card 69

Question

Was steht in Art. 159 StGB?

Answer

Missbrauch von Lohnabzügen

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt. Bei juristischen Personen ist Art. 29 StGB zu beachten.

Der Arbeitgeber, der die Verpflichtung verletzt, einen Lohnabzug für Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien und -beiträge oder in anderer Weise für Rechnung des Arbeitnehmers zu verwenden, und damit diesen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Zahlungsunfähiger Täter kann nicht tatbestandsmässig handeln. Ferner ist erforderlich, dass er die Mittel anderweitig verwendet (Lehre z.T. anderer Ansicht).

Kernaspekt: "für Rechnung des Arbeitnehmers". Ausser Betracht fallen also AHV-Beiträge beider Seiten sowie vom Arbeitnehmer zu tragende Quellensteuern.

Card 70

Question

Was steht in Art. 160 StGB?

Answer

Hehlerei

1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Hehler wird nach der Strafandrohung der Vortat bestraft, wenn sie milder ist.

Ist die Vortat ein Antragsdelikt, so wird die Hehlerei nur verfolgt, wenn ein Antrag auf Verfolgung der Vortat vorliegt.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Card 71

Question

Beschreibe die objektiven Tatbestandselemente der Hehlerei nach Art. 160 StGB.

Answer

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Tatobjekt: Bewegliche oder unbewegliche körperliche Sache. Hehlerei an Buchgeld oder Daten ist nicht möglich. Wird durch den Dritten rechtmässig Eigentum begründet (z.B. gutgläubiger Erwerb, Ersitzung) oder handelt es sich um Surrogate (Erlös-/Ersatzhehlerei), ist Art. 160 StGB ausgeschlossen, da die Rückerstattungsansprüche des früheren Eigentümers untergegangen sind bzw. sich nicht auf das Surrogat beziehen. Wechselgeld in derselben Währung bei deliktisch erlangtem Bargeld ist erfasst (kein "Erlös").

Handlung braucht nicht schuldhaft zu sein. Ermittlung des Vortäters ist nicht nötig.

Vortat: Auch Delikte, welche im Anschluss an Art. 160 StGB geregelt sind (insb. betrügerischer Konkurs, Entführung, Geiselnahme).

Es genügt, wenn die Vortat vollendet wurde. Bei Diebstahl/Raub: Beendigung (Erlangung sicheren Gewahrsams).

Verheimlichung: Geht der Vorsatz nicht auf Erhaltung der Sache, sondern auf Beseitigung als Beweismittel, ist Sachentziehung (Art. 141) und Begünstigung (Art. 305 StGB) zu prüfen.

Hilfe zur Veräusserung: Fällt bei Personen ausser Betracht, die zwar bei der Veräusserung Hilfe leisten, jedoch zuvor Verfügungsmacht erlangt haben.

Blosses Mitverbrauchen des Tatobjekts genügt nicht.

Card 72

Question

Beschreibe die Konkurrenzen zwischen Beteiligung an Vortat und Hehlerei.

Answer

Ausgangslage: Der Täter hehlt ein aus einer zumindest vollendeten Vortat gegen das Vermögen einer Person entstammendes Deliktsgut, wobei:

  • er als Teilnehmer durch untergeordneten Tatbeitrag die Vortat vor deren Vollendung gefördert hat: Echte Konkurrenz zwischen Hehlerei mit Beihilfe zur Vortat.
  • er als Teilnehmer durch untergeordneten Tatbeitrag die Vortat gefördert hat. Die Tatförderung beschränkt sich auf ein Verheimlichen nach Vollendung, aber vor Beendigung der Vortat: Beihilfe zur Vortat konsumiert die Hehlerei. Bei anderen Handlungen als Verheimlichen geht Hehlerei vor.
  • er als Teilnehmer zur Vortat angestiftet hat: BGer geht von echter Konkurrenz aus.
  • er als Mittäter einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet hat: Täterschaft bei Vortat konsumiert Hehlerei.

Card 73

Question

Beschreibe die Konkurrenzen zwischen Hehlerei (Art. 160 StGB), Sachentziehung (Art. 141 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB).

Answer

Ausgangslage: Der Täter versteckt oder beseitigt das von einem Vortäter deliktisch erlangte Gut und will die Ermittlung oder Überführung des Vortäters damit zumindest erschweren. Verfolgungsbegünstigung nach Art. 305 StGB liegt vor. Zusätzlich:

  • Will er das Gut dem dinglich Berechtigten entziehen, wobei die Verfügungsmacht nicht erhalten bleiben soll: Sachentziehung (Art. 141 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB).
  • Will er das Gut dem dinglich Berechtigten entziehen, wobei die Verfügungsmacht erhalten bleiben soll: Hehlerei (Art. 160 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB) in echter Idealkonkurrenz.

Card 74

Question

Was steht in Art. 162 StGB?

Answer

Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses

Wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis, das er infolge einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht bewahren sollte, verrät,

wer den Verrat für sich oder einen andern ausnützt,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Verrat bedeutet Tatvollendung: Offenbarung des Geheimnisses an einen beliebigen Dritten oder gar an die Öffentlichkeit.

Geheimnis: Weder offenkundige noch allgemein zugängliche Tatsache, die der sog. Geheimnisherr aus berechtigtem Interesse geheimhalten will.

Geheimhaltungspflicht: Vgl. v.a. Art. 321a IV OR. Im Übrigen: Ausdrückliche oder sinngemässe Vereinbarung.

Wer ihm selbst anvertraute Geheimnisse zum eigenen Nutzen verwendet, ohne sie einem Dritten zu offenbaren, ist nicht erfasst.

Card 75

Question

Was steht in Art. 163 Ziff. 1 StGB?

Answer

Betrügerischer Konkurs- und Pfändungsbetrug

1. Der Schuldner, der zum Schaden der Gläubiger sein Vermögen zum Scheine vermindert, namentlich Vermögenswerte beiseiteschafft oder verheimlicht, Schulden vortäuscht, vorgetäuschte Forderungen anerkennt oder deren Geltendmachung veranlasst,

wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Täter: Nur Schuldner. Bei juristischen Personen/Gesellschaften wird nach Art. 29 StGB zugerechnet.

Handlung muss objektiv geeignet sein, sich zum Schaden der Gläubiger auszuwirken. NIcht erforderlich ist ein Vermögensschaden (konkretes Gefährdungsdelikt).

Falsche Buchführung/Bilanzierung kann über die Generalklausel von Ziff. 1 Abs. 1 erfasst werden.

Blosses Verschweigen ist nur tatbestandsmässig, wenn dadurch ein geringerer als der wirkliche Vermögensstand vorgetäuscht wird. Ansonsten: Art. 323 Ziff. 2-4 StGB (Übertretungstatbestand).

Ein provisorischer Verlustschein genügt. Ein nichtiger Verlustschein schliesst die Strafbarkeit aber aus.

Card 76

Question

Was steht in Art. 163 Ziff. 2 StGB?

Answer

Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug

2. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Dritte, der zum Schaden der Gläubiger eine solche Handlung vornimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Täter: Jede Person, die nicht Schuldnereigenschaft aufweist (z.B. Gläubiger zum Schaden eines Gläubigers).

Blosses Verschweigen tatbestandsmässig, wenn der Täter die Vermögenswerte besitzt und zur Angabe aufgefordert wird.

Card 77

Question

Was steht in Art. 164 StGB?

Answer

Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung

1. Der Schuldner, der zum Schaden der Gläubiger sein Vermögen vermindert, indem er Vermögenswerte beschädigt, zerstört, entwertet oder unbrauchbar macht, Vermögenswerte unentgeltlich oder gegen eine Leistung mit offensichtlich geringerem Wert veräussert, ohne sachlichen Grund anfallende Rechte ausschlägt oder auf Rechte unentgeltlich verzichtet,

wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Dritte, der zum Schaden der Gläubiger eine solche Handlung vornimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ergänzend zu Art. 163 StGB: Dieser Tatbestand erfasst die wirklichen Vermögensminderungen. Die erwähnten Handlungen sind abschliessend aufgezählt.

Card 78

Question

Was steht in Art. 165 Ziff. 1 StGB?

Answer

Misswirtschaft (Vorsatzdelikt)

1. Der Schuldner, der in anderer Weise als nach Artikel 164, durch Misswirtschaft, namentlich durch ungenügende Kapitalausstattung, unverhältnismässigen Aufwand, gewagte Spekulationen, leichtsinniges Gewähren oder Benützen von Kredit, Verschleudern von Vermögenswerten oder arge Nachlässigkeit in der Berufsausübung oder Vermögensverwaltung,

seine Überschuldung herbeiführt oder verschlimmert, seine Zahlungsunfähigkeit herbeiführt oder im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit seine Vermögenslage verschlimmert,

wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Erfolgs-/Sonderdelikt. Auffangtatbestand zu Art. 164 StGB. Z.T. lässt die Lehre grobe Fahrlässigkeit genügen (Fahrlässigkeitsdelikt).

Täter: Schuldner und Revisionsstelle, nicht jedoch ein Dritter.

Tathandlung: In Frage kommen auch an sich erlaubte Verhaltensweisen, die krass gegen Sorgfaltspflichten verstossen. Über Zivilrecht hinausgehende Pflichten sind aber nicht erfasst. I.d.R. handelt es sich um ein allgemein pflichtwidriges Globalverhalten. Bei mehreren tatbestandsmässigen Handlungen wird nur wegen einfacher Tatbegehung bestraft.

Kausalzusammenhang zwischen Bankrotthandlung und Taterfolg ist erforderlich, doch brauchen erstere nicht einzige Ursache zu sein.

Card 79

Question

Was steht in Art. 165 Ziff. 2 StGB?

Answer

Misswirtschaft

2. Der auf Pfändung betriebene Schuldner wird nur auf Antrag eines Gläubigers verfolgt, der einen Verlustschein gegen ihn erlangt hat.

Der Antrag ist innert drei Monaten seit der Zustellung des Verlustscheines zu stellen.

Dem Gläubiger, der den Schuldner zu leichtsinnigem Schuldenmachen, unverhältnismässigem Aufwand oder zu gewagten Spekulationen verleitet oder ihn wucherisch ausgebeutet hat, steht kein Antragsrecht zu.

Card 80

Question

Was steht in Art. 166 StGB?

Answer

Unterlassung der Buchführung

Der Schuldner, der die ihm gesetzlich obliegende Pflicht zur ordnungsmässigen Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern oder zur Aufstellung einer Bilanz verletzt, so dass sein Vermögensstand nicht oder nicht vollständig ersichtlich ist, wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder in einer gemäss Artikel 43 SchKG erfolgten Pfändung gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Erfolgs- und Sonderdelikt. Art. 325 StGB ist gegenüber diesem Tatbestand subsidiär.

Täter: Ausschliesslich Schuldner, nicht die Revisionsstelle. Er muss konkursfähig sein.

Für die Pflicht zur Buchführung, vgl. Art. 957 und 958 OR.

Für die Pflicht zur Aufbewahrung, vgl. Art. 962 OR.

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