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Schweizerisches Umweltrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Summarische Darstellung.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen den privatrechtlichen Bestimmungen und dem öffentlich-rechtlichen Immisionsschutz?

Answer

Art. 679 ZGB (Verantwortlichkeit des Grundeigentümers) und öffentlich-rechtlicher Immissionsschutz bestehen nebeneinander. Dennoch bestehen Überschneidungen, insb. wenn das nach Lage, Beschaffenheit und Ortsgebrauch gerechtfertigte und zu duldende Mass von Einwirkungen zu ermitteln ist (Art. 684 II ZGB). Diese gehen von anderen Referenzgrössen aus und bieten keinen Schutz vor ideellen Immissionen.

Card 22

Question

Wie werden Emmissionen grundsätzlich bekämpft?

Answer

Art. 11 I USG: Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen werden durch Massnahmen bei der Quelle begrenzt (Emmissionsbegrenzungen).

Im Lärmschutzrecht besteht aber ein grosser Spielraum aufgrund der Möglichkeit von passiven Schallschutzmassnahmen.

Card 23

Question

Wie ist das Schutzkonzept des USG grundsätzlich ausgestaltet?

Answer

Zweistufiges Konzept:

Erste Stufe, Art. 11 II USG: Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip). Die LRV befasst sich mit den Kriterien und beansprucht Geltung für den ganzen Immissionsschutz.

Zweite Stufe: Ist ein Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten oder droht er zu überschreiten, müssen verschärfte Emissionsbegrenzungen erlassen werden (Art. 11 III USG). Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist dennoch zu beachten.

Card 24

Question

Welche Instrumente zur Emissionsbegrenzung existieren?

Answer

Emissionsgrenzwerte (objektivierte Berücksichtigung von erhöhten Befindlichkeiten von Personengruppen, vgl. Art. 13 I USG)

Bau- und Ausrüstungsvorschriften

Verkehrs- und Betriebsvorschriften

Vorschriften über Wärmeisolation von Gebäuden

Vorschriften über Brenn- und Treibstoffe

 

Card 25

Question

Was bedeutet der Grundsatz der Gleichbehandlung von alten und neuen Anlagen im Altlastenrecht?

Answer

Anlagen, welche den Vorschriften des USG bzw. Umweltbestimmungen anderer Bundesgesetze nicht genügen, müssen saniert werden.

Gegenstand sind Anlagen i.S.v. Art. 7 VII USG, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Umweltschutzbestimmung bereits rechtskräftig bewilligt waren (vgl. z.B. Art. 42 LRV), d.h. Anlagen sind Bauten, Verkehrswege und andere ortsfeste Einrichtungen sowie Terrainveränderungen. Den Anlagen sind Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge gleichgestellt.

Sanierungsbedürftige Anlagen dürfen nur umgebaut oder erweitert werden, wenn sie gleichzeitig saniert werden (Art. 18 USG).

Card 26

Question

Welche drei Privilegien existieren betreffend dem Grundsatz der Gleichbehandlung von alten und neuen Anlagen?

Answer

Vor der Anordnung holt die Behörde vom Inhaber der Anlage Sanierungsvorschläge ein (Art, 16 III USG).

Es wird eine Sanierungsfrist angesetzt (Art. 16 II USG).

Es können Erleichterungen gewährt werden. Ausnahmen: Luftverunreinigung, Erschütterungen sowie Überschreitung des Alarmwerts für Lärmimmissionen (Art. 17 und 18 USG).

Card 27

Question

Welche Abgrenzungen sind bzgl. Art. 18 USG zu treffen, wonach eine sanierungsbedürftige Anlage nur umgebaut oder erweitert werden darf, wenn sie gleichzeitig saniert wird?

Answer

Nicht unter Art. 18 USG fallen:

  • Kleinere Änderungen, welche nur der Erhaltung und Funktionstüchtigkeit der Bausubstanz dienen und weder die innere oder äussere Gestalt noch die Zweckbestimmung ändern.
  • Neubauähnliche Anlagen (müssen Vorschriften für Neubauten einhalten).
  • Unwesentliche Änderungen.

Wesentlich ist eine Änderung in den folgenden Fällen:

  • Die Anlage verursacht wahrnehmbar mehr Emmissionen.
  • Die Bausubstanz wird stark verändert.
  • Änderung verursacht erhebliche Kosten.

Card 28

Question

Was ist ein Inhaber i.S.d. Altlastenrechts?

Answer

Jede natürliche oder juristische Person, welche innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit faktisch die Verhältnisse bestimmt und verantwortet, unter denen eine bestimmte Anlage betrieben wird.

Card 29

Question

Was regelt die Luftreinhalteverordnung (LRV)?

Answer

Sie regelt (Art. 1 II LRV):

  • die vorsorgliche Emissionsbegrenzung bei Anlagen nach Artikel 7 des Gesetzes, welche die Luft verunreinigen;
  • die Abfallverbrennung im Freien;
  • die Anforderungen an Brenn- und Treibstoffe;
  • die höchstzulässige Belastung der Luft (Immissionsgrenzwerte);
  • das Vorgehen für den Fall, dass die Immissionen übermässig sind.

Card 30

Question

Wann sind Luftverunreinigungen i.S.d. LRV übermässig?

Answer

Art. 14 USG: Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte:

  • Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume nicht gefährden;
  • die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören;
  • Bauwerke nicht beschädigen;
  • die Fruchtbarkeit des Bodens, die Vegetation und die Gewässer nicht beeinträchtigen.

Konkretisiert wurde dies in Anhang 7 der LRV.

Card 31

Question

Was gilt als neue Anlage i.S.d. LRV?

Answer

Als neue Anlagen gelten auch Anlagen, die umgebaut, erweitert oder instand gestellt werden, wenn (Art. 2 IV LRV):

  • dadurch höhere oder andere Emissionen zu erwarten sind oder
  • mehr als die Hälfte der Kosten aufgewendet wird, die eine neue Anlage verursachen würde.

Card 32

Question

Welche Emissionsbegrenzungen sind gemäss LRV generell anzuwenden?

Answer

Vorsorgliche und verschärfte Emissionsbegrenzungen gelten sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen.

Der allgemeine Vorsorgegrundsatz (Art. 4 I LRV) kommt aufgrund der Konkretisierungen in den Anhängen nur noch beschränkt zum Tragen.

Card 33

Question

Wann werden ergänzende oder verschärfte Emissionsbegrenzungen angeordnet?

Answer

Einzelne geplante Anlage: Wenn zu erwarten ist, dass sie übermässige Immissionen verursachen wird, obwohl die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen eingehalten sind (Art. 5 I LRV).

Für bestehende Anlagen: Sanierungsrecht (Art. 9 LRV). Die Altanlagen haben die gleichen Emissionsbegrenzungen einzuhalten wie neue Anlagen (Art. 7, 9, 11, 18 LRV).

Card 34

Question

Welche Erleichterungen von der Sanierungspflicht sind in der LRV vorgesehen?

Answer

Art. 11 LRV:

Die Behörde gewährt dem Inhaber einer Anlage auf Gesuch hin Erleichterungen, wenn eine Sanierung nach den Artikeln 8 und 10 unverhältnismässig, insbesondere technisch oder betrieblich, nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar wäre.

In erster Linie: Längere Fristen. Genügt dies nicht: Mildere Emissionsbegrenzungen.

Card 35

Question

Was ist die Rechtsnatur des Massnahmensplans nach Art. 44a USG?

Answer

Behördenverbindliche Verwaltungsverordnung. Es ist keine genügende gesetzliche Grundlage für Massnahmen. Ein Ausweg besteht für Massnahmen, die als Verkehrs- und Betriebsvorschriften daherkommen (diese können sich auf Art. 12 I lit. c USG stützen).

Auch Sekundärimmissionen können unter Art. 12 I lit. c USG subsumiert werden. Erforderlich ist ein hinreichend direkter, funktioneller Zusammenhang zum Betrieb der Anlage und ein Beitrag zur Reduktion der Emissionen an der Quelle.

Card 36

Question

Welche Massnahmen können in einem Massnahmenplan nach Art. 44a USG auch vorgesehen werden?

Answer

Art. 44a II USG:

Massnahmen, welche der kantonale Gesetzgeber zu ergreifen hat.

Massnahmen, welche kommunale Zuständigkeitsbereiche betreffen und bei denen die rechtlichen Grundlagen erst noch geschaffen werden müssen.

Card 37

Question

Welche Sachbereiche werden durch die Lärmschutzverordnung (LSV) abgedeckt?

Answer

Die Begrenzung von Aussenlärmemissionen, die beim Betrieb neuer und bestehender Anlagen nach Artikel 7 des Gesetzes erzeugt werden;

Die Ausscheidung und Erschliessung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten;

Die Erteilung von Baubewilligungen für Gebäude, die lärmempfindliche Räume enthalten und in lärmbelasteten Gebieten liegen;

Den Schallschutz gegen Aussen- und Innenlärm an neuen Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen;

Den Schallschutz gegen Aussenlärm an bestehenden Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen;

Die Ermittlung von Aussenlärmimmissionen und ihre Beurteilung anhand von Belastungsgrenzwerten.

Card 38

Question

Was regelt die LSV nicht?

Answer

Den Schutz gegen Lärm, der in einem Betriebsareal erzeugt wird, soweit er auf Betriebsgebäude und zugehörige Wohnungen innerhalb dieses Areals einwirkt;

Den Schutz gegen Infra- und Ultraschall.

Card 39

Question

Inwiefern ist die LSV relevant für das Planungs- und Baurecht?

Answer

Einzelne Grenzwerte sind relevant für die Frage, ob eine bestimmte Nutzungszone ausgeschieden und ob eine Baute mit gewisser Nutzung überhaupt erstellt werden kann.

Card 40

Question

Welche Arten von Grenzwerten gibt es beim Lärmschutz?

Answer

Zusätzlich zu IGW:

Planungswerte (Art. 23 USG): Für die Planung neuer Bauzonen und für den Schutz vor neuen lärmigen ortsfesten Anlagen legt der Bundesrat Planungswerte für Lärm fest. Diese liegen unter den Immissionsgrenzwerten. Sie gelten für Neuanlagen und neue Bauzonen.

Alarmwerte (Art. 19 USG): Zur Beurteilung der Dringlichkeit kann der Bundesrat für Lärmimmissionen Alarmwerte festlegen, die über den Immissionsgrenzwerten (Art. 15 USG) liegen. Sie sind relevant bei Sanierungserleichterungen.

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