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StGB

Discover StGB: 64 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 41

Question

A mietet sich in ein Hotel ein, die angefallenen Kosten zahlt er nicht, er zieht es vor, still und heimlich abzureisen. Strafrechtliche Beurteilung?

Answer

A verantwortet einen Betrug gem. § 146 StGB, weil er durch Täuschung über Tatsachen, nämlich zahlungswillig und zahlungsfähig zu sein, eine andere Person, den Rezeptionisten, zu einer Handlung bzw. Duldung (im Hotel wohnen zu lassen) verleitet, die den Getäuschten oder einen anderen am Vermögen schädigt (Rezeptionist wurde getäuscht, Hotelbesitzer wurde am Vermögen geschädigt), um sich oder einen Dritten durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern.

Kurz gefasst ist der Betrug eine Täuschung mit Bereicherungsvorsatz.

Wesentlich für die Abgrenzung zu anderen Vermögensdelikten ist beim Betrug, das es sich dabei um ein Selbstschädigungsdelikt handelt, d.h. der Getäuschte führt selbst den Schaden herbei z.B. durch Überlassen des Hotelzimmers, durch Servieren der Speisen, durch Bezahlen einer hohen Summe für einen unechten Perserteppich, etc.

Der Betrüger tut nicht Wegnehmen und Zueignen, er lässt sich geben.

Schwerer Betrug gem. § 147 StGB liegt vor

+ zur Täuschung wird eine falsche oder verfälschte Urkunde benützt oder

+ ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel benützt

+ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels benützt

+ falsche oder verfälschte Daten benützt

+ andere solche falsche oder verfälschte Beweismittel benützt (insbesondere Lugurkunden d.h. echte Urkunden mit unwahrem Inhalt z.B. fingierte Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen

+ Benützung unrichtiger Meßgeräte

+ Amtsbetrug d.h. fälschlich als Beamter mit Hoheitsgewalt ausgeben z.B. OM-Kassieren

+ Dopingbetrug d.h. Sportler täuscht über Dopingfreiheit vor, bereichert sich dadurch an Preisgeldern, Werbeverträgen, etc.

+ bei Schaden über 5.000,-- Euro oder über 300.000,-- Euro

Wer einen Betrug bzw. schweren Betrug gewerbsmäßig begeht, verantwortet § 148 gewerbsmäßiger Betrug.

Wird kein Mensch, sondern ein Computerprogramm getäuscht, und dadurch Bereicherung erzielt, kommt § 148a Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch zum Tragen.

Card 42

Question

Z ist Schwarzfahrer in einem städtischen Verkehrsmittel. Rechtliche Beurteilung?

Answer

Wenn Z die Beförderung mittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt durch Täuschung des Personals erschleicht z.B. vorzeigen eines abgelaufenen Fahrscheines, und er sich dadurch vor Bezahlung des geringen Entgelts drückt, verantwortet Z § 149 StGB Erschleichung einer Leistung, ein Ermächtigungsdelikt.

 

In schaffnerlos betriebenen Beförderungsmitteln ist eine Täuschung nicht möglich, in einem solchen Fall liegt eine Verwaltungsübertretung nach Art III EGVG Schwarzfahren vor.

 

§ 149 StGB kommt auch beim Erschleichen des Zutritts ins Kino, Theater, Sportveranstaltungen, etc. durch Täuschung über Tatsachen und bei geringem Entgelt d.h. bis ca. 100,-- Euro zum Tragen z.B. im Cineplexx wird ein abgelaufenes Kinoticket vorgewiesen.

Card 43

Question

Wie lassen sich strafbare Handlungen nach der Art der Handlung einteilen?

Answer

Begehungsdelikte

d.h. ein Tun ist mit Strafe bedroht z.B. der Vater verletzt sein Kind durch Schlagen.

 

Unterlassungsdelikte

d.h. die Nichtvornahme eines Tuns ist mit Strafe bedroht z.B. § 95 StGB Unterlassung der Hilfeleistung (echtes Unterlassungsdelikt).

Unechte Unterlassungsdelikte werden bei Erfolgsdelikten iVm § 2 StGB gebildet.

 

Eine weitere Möglichkeit der Unterteilung nach der Art der Handlung ist die Unterscheidung in Erfolgsdelikte, diese erfordern einen Erfolg d.h. eine Veränderung in der Außenwelt (z.B. Verletzung, Beschädigung, Gefährdung, Wegnahme) z.B. § 83 StGB Körperverletzung

oder

schlichte Tätigkeitsdelikte, diese erfordern keinen Erfolg in der Außenwelt z.B. § 288 StGB Falsche Beweisaussage.

Card 44

Question

A droht B windelweich zu schlagen, wenn B nicht sofort Geld auf das Konto des A mittels E-Banking überweist. Rechtliche Beurteilung?

Answer

§ 144 Erpressung und nicht § 142 Raub. Es liegt zwar die Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben vor, weiters tritt auch eine sofortige Bereicherung durch elektronische Überweisung ein, jedoch mangelt es am Tatobjekt.

Tatobjekt des Raubes ist eine fremde bewegliche Sache. Giralgeld bzw. Buchgeld ist keine fremde bewegliche Sache, weshalb trotz Vorliegens der grundsätzlichen Raubelemente („Geld oder Leben“) eine Erpressung vorliegt.

Card 45

Question

Was wissen Sie über Rechtfertigungsgründe?

Answer

Ein ansonsten strafrechtlich relevantes Verhalten ist dann nicht rechtswidrig, wenn es durch einen Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt ist.

Der zentrale Rechtfertigungsgrund des StGB ist die Notwehr gem. § 3 StGB.

Weitere wichtige Rechtfertigungsgründe sind:

  1. Ausübung einer Amts- oder Dienstpflicht z.B. der Polizist der einen Täter rechtmäßig festnimmt, kann nicht wegen Freiheitsziehung belangt werden
  2. Allgemeines Anzeige- und Anhalterecht gem. § 80 StPO z.B. Festhalten eines Täters bis zum Eintreffen der Polizei
  3. Selbsthilfe gem. ABGB z.B. Anhaltung eines Schwarzfahrers (da Schwarzfahren kein gerichtlich strafbarer Tatbestand, scheidet Anhalterecht nach der StPO aus)
  4. Rechtfertigender Notstand d.h. geringerwertiges Rechtsgut wird verletzt, um ein höherwertiges zu retten z.B. Türe eintreten, um Bewohner vor Gasvergiftung zu bewahren
  5. Ausübung der Zeugenpflicht d.h. Zeuge muss Wahrheit sagen, auch wenn dadurch Beleidigung erfüllt
  6. Erlaubtes Risiko z.B. im Sport, wer Eishockey spielt, kann verletzt werden
  7. Einwilligung des Verletzten gem. § 90 StGB z.B. bei freiwilliger Teilnahme an medizinischen Versuchen

Card 46

Question

A droht B, einen Seitensprung des B seiner Ehefrau zu erzählen, wenn er nicht sofort 1.000,-- Euro bezahlt. B zahlt A das geforderte Geld. Strafrechtliche Beurteilung?

Answer

§ 144 Erpressung und kein § 142 Raub, weil die Drohung mit der Verletzung der Ehre keine Gewalt gegen eine Person ist und auch keine Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben vorliegt. Trotz präsenten Überganges der fremden beweglichen Sache Geld und Bereicherungsvorsatz aus zuvor genannten Gründen kein Raub sondern Erpressung.

Card 47

Question

X gelangt mit Phishing-Mail an PIN und TAN des Y und überweist sich dann selbst das Geld auf sein Konto. Hat sich X strafbar gemacht?

Answer

X verantwortet § 147 StGB Schwerer Betrug (Datenbetrug), weil er mit falschen Daten, dem Phishing-Mail, Y getäuscht hat, Y seine PIN und TAN herausgibt, wodurch es für X ein Kinderspiel ist, sich Geld zu überweisen. Die Selbstschädigung ist durch das Bekanntgeben von PIN und TAN erfüllt.

Card 48

Question

A behebt mit der gefundenen Bankomatkarte, wo PIN-Code draufsteht, Geld. Hat sich A überhaupt strafbar gemacht?

Answer

A verantwortet einen Diebstahl nach § 127 StGB, weil nach der Judikatur die Behebung am Bankomaten die Wegnahme und Zueignung der fremden beweglichen Sache Geld mit Bereicherungsvorsatz erfüllt.

 

Ist der Code nicht bekannt und wird die Bankomatkarte dem Verfügungsberechtigen zur weiteren Verwendung entzogen, liegt § 241e StGB Entfremdung unbarer Zahlungsmittel vor.

 

Card 49

Question

Z bezahlt mit einer entfremdeten Bankomatkarte an der Supermarktkasse?

Answer

Z verantwortet einen schweren Betrug nach § 147 StGB (Unbarer Zahlungsmittelbetrug), weil Z den Kassier täuscht, der Verfügungsberechtigte des unbaren Zahlungsmittels zu sein, um sich zu bereichern.

Wird an der Expresskasse ohne Kassier bezahlt, mangelt es an der Täuschung eines Menschen, jedoch wurde das Computerprogramm getäuscht, weshalb § 148a Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch zum Tragen kommt.

Card 50

Question

A betankt seinen Pkw ohne zu Bezahlen, welche Delikte könnten vorliegen?

Answer

Der Betrug definiert sich als Selbstschädigungsdelikt, daher bei einer Bedienungstankstelle, wo Tankwart dem Täter Benzin in den Tank füllt (Selbstschädigung) und Täter dadurch schlüssig vortäuscht, danach zahlen zu wollen, dann jedoch ohne zu zahlen davonfährt, wird von einem Betrug auszugehen sein.

 

Im Gegensatz dazu die Selbstbedienungstankstelle, wo Täter selber tankt und daher Benzin selbst wegnimmt und sich in den Tank zueignet und dann davonfährt, wird ein Diebstahl vorliegen, da keine Selbstschädigung.

 

Denkbar wäre auch eine Anschlussunterschlagung nach § 134 StGB, wenn der Täter selber tankt, den Sprit schon im Tank hat und dann erst beschließt, nicht zahlen zu wollen und flüchtet.

Card 51

Question

Ein Juwelier wird überfallen, der Täter sticht ihm mit einem Messer in den Rücken. Der Juwelier hat eine Faustfeuerwaffe und noch bevor der Täter ein zweites Mal zustechen kann, schießt der Juwelier dem Täter in den Oberarm, der Täter flüchtet. Auf welches Recht kann sich der Juwelier berufen?

Answer

Der Juwelier kann sich auf das Recht der Notwehr gem. § 3 StGB berufen und wird dadurch seine Tat, nämlich die Verletzung des Täters gerechtfertigt.

Gemäß § 3 StGB handelt nicht rechtswidrig, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen (das sind die sechs notwehrfähigen Rechtsgüter) von sich oder einem anderen (Nothilfe) abzuwehren.

Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

Ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff eines Menschen auf ein notwehrfähiges Rechtsgut ergibt die Notwehrsituation.

Die Notwehrhandlung muss sich auf die notwendige Verteidigung beschränken (relativ schonendste Mittel und vom Verteidigungswillen getragen sein.

Bei Vorliegen einer Notwehrsituation ist nicht nur der Angegriffene selbst, sondern zu seinen Gunsten auch jeder Dritte zu einer Notwehrhandlung berechtigt, man spricht von Nothilfe z.B. Polizist wird angegriffen, sein Streifenpartner unterstützt ihm im Rahmen der Nothilfe.

Notwehrüberschreitung (Notwehrexzess) liegt vor, wenn der Angegriffene das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung bedient.

Passiert dies aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken, kann man wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung zur Verantwortung gezogen werden.

Erfolgt die Notwehrüberschreitung aus Zorn, Empörung oder Aufwallung erfolgt Bestrafung wegen des entsprechenden Vorsatzdeliktes

Gegen einen rechtmäßig einschreitenden Polizisten gibt es kein Notwehrrecht d.h. der nach der StPO Festzunehmende und sich heftig wehrende kann nicht sagen, das er nur sein notwehrfähiges Rechtsgut Freiheit schützen wollte.

Card 52

Question

A stiehlt seinem Vater Geld, um seine Freundin B damit zu verwöhnen. Er schenkt ihr (sie hat Kenntnis über Herkunft des Geldes) den gesamten Betrag. Rechtslage?

Answer

A ist durch Begehung des Diebstahles im Familienkreis nach § 166 StGB nur im Wege der Privatanklage verfolgbar.

§ 166 StGB begünstigt gewisse Delikte gegen fremdes Vermögen, wenn Täter-Opfer Angehörige sind. Die Begünstigung ergibt sich dadurch, dass kein Offizialdelikt vorliegt, sondern ein Privatanklagedelikt.

Bei gewissen Delikten entfällt überhaupt die Strafbarkeit d.h. es ist auch keine Privatanklage möglich z.B. beim Unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen, der Entwendung und dem Notbetrug.

Bei Jugendlichen ist eine Privatanklage ausgeschlossen, uU Ermächtigungsdelikt à soll den Jugendlichen vor Privatanklagen schützen, weil Staatsanwaltschaft sich Fall anschaut.

Folgende wesentlichen Delikte (auch schwere und gewerbsmäßige Begehung) gegen fremdes Vermögen sind begünstigt:

Sachbeschädigung, Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung und Betrug.

Diebstahl mit Waffen und der räuberische Diebstahl fallen nicht unter die Privilegierung.

Der privilegierter Täterkreis nach § 166 StGB umfasst:

  • Ehegatten
  • Verwandte in gerader Line (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel)
  • Bruder oder Schwester
  • andere Angehörige (Schwiegereltern, Lebensgefährten und deren Kinder und Enkel, usw.), wenn sie mit dem Opfer in Hausgemeinschaft leben
  • sonstige, die sich bloß zum Vorteil eines zuvor genannten an der Tat beteiligen

Die Freundin B steht zum Geschädigten in keinem Angehörigenverhältnis, sodass für sie die Privilegierung nach § 166 StGB nicht in Betracht kommt.

B verantwortet jedoch § 164 StGB Hehlerei, weil sie das Geld, das ihr Freund durch eine hehlereibegründende Straftat erlangt hat, sonst an sich gebracht hat.

Würde das Geld aus den in § 165 taxativ aufgezählten strafbaren Handlungen stammen z.B. Einbruchsdiebstahl, Raub, etc. und B wüsste von dieser Herkunft und  würde das Geld verwahren, anlegen oder verwerten z.B. indem sie damit Einkaufen geht à § 165 StGB Geldwäscherei.  Ist B die Herkunft des Geldes nicht bewusst und sie geht damit einkaufen, liegt mangels Vorsatz bzw. Wissentlichkeit über die Herkunft keine Straftat vor.

Card 53

Question

A zündet eine Scheune an, was könnte vorliegen?

Answer

Bei der Brandstiftung gem. § 169 StGB (kann ohne Einwilligung des Eigentümers, aber auch mit Einwilligung des Eigentümers erfolgen) ist es notwendig, dass eine Feuersbrunst verursacht wird.

Eine Feuersbrunst ist mit gewöhnlichen Mitteln z.B. Feuerlöscher nicht mehr beherrschbar.

Eine Feuersbrunst liegt nicht immer vor z.B. Anzünden eines einzelnen, frei stehenden Fahrzeuges im Wert von über 100.000,-- Euro ohne Gefahr des Ausbreitens des Feuers. Mangels Vorliegens einer Feuersbrunst liegt schwere Sachbeschädigung durch Zerstören vor.

Bei rechtzeitiger Löschung ist Versuch gegeben.

Beim Verursachen einer Feuersbrunst an der eigenen Sache oder an der Sache eines anderen mit dessen Einwilligung ist zusätzlich noch die Herbeiführung einer Gefahr für Leib oder Leben des anderen oder eines Dritten oder für das Eigentum eines Dritten in großem Ausmaß (deutlich über 100.00 Euro) erforderlich.

Brandstiftung kommt nicht selten in Verbindung mit geplanten schweren Betrug („Versicherungsbetrug“) vor. Mit entsprechendem Vorsatz hat sich der vom Versicherten zur Brandstiftung bestimmte Täter durch das Zerstören einer gegen Zerstörung versicherten Sache bereits wegen § 151 StGB Versicherungsmissbrauch strafbar gemacht (= eine bereits strafbare Vorbereitungshandlung für späteren Betrug)

Versuchter schwerer Betrug liegt erst ab Geltendmachung des Schadens bei der Versicherung vor, vollendeter Betrug erst ab Eintritt des Vermögensschadens bei der Versicherung (sobald Versicherungssumme ausbezahlt wurde).

Brandstiftung ist ein Tatbestand aus dem Abschnitt der gemeingefährlichen strafbaren Handlungen.

Die §§ 169 bis 174 erfordern eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen  oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß (deutlich über 100.000,-- Euro) vor.

Sollte eine solche Gemeingefahr nicht durch Feuersbrünste, Kernenergie, ionisierende Strahlen  oder Sprengmittel herbeigeführt worden sein, liegt § 176 Vorsätzliche Gemeingefährdung vor z.B. Mutprobe Geisterfahren, Kanaldeckel auf der Fahrbahn entfernen oder § 177 Fahrlässige Gemeingefährdung vor, wobei dann Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen (ab 10) erforderlich ist à darunter uU § 89 StGB.

Card 54

Question

Der Fernfahrer A macht die Autostopperin B durch Bedrohen mit einem Messer zum Beischlaf gefügig. Beurteilen Sie die Strafbarkeit von A?

Answer

A hat die Autostopperin durch eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung des Beischlafs genötigt und verantwortet § 201 StGB Vergewaltigung.

 

Als weitere Nötigungsmittel kommen noch Gewalt gegen eine Person oder Entziehung der persönlichen Freiheit in Betracht.

Durch diese Nötigungsmittel, Gewalt gegen eine Person, Entziehung der persönlichen Freiheit (z.B. Opfer fesseln) oder die Drohung mit der gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben soll das Opfer zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung (Oral- und Analverkehr, Penetration) genötigt werden.

 

Strebt der Täter durch Anwendung der Nötigungsmittel des § 201 eine geschlechtliche Handlung ohne Beischlafswertigkeit z.B. Handonanie, Streicheln der Geschlechtsteile, Anfassen der weiblichen Brust – an, liegt § 202 Geschlechtliche Nötigung vor.

 

§ 202 StGB ist ein Sonderfall der Nötigung, der Täter zwingt das Opfer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer geschlechtlichen Handlung. Im Vergleich zur Vergewaltigung ist § 202 StGB Geschlechtliche Nötigung wesentlich weiter gefasst.

Erfasst sind geschlechtliche Handlungen, das sind neben dem Beischlaf und den beischlafswertigen Handlungen alle objektiv erkennbar sexualbezogenen i. d. R. auf Geschlechtsorgane ausgerichteteten Handlungen z.B. Streicheln der Geschlechtsteile, Anfassen der weiblichen Brust, Handonanie.

Küsse, Umarmungen oder Ablecken der Zehen sind keine geschlechtlichen Handlungen, sollte jedoch jemand mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung dazu gezwungen werden, das Ablecken der großen Zehe zu erdulden, liegt nicht der Spezialfall der geschlechtlichen Nötigung, sondern Nötigung vor.

 

Geschlechtliche Handlungen mit Unmündigen sind grundsätzlich verboten, weshalb auch ohne Nötigungsmittel je nach Wertigkeit der geschlechtlichen Handlung entweder schwerer sexueller Missbrauch oder sexueller Missbrauch von Unmündigen vorliegt bzw. bei Anwendung von Nötigungsmitteln in Idealkonkurrenz mit § 201 oder § 202.

Ausgenommen sind die Fälle der „Ersten Liebe“ durch die Alterstoleranzklausel d.h. strafmündiger, minderjähriger  15-jähriger „Täter“ und z.B. 13-jähriges unmündiges „Opfer“ haben einvernehmlichen, gewollten Sex ohne Gewaltanwendung, so ist der 15-jährige „Täter“ straffrei.

Card 55

Question

Stadt Salzburg, Residenzplatz, A sitzt auf einer Bank, seinen erigierten Penis in der Hand und masturbiert. Strafbarkeit des A?

Answer

A macht sich nach § 218 StGB Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen strafbar, weil er eine geschlechtliche Handlung, das Onanieren, öffentlich und unter Umständen, unter denen das Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, begangen hat.

Weiters könnte noch eine sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren gemäß § 208 StGB vorliegen.

Nach der Begriffsbestimmung öffentliche Begehung wird eine Handlung nur dann öffentlich begangen, wenn sie unmittelbar von einem größeren Personenkreis (ca. 10) wahrgenommen werden kann.

§ 218 stellt auch die sexuelle Belästigung d.h. das Belästigen einer Person durch eine geschlechtliche Handlung an ihr oder vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, unter Strafe.

z.B. auf die Brüste greifen, telefonisches onanierendes belästigen einer Person.

 

Ab 01.01.2016 mit Strafrechtsänderungsgesetz 2015 neu eingeführt (medial im Vorfeld als „Po-Grapscher Paragraf“ heftig diskutiert à gerichtlich strafbar machen, ja oder nein?):

Wer eine andere Person  durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt.

Zu den der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstellen zählen laut Regierungsvorlage jedenfalls das Gesäß und die Oberschenkel z.B. nicht bloß flüchtiges berühren der Oberschenkel sondern intensives Streicheln, Po-Grapschen.

Die sexuelle Belästigung ist ein Ermächtigungsdelikt und kommt nur zur Anwendung, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist.

Card 56

Question

X fallen anlässlich eines Geldtaschendiebstahles auch ein Führerschein und eine Bankomatkarte in die Hände. Er entnimmt nur das Bargeld, die Geldtasche samt Führerschein und Bankomatkarte entsorgt er im Almkanal. Welche Delikte sind der Staatsanwaltschaft zu berichten?

Answer

X verantwortet im Hinblick auf das weggenommene und sich mit Bereicherunsvorsatz zugeeignete Bargeld einen Diebstahl bzw. bei mehr als 5.000,-- Euro schweren Diebstahl.

 

Bezüglich der Geldtasche liegt § 135 StGB Dauernde Sachentziehung vor, weil X die Geldtasche ohne Zueignungsvorsatz dem Opfer dauernd entzogen hat.

Hinsichtlich des Führerscheines verantwortet X § 229 StGB Urkundenunterdrückung, weil er die Urkunde Führerschein unterdrückt hat,  sodass sie der Verfügungsberechtigte nicht mehr im Rechtsverkehr z.B. bei einer Verkehrskontrolle gebrauchen konnte. Auch das Vernichten oder Beschädigen einer Urkunde erfüllt § 229 StGB („Sachbeschädigung“ an Urkunden = Urkundenunterdrückung).

 

In Bezug auf die Bankomatkarte verantwortet X § 241e Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, weil er ein unbares Zahlungsmittel, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, durch den Wurf in den Almkanal unterdrückt hat. Auch das Sich-Verschaffen (z.B. Behalten nach Fund), Beschädigen oder Vernichten ist tatbildlich.

Die in der Praxis relevanten unbaren Zahlungsmittel sind die Bankomat- und Kreditkarte (sie haben bargeldvertretende Funktion oder dienen der Ausgabe von Bargeld).

Card 57

Question

A fälscht für B, der keine Lenkberechtigung besitzt, einen Führerschein. Beurteilen sie die Strafbarkeit von A und B?

Answer

A haftet wegen Urkundenfälschung § 223 StGB iVm § 224 StGB Fälschung besonders geschützter Urkunden, weil er eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, dass sie im Rechtsverkehr gebraucht werde.

 

Gebraucht B die von A verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr, so verantwortet er ebenfalls § 223 iVm § 224 StGB.

 

Das Herstellen einer falschen Urkunde zum Gebrauch im Rechtsverkehr fällt ebenso unter § 223 bzw. je nach Urkunde unter § 224 StGB.

 

Inländische öffentliche Urkunden z.B. Führerschein, Reisepass, Anzeigebestätigung, etc.,

ausländische öffentliche Urkunden z.B. ausländische Reisepässe oder Passersätze und letztwillige Verfügungen z.B. schriftliches Testament sind besonders geschützte Urkunden und bewirken bei Vorliegen des § 223 die Qualifikation nach § 224 StGB.

Card 58

Question

Was ist eine Urkunde?

Answer

Eine Urkunde ist eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen.

 

Mangels Gedankeninhalt sind keine Urkunden: Visitenkarten,  vorgedrucktes Briefpapier, nicht ausgefüllte Formulare, Preisetiketten, etc.

 

Mangels Schriftlichkeit sind z.B. Bild- und Tonaufzeichnungen keine Urkunden.

 

Die wichtigsten Erscheinungsformen der Urkunde sind:

Schriftstücke (private und amtliche) z.B. Verträge, Testamente, Sparbücher, Schulzeugnisse, Strafverfügungen, Führerscheine, Zulassungsscheine, Meldezettel, Kennzeichentafeln, Kfz-Begutachtungsplaketten, E-Cards, Reisepässe und andere Ausweise, etc.

 

Verkürzte Urkunden z.B. Kassabons, Lottoscheine, ärztliche Rezepte, Kontoauszüge.

Card 59

Question

X, der keine Lenkberechtigung besitzt, gebraucht zum Lenken eines Pkw´s den Führerschein seines Zwillingsbruders B. B ist damit einverstanden. Rechtslage?

Answer

X ist wegen Gebrauch fremder Ausweis gemäß § 231 StGB zu verfolgen, weil er einen amtlichen Ausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, im Rechtsverkehr gebraucht, als wäre er für ihn ausgestellt.

 

B verantwortet ebenfalls § 231 StGB Gebrauch fremder Ausweise, weil er X einen amtlichen Ausweis zum Gebrauch im Rechtsverkehr überlässt.

 

Amtliche Ausweise sind von einer Behörde ausgestellt und dienen zum Nachweis der Identität z.B. Reisepass oder der persönlichen Verhältnisse z.B. Führerschein.

Card 60

Question

A begegnet dem Polizisten während der Dienstausübung mit Tätlichkeiten. Welche Tatbestände kommen in Betracht?

Answer

Folgende Tatbestände können vorliegen:

 

+ § 269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn A Gewalt oder gefährliche Drohung anwendet, um den Polizisten an einer rechtmäßigen Amtshandlung zu hindern oder zu einer Amtshandlung zu nötigen.

+ § 270 StGB Tätlicher Angriff auf einen Beamten, während einer Amtshandlung ohne die zuvor genannten Zielsetzungen des Hindern oder Nötigen. Die Tätlichkeit darf jedoch keine Verletzung oder Gesundheitsschädigung verursachen.

+ § 84 StGB Schwere Körperverletzung, wenn durch die Tätlichkeiten eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung verursacht wird.

Der in der Praxis häufige Fall des Widerstandes eines sich gegen die Festnahme wehrenden Täters, bei dem der Polizist auch leicht verletzt wird begründet Strafbarkeit nach § 15 iVm § 269 StGB Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und § 84 StGB Schwere Körperverletzung.

Bloße verbale Beleidigungen während der Ausübung des Dienstes bei mindestens 3 Zeugen könnte § 115 StGB Beleidigung verwirklichen (Ermächtigungsdelikt bei Beamten).

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