Wann werden Bewilligungen für Neu- und Umbauten aus gewässerschutzrechtlicher Sicht erteilt?
Answer
Wenn (Art. 17 GschG):
im Bereich öffentlicher Kanalisationen gewährleistet ist, dass das verschmutzte Abwasser in die Kanalisation eingeleitet oder landwirtschaftlich verwertet wird;
ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen die zweckmässige Beseitigung des verschmutzten Abwassers durch besondere Verfahren gewährleistet;
gewährleistet ist, dass Abwasser, das sich für die Behandlung in einer zentralen Abwasserreinigungsanlage nicht eignet, zweckmässig beseitigt wird.
Card 62
Question
Welche verschärften Anforderungen gelten für gewerbliche und industrielle Abwässer?
Answer
Jene müssen vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation zu behandelt werden, sofern sie hohe Schadstoffgehalte aufweisen. Die Bewilligung erfolgt nur, wenn die Bestimmungen des entsprechenden Anhangs in der GschV eingehalten sind (Art. 7 GschV). Nicht genügend ist die Verdünnung mit unverschmutztem Wasser.
Kompetenz zur Regelung: Kantone (Art. 12 I GschG). Einzelfallweise Verschärfung und Erleichterung ist möglich (vgl. Art 7 GschV).
Card 63
Question
Was geschieht, wenn Abwasser zur Einleitung in eine ARA schlicht nicht geeignet ist?
Answer
Kantonale Behörde entscheidet über zweckmässige Beseitigung (Art. 12 II GschG). Instrumente:
Betriebseigene Anlagen
Melde- und Alarmsystem (insb. für Einleitungen)
Card 64
Question
Wann ist eine Versickerung von Abwasser erlaubt?
Answer
Grundsätzlich verboten (Art. 8 I GschG).
Bewilligung möglich unter den Bestimmungen von Art. 8 II lit. a-d GschV (z.B. wenn Abwasser behandelt ist und den Anforderungen an die Einleitung erfüllt).
Nicht vermschutztes Abwasser ist umgekehrt versickern zu lassen (Verdünnungseffekt ist untersagt).
Card 65
Question
Welche besondere Abwasserregelung gilt für die Landwirtschaftszone?
Answer
Bei erheblichem Viehbestand darf das verschmutzte häusliche Abwasser zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwendet werden, unter den Voraussetzungen von Art. 12 IV lit. a und b GschG; z.B. wenn die Gebäude mit Umschwung in der Landwirtschaftszone liegen oder die Gemeinde Massnahmen trifft).
Wenn dies nicht möglich ist: Sammlung in einer abflusslosen Grube und regelmässige Zuführung in eine zentrale Anlage oder besondere Behandlung (Art. 9 I GschV).
Card 66
Question
Dürfen Abfälle über das Abwasser entsorgt werden?
Answer
Nein, ausser es wäre für die Behandlung von Abwasser zweckmässig (Art. 10 GschV).
Card 67
Question
Kann Abwasser in Gewässer eingeleitet werden?
Answer
Nur mit vorgängiger behördlicher Bewilligung. Eine solche wird erteilt, wenn:
Anforderungen nach Anhang 3 erfüllt sind (Art. 6 GschV)
Qualitätsanforderungen nach Anhang 2 erfüllt sind.
Verschärfungen oder Erleichterungen sind möglich (Art. 6 II und III GschV).
Card 68
Question
Wie ist der Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten geregelt?
Answer
Wassergefährdung, wenn Wasser physikalisch, chemisch oder biologisch nachteilig verändert werden kann (vgl. Art. 4 GschV).
Der Anlageinhaber hat dafür zu sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden.
In besonders gefährdeten Gebieten: Kantonale Bewilligung (Art. 19 II GschG).
Card 69
Question
Wie sind die Böden in der Landwirtschaft aus gewässerschutzrechtlicher Sicht zu behandeln?
Answer
Entsprechend dem Stand der Technik sind sie so zu bewirtschaften, dass die Gewässer nicht beeinträchtigt werden (Art. 27 GschG).
Details sind im Chemikaliengesetz (ChemG) bzw. der entsprechenden Verordnung (ChemV) geregelt. Die Verwendung von Düngern ist etwa von einer Zulassung abhängig (Art. 2 DüV). Das Ausbringen umweltgefährdender Stoffe ist auf das Erforderliche zu beschränken.
Für Pflanzen: Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV).
Card 70
Question
Welche Planungsinstrumente müssen die Kantone hinsichtlich der Gewässerschutzplanung benutzen?
Answer
Die Kantone sorgen für eine kommunale und, soweit notwendig, für eine regionale Entwässerungsplanung (Art. 7 III GschG), d.h.:
Regionaler Entwässerungsplan (REP) in hydrologisch zusammenhängenden Gebieten
Card 71
Question
Welche Planungsmassnahmen sind zum Schutz gefährdeter Gewässer zu ergreifen?
Answer
Die Kantone sind verpflichtet, folgende Schutzbereiche auszusondern (Art. 19-21 GschG).
Gewässerschutzbereiche: Ausscheidung von besonders gefährdeten (Art. 29 GschV) und übrigen Bereichen.
Grundwasserschutzzonen sollen die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen sicherstellen und schützen (vgl. Anhang 4 GschV; Fassungsbereich, engere Schutzzone und weitere Schutzzone).
Grundwasserschutzareale: Künftige Nutzung und Anreicherung (Art. 21 GschG).
Kantone: Notwendige Eigentumsbeschränkungen festlegen (Art. 20 I GschG) und Berücksichtigung der gewässerschutzrechtlichen Planung bei der Richt- und Nutzungsplanung (Art. 46 Ibis GschV).
Nutzung in den jeweiligen Schutzzonen: vgl. Anhang 4 GschV und Chemikalienrecht.
Card 72
Question
Was sind Restwassermengen?
Answer
Abflussmenge eines Fliessgewässers, die nach einer oder mehreren Entnahmen von Wasser verbleibt (Art. 4 lit. k GschG).
Geschützt sind sämtliche Fliessgewässer mit ständiger Wasserführung sowie Seen und Grundwasservorkommen, welche die Wasserführung eines Fliessgewässers wesentlich beeinflussen (Art. 29 GschG).
Card 73
Question
Wann sind Wasserentnahmen bewilligungspflichtig?
Answer
Wer aus Fliessgewässern Wasser über den Gemeingebrauch entnehmen will, braucht eine Bewilligung.
Card 74
Question
Wie werden grundsätzlich die Mindestrestwassermengen festgesetzt bzw. umgesetzt?
Answer
Vgl. Tabelle in Art. 31 I GschG. Die Menge muss auf der ganzen Länge des Gewässers unterhalb der Wasserentnahme verbleiben.
Analog anzuwenden bei Wasserentnahmen bei Seen und Grundwasservorkommen, wenn die Wasserführung wesentlich beeinflusst wird (Art. 34 GschG).
Relevante Mindestrestwassermenge ist zu eruieren (quantitatives Element) sowie ev. angemessen zu erhöhen (qualitatives Element). In besonderen Fällen ist auch eine Reduktion möglich (Art. 33 GschG).
Zum Schutz von Lebensräumen (für Tiere/Pflanzen) ist Schwall und Sunk zu verhindern oder zu beseitigen (Art. 39a GschG).
Card 75
Question
Wie werden andere nachteilige Einwirkungen auf das Gewässer verhindert?
Answer
Erhaltung frei fliessender Gewässer: Verbauung und Korrektur nur unter bestimmten Voraussetzungen verbaut (vgl. Art. 37 I lit. a-c GschG; z.B. Schutz von Menschen/erheblichen Sachwerten, Schiffbarmachung, Wasserkraftnutzung im öffentlichen Interesse, Verbesserung). Möglichst Beibhaltung des natürlichen Verlaufs (Art. 37 II GschG). Das Überdecken und Eindolen von Fliessgewässern ist untersagt (Art. 38 GschG).
Kantone haben für die Revitalisierung der Gewässer zu sorgen/planen (Art. 38bis GschG).
Feststoffe dürfen nicht in Seen eingebracht werden, wobei die kantonale Behörde Schüttungen bewilligen kann (Art. 39 GschG).
Erhaltung von Grundwasservorkommen: Kurzfristige Wasserentnahme ist zulässig, wenn Qualität und Vegetation nicht beeinträchtigt werden (vgl. Art. 43 GschG).
Card 76
Question
Wie wird die Abwasserentsorgung finanziert?
Answer
Art. 3a GschG: Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür (vgl. auch Art. 2 USG).
Zu den Massnahmen zählen: Errichtung, Erhaltung und der Betrieb der öffentlichen Kanalisation und der zentralen ARA.
Beachte: Art. 15 GschG verpflichtet den Anlageninhaber zum sachgemässen Unterhalt und zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit.
Card 77
Question
Nach welchen Kriterien müssen die Kosten für den Gewässerschutz überwälzt werden?
Answer
Art. 60a GschG:
die Art und die Menge des erzeugten Abwassers;
die zur Substanzerhaltung der Anlagen erforderlichen Abschreibungen;
die Zinsen;
der geplante Investitionsbedarf für Unterhalt, Sanierung und Ersatz, für Anpassungen an gesetzliche Anforderungen sowie für betriebliche Optimierungen.
Schematisierungen dürfen angewendet werden, doch muss der Lenkungseffekt erhalten bleiben.
Card 78
Question
Können Wassernutzungsrechte aufgrund des Gewässerschutzrechts entzogen werden? Wann besteht eine Sanierungspflicht?
Answer
Wassernutzungsrechte: Wohlerworbene Recht durch Konzession (Art. 43 WRG). Sie unterstehen der Eigentumsgarantie und dem Vertrauensschutz. Entzug nur bei Erfüllen der Voraussetzungen der materiellen Enteignung.
Sanierung, vgl. Art. 80 I GschG: Wird ein Fliessgewässer durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst, so muss es unterhalb der Entnahmestellen nach den Anordnungen der Behörde so weit saniert werden, als dies ohne entschädigungsbegründende Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte möglich ist.
Bei inventarisierten Fliessgewässern: Weitergehende Sanierungsmassnahmen, allerings im Rahmen einer formellen Enteignung nach EntG (Art. 80 II GschG).
Card 79
Question
Was sind die Ziele des Waldgesetzes (WaG)?
Answer
Das Gesetz soll (Art. 1 WaG):
den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung erhalten;
den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen;
dafür sorgen, dass der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Waldfunktionen) erfüllen kann;
die Waldwirtschaft fördern und erhalten.
Ausserdem: Beitrag zum Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor Naturereignissen.
Das WaG enthält also einen quantitativen und qualitativen Bestandesschutz sowie eine Bewirtschaftungspflicht.
Card 80
Question
Welche Elemente definieren einen Wald?
Answer
Fläche (quantitatives Element)
Waldbäume oder Waldsträucher (begriffsbestimmendes Element)
Waldfunktionen (qualitatives Element)
Ausnahme gemäss Art. 1 II WaV: Wenn die Bestockung in besonderem Masse Wohlfahrts- oder Schutzfunktionen erfüllt, so gilt sie unabhängig von ihrer Fläche, ihrer Breite oder ihrem Alter als Wald (Art. 1 II WaV).
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