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VwR

Discover VwR: 68 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Ausnahmen der Gewerbeordnung?

Answer

§2 (1) Dieses Bundesgesetz ist – unbeschadet weiterer ausdrücklich angeordneter Ausnahmen durch besondere bundesgesetzliche Vorschriften – auf die in den nachfolgenden Bestimmungen angeführten Tätigkeiten nicht anzuwenden (zB!):

  • die Land- und Forstwirtschaft
  • die Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft
  • den Buschenschank
  • den Bergbau
  • die Rechtsanwälte, Notare, Verteidiger in Strafsachen etc.
  • die literarische Tätigkeit und die Ausübung der schönen Künste
  • die Ausübung der Heilkunde, der Psychotherapie und des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens, Dentisten, Hebammen, Tierärzte, Apotheker, die Krankenpflegefachdienste,……….

(15) Wird eine ausländische Reisegesellschaft von einem befugten Reisebetreuer (Reiseleiter) aus dem Ausland dauernd und durchgehend (Ausgangspunkt bis Endpunkt) betreut, ist auf dessen Tätigkeit als Reisebetreuer dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.

Card 22

Question

Welche allgemeinen Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch sind einzuhalten?

Answer

§112 (5) Die Gastgewerbebetreibenden sind verpflichtet, Personen,

die

  • durch Trunkenheit,
  • durch sonstiges Verhalten oder
  • ihren Zustand

die Ruhe und Ordnung im Betrieb stören,

KEINE alkoholischen Getränke auszuschenken.

Card 23

Question

Was wissen Sie über den Alkoholausschank an Jugendliche?

Answer

§114: Gewerbetreibenden ist es untersagt, selbst oder durch die im Betrieb beschäftigten Personen alkoholische Getränke an Jugendliche auszuschenken oder ausschenken zu lassen, abzugeben oder abgeben zu lassen, wenn Jugendlichen dieses Alters nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen der Genuss von Alkohol verboten ist. Die Gewerbetreibenden und die im Betrieb beschäftigten Personen müssen die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen zum Nachweis des Alters geeignet ist, verlangen, um das Alter der Jugendlichen festzustellen. Die Gewerbetreibenden haben an einer geeigneten Stelle der Betriebsräume einen Anschlag anzubringen, auf dem deutlich auf das im ersten Satz angeführte Verbot hingewiesen wird.

Card 24

Question

Wie sind Sperrstunde und Aufsperrstunde in der GewO geregelt?

Answer

Der Landeshauptmann hat Sperrstunde und Aufsperrstunde durch Verordnung festzulegen.

=> Sperrstundenverordnung 2001, hier sind die einzelnen Sperrstunden festgelegt. zB

  • Catering 6:00 Uhr,
  • Diskothek, Bar 04:00
  • Würstlstand, Buschenschank 02:00
  • Tagesbetrieb 22:00

In Beherbergungsbetrieben ist die Verabreichung von Speisen und Getränken an Beherbergungsgäste auch während der Sperrstunden gestattet. 

Aufsperrstunde einheitlich um 06:00 Uhr mit Ausnahmen für Gastgewerbe an Bahnhöfen, Flughäfen

 

Keine Sperrstunde an Silvester und zwischen Faschingssamstag und Aschermittwoch.

Zwischen Sperrstunde und Aufsperrstunde darf sich kein Gast im Betrieb aufhalten. Der Gewerbetreibende hat die Gäste rechtzeitig auf die Sperrstunde aufmerksam zu machen. Die Sperrstunde ist deutlich im Lokal anzuschlagen.

Wenn die Nachbarschaft wiederholt durch das Verhalten von Gästen belästigt werden, hat die Gemeinde eine spätere Aufsperrstunde und frühere Sperrstunde vorzuschreiben.

Card 25

Question

Was wissen Sie über die Mitwirkungspflicht für EB bezüglich der GewO?

Answer

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben durch Maßnahmen zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen und Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, an der Vollziehung bezüglich

  • Ausübung ohne Gewerbeberechtigung
  • genehmigungspflichtige Betriebsanlage ohne Genehmigung betreibt
  • Gastgarten entgegen Berechtigung betreibt
  • Ausschank von Alkohol an Betrunkene u Jugendliche
  • sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen über Sperrstunden (§ 113)

mitzuwirken.

Die Gewerbetreibenden haben auf Verlangen akke maßgeblichen Urkunden vorzuweisen und auszuhändigen.

Der Verfall ist gem. § 369 GewO vorgesehen.

Card 26

Question

Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen an allgemein zugänglichen Orten nach dem JugendG?

Answer

Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. LJ ist es nicht erlaubt, sich ohne Begleitung einer Aufsichtsperson auf Straßen und Plätzen und anderen allg. zugänglichen Orten während nachstehend angeführter Zeiten aufzuhalten:

  • Kinder bis 12: 21:00 - 05:00
  • Jugendliche 12 bis 14: 22:00 - 05:00, WE 23:00 - 05:00
  • Jugendliche 14 bis 16: 23:00 - 05:00, WE 00:00 - 05:00

Dies gilt nicht wenn:

  • sicher Kinder / Jugendliche auf dem Heimweg befinden und diesen Weg rechtzeitig angetreten haben
  • der Aufenthalt von Jugendlichen an allgemein zugänglichen Orten zu den oa Zeiten durch ihre berufliche Tätigkeit / Ausbildung bedingt ist

Aufsichtspersonen:

  • die Erziehungsberechtigten
  • Personen ab 18, denen die Aufsicht vertraglich / beruflich anvertraut ist
  • andere Personen ab 18, die mit der Aufsicht im Einzelfall betraut wurden

Card 27

Question

Wo ist Jugendlichen der Aufenthalt verboten nach dem JugendG?

Answer

  • Gastgewerbebetriebe: nicht erlaubt unter 16 ohne Aufsicht und unter 18 in Nachtlokalen
  • Übernachten: nicht erlaubt unter 16 ohne Aufsicht in Beherbergungsbetrieben aller Art + Campingplätzen (außer Schulausflug uä)
  • Betriebsanlagen: nicht erlaubt, wenn es wegen der Art / Lage eine Gefährdung der körperlichen, geistige, sittlichen Entwicklung darstellt (Wettbüros, Bordelle etc)
  • öff Theater- u Filmaufführungen: nicth erlaubt, wenn Aufführung erst ab einem bestimmten Alter erlaubt oder die Aufführung später endet als die Kinder/Jugendlichen zu Hause sein müssen (Nachtzeiten).
  • Sonstige öffentliche Veranstaltungen: nicht erlaubt ohne Aufsicht während der Nachtzeiten, unter 6 Jahren immer unter Aufsicht. Ausnahmen bei Tanzveranstaltungen, unter 14 keinen Boxkampf

Card 28

Question

Was gilt bzgl. des Erwerbs und des Konsums von Tabakwaren und von alkoholischen Getränken nach dem JugendG?

Answer

„Alkohol, Tabak, Drogen und Suchtmittel-Ersatzstoffe“ § 36

(1) Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken nicht erlaubt. Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind der Erwerb, der Besitz und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, und zwar auch in Form von Mischgetränken und unabhängig davon, ob sie vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden, nicht erlaubt. Sonstige alkoholische Getränke dürfen von Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr nur insoweit konsumiert werden, als durch den Konsum nicht offenkundig ein Zustand der Berauschung hervorgerufen oder verstärkt wird. An Kinder und Jugendliche dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt oder sonst abgegeben werden, die sie nicht erwerben, besitzen oder konsumieren dürfen. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver- oder pastenförmigen Trägerstoff gebunden werden.

(2) Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Tabakwaren nicht erlaubt. Ihnen dürfen auch keine Tabakwaren abgegeben werden.
Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch in Bezug auf Wasserpfeifentabak sowie in Bezug auf Stoffe, die als Tabakersatz oder -zusatz dem Rauchen von Wasserpfeifen oder elektrischen Zigaretten dienen."

(3) Kindern und Jugendlichen ist die missbräuchliche Verwendung von Drogen und Stoffen untersagt, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, aber allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können (Suchtmittel-Ersatzstoffe).“

Card 29

Question

Mitwirken durch EB gem. JugendG?

Answer

Die Organe der Bundespolizei haben bei der Vollziehung der Jugendschutzbestimmungen im Umfang des § 36 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mitzuwirken.

Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht sind Kinder und Jugendliche, die bei einem Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen angetroffen werden, auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens aufmerksam zu machen, wenn nicht eine Organstrafverfügung verhängt oder eine Anzeige erstattet wird, und zur Beendigung ihres Verhaltens zu veranlassen.

  • Belehrung
  • OM
  • Anzeige

 

Betretungsbefugnis, Auskunftspflicht

(1) Den Organen der Behörden sowie den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist ungehinderter Zutritt zu allen Räumen von Gastgewerbe-, Beherbergungs-, Veranstaltungs- und sonstigen Betrieben, Campingplätzen zu gewähren und über Verlangen Auskunft zu erteilen. Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt durch diese Organe ist zulässig.

(3) Die Organe der Behörde sowie die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Kinder und Jugendliche, die bei einem Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen angetroffen werden, ihrem Erziehungsberechtigten oder, wenn dies nicht möglich ist, ihrer Aufsichtsperson zu übergeben. Ist eine Übergabe - aus welchem Grund immer - nicht möglich, ist eine Entscheidung des Jugendwohlfahrtsträgers einzuholen und das Kind oder der Jugendliche allenfalls diesem oder einer von ihm namhaft gemachten Person zu übergeben.

 

Verfall

Alkoholische Getränke (§ 36 Abs. 1), Tabakwaren (§ 36 Abs. 2), jugendgefährdende Gegenstände (§ 37 Abs.1), pyrotechnische Gegenstände (§ 37 Abs. 6) sowie nicht freigegebene Videokassetten udgl. (§ 38), die Kinder und Jugendliche entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes erwerben oder besitzen, sind unter den Voraussetzungen des § 17 VStG für verfallen zu erklären.

Card 30

Question

Welche Ausnahmen von der Meldepflicht kennen Sie?

Answer

§ 2. (1) Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.

(2) Nicht zu melden sind (absolute Ausnahmen)

                     

1.

Menschen, denen in einer Wohnung nicht länger als drei Tage Unterkunft gewährt wird;

2.

ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diesen vergleichbare Persönlichkeiten sowie deren Begleitpersonen;

3.

Fremde, die im Besitz eines gemäß § 95 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 ausgestellten gültigen Lichtbildausweises sind, soweit sie in Wohnungen Unterkunft nehmen;

4.

Menschen, die auf Grund einer Entscheidung oder Verfügung eines ordentlichen Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden.

   

(3) Sofern sie nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes schon anderswo gemeldet sind, sind Menschen nicht zu melden, (relative Ausnahmen)

                     

1.

denen in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft gewährt wird;

2.

die als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind;

3.

die als Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind;

4.

die als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache oder die im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind.

(4) Wer zum Schutz vor Gefährdung seiner körperlichen Unversehrtheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung in einer Wohnung einer Betreuungseinrichtung, die mit einer Gebietskörperschaft eine dem Schutzzweck entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat, Unterkunft nimmt, kann an Stelle der Adresse dieser Unterkunft, an der Adresse der Betreuungseinrichtung angemeldet werden, wenn die Betreuungseinrichtung der Meldebehörde das Bestehen einer Kooperationsvereinbarung glaubhaft macht und die Unterkunftnahme des betroffenen Menschen durch die Unterschrift als Unterkunftgeber auf dem Meldezettel bestätigt. Diese Adresse gilt als Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982; für den betroffenen Menschen ist von Amts wegen eine Auskunftssperre zu verfügen oder zu verlängern.

Card 31

Question

Welche Rechte haben EB nach dem Meldegesetz?

Answer

§ 10: (2) Die Aufzeichnungen des Gästeverzeichnisses sind 7 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eintragung aufzubewahren. Der Meldebehörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist auf  Verlangen jederzeit in diese Einsicht zu gewähren.

Der Meldebehörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist auf Verlangen jederzeit Zugriff auf die automationsunterstützt verarbeiteten Daten zu gewähren und erforderlichenfalls sind ihnen schriftliche Wiedergaben der Meldevorgänge auszuhändigen.

§ 12: (1) Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes hat der Meldepflichtige auf Verlangen der Meldebehörde oder eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes unverzüglich öffentliche Urkunden vorzulegen, die zur Feststellung der Identität des Unterkunftnehmers geeignet sind.

         (2) Der Unterkunftgeber hat auf Verlangen der Meldebehörde oder eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes unverzüglich darüber Auskunft zu erteilen,wem er in den letzten sechs Monaten Unterkunft gewährt hat oder derzeit gewährt;

 

Card 32

Question

Welche Fristen für An- und Abmeldung nach dem Meldegesetz gibt es?

Answer

    Wer gem. § 3 in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von 3 Tagen
             danach
bei der Meldebehörde anzumelden.

Wer gem. § 4 in einer Wohnung seine Unterkunft aufgibt, ist innerhalb von Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.

Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, hat sich unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen anzumelden.

Sobald die Unterkunft aufgegeben wird, ist der Gast durch einen entsprechenden Eintrag im Gästeverzeichnis abzumelden.

Card 33

Question

Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (§ 10 NAG)

Answer

Abs. 1: Diese werden ungültig, wenn gegen Fremde

  • ein Aufenthaltsverbot  
  • eine Ausweisung oder
  • eine Rückkehrentscheidung

 durchsetzbar oder rechtskräftig wird (verlieren das Recht auf Aufenthalt).

Abs. 2: Aufenthaltstitel werden auch ungültig, wenn die NAG-Behörde mit Bescheid feststellt, dass ein Drittstaatsangehöriger nicht mehr in Österreich niedergelassen ist.

Abs. 3: Diese werden gegenstandslos, wenn

  • dem Fremden eine weitere Aufenthalts- od. Niederlassungsberechtigung mit überschneidender Gültigkeit erteilt wird,
  • der Fremde Österreicher oder EWR-Bürger oder Schweizer Bürger wird,
  • dem Fremden ein Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedsstaates erteilt wird,
  • der Fremde im Besitz eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ ist und seit 6 Jahren nicht mehr in Österreich aber innerhalb des EWR-Gebietes niedergelassen ist.

Abs. 4: Die Ungültigkeit, Gegenstandslosigkeit oder das Erlöschen von im Reisedokument Fremder ersichtlich gemachter Aufenthaltstitel ist in diesen Reisedokumenten kenntlich zu machen.

Abs. 5: Ungültige, gegenstandslose oder erloschene Dokumente sind der Behörde abzuliefern. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, abzuliefernde Dokumente einzuziehen.

Card 34

Question

Was wissen Sie über die Reisepässe nach dem PassG?

Answer

Österreichische Staatsbürger bedürfen zur Ausreise aus dem BG und zur Einreise in dieses eines gültigen Reisedokumentes (Reisepass, Personalausweis), soweit durch zwischenstaatliche Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist.

Es gibt

  • gewöhnliche Reisepässe (purpurrot), 10 Jahre gültig
  • Dienstpässe (mittelblau), max 5 Jahre
  • Diplomatenpässe (hellrot), max 5 Jahre

Card 35

Question

Wann dürfen EB einen ihnen vorgelegten Reisepass abnehmen?

Answer

Die Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen ihnen vorgelegten Reisepass abzunehmen, wenn

  • dieser vollstreckbar entzogen,
  • dieser zur Entwertung vorzulegen ist.

 

Der Reisepass ist unverzüglich der Behörde vorzulegen, in deren örtlichen Wirkungsbereich das Organ eingeschritten ist.

Card 36

Question

Wer ist für die Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses zuständig?

Answer

Die Ausstellung bei gewöhnlichen Reisepässen obliegt

  • im Inland den Bezirksverwaltungsbehörden, im Gebiet einer Gemeinde, für das die LPD zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, dem Bürgermeister
  • im Ausland den Vertretungsbehörden.

Die Ausstellung von Dienstpässen obliegt dem BMI, von Diplomatenpässen dem BM für Äußeres.

Card 37

Question

Durchsuchung nach dem PyroTG

Answer

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt,

  1. Personen, von diesen mitgeführte Behältnisse sowie
  2. Grundstücke, Räume, Luft-, Land- und Wasserfahrzeuge

 zu durchsuchen, wenn aufgrund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, dass diesem Bundesgesetz, darauf beruhenden Verordnungen oder Bescheiden zuwidergehandelt wird.

Card 38

Question

Kategorisierung nach dem PyroTG

 

Answer

Feuerwerkskörper

  • F1: ab 12, zB Knallbonbons, Fontänen, Wunderkerzen
  • F2: ab 16, zB Knallfrösche, Raketen. NICHT im Ortsgebiet, geschlossenen Räumen, nahe Menschenmengen
  • F3: ab 18, Nachweis der Sachkunde
  • F4: ab 18, Nachweis der Sachkunde und Fachkenntnis

Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater

  • T1: ab 18
  • T2: ab 18, Nachweis der Fachkenntnis

Pyrotechnische Sätze

  • S1: ab 16
  • S2: ab 18, Nachweis der Fachkenntnis

Sonstige pyrotechnische Gegenstände

  • P1: ab 18
  • P2ab 18, Nachweis der Fachkenntnis

Sachkunde und Fachkenntnis = Pyrotechnischer Ausweis

F1, F2, T1, P1 => nur einzeln und voneinander getrennt verwenden

F3, F4, T2, S2, P2 => nur mit behördlicher Bewilligung und Sachkunde bzw Fachkenntnis

Card 39

Question

Böllerschießen nach dem PyroTG

Answer

Das Böllerschießen ist nur

  1. unter Verwendung von Böller- (Salut-) Kanonen mit Böllerpatronen und
  2. aufgrund einer besonderen Bewilligung

gestattet.

Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist zu feierlichen oder festlichen Anlässen, bei denen das Böllerschießen Brauchtum darstellt, auf Antrag Personen zu erteilen, die

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. verlässlich sind und
  3. über die erforderlichen schießtechnischen Kenntnisse in Bezug auf die Böllerkanone und die zu verwenden beabsichtigten Böllerpatronen verfügen,

sofern unter Bedachtnahme auf Ort und Zeit des beabsichtigten Böllerschießens gewährleistet ist, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden.

Card 40

Question

Was wissen sie über die  Prostitution nach dem S.LSichG?

Answer

Im Sinn dieses Gesetzes gelten als:

1. Ausübung der Prostitution: die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen.

2. Anbahnung der Prostitution: ein Verhalten, das die Absicht erkennen lässt, die Prostitution ausüben zu wollen.

 

Verbote sind:

1. die Ausübung der Prostitution außerhalb behördlich bewilligter Bordelle;

2. die Anbahnung der Prostitution außerhalb bewilligter Bordelle;

3. die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Räumen oder Gebäuden außerhalb bewilligter Bordelle an Personen, die dort die Prostitution anbahnen oder ausüben;

4. die auffällige Kennzeichnung oder Beleuchtung von Bordellen sowie die Anbringung von Werbeanlagen jeder Art zur Ankündigung von Bordellen.

5. die Ausübung der Prostitution durch offenkundig schwangere Personen

6. die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Räumen oder Gebäuden an offenkundig Schwangere zum Zwecke der Ausübung der Prostitution.

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