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Zivilprozess MS

zgv

Subject
Fun / Quiz
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

  1. Prozesssperre- was ist das? Auch Außerstreitverfahren gesperrt? Welches Vermögen unterliegt der Insolvenz?

Answer

In die Insolvenzmasse fällt das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Insolvenzeröffnung gehört oder das er während des Insolvenzverfahrens erlangt (§ 2 Abs 2 IO).

Es bleibt ihm nur das Existenzminimum, das ist der Unterschied zum Exekutionsverfahren, denn hier kann man auch auf einzelne Gegenstände Exekution führen, das gibt es im IV nicht. Es wird auch das gesamte Vermögen verwertet durch freihändige Veräußerung oder kridamäßige Versteigerung. Dieser Erlös ist dann der Masseerlös der unter den Gläubigern aufgeteilt wird.

Es gibt natürlich auch ein insolvenzfreies Vermögen genau wie es unpfändbare Gegenstände gibt. Also alles was der Schuldner und seine Familie zu einer bescheidenen Lebensführung brauchen wird ihm überlassen. Selbst wenn er in einem Haus wohnt werden ihm nur die Räume überlassen die er benötigt, das bedeutet jedoch nicht, dass das Haus nicht versteigert werden kann.

Card 2

Question

Was können sie mir über die Beweissicherung sagen

Answer

Teilweise sieht das Gesetz die Möglichkeit einer vorsorglichen Beweisaufnahme in einem
Rechtsstreit oder vor Beginn eines Rechtsstreits vor.
Zuständig ist das Prozessgericht, wenn der Rechtsstreit noch nicht anhängig ist oder in
dringenden Fällen, das Bezirksgericht in dessen Sprengel sich das Beweisobjekt befindet § 384
Abs 2
Die vorsorgliche Beweisaufnahme (Beweissicherung) ist für den Fall, dass das Beweismittel
verloren gehen könnte §§384
Die Beweissicherung ist nur zulässig,
Wenn die künftige Beweisaufnahme objektiv gefährdet ist
Wenn rechtliches Interesse an der Feststellung des gegenwärtigen Zustandes einer Sache
besteht.
Nicht alle Beweismittel sind einer Beweissicherungs zugänglich. Eine derartige Maßnahme ist
nur beim Augenscheins-, Zeugen- und Sachverständigenbeweis möglich, nicht hingegen beim
Urkundenbeweis und der Parteienvernehmung
Über einen Beweissicherungsantrag entscheidet das Gericht mit Beschluss (nicht anfechtbar)
Die Kosten der Beweissicherung trägt stets vorläufig der Antragssteller. Im Rahmen des
Kostenersatzes im Hauptverfahren kann er aber die Auslagen geltend machen

Card 3

Question

Was ist die Ordination?

Answer

Wenn in Österreich kein örtlich zuständiges Gericht ermittelt werden kann, so besteht grds auch
keine internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte
In Ausnahmefällen kann jedoch der OGH auf Antrag einer Partei eine Ordinationsentscheidung
treffen, wenn Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages zur Ausübung der
Gerichtsbarkeit verpflichtet ist, ein entsprechender Gerichtsstand aber nicht vorgesehen ist, oder
wenn von den Parteien nur die Zuständigkeit Österreichs vereinbart wurde, nicht aber ein
örtliches Gericht
Andererseits hat der OGH ein österreichisches Gericht für zuständig zu bestimmen, wenn der
Kläger österreichischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in Österreich hat und im
konkreten Fall die Rechtsverfolgung im Ausland nicht möglich oder unzumutbar wäre. In diesem
Fall wird die internationale Zuständigkeit Österreichs erweitert um dem Kläger Rechtsschutz zu
gewähren
§ 28 Abs 1 Z 1 und 3 JN

Card 4

Question

Was wissen sie über das Existenzminimum?

Answer

Den unpfändbaren Freibetrag nennt man Existenzminimum
Er ist die Summe folgender Beträge:
allgemeiner Grundbetrag = Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen, 747 €
monatlich
erhöhte allgemeine Grundbetrag zum Ausgleich des 13./14. Gehalts
Unterhaltsgrundbetrag = wenn der Verpflichtete Unterhalt leisten muss, so gebührt ihm
zusätzlich ein Betrag iHv 20% des allgemeinen Grundbetrags
allegmeiner Steigerungsbetrag = 30% des Mehrbetrags, wenn die Berechnungsgrundlage den
Grundbetrag übersteigt
Unterhaltssteigerungsbetrag = 10% des Mehrbetrags, wenn der Verpflichtete Unterhalt leisten
muss, jedoch maximal für fünf Unterhaltspflichtige
Gesichtspunkte bei Gewährung des Existenzminimums:
ein absolutes Existenzminimum ist zu gewähren
der bisherige Lebensstandard sowie die Unterhaltspflichten sind zu berücksichtigen
Der allgemeine Steigerungsbetrag und der Unterhaltssteigerungsbetrag nehmen dabei Bezug
auf das Einkommen des Verpflichteten (nicht aber Gesamtbruttoeinkommen, sondern
Berechnungsgrundlage nach § 291 EO)
Der Teil der Berechnungsgrundlage, der das vierfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes
übersteigt ist auf jeden Fall pfändbar

Card 5

Question

Erzählen sie mir etwas über die Prozessleitung und die Sitzungspolizei?

Answer

Die Prozessleitung umfasst alle Gerichtshandlungen, die der Ingangsetzung und Inganghaltung
des gerichtlichen Verfahrens dienen
Es ist dabei zu unterscheiden zwischen
formeller Prozessleitung > Umfasst alle den äußeren Gang des Verfahrens betreffende
Gerichtshandlungen
materieller Prozessleitung > Sammlung und Aufbereitung des Prozesstoffes
Der Vorsitzende (Einzelrichter) eröffnet, leitet und schließt die Verhandlung, er erteilt und
entzieht das Wort etc
Der Richter hat bei der mündlichen Verhandlung durch Fragestellung oder in anderer geeigneter
Weise darauf hinzuwirken, dass die für die Entscheidung maßgeblichen Angaben gemacht oder
ungenügende Angaben verfolllständigt werden
Zur materiellen Prozessleitung gehört auch die Anleitungspflicht. Die Verletzung der richterlichen
Anleitungspflicht stellt einen Verfahrensmangel dar
Der Richter hat die Pflicht das Sach- und Rechtsvorbringen der Parteien gemeinsam mit ihnen
zu erörtern. Diese Erörterung soll sicherstellen, dass alle entscheidungserheblichen Tatsachen in
den Prozess eingeführt werden. Außerdem sollen sog Überraschungsentscheidungen verhindert
werden.
Im Rahmen der formellen Prozessleitung kann das Gericht die Verbindung oder Trennung von
Verfahren sowie die Beschränkung der Verhandlung auf bestimmte Streitpunkte (Absonderung)
anordnen.
Der Vorsitzende (Einzelrichter) hat auch für die Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen. Im
Rahmen seiner Funktion übt er die Sitzungspolizei aus: Er ermahnt oder entfernt Personen von
der Verhandlung. Außerdem kann er Ordnungsstrafen (Geld oder Haft) verhängen.
 

Card 6

Question

Was sind Masseforderungen?

Answer

Masseforderungen sind Ansprüche gegen die Insolvenzmasse, die aus dieser vorweg, dh vor
den Insolvenzgläubigern, zu befriedigen sind.
Die Rechtfertigung dafür liegt primär darin, dass die Leistungen erst nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens in Anspruch genommen werden, da andernfalls niemand mehr bereit wäre
für eine Insolvenzmasse Leistungen zu erbringen
Verbindlichkeiten, die im Zuge der Unternehmensfortführung neu begründet werden, sind daher
Masseforderungen und daher zur Gänze abzudecken, ebenso die Steuern, SV-Beiträge und
sonstige öffentliche Abgaben
Der Kreis der Masseforderungen umfasst:
Kosten des Insolvenzverfahrens
Auslagen, die mit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse verbunden sind
alle die Masse betreffenden Steuern, Abgaben, SV-Gebühren
Ansprüche der AN auf laufendes Entgelt für Zeiträume nach Eröffnung des
Insolvenzvefahrens
Ansprüche aus der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn dieses während des
Insolvenzverfahrens neu eingegangen wurde
Ansprüche aus Rechtshandlungen, die der Insolvenzverwalter eingegangen ist
Masseforderungen sind grds zur Gänze aus der Insolvenzmasse zu bezahlen, sobald sie fällig
sind
Von einer Masseinsuffizienz spricht man, wenn die Insolvenzmasse nicht mal ausreicht, um alle
Masseforderungen zu erfüllen.
Im Falle einer Masseinsuffizienz hat der Insolvenzverwalter das Verfahren so rasch wie möglich
abzuschließen.
Im Rahmen der Befridigung von Masseforderungen gilt die Rangordnung der IO
(Prioritätsprinzip)
Masseforderungen müssen nicht im Insolvenzverfahren angemeldet werden, sie nehmen daher
auch nicht am Prüfungsverfahren teil. Wenn der Insolvenzverwalter die Befriedigung verweigert,
stehen dem Massegläubiger folgende Behelfe zur Verfügung:
Abhilfeantag beim Insolvenzgericht - Gericht prüft Bestand und Höhe der Masseforderung
und trägt iF dem Verwalter die Zahlung auf
Klage: Der Massegläubiger können ihre Ansprüche auch mit Klage gegen den
Insolvenzverwalter auf Leistung geltend machen und in die Masse vollstrecken

 

Card 7

Question

Was können sie mir über die Verfahrenshilfe erzählen?

Answer

Der Zugang zum Gerichtsverfahren muss nach Art 6 EMRK unabhängig von den
Vermögensverhältnissen der Parteien gewährleistet sein
Das Institut der Verfahrenshilfe will auch mittellosen Parteien die gerichtliche Geltendmachung
von Ansprüchen oder die Rechtsverteidigung ermöglich machen
Voraussetzung: Partei ist außerstande, die Kosten für die Führung des Verfahrens ohne
Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten
Einer juristischen Person oder einem sonstigen parteifähigem Gebilde ist die Verfahrenshilfe zu
bewilligen, wenn die zur Führung des Verfahrens erforderlichen Mittel weder von ihr noch den an
der Führung des Verfahrens wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können.
Weitere Voraussetzung ist stets, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder
Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint
Die Begünstigungen umfassen: Befreiung von der aktorischen Kaution, die Befreiung von
Sachverständigen- und Dolmetschergebühren sowie die Beigebung eines Rechtsanwaltes
Die Verfahrenshilfe befreit immer nur von den eigenen Kosten (bei Unterliegen sind der
gegnerischen Partei alle Kosten zu ersetzen)
Die Verfahrenshilfe ist beim Prozessgericht 1. Instanz zu beantragen. Dem Antrag ist ein
genaues Vermögensbekenntnis beizulegen. Das Gericht entscheidet über diesen Antrag mit
Beschluss (zweiseitiger Rekurs möglich), bei Streitwert über 2700 Euro. Der Revisionsrekurs ist
immer unmöglich
Der Verfahrenshilfeantrag unterbricht die Fristen zur Einbringung des Klagsbeantwortung, des
Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl oder des Wiederspruchs gegen ein VU sowie zur
Erhebung eines Rechmittels
Im VaSt werden die Bestimmungen §§ 63-73 ZPO analog angewendet

Card 8

Question

Was ist ein Überbot?

Answer

Hinter der Zulassung des Überbots im Rahmen der Zwangsversteigerung steht das Bestreben,
im Interesse aller Beteiligten einen möglichst hohen Erlös für die Liegenschaft zu erzielen
Innerhalb von 14 Zagen nach öffentlicher Bekanntmachung der Zuschlagserteilung kann beim
Exekutionsgericht ein irreversibles Überbot angebracht werden, wenn:
das Meistbot 3/4 des Schätzwertes der Liegenschaft samt Zubehör nicht erreicht hat;
das Überbot das Meistbot um mind 1/4 übersteigt, wobei der Überbieter anzubieten hat, 1/4
des von ihm angebotenen Kaufpreises binnen 7 Tagen gerichtlich oder notariell als
Sicherstellung zu hinterlegen;
der Überbieter nicht vom Bieten ausgeschlossen ist und
sich bereit erklärt, die für die frühere Versteigerung geltenden Versteigerungsbedingungen zu
erfüllen
Der ursprüngliche Ersteher ist von dem höchsten Überbot, für das eine Sicherheit hinterlegt
wurde, zu verständigen. Er hat innerhalb von drei Tagen Zeit dein Meistbot auf den Betrag des
Überbotes zu erhöhen
Mit Rechtskraft der gerichtlichen Überbotsannahme verliert die Versteigerung ihre Wirksamkeit;
das Gericht hat den Zuschlag von Amts wegen aufzuheben und dem Überbieter den Zuschlag
zu erteilen
§§ 195 EO

Card 9

Question

Was passiert, wenn die Partei eines Zivilprozesses stirbt?

Answer

Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Zivilverfahren unterbrochen. Dabei ist zwischen
Unterbrechung ieS und einer Aussetzung zu unterscheiden
Die Unterbrechung ieS tritt ex lege ein, ohne dass es dafür eines richterlichen Beschlusses
bedürfte, wenn
eine Partei stirbt oder prozessunfähig wird bzw. bei Tod des Rechtsanwaltes im
Anwaltsprozess
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partei in einem
vermögensrechtlichen Prozess
die Rechtspflege aufgrund von Kriegs- oder Elementarereignissen stillsteht
eine Verwaltungsbehörde augrund eines Kompetenzkonfliktes einen Antrag auf Entscheidung
beim VfGh einbringt
Eine Unterbrechung bewirkt einen vollständigen Stillstand des Verfahrens. Das bedeutet
Der Fristenlauf erlischt und beginnt nach der Fortsetzung des Verfahrens von neuem
Parteihandlungen sind bedeutunglos
Gerichtshandlungen sind unzulässig
Die Aufnahme (Fortsetzung) des Verfahrens erfolgt auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen
mittels Gerichtsbeschlusses

Card 10

Question

Was wissen Sie über die Ablehnung von Richtern?

Answer

Es ist zwischen Gründen, die den Richter von der Ausübung des Richteramts ausschließen und
den Befangenheitsgründen zu unterscheiden.
Ausschließungsgründe werden in § 20 JN taxativ aufgezählt. Ein Richter ist von der Ausübung
des Richteramts ausgeschlossen,
wenn der Richter selbst Partei ist
wenn er mit der Partei verheiratet oder verpartnert, nahe verwandt oder verschwägert ist
in Sachen seiner Wahl- oder Pflegeeltern, Wahl- oder Pflegekinder und Pflegebefohlenen
wenn er in dieser Sache Bevollmächtigter einer Partei war oder ist
wenn er an der angefochtenen Entscheidung in unterer Instanz mitgewirkt hat
Befangenheitsgründe werden im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sondern mit einer
Generalklausel umschrieben (§ 19 Z 2 JN)
„ein zureichender Grund muss vorliegen, die Unbefangenheit des Richters in Zweifel zu
ziehen“
Ausschließungsgründe wirken absolut, sie können nicht heilen und bilden im
Rechtsmittelverfahren einen Nichtigkeitsgrund, der auch im Rahmen der Nichtigkeitsklage
geltend gemacht werden kann
Nach § 22 GOG sind Richter verpflichtet bei möglichen Ausschließungs- und
Befangenheitsgründen eine Selbstmeldung durchzuführen
Parteien können unabhängig davon einen Ablehnungsantrag einbringen. Das Verfahren ist zu
unterbrechen,
Zuständig für die Entscheidung über die Ablehnung eines oder mehrerer Bezirksrichter ist der
Gerichtsvorsteher, wird dieser selbst abgelehnt, so entscheidet ein Senat des übergeordneten
Gerichtshofes

Card 11

Question

Was ist die Oppositionsklage?

Answer

ob der Anspruch nach Eintritt des Neuerungsverbotes gilt, erloschen oder gehemmt ist
Es ist daher die Sache des Verpflichteten, seine Einwendungen gegen den Anspruch (nämlich
Anspuchsbefriedigung oder Anspruchsstundung) geltend zu machen
Die Funktion der Oppositionsklage ist nicht die einer Durchbrechung der Rechtskraft des
Exekutionstitels, sondern lediglich die Ermöglichung der Geltendmachung von Änderungen der
Sachlage, die nach Beendigung des Erkenntnisverfahrens eingetreten sind.
Hat es der Beklagte verabsäumt im Zuge des Erkenntnisverfahrens alles vorzubringen, was ihm
zugestanden wäre > kann dies später / im Exekutionverfahren nicht nachgeholt werden
Die hRsp vertritt die sog Kombinationstheorie, nach der die Oppositionsklage ein
Doppelbegehren enthält
der vollstreckbare Anspruch soll aufgehoben werden
Unzulässigerklärung jeglicher Exekution aus dem Titel
Wird der Oppositionsklage stattgegeben, kommt eine Exekution aufgrund dieses Titels entweder
gar nicht mehr in Frage bzw erst wenn der Hemmgrund weggefallen ist
Die Oppositionsklage kann auf Tatsachen gegründet werden, die den materiellen Anspruch
aufheben ( Erfüllung, Novation, Vergleich) oder hemmen (Stundung)
Die Tatsachen müssen jedenfalls nach dem Zeitpunkt entstanden sein, bis zu welchem der
Verpflichtete des Exekutionsverfahrens von diesen Tatsachen im vorangegangen Verfahren
Gebrauch hätte machen können. Es muss sich also um nova producta handeln
Nach Oberhammer ist eine nachträgliche Aufrechnung ein tauglicher Grund für eine
Oppositionsklage, da es sich bei der Aufrechnung lediglich um eine alternative Form der
Schuldbegleichung handelt, die nach Eintritt des Neuerungsverbotes eintritt

Im Verfahren ist der Verpflichtete der Kläger, der betreibende Gläubiger der Beklagte
Individuell zuständig ist das Gericht, vor dem die Exekution bewilligt wurde, eine abweichende
Parteienvereinbarung ist aber zulässig
Für die Oppositonsklage gilt die Eventualmaxime: Alle Einwendungen des Verpflichteten, die
bekannt sind, müssen bei Klagsbeantwortung geltend gemacht werden

Card 12

Question

Was ist die Titelergänzungsklage?

Answer

Die EO sieht eine Reihe von Voraussetzungen vor, die erfüllt werden müssen, damit die
Exekution bewilligt werden kann.
Ist der Titel objektiv und subjektiv nicht bestimmt, wird die Exekution regelmäßig nicht bewilligt
Der Exekutionstitel ist unbestimmt — § 7 Abs 1 EO
Der Fälligkeitstag oder das Ende der Leistungsfrist ist im Exekutionstitel nicht kalendermäßig
bestimmt oder die Vollstreckbarkeit des Anspruchs ist von einer vom betreibenden Gläubiger
zu beweisenden Tatsache abhängig
Zwischen dem Gläubiger/Verpflichteten und dem im Exekutionstitel aufscheinenden
Berechtigten besteht keine Übereinstimmung (bei Gesamtrechtsnachfolge)
Die Ergänzung eben dieses Titels kann durch Vorlage von Urkunden erfolgen (einfache
Titelergänzung) oder mittels Titelergänzungsklage — Die einfache Titelergänzung ist nur bei
Vorlage von öffentlichen oder beglaubigten Privaturkunden möglich
Die den Exekutionstitel ergänzenden Umstände sind allsamt nova producta, die zum Zeitpunkt
des Exekutionstitels noch nicht gegeben waren.
Die Titelergänzungsklage ist daher eine schlichte Leistungsklage, die den ursprünglichen
Exekutionstitel ergänzt
Sie ist bei dem nach ihrem Streitwert zuständigen Gericht einzubringen, in dessen Sprengel der
Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat

Card 13

Question

Wer klagt wen bei der Exszindierungsklage?

Answer

Das gesetzliche Vollstreckungssystem nimmt in Kauf, dass Exekutionshandlungen in den
Rechtsbereich eines Dritten eingreifen — „abgeirrte Exekution"
Steht einem Dritten ein Recht an der in Exekution gezogenen Sache zu, das die Exekution
unzulässig macht, ist es seine Sache, sich zu wehren. „Widerspruch Dritter"
Der Dritte tut dies mit der Exzindierungsklage
Der Dritte klagt den klagenden Gläubiger bzw den Gläubiger + Verpflichteten im Rahmen einer
Streitgenossenschaft, wenn der Verpflichtete das Recht an der Sache für sich behauptet
Nach hM ist die Exzindierungsklage eine prozessuale Gestaltungsklage, mit der die Exekution
aus einem bestimmten Exekutionstitel auf ein bestimmtes Exekutionsobjekt für unwirksam erklärt
wird
Exzindierungsgründe sind..
das Eigentum
das Miteigentum, wenn es durch die Vollstreckung beeinträchtigt wird
Vorbehaltseigentum
Sicherungseigentum
Pfandrecht des innehabenden Pfandgläubigers
das Fruchtgenussrecht, und zwar wenn dem Fruchtnießer der Besitz einer beweglichen
Sache entzogen und diese lastenfrei weiterveräußert werden soll
wenn die Zwangsverwaltung an einer unbeweglichen Sache genehmigt wurde
Rechte am Zubehör

 

Card 14

Question

Was ist die Unmittelbarkeit des Verfahrens?

Answer

Die Unmittelbarkeit des Verfahrens ist einer der Grundsätze des zivilgerichtlichen Verfahrens
Unmittelbarkeit bedeutet, dass Entscheidungsgrundlage nur ist, was sich vor dem erkennenden
Gericht selbst abgespielt hat
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz erscheint in dreifacher Weise:
Sachliche Unmittelbarkeit bedeutet, dass Beweise in der Verhandlung unmittelbar vor dem
erkennenden Gericht aufzunehmen sind. Wird die sachliche Unmittelbarkeit verletzt liegt ein
wesentlicher Verfahrensmangel vor.
Abweichungen von der sachlichen Unmittelbarkeit sind zB die mittelbare Beweisaufnahme
im Zuge des Beweissicherungsverfahrens, oder die Aufnahme von Beweisen, die bereits in
anderen Verfahren aufgenommen wurden
Persönliche Unmittelbarkeit bedeutet, dass der verhandelnde und erkennende Richter
identisch sein müssen. Bei einem Richterwechsel muss daher die Verhandlung neu
durchgeführt werden
Zeitliche Unmittelbarkeit garantiert die Kontinuität der Stoffsammlung sowie die Zeitnahe
Verwertung des gesammelten Prozesstoffes. So muss der Vorsitzende/Richter bei einer
späteren Tagsatzung an die Ergebnisse der letzten Tagsatzung anknüpfen, sowie das Urteil
nach Schluss der mündlichen Verhandlung aussprechen bzw. innerhalb von vier Wochen
schriftlich ausfertigen

Card 15

Question

Was ist die Masse in der IO?

Answer

In die Insolvenzmasse fällt das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen, das dem Schuldner
zur Zeit der Insolvenzeröfnnung gehört oder das er während des Insolvenzverfahrens erlangt
Nicht teil der Insovenzmasse ist das sog insolvenzfreie Vermögen:
unpfändbare Fahrnisse
Forderungen des Schuldners, soweit sie gesetzlichen Pfändungsschutz genießen
Unpfändbare Forderungen stehen zur Gänze dem Schuldner zu. Das insolvenzfreie Vermögen
kann sich im Zuge des Verfahrens vermehren
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter, möglichst mit
Beiziehung des Schuldners ein Inventar zu errichten
Für die Schätzung ist ein Sachverständiger beizuziehen
Der Schuldner hat dem Insolvenzverwalter alle erforderlichen Informationen zu erteilen, insb hat
er ein genaues Vermögensverzeichnis vorzulegen (er hat die Richtigkeit der Angaben zu
unterschreiben, falsche Angaben sind strafbar)
Wenn Dritte Personen massezugehörige Gegenstände in Gewahrsame haben, müssen diese
dem Insolvenzverwalter sofort ab Kenntnis des Insolvenzverfahrens mitgeteilt werden

Card 16

Question

  1. ZPO: Urkunden

Answer

Urkunden zählen zu den klassischen fünf Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Parteienvernehmung) und sind in den §§ 292 – 319 ZPO geregelt.

Urkunden sind schriftliche Verkörperungen von Gedanken, ob sie Absichtsurkunden (= zu Beweiszwecken errichtet) oder Zufallsurkunden sind, ist ohne Bedeutung.

Augenscheinsgegenstände sind keine Urkunden, da sie keine Gedanken verkörpern. Auskunftssachen (zB Denkmäler, Marksteine, Grenzzeichen) sind Augenscheinsgegenstände, verkörpern aber Gedanken, daher werden die Vorschriften über den Urkundenbeweis auf diese angewendet.

Öffentliche Urkunden werden von einer österreichischen öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form errichtet (auch erfasst: Ausdruck + Amtssignatur). Auch umfasst sind Urkunden, die von einer mit öffentlichem Glauben versehene Urkundsperson (Notare, Architekten, Ingenieurkonsulenten, Zivilingenieure) errichtet wurden und ausländische öffentliche Urkunden.

Öffentlich beglaubigte Urkunden sind Privaturkunden mit Bestätigung von Gericht oder Notar, dass sie vom Aussteller unterschrieben wurden.

Echt ist eine Urkunde, wenn sie vom angegebenen Aussteller stammt. Liegt dies nicht vor, ist sie gefälscht. Vermutung der Echtheit bei inländischen öffentlichen Urkunden.

Bei Privaturkunden muss die Echtheit bewiesen werden, aber unterlässt der Gegner die Bestreitung der Echtheit gilt diese als unbestritten. Ist eine Privaturkunde unterschrieben wird angenommen, dass die darin enthaltenen Erklärungen vom Namensträger der Unterschrift kommen.

Inhaltlich richtig ist eine Urkunde, wenn das Beurkundete den Tatsachen entspricht. Das Gesetz sieht in § 292 (1) ZPO Beweisregeln vor: öffentliche Urkunden begründen vollen Beweis dessen, was ihn ihr amtlich verfügt/ erklärt oder bezeugt wird. Die inhaltliche Richtigkeit von Privaturkunden unterliegt der freien Beweiswürdigung.

  • Freie Beweiswürdigung: das Gericht hat nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob es aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme eine Tatsachenbehauptung für erwiesen annimmt oder nicht (§ 272 ZPO). Es ist nicht an feste Beweisregeln gebunden, darf aber auch nicht willkürlich, sondern muss nachvollziehbar entscheiden.

 

Der Urkundenbeweis erfolgt durch Vorlage der Urkunde, maßgebliche Stellen sind „bestimmt anzugeben und hervorzuheben“. Befindet sich die Urkunde nicht beim Beweisführer, kann sie auf Antrag vom Gericht herbeigeschafft werden, wenn sie sich bei einer öffentlichen Behörde/Notar befindet.

Befindet sich die Urkunde in den Händen des Gegners, so trifft diesen eine Vorlagepflicht. In bestimmten Fällen kann diese nicht verweigert werden (unbedingte Vorlagepflicht):

  • wenn Gegner selbst auf die Urkunde Bezug genommen hat
  • wenn er nach bürgerlichem Recht zur Vorlage verpflichtet ist
  • wenn die Urkunde ihrem Inhalt nach beiden Parteien gemeinschaftlich ist (zB gemeinsamer Vertrag)

Bei allen anderen Urkunden besteht eine bedingte Vorlagepflicht: der Gegner muss grds vorlegen, aber kann diese verweigern, wenn die in § 305 ZPO genannten Gründe vorliegen (zB Geschäftsgeheimnis, Angelegenheit des Familienlebens, Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung).

Die Vorlage wird vom Gericht mit Beschluss aufgetragen, kommt der Gegner dem Auftrag nicht nach, unterliegt dies der freien Beweiswürdigung des Gerichts.

  • Urkundeneditionsklage: Klage auf Vorlage einer gemeinschaftlichen Urkunde außerhalb eines anhängigen Verfahrens

Befindet sich die Urkunde bei einem Dritten muss dieser die Urkunde vorlegen (unbedingte Vorlagepflicht), wenn er nach bürgerlichem Recht zur Vorlage verpflichtet ist oder es sich um eine gemeinschaftliche Urkunde handelt. Ansonsten ist er nicht zur Vorlage verpflichtet.

Gemeinschaftlichkeit der Beweismittel: Unabhängig davon, wer sie beantragt hat, können Beweismittel von beiden Parteien zur Unterstützung ihrer Behauptung verwendet werden.

Card 17

Question

  1. Masseinsuffizienz

Answer

Die Verteilung des Masseerlöses erfolgt nachdem die Aussonderungs- und Absonderungsgläubiger befriedigt wurden und bevor die Insolvenzgläubiger befriedigt werden. Die Massegläubiger sollen mit ihrer gesamten Forderung berücksichtigt werden. Im Fall der Masseunzulänglichkeit („Insolvenz in der Insolvenz“) gelten die besonderen Bestimmungen des § 124a IO.

Wenn feststeht, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht um alle Masseforderungen zu erfüllen, hat der Insolvenzverwalter unverzüglich das Insolvenzgericht zu benachrichtigen. Dieses hat die Masseunzulänglichkeit in der Insolvenzdatei öffentlich bekannt zu machen.

Ab Eintritt der Masseunzulänglichkeit, darf der Insolvenzverwalter nur noch Rechtshandlungen vornehmen, die für die Verwaltung und Verwertung geboten sind, diese daraus entstehenden Forderungen sind unverzüglich zu befriedigen. Für diese Forderungen gilt die Rangordnung nach § 47 (2) IO nicht.

Mit der Befriedigung der Massegläubiger hat der Insolvenzverwalter innezuhalten, um die Rangordnung nach § 47 (2) IO zu wahren. Es bestehen 6 Gruppen, die nacheinander zu befriedigen sind, innerhalb der gleichen Gruppe verhältnismäßig. Auch der Erwerb von richterlichen Pfand- und Befriedigungsrechten ist den Massegläubigern verwehrt. Es gilt somit eine Zahlungs- und Vollstreckungssperre, um die Rangordnung bzw die gebotene Gleichbehandlung zu wahren.

Gibt der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht schuldhaft zu spät die Masseunzulänglichkeit bekannt und hat er noch einzelen Massegläubiger voll befriedigt, so haftet er den verkürzten Massegläubigern für den entstandenen Schaden (idR Quotenschaden).

Sollte die Masseinsuffizienz auf Grund geänderter Umstände wieder beseitigt werden hat auch dies der Insolvenzverwalter dem Gericht anzuzeigen und wieder nach § 124 IO vorzugehen.

Card 18

Question

  1. Wie läuft eine Fahrnisexekution ab? (grober Überblick)

Answer

Die Fahrnisexekution ist die Exekution auf körperliche Sachen und in den §§ 248 bis 289 EO geregelt, es handelt sich um eine Geldexekution in das bewegliche Vermögen. Geldexekution bedeutet, dass der Gläubiger nicht den Gegenstand will, sondern er seine Forderung die er gegenüber dem Verpflichteten hat durch den Erlös der gepfändeten Sache befriedigen will. Exekutionsobjekt sind bewegliche körperliche Sachen die der Verpflichtete in seiner Gewahrsame hat.

Im Antrag ist genau zu bezeichnen welches Mittel angewendet werden soll und wenn der Gläubiger weiß, dann auch der genau Ort, wo sich die Gegenstände befinden. Natürlich kann man das in der Praxis nie genau sagen, was der Verpflichtete in der Wohnung hat.

Das Gericht bewilligt die Exekution durch Pfändung und Verkauf der dort befindlichen Sachen und erteilt dem Gerichtsvollzieher einen Vollzugsauftrag. Die EO räumt dem Gerichtsvollzieher eine weitgehende Flexibilität hinsichtlich des Auffindungs- und Zugriffsverfahrens ein.

Um zu vermeiden, dass der Verpflichtete die wertvollen Sachen noch wo anders unterbringt ist er erst von der Pfändung zu verständigen wenn sie vorgenommen wird, es soll ein Überraschungseffekt erzielt werden. Dies gilt nicht im vereinfachten Bewilligungsverfahren, hier dürfen Vollzugshandlungen frühestens nach 14 Tage nach Zustellung des Bewilligungsbeschlusses vorgenommen werden.

 

Die Pfändung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, er sucht den Ort auf wo der Verpflichtete wohnt oder auch andere Orte die angegeben wurden wo sich Vermögen des Verpflichteten befinden könnte. Verschlossene Türen können aufgebrochen werden wenn der Gläubiger die Mittel zu Verfügung stellt sonst steht die Exekution still.

Die Pfändung wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher in der Gewahrsame des Verpflichteten befindliche Fahrnisse im Pfändungsprotokoll verzeichnet und beschreibt. Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger das Pfändungspfandrecht, das ihm das Recht auf exekutive Befriedigung gibt.

 

Der Gerichtsvollzieher hat in einem Protokoll die Gegenstände zu verzeichnen und zu beschreiben. Bargeld ist dem Verpflichtete gleich abzunehmen. Der Gerichtsvollzieher hat also Inkassofunktion, wenn er das Bargeld an sich nimmt und anschließend dem Gläubiger übergibt ist dieser Teil der Schuld getilgt.

Es ist nicht darauf Rücksicht zu nehmen ob dem Verpflichteten die Sachen auch wirklich gehören, der Dritte der zB Eigentümer ist muss sich mit der Exszindierungsklage wehren. Ist die Sache bei einem Dritten und weigert sich sie herauszugeben so kann sich der Gläubiger den Anspruch abtreten lassen und mit Drittschuldnerklage gegen den Dritten vorgehen. Greifen mehrere Gläubiger auf die Sache sind sie nach dem Prioritätsprinzip zu befriedigen.

Scheitert der Vollzugsversuch ist ein neuer Versuch nach 6 Monaten vorzunehmen oder auch schon früher wenn der Gläubiger bescheinigen kann, dass der Verpflichtete zu Vermögen gekommen ist.

Bleibt der Vollzug erfolglos muss der Verpflichtete ein Vermögensverzeichnis abgeben. Es hat strafrechtliche Folgen wenn er ein falsches Verzeichnis abgibt und er kann zwangsweise vorgeführt werden wenn er nicht unterschreiben will oder keines abgibt.

Gerichtsvollzieher hat die Sachen gegen einen Vorschuss des Gläubigers in Verwahrung zu nehmen oder sie können auch gerichtlich hinterlegt werden.

Verwertung erfolgt durch Versteigerung, zuerst wird geschätzt, dann der halbe Schätzwert festgelegt da dies das geringste Gebot bildet, Versteigerung findet min. 3 Wochen nach Pfändung statt und ist im Edikt bekannt zu machen.

Nach der Versteigerung findet die Verteilung statt, das ist die einfache Zuweisung wenn es nur um einen Gläubiger geht, haben sich mehrere beteiligt findet ein förmliches Verteilungsverfahren statt, da gibt es eine Rangordnung § 286 EO, eine allfällige hyperocha ist dem Verpflichteten zu überlassen.

 

Card 19

Question

  1. Gerichtsstandsvereinbarungen

Answer

= Vereinbarungen der Zuständigkeit.

Parteien können sich nach § 104 (1) JN durch eine ausdrückliche (nicht bloß schlüssige!) Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit österreichischer Gerichte und/oder eine oder mehrerer Gerichte namentlich angeführter Orte unterwerfen (prorogatio fori/ Prorogation). Die Vereinbarung muss urkundlich nachgewiesen werden, einen Formzwang gibt es nicht.

Abs 2 normiert ein Bestimmtheitserfordernis, das bedeutet, die Vereinbarung muss sich auf einen bestimmten Rechtsstreit beziehen oder auf die aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten.

IZw bildet eine Gerichtsstandsvereinbarung nur einen zusätzlichen Wahlgerichtsstand für den Kläger.

Vereinbarungen über die internationale und über die örtliche Zuständigkeit sind grds zulässig, es sei denn, es liegt ein internationaler oder ein nationaler (örtlicher) Zwangsgerichtsstand vor. Negative Gerichtsstandsvereinbarungen (Derogationen) sind möglich, sofern nicht alle Gerichte für unzuständig erklärt werden.

Sachliche Zuständigkeit kann grds nicht geändert werden. Ausnahme: bei Wertzuständigkeit kann von einem Gerichtshof zu einem BG prorogiert werden.

Zwischen allgemeiner und Handelsgerichtsbarkeit kann prorogiert werden, in Arbeits- und Sozialrechtssachen darf die Zuständigkeit nicht geändert werden.

Prorogable Unzuständigkeit, wenn ein unzuständiges Gericht durch eine Parteienvereinbarung zuständig gemacht wird. Ist eine Zuständigkeitsvereinbarung ausgeschlossen, liegt eine unprorogable Unzuständigkeit vor.

Die funktionelle Zuständigkeit kann nicht geändert werden.

 

Nach Art 25 EuGVVO neu (Art 23 EuGVVO) können die Parteien für eine bereits entstandene oder für eine künftig aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entstehende Rechtsstreitigkeit eine Vereinbarung über die internationale und/oder örtliche Zuständigkeit treffen.

Voraussetzung nach Art 23 EuGVVO:

  • mindestens eine Partei muss ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates haben und
  • ein Gericht/ die Gerichte eines Mitgliedstaates müssen als zuständig vereinbart werden

 

Voraussetzungen nach Art 25 EuGVVO neu:

  • die Parteien können unabhängig von ihrem Wohnsitz vereinbaren, dass ein Mitgliedsstaat entscheiden soll
  • diese Gericht ist zuständig, es sei denn, die Vereinbarung nach dem Recht dieses Mitgliedstaates ist materiell nichtig

 

Formvorschriften:

  • schriftlich oder mündlich mit schriftlicher Bestätigung geschlossen
  • in einer Form welche den Gepflogenheiten entspricht
  • in einer Form die einem Handelsbrauch entspricht

Es wird zwischen allgemeinem Gerichtsstand (§§ 65 bis 75 JN) und besonderen Gerichtsständen (§§ 76 bis 104 JN) unterschieden. Der allgemeine kommt immer dann (subsidiär) zur Anwendung, wenn kein besonderer greift. Die besonderen Gerichtsstände unterteilen sich in: Wahlgerichtsstände (§§ 86a bis 104 JN), ausschließliche Gerichtsstände (§§ 76 bis 84 JN) und Zwangsgerichtsstände (§§ 83a, 83b JN; § 14 KSchG; § 9 ASGG).

Ferner kann noch zwischen persönlichem und sachlichem Gerichtsstand unterschieden werden.

Card 20

Question

  1. Zug um Zug-Geschäfte - Exekutionsbewilligung? Was genau steht da dann in der Bewilligung?

Answer

Für die Exekution zur Erwirkung einer Zug-um-Zug Leistung gilt die Sonderregel des § 8 EO. Die Bewilligung der Exekution ist nicht vom Nachweis abhängig, dass die Gegenleistung bewirkt oder ihre Erfüllung sichergestellt ist. Das Gericht muss aber in der Bewilligung ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Verpflichtete die Leistung nur gegen eine Gegenleistung Zug um Zug erbringen muss. Unterlässt das Gericht diesen Hinweis, so kann der Verpflichtete Rekurs erheben und einen Aufschiebungsantrag nach § 42 Abs 1 Z 7 EO stellen.

 

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