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31) Wer erlässt die Ausbildungsordnung (AO)?

Der Bundesminister für Wirtschaft (gegenwärtig Peter Altmaier)

30) Nennen und erläutern Sie mindestens 5 Pflichten des Ausbildenden.

  • Ausbildungspflicht
  • Fürsorgepflicht
  • Vergütungspflicht
  • Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung der Betriebsmittel
  • Pflicht zur Gewährung von Urlaub
  • Pflicht zum Anhalten des Azubis zum Besuch der Berufsschule
  • Pflicht, den Azubi für den Schulbesuch von der Arbeit freizustellen
  • Zielsetzung -> berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln

94) Sie sind Inhaber eines Betriebes und möchten Auszubildende einstellen. Da Sie selber keine Zeit zum Ausbilden haben, haben Sie einen Ausbilder bestellt. Dieser hat sich die Ausbildungsordnung besorgt und meint, diese sei völlig ausreichend. Einen betrieblichen Ausbildungsplan bräuchte er nicht. Überzeugen sie ihn!

Schon die Ausbildungsordnung verlangt nach einem Ausbildungsplan (Ausbildungsrahmenplan). Dieser muss auch Teil des Ausbildungsvertrages sein und dient als Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

In der Ausbildungsordnung sind wichtige Fragen zur Ausbildung noch nicht beantwortet. Diese sollten im Ausbildungsplan aufgeführt werden, z. B.:

  • Kann alles im Betrieb vermittelt werden oder müssen ergänzende Lernorte festgelegt werden? (Betriebsanalyse vornehmen)
  • Welche Ausbildungsschwerpunkte müssen gebildet werden (Beispiel Bankkaufmann: Wertpapier, Kreditgeschäft, Personalabteilung etc.)
  • Das Ausbildungspersonal muss benannt werden
  • Ausbildungsmittel wie z. B. Werkzeuge müssen bereitgehalten werden
  • Fehlzeiten wie Urlaub und Berufsschule müssen berücksichtigt werden
  • Prüfungstermine sind besonders zu gewichten
  • Zeit für Feedback-Gespräche soll eingeplant werden

48) Was unterstützt mich, engagiert zu sein und das Engagement anderer zu gewinnen?

1. Erwarte nur das Beste von Dir und Deinen Mitmenschen
2. Studiere sorgfältig Deine und die Bedürfnisse Deiner Mitarbeiter
3. Setze den Maßstab für Spitzenleistungen hoch an
4. Schaffe eine Atmosphäre, in der Fehler passieren dürfen
5. Unterstütze Deine Mitarbeiter, wenn diese Deinen Weg mitgehen
6. Führe Vorbilder an, um zum Erfolg zu motivieren
7. Beachte und belohne Erfolge
8. Benutze positive Verstärker
9. Appelliere nur in Grenzen an den Wettbewerbsgedanken
10. Lege großen Wert auf Zusammenarbeit
11. Lasse heftige Auseinandersetzungen zu
12. Sorge dafür, dass Deine eigene Motivation hoch bleibt

Arbeitspolitische Bedeutung der Berufsausbildung
Qualifizierte Ausbildung → höheres Einkommen → Höhere soziale Stellung z. B. als Handwerksmeister

83) Welche Funktionen haben Ausbildungsmittel?

Wer muss diese zur Verfügung stellen und warum?

Ausbildungsmittel rationalisieren die Ausbildung, setzen das didaktische Prinzip der Anschauung um, ggf. auch das der Praxisnähe.

Der Ausbildende muss sie gemäß BBiG zur Verfügung stellen.

SMART - Definition von Zielen
Ziele sollten S pezifisch M essbar A nspruchsvoll R ealistisch T erminiert formuliert werden

49) Erläutern Sie das duale Ausbildungssystem. Wie ist es aufgebaut und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Das duale Ausbildungssystem wird an zwei Lernorten durchgeführt. Praxis (Betrieb -> gebunden durch Bundesgesetze) und Theorie (Schule -> gebunden durch Schulgesetze der Länder)

Vorteile

  • Praxisnahes Lernen, ganzheitliche Ansprache des Azubi
  • Schrittweise Einführung ins Arbeitsleben
  • Interaktion zwischen Theorie und Praxis (theoretisch Gelerntes wird mit dem realen Arbeitsleben abgeglichen und Vorgehensweisen aus der Praxis werden in theoretische Zusammenhänge eingebunden. Dadurch liefert diese Lernmethode beste Voraussetzungen für eine Optimierung und Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse und so der gesamten Berufsausbildung) -> Lernortkooperation

74) Die Jugendlichen in der Gruppe

Mehr als 2 Personen bilden bei Zusammenschluss eine Gruppe. Häufige Kontakte fördern die Gruppenbildung. Im pädagogischen Sinne hat eine Gruppe folgende Merkmale:

  • überschaubare Anzahl
  • relative Dauerhaftigkeit
  • gemeinsame Normen
  • gemeinsame Zielsetzung
  • Wir-Gefühl
  • Gruppensprache
  • Gruppenstruktur
  • Rollenverteilung
  • Gruppenführer

Ein in einem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung bestanden. In der Berufsschulabschlussprüfung hat er ordentliche Leistungen erbracht, die er deshalb auch im Gesellenprüfungszeugnis ausgewiesen haben will.

AUFGABE: Kann der Lehrling dies vom Prüfungsträger (Innung oder Handwerkskammer) verlangen?

a) Ja, wenn die berufsschulischen Leistungsfeststellungen der Note „sehr gut" entsprechen
b) Ja, wenn die Leistungsfeststellungen der Berufsschule der Note „gut" entsprechen
c) Ja, wenn die Leistungsfeststellungen der Berufsschule der Note „befriedigend“ entsprechen
d) Ja, weil er darauf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung einen Anspruch hat
e) Nein, weil die Leistungsfeststellungen der Gesellenprüfung und die der Berufsschule nur in jeweils getrennten Zeugnissen ausgewiesen werden dürfen

d) Ja, weil er darauf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung einen Anspruch hat

Die Unterweisungsgrundsätze
1. vom Bekannten zum Unbekannten 2. vom Allgemeinen zum Speziellen 3. vom Einfachen zum Zusammengesetzten 4. vom Leichten zum Schwierigen 5. vom Anschaulichen zum Abstrakten

38) Wer muss wie zur Ausbildung geeignet sein?

1. Ausbildender muss persönlich geeignet sein
2. Ausbilder muss persönlich und fachlich geeignet sein
3. Betrieb muss betrieblich geeignet sein

Persönliche Eignung (lt. BBiG = BundesBildungsGesetz)
persönlich geeignet ist, wer nicht wiederholt gegen das BBiG verstoßen hat und Kinder und Jugendliche beschäftigen darf (lt. JuArbSchG = JugendArbeitsSchutzGesetz)
persönlich nicht geeignet ist, wer - zu mind. 2 Jahren Haft verurteilt wurde - zu mehr als 3 Monaten Gefängnis wg. Unzucht mit Schutzbefohlenen verurteilt wurde - gegen das BTMG verstoßen hat

Betriebliche Eignung
Der Betrieb muss nach Art und Einrichtung für eine Ausbildung geeignet sein
Was nicht vermittelt werden kann, muss ausserbetrieblich ergänzt werden
Zahl der Auszubildenden muss in  angemessenem Verhältnis zur Anzahl der Fachkräfte oder der Ausbildungsplätze stehen

50) Was sind die wichtigsten Gesetze im Rahmen der Berufsausbildung?

BBiG (BerufsBildungsGesetz)
JuArbSchG (JugendArbeitsSchutzGesetz)
JuSchG (JugendSchutzGesetz)
HO/HWO (Handelsordnung/Handwerksordnung)
MuSchG (MutterSchutzGesetz)
BUrlG (BundesUrlaubsGesetz)
BVerfG (BetriebsVerfassungsGesetz)
Schulgesetze der Länder

87) Nennen Sie Eignungskriterien des Ausbilders!

Der Ausbilder muss fachlich und persönlich geeignet sein.

Die fachliche Eignung beinhaltet neben Berufs- oder Studienabschluss in der Fachrichtung des Ausbildungsberufes und einer angemessenen Zeit der Berufsausbildung auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung.

Die persönliche Eignung bedeutet, dass man nicht schwer oder wiederholt gegen das BBiG verstoßen hat und dass man gemäß §25 JarbSchG Kinder und Jugendliche beschäftigen darf.

39) Was geschieht bei Mängeln in der Eignung von Betrieb, Ausbildendem oder Ausbilder?

Ist Mangel behebbar und Auszubildender nicht gefährdet, bekommt Ausbildungsbetrieb eine Frist, um Mangel zu beheben. Wird der Mangel nicht behoben, erfolgt Meldung an die zuständige Behörde (IHK). Diese kann das Einstellen und Ausbilden untersagen.

Ist Mangel nicht behebbar oder Auszubildender gefährdet, erfolgt Meldung an zuständige Behörde. Diese kann Einstellen und Ausbilden untersagen.

Nennen Sie 5 Gründe, die für eine Verkürzung sprechen.
1) Abitur, 2) Fachabitur, 3) Erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule, 4) über 21 Jahre alt, 5) 2. Ausbildung

60) Lernziele - Körper, Geist, Seele

Beschreibe ich das Endverhalten, also das Verhalten, das der Azubi am Ende der Unterweisung zeigen soll, dann bilde ich ein Lernziel. Dazu gehört auch der Beurteilungsmaßstab, um entscheiden zu können, ob die Leistung ausreichend ist und das Ziel als erreicht gilt.

Richtlernziel: Gibt die Richtung an, in der Lernen erfolgen soll und hat einen geringen Grad an Eindeutigkeit
Grundlernziel: Hat einen mittleren Grad an Eindeutigkeit
Feinlernziel: Ist eindeutig formuliert, Ermessensspielraum, überprüfbar

55) Formen des Lernens

C. Lernen durch Versuch und Irrtum (Thorndike)

Labyrinth und Ratte - Die drei Lerngesetze nach Thorndike

1. Die richtige Lösung muss belohnt werden

2. Es muss eindeutig erkennbar sei, dass die gefundene Lösung die richtige ist

3. Die richtige Lösung muss so lange wiederholt werden, bis keine Irrtümer mehr auftreten (üben, üben, üben)

Wann muss die Vergütung fortgezahlt werden? (4)
Unbegrenzt bei Freistellung; bei Ausfall der Ausbildung bis zu 6 Wochen; bei unverschuldeter Krankheit; bei unverschuldeter Verhinderung

17) Was sind die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages? (9)

  • Art, Ziel, sachliche Gliederung der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der Probezeit
  • Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
  • regelmäßige tägliche Arbeitszeit
  • Kündigungsvoraussetzungen
  • allgemein gehaltener Hinweis auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Wie ist die Kündigung nach der Probezeit geregelt?
von beiden Seiten möglich: nach vorheriger schriftlicher Abmahnung bei Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb; fristlos nur aus wichtigem Grund; schriftlich; der Grund darf nicht länger als 14 Tage bekannt sein.
Wie kann eine Ausbildung beendet werden? (4)
Zeitablauf; das Berufsausbildungsverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen durch Kündigung beendet werden; Prüfung; Aufhebungsvertrag

10) Was soll durch eine Abschlussprüfung festgestellt werden?

  • Ob der Azubi die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, um diesen Beruf auszuführen
  • Ob der Azubi die theoretischen Kenntnisse der Berufsschule besitzt
Sozialformen des Lernens
1.Einzelarbeit 2. Partnerarbeit 3. Gruppenarbeit

16) Wer ist fachlich geeignet, auszubilden?

  • Meister
  • Techniker mit ADA
  • Ingenieure mit ADA
  • Abgeschl. Ausbildung mit ADA
  • Altgesellen mit ADA
  • Witwenprivileg (1 Jahr) mit ADA

97) Die Auszubildende des Frisörhandwerks Bettina trifft in der Stadt ihren Berufsschulklassenkameraden Frank. Dieser fragt, warum sie denn gestern nicht in der Berufsschule war. Daraufhin fängt sie an zu klagen, dass ihr Chef ihr verboten hat, zur Berufsschule zu gehen. Im Salon sei viel los gewesen und sie hätte arbeiten müssen. Überhaupt erkläre der Chef gar nix und habe gar kein System in seiner Ausbildung. Frank gibt ihr den Tipp, zu kündigen.

a) Was macht der Chef falsch?

b) Welche Pflichten verletzt er?

c) Wie ist das mit der Kündigung?

a) Der Betrieb übernimmt mit dem Auszubildenden auch die Verantwortung für dessen Ausbildung. Er muss dafür sorgen, dass der Azubi berufliche Handlungsfähigkeit erlangt.

Er hat nicht nur die Pflicht, den Azubi im Betrieb auszubilden, sondern auch, ihn zum Besuch der Berufsschule freizustellen und dazu anzuhalten. Anscheinend hat der Chef auch keinen Ausblidungsplan für seine Ausbildung gemacht. Dazu ist er aber durch die Ausbildungsordnung verpflichtet.

b) Der Betrieb bzw. Chef verletzt folgende Pflichten

  • Ausbildungspflicht
  • Pflicht zum Anhalten des Azubis zum Besuch der Berufsschule
  • Pflicht, Azubi für Schulbesuch von Arbeit freizustellen

c) Kündigung
In Probezeit: - beide Seiten können kündigen, schriftlich, fristlos, ohne Grund
Nach Probezeit: - beide Seiten können kündigen, schriftlich, fristlos, aus wichtigem Grund

Azubi hat außerdem einseitiges Kündigungsrecht (und evtl. Anspruch auf Schadensersatz): Bei Berufswechsel oder Abbruch der Ausbildung kann Azubi mit  Kündigungsfrist von 4 Wochen zu Monatsmitte oder Monatsende kündigen. Grund, der zur Kündigung führt, darf dem zur Kündigung Berechtigten nicht länger als 14 Tage bekannt sein. Derjenige, der den Grund nicht zu vertreten hat, kann Schadensersatz geltend machen. Der Anspruch erlischt 3 Monate nach Ausbildungsende.

89) Welche Zeugnisse erhält Ihr Azubi?

Berufsschulzeugnis
IHK-Abschlusszeugnis (auch auf Verlangen in französisch und englisch)
Zeugnis des Ausbildenden (Pflicht bei Beendigung, ähnlich dem Arbeitszeugnis)

73) Formelle und informelle Gruppe

Formelle Gruppe

  • von außen zusammengestellt von außen reguliert und geführt

Informelle Gruppe

  • bildet sich von innen heraus aufgrund gleicher Interessen oder Sympathien
  • reguliert und führt sich selbst

75) Die Auszubildende Martina (18) lernt den Beruf der Goldschmiedin. Im 1. Ausbildungsjahr hat ihr Chef ihr sehr viel vermittelt und sie konnte schon bald eigenständig arbeiten. Sie hat Kundenaufträge angenommen und diese eigenständig ausgeführt. Dafür hat sie von den Kunden viel Lob und Zuspruch erhalten. Da Martina den Betrieb sehr gut im Griff im hatte, hat der Chef sein Leben genossen und kam kaum noch zum Betrieb. Nun ist Martina durch die Abschlussprüfung gefallen. Ihr Chef hat ihr zu verstehen gegeben, dass sie jetzt, wo sie durchgefallen ist, bestenfalls als Hilfsarbeiterin bei ihm arbeiten kann.

a) Welche Pflichten hat der Chef verletzt?

b) Wie sind die Rechte und Pflichten von Martina und dem Chef, was die durchgefallene Abschlussprüfung betrifft?

a) Der Chef hat seine Ausbildungspflicht verletzt, evtl. auch seine Fürsorgepflicht. Der Betrieb übernimmt mit dem Auszubildenden auch die Verantwortung für dessen Ausbildung. Er muss dafür sorgen, dass der Azubi berufliche Handlungsfähigkeit erlangt, ihn also im Betrieb ausbilden. Selbständiges Verhalten des Azubi entbindet den Betrieb nicht von dieser Pflicht. Wenn Martina daher jetzt durch die Prüfung gefallen ist, hat der Betrieb daran eine Mitverantwortung.

b) Martina hat das Recht, die Abschlussprüfung bis zu zwei Mal zu wiederholen und so lange (max. 1 Jahr) als Auszubildende im Betrieb zu bleiben. Sie muss diesen Wunsch umgehend der Kammer und ihrem Chef gegenüber äußern. Geht sie einfach weiter zur Arbeit, ist sonst die Ausbildung beendet und es ergibt sich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlichen Fristen und Vergütungen.

Ihr Chef hat die Pflicht, sie als Auszubildende weiter zu beschäftigen und so weit auszubilden, dass sie die Abschlussprüfung beim nächsten Anlauf schafft.

 

14) Nennen Sie 2 Nachteile der 4-Stufen-Methode.

  1. Der Azubi muss einen vorgegebenen Weg zur Lösung der Aufgabe gehen. Er macht sich keine eigenen Gedanken zur Ausführung der Aufgabe, kann so keinen alternativen Lösungsweg entwickeln.
  2. Der Azubi kann im Laufe der Ausführung der Abfolge von Arbeitsschritten steckenbleiben, weil er sich nicht alle Arbeitsschritte merken konnte.

54) Formen des Lernens

B. Operante Konditionierung - Belohnungslernen

Erwünschtes Verhalten wird durch positive Verstärker (Belohnung: Geld, Fußballkarten) verstärkt

Problem: zu viel Belohnung erzeugt Passivität („Verwöhnen“)

78) Welche pädagogischen und didaktischen Prinzipien wenden Sie in Ihrer Unterweisung an?

Pädagogische Prinzipien sind Faustregeln, wie

  • vom Leichten zum Schweren
  • vom Einfachen zum Zusammengesetzten
  • vom Konkreten zum Abstrakten
Arbeitspolitische Bedeutung der Berufsausbildung
Technische Entwicklungen; Lohnpolitische Entscheidungen; Sozialpolitische Entscheidungen; Bildungspolitische Entscheidungen; Qualität der Berufsbildung

77) Erklären sie die 4-Stufen-Methode.

Gehen sie auf Inhalt und Zweck der ersten beiden Stufen ein (je 4 Nennungen).

1. Stufe: Vorbereiten des Azubi

  • Freundliche Begrüßung inkl. kurzer Smalltalk
  • Eingehen auf letzte Unterweisung
  • Nennung des Themas der heutigen Unterweisung
  • Nennen der Lernziele

Zweck: Interesse wecken / motivieren

2. Stufe: Vormachen durch den Ausbilder

  • Kurze Beschreibung der Vorgehensweise
  • Ausbilder macht den kompletten Vorgang vor
  • Azubi schaut zu, um diesen später komplett nachmachen zu können
  • Kurzer Hinweis auf UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

Zweck: gesamten Ablauf sehen und verstehen

3. Stufe: Nachmachen durch den Azubi

  • Azubi erhält den Auftrag, das Gesehene einmal selbständig nachzumachen
  • Azubi erklärt mit eigenen Worten das Was, Wie, Warum
  • Bei Fehlern greift der Ausbilder sofort ein

Zweck: gesamten Ablauf selbst erleben, um ihn zu verinnerlichen

4. Stufe: Üben und Festigen

  • Übungsaufgaben bereithalten
  • Thema der nächsten Unterweisung nennen
  • Hinweis auf Eintragung in das Berichtsheft geben
  • Nochmals für die gute Mitarbeit bedanken
  • Freundlich verabschieden

Zweck: Ablauf weiter verinnerlichen, mit positiven Eindrücken verbinden

68) Erstellung des Betrieblichen Ausbildungsplans

1. Ausbildungsrahmenplan zur Hand nehmen, um festzustellen, was alles vermittelt werden muss.
2. Betriebsanalyse vornehmen: Kann alles vermittelt werden oder müssen ergänzende Lernorte festgelegt werden?
3. Ausbildungsschwerpunkte bilden. Bsp: Bankkaufmann (Wertpapier, Kreditgeschäft, Personalabteilung etc.)
4. Ausbildungspersonal benennen
5. Ausbildungsmittel wie z. B. Werkzeuge bereithalten
6. Fehlzeiten wie Urlaub und Berufsschule berücksichtigen
7. Prüfungstermine besonders gewichten
8. Zeit für Feedback-Gespräche einplanen

18) Wie lange dauert die Probezeit?

Mindestens einen Monat, höchstens vier Monate. (Wird die Probezeit um mehr als ein Drittel durch Krankheit unterbrochen, kann die Probezeit um die Dauer der Unterbrechung verlängert werden.)

Bedeutung der Berufsausbildung für den Jugendlichen
Wichtiger Einstig ins Berufsleben; Sicherung eines Arbeitsplatzes; Erwerb von Verhaltensformen im Betrieb; Schaffung einer Grundlage für berufliche Mobilität; Lernen von selbstständigem Arbeiten und Handeln; Aneignung von Pflichtbewusstsein; Voraussetzung für den Einstieg in Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie sind als selbstständiger Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, Mitglied der zuständigen Innung. Der Obermeister ist an Sie herangetreten mit der Bitte, künftig im Gesellenprüfungsausschuss mitzuwirken. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie der Aufforderung des Obermeisters nachkommen, wollen Sie wissen, wer die Ausschussmitglieder wählt.

AUFGABE: Welche der nachstehenden Aussagen treffen zu? Die Mitglieder, die Arbeitgeber oder Beauftragte der Arbeitgeber sind, werden gewählt

a) von der Innungsversammlung
b) vom Vorstand der Innung
c) vom Berufsbildungsausschuss der Innung
d) vom Gesellenausschuss der Innung
e) vom Obermeister und seinem Stellvertreter

a) von der Innungsversammlung

Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im beidseitigen Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern.
Befähigung zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren - was ist das?
1) Selbstständiges Planen: ... in der Lage sein, Arbeitsvorgang selbstständig zu planen 2) Selbstständiges Durchführen: ... soll in der Lage sein, den Arbeitsvorgang vollständig ohne Hilfe ausführen können. 3) Selbstständiges kontrollieren:... lernt, seine eigenen Leistungen selbstkritisch zu Prüfen und Fehler zu erkennen.

34) Formulierung der ordnungsgemäßen Kündigung eines Azubis ohne Begründung:

Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr ...,

Hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen (Name/Vorname, Anschrift) und uns (Firma, Anschrift) bestehende Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

gez. (Name)

98) Ein Betriebsinhaber führt seine Angestellten im kooperativen Führungsstil. Seine Auszubildende scheint damit nicht umgehen zu können. Ständig stellt sie ihm oder den Angestellten Fragen. Man hat den Eindruck, sie kann gar nichts alleine. Was kann der Chef tun?

Je nach Persönlichkeit des Azubis bedeutet ein kooperativer Führungsstil zu viel Freiheit für den Azubi. Er ist überfordert und verwirrt. In diesem Fall muss der Ausbilder zu einem autoritäreren Führungsstil greifen, dem Azubi deutlichere Anweisungen geben und auf eine klare Hierarchie (Über- und Unterordnung von Chef und Azubi) achten.

autoritärer Führungsstil:

  • klare Hierarchie / Über- und Unterordnung
  • Chef(s) und Untergebene/Befehlsempfänger
  • Befehl - Gehorsam
  • Statussymbole

kooperativer Führungsstil:

  • gleiche Ebene / Augenhöhe von Chef und Mitarbeiter
  • Absprachen, selbstständiges Arbeiten
  • natürliche Autorität durch Kompetenz
  • Übertragung von Verantwortung
     

96) Nennen sie 5 Pflichten des Auszubildenden.

  • Lernpflicht
  • Sorgfaltspflicht
  • Geheimhaltungspflicht
  • Gehorsamspflicht
  • Pflicht zum Führen eines Berichtshefts
  • Pflicht zum Besuchen der Berufsschule

Sinn des Erfüllens dieser Pflichten -> berufliche Handlungsfähigkeit erwerben, Abschlussprüfung schaffen

Sie sind Ausbilder in einem Handwerksbetrieb und haben gehört, dass es bei der Handwerkskammer einen Berufsbildungsausschuss gibt. Sie wollen wissen, welche Aufgabe dieser Ausschuss hat.

AUFGABE: Welche Aussage trifft zu? Der Ausschuss hat

a) nur die Vollversammlung der Handwerkskammer zu beraten
b) nur die Lehrlinge im Kammerbereich zu betreuen
c) in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung ein Recht darauf, angehört und unterrichtet zu werden. Ferner hat er auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken
d) die alleinige Aufsichtsfunktion über die zuständige Fachabteilung der Handwerkskammer
e) nur den Vorstand der Handwerkskammer zu beraten

c) in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung ein Recht darauf, angehört und unterrichtet zu werden. Ferner hat er auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken

25) Wenn ein Azubi durch die Abschlussprüfung fällt, welche Möglichkeiten hat der „Durchfaller“ dann?

  • Der Azubi hat das Recht, die Prüfung bis zu 2 x zu wiederholen.
  • Auf Verlangen des Azubi muss das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Abschlussprüfung verlängert werden, längstens jedoch um ein Jahr.
  • In der Regel wird die Abschlussprüfung 2 x im Jahr angeboten. Somit verlängert sich die Ausbildung bei einer wiederholten Prüfung um ein halbes und bei einer zweimal wiederholten Prüfung um ein weiteres halbes Jahr.

95) Der von ihnen bestellte Ausbilder behauptet, dass es ausreicht, wenn ein Ausbildungsvertrag mündlich geschlossen wird.

a) Stimmt das?

b) Nennen sie 5 Mindestinhalte von einem Ausbildungsvertrag.

c) Was darf nicht in einem Ausbildungsvertrag stehen?

a) Nein. Ein Ausbildungvertrag gilt zwar bereits als begründet mit mündlicher Vereinbarung. Der wesentliche Inhalt ist aber unverzüglich, spätestens vor Beginn der Ausbildung schriftlich niederzulegen.

b) Mindestinhalte sind

1. Art, Ziel, sachliche Gliederung der Ausbildung
2. Beginn und Dauer der Ausbildung
3. Dauer der Probezeit
4. Vergütung
5. Dauer des Urlaubs
6. außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
7. regelmäßige tägliche Arbeitszeit
8. Kündigungsvoraussetzungen
9. allgemein gehaltener Hinweis auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

c) Nichtige Inhalte, d. h. ungültig, sind Vereinbarungen über

1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen
2. Vertragsstrafen
3. den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen
4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen
5. die Beschränkung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung

28) Wo ist der Urlaub des Azubis geregelt?

Entweder im Betriebsurlaubsgesetz (BUrlG) oder im Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) oder im Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung.

63) Wie ist die Zulassung bei der gestreckten Gesellenprüfung geregelt?

Die Gesellenprüfung kann in 2 Teile aufgeteilt werden, die GP1 und die GP2, das Ergebnis wird dann nach der GP2 festgestellt.

Die Zulassungsvoraussetzung zur GP1 sind die selben wie bei der ganz normalen Abschlussprüfung, bei der Zulassung zur GP2 muss zusätzlich der Nachweis über die Teilnahme an der GP1 erbracht werden.

Taxonomie von Lernzielstufen
Taxonomie heißt Rangordnung. 1. Die einfachste Form des Lernens heißt Reproduktion (Gelerntes wiederholen) 2. Reorganisation: das heißt Gelerntes mit eigenen Worten erklären. 3. Transfer: Gelerntes auf ähnliche Sachverhalte übertragen können. 4. Kreativität: schöpferische Neuleistung

1) Wer darf ausbilden?

Auszubildene darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. (Berufsbildungsgesetz)

Fachlich geeignet ist, wer erforderliche berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse besitzt.

Durch Erwerb des ADA Scheins (Prüfung nach AusbilderEignungsVerOrdnung) können Ausbilder berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachzuweisen.

43) Welche Bewerbungsunterlagen (in der Regel) werden erwartet?

Anschreiben
Lebenslauf mit Lichtbild
Zeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, Zertifikate

69) Unterweisungsmethoden

1. Vortrag: Einer trägt vor, was andere gesagt haben inkl. eigener Meinung

2. Referat: Wiedergeben dessen, was andere gesagt haben, ohne eigene Meinung

3. Demonstration: Zeigen, vormachen,“demonstrieren“

4. Diskussion: Unterschiedliche Standpunkte treffen aufeinander, Ziel einer Diskussion ist immer die Einigung

5. Brainstorming: Spontane Ideensammlung, zu Problem

6. Rundgespräch: Beim Gespräch / bei der Unterweisung auf „Augenhöhe“ begegnen

7. Lehrgespräch: Vermittlung theoretischer Inhalte (Vor- und Nachbereitung / bei Problemen psychischer Art) Als Form: Einzelgespräch und Gruppengespräch. Bei beiden Formen stehen immer die Azubis im Mittelpunkt

8. Lernauftrag: Azubi erhält Auftrag, sich selbständig etwas anzueignen

9. Projektmethode: Ganzheitliche Erarbeitung eines zusammenhängenden Themas

10. Gruppenarbeit: Arbeit in der Gruppe, themengleich oder themenverschieden

11. Impulsgebende Methode: Unterweisung wird durch Denkanstöße/Impulse gelenkt

12. Fragend-entwickelnde Methode: Die Unterweisung wird durch Fragen gelenkt, Vorteil: der Azubi wird von Beginn an mit einbezogen. Nachteil: der Azubi muss den vorgegebenen Weg des Ausbilders folgen

13. Leittext-Methode: Azubis informieren sich über das zu Erlernende; ... planen, welche Wege gegangen werden können; ... entscheiden sich für einen Weg; ... führen aus; ... kontrollieren anhand einer Kontrollliste. Alle gemeinsam bewerten: Was kann verbessert werden

3) Was sind typische Beurteilungsfehler? (9)

Überstrahlungsfehler (Halo-Effekt): Ein bestimmtes Merkmal überstrahlt alle anderen

Zentraltendenz/Tendenz zur Mitte: Alle werden mittelmäßig beurteilt

Mildefehler: viele werden zu gut beurteilt

Strengefehler: viele werden zu schlecht beurteilt

Kontrastfehler: Ausbilder macht sich zum Maß aller Dinge

Korrekturfehler: Orientierung an früheren Beurteilungen

Logikfehler: Beurteilungen lassen keinen schlussfolgernden Zusammenhang erkennen

Stereotype/Vorurteile: Beurteiler will seine Vorurteile nicht in Frage stellen

Andorra-Effekt: sich bestätigende Prophezeiungen

Wie ist die Probezeit rechtlich geregelt?
Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat und höchstens 4 Monate. Auf die Vereinbarung kann nicht verzichtet werden. Die Probezeit kann nicht verlängert werden. Ausnahme: Wird die Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen, kann sie um diesen Zeitraum verlängert werden. Kündigung während der Probezeit: jederzeit möglich, ohne Frist und ohne Grund.

92) Ihr Auszubildender soll in der Berufsschule mindestens vier wichtige Gesetze für die Berufsausbildung nennen. Welche sind dies?

BBiG  (BerufsBildungsGesetz)
JuArbSchG  (JugendArbeitsSchutzGesetz)
JuSchG  (JugendSchutzGesetz)
HO/HWO  (Handelsordnung/Handwerksordnung)
MuSchG  (MutterSchutzGesetz)
BUrlG  (BundesUrlaubsGesetz)
BVerfG (BetriebsVerfassungsGesetz)

51) Was sind die 6 wichtigsten Unterweisungsprinzipien?

Prinzip der AKTIVIERUNG: Azubi aktiv an Ausbildung beteiligen, zwecks Förderung der Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit.
Prinzip der ANSCHAUUNG: möglichst viele Sachverhalte sichtbar machen, bildhaft beschreiben. Wird durch Ansprechen mehrerer Sinne gefördert.
Prinzip der PRAXISNÄHE: so viel wie möglich praxisnah und praxisbezogen unterweisen - betriebliche Ernstsituation
Prinzip der JUGENDGEMÄSSHEIT: Jugendlichen in Sprache und Verhalten verstehen, aber nicht seine Sprache sprechen.
Prinzip der ERFOLGSSICHERUNG:  Erlerntes durch Üben festigen und Gelerntes durch Wiederholen vor Vergessen sichern.
Prinzip der SACHLICHEN RICHTIGKEIT: alles, was in Unterweisung behandelt wird, muss sachlich richtig sein.

80) Nennen Sie Inhalte des Berufsausbildungsvertrages

  • Anschriften der Vertragsparteien
  • Beginn, Dauer und Ziel der Ausbildung
  • Probezeit
  • Ausbildungsvergütung
  • tägliche Ausbildungsdauer
  • Urlaub
  • Kündigungsbedingungen
  • Hinweis auf Betriebsvereinbarung oder Tarifverträge

62) Wie lauten die Regelzulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Zur Abschlussprüfung zuzulassen ist:

  • wer die erforderliche Ausbildungszeit zurückgeleht hat
  • wer die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat
  • wer an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen hat
  • wessen Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) eingetragen ist
Wie ist die Kündigung vor und während der Probezeit geregelt?
Ist von beiden Seiten möglich; ohne Frist; ohne Grund; schriftlich; (Sonderregelungen des Kündigungsverbots bestehen nach dem Mutterschutzgesetz)

Welche Führungsstile gibt es? Welche wenden Sie an?

Es gibt drei Führungsstile: autoritär, kooperativ, laissez faire („lockere Zügel“)

  • autoritär: bei Sorge um Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen
  • kooperativ: überwiegend in Ausbildung
  • laissez faire: vermeiden, da gefährlich für Azubi und Betrieb

29) Welche Regeln sind bezüglich der Vergütung des Azubis einzuhalten?

  • Vergütung ist so zu bemessen, dass sie mit Forschreiten der Ausbildung mindestens ein Mal jährlich ansteigt
  • Sachleistungen wie Kost und Logis können mit bis zu 75% auf Bruttovergütung angerechnet werden, jedoch nicht über gesetzlich festgelegte Sachbezugswerte hinaus.
  • Vergütung muss dem Azubi am letzten Arbeitstag des Monats zur Verfügung stehen - Überstunden sind besonders zu vergüten
  • fortzuzahlen für die Dauer der Freistellung (Berufsschule)
  • fortzuzahlen für die Dauer von 6 Wochen bei unverschuldeter Krankheit
  • fortzuzahlen, wenn der Azubi sich zur Ausbildung bereithält, diese aber ausfällt

56) Formen des Lernens

D. Modelllernen (Bandura) - Lernen nach Vorbild

  • Lernender wird (bewusst oder unbewusst) auf etwas Neues aufmerksam
  • Lernender entscheidet (bewusst oder unbewusst), ob er neue Info verarbeiten will
  • Lernende ahmt das Vorbild nach und beobachtet dabei die Reaktion der Umwelt. Bei Zustimmung erfolgt Übernahme in das eigene Verhaltensrepertoire
  • Neues Verhalten muss solange wiederholt werden, bis keine Irrtümer mehr auftreten
Was versteht man unter Didaktik, was unter Methodik?
Unter Didaktik versteht man alle Prozesse, die mit Lehren und Lernen zu tun haben. Methodik ist ein Teilbereich der Didaktik. Sie beschäftigt sich mit dem Weg der Vermittlung.

40) Was ist das Ziel der Ausbildung?

Berufliche Handlungsfähigkeit des Azubis -> Förderung der Selbsttätigkeit und Selbständigkeit

Folge daraus ist Ausprägung und Entwicklung von

  • Fachkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Methodenkompetenz

32) Was ist die Ausbildungsordnung (AO) und was sind die Mindestinhalte?

Die AO ist Rechtsverordnung, die Inhalte der betrieblichen Ausbildung verbindlich regelt. Schafft bundeseinheitlichen Standard der betrieblichen Ausbildung, dient zur Anpassung an wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Veränderungen. In ihr geregelt sind

  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  • Ausbildungsdauer (soll laut Gesetz mind. 2, höchstens 3 Jahre betragen)
  • Ausbildungs-Berufsbild: mindestens zu vermittelnde Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Ausbildungsrahmenplan: sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsberufsbildes, dient als Grundlage zur Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans
  • Prüfungsanforderungen, z. B. Prüfungsfächer

79) Welche Rechtsquellen müssen Sie in der Ausbildung beachten?

Gesetze, wie BBiG, ArbZG, BurlG, JArbschG (bei Azubi unter 18 Jahre), MuSchG, BetrVG

Rechtsverordnungen, wie Ausbildungsordnung

Satzungen wie Prüfungsordnung

Vereinbartes Recht wie Berufsausbildungsvertrag

33) Welche Formen der Ausbildungsordnung (AO) gibt es?

Monoberuf (eine Ausbildungsbezeichung).
Aufbau:

1. Jahr Grundbildung
2. Jahr Fachbildung
3. Jahr Fachbildung

Zwischenprüfung zur Halbzeit entspricht Gesellenprüfung 1, Abschlussprüfung entspricht Gesellenprüfung 2

Monoberuf mit Spezialisierung nach Schwerpunkten oder Fachrichtungen
Aufbau:

1. Jahr Grundbildung
2. Jahr Fachbildung
3. Jahr Fachbildung

Zwischenprüfung zur Halbzeit entspricht Gesellenprüfung 1, Abschlussprüfung entspricht Gesellenprüfung 2

Stufenausbildung
Aufbau:

1. Jahr Grundbildung
2. Jahr Fachbildung
3. Jahr spezialisierte Fachbildung

Hier wird am Ende des ersten und des zweiten Jahres eine Zwischenprüfung abgelegt, die auch als Abschlussprüfung die Ausbildung beenden kann

84) Welche Mindestinhalte hat die Ausbildungsordnung?

Welche Bedeutung hat sie?

  • Ausbildungsberuf
  • Ausbildungsdauer
  • Ausbildungsberufsbild
  • Ausbildungsrahmenplan
  • Prüfungsanforderungen
  • Zusätzlich können weitere Angaben, z.B. über das Führen eines Berichtsheftes oder das Erstellen eines Ausbildungsplanes gemacht werden.

Durch die Ausbildungsordnung sind die Berufe bundeseinheitlich anerkannt. Es wird sicher gestellt, dass alle erforderlichen Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden. Über Berichtshefte/ Ausbildungsnachweise kann dies auch kontrolliert werden.

76) Einer ihrer Auszubildenden weist Verhaltensstörungen und Erziehungsprobleme auf.

a) Woran erkennen sie Verhaltensstörungen? (5 Nennungen)

b) Was können sie als Ausbilder tun? (5 Nennungen)

a) Verhaltensstörungen sind:

  • Lügen
  • Unaufmerksamkeit
  • Verwahrlosung
  • Arroganz
  • Aggression
  • Psychosen

b) Ursachen für Verhaltensstörungen können sein:

  • familiäre Hintergründe
  • falscher Umgang/Freundeskreis
  • Entwicklungsrückstände
  • Drogen
  • momentane Erkrankungen

Der Ausbilder kann versuchen,

  • mit der Familie zu reden, um etwas über die familiären Hintergründe zu erfahren
  • mit dem Azubi zu reden, um etwas über seinen Umgang zu erfahren
  • das Vertrauen des Azubi zu gewinnen
  • über die Berufsschule mehr über den Azubi zu erfahren
  • als Ausbilder Verständnis zeigen für den Azubi
  • dem Azubi immer wieder das Gespräch anbieten
  • dem Azubi signalisieren, dass seine Leistung im Betrieb gewürdigt wird
  • dem Azubi die möglichen Konsequenzen seines Verhaltens erklären

7) Ab wann gilt ein Ausbildungsverhältnis als begründet und wer muss den Vertrag unterzeichnen, damit dieser gilt?

  • gilt begründet bereits mit mündlicher Vereinbarung
  • der wesentliche Inhalt ist unverzüglich, spätestens vor Beginn der Ausbildung schriftlich niederzulegen
  • muss unterzeichnet werden von den Vertragspartnern, d. h. Azubi und Ausbildendem (Betrieb). Bei nicht volljährigen Azubis (U18) müssen ausserdem die gesetzlichen Vertreter unterschreiben.

46) Wie ist im Idealfall das Vorstellungsgespräch aufgebaut?

Vorbereitung

  • Bewerbungsunterlagen noch einmal sichten
  • Gesprächsverlauf planen
  • Raumgestaltung vornehmen (->Sitzordnung, nicht frontal)

Durchführung (Einleitung)

  • Freundliche Begrüßung
  • Betrieb stellt sich vor
  • Azubi stellt sich vor

Durchführung (Hauptteil)

  • Smalltalk
  • berufliche Vorstellung und Perspektiven
  • Benennung der Pflichten des Azubis und des Ausbildenden

Durchführung (Schlussteil)

  • bei Sympathie Termin für Probearbeit vereinbaren
  • Termin absprechen, bis wann Entscheidung und Benachrichtigung (gilt für beide Seiten)
  • Verabschiedung (freundlich)

53) Formen des Lernens

A. Klassische Konditionierung (Pawlow)

Ursprungsreiz Futter löst als Reaktion Speichelbildung aus. Neutraler Reiz (die Glocke) wird mit Ursprungsreiz verknüpft. Nach Eingewöhnungszeit löst auch der neutrale Reiz die Reaktion aus.

Durch das Verknüpfen mehrerer Reize lässt sich ein gewünschtes Verhalten in möglichst vielen Situationen erzeugen.

21) Was bedeutet Motivation? Erklären Sie den Begriff. Was hat Motivation mit Lernen zu tun?

Motivation kommt von lat. „movere“ = bewegen, sich in Bewegung setzen. Es steckt auch im englischen „to move“ = bewegen oder in dem Wort „Motiv“ = Beweggrund.
Motivation bedeutet also Beweggrund. Ohne einen entsprechenden Beweggrund ist kein Lernen möglich.
Man unterscheidet zwischen intrinsischer Motivation (von innen, primär) und extrinsischer Motivation (von außen, sekundär)
Eine Motivation, also ein Beweggrund ist die Antriebsfeder jeglichen Handelns.

6) Beobachtung, Beurteilung, Bewertung des Azubi - Warum?

Um dem Azubi eine Rückmeldung über sein Verhalten und seine Leistung zu geben

Um festzustellen, ob es sinnvoll ist, den Azubi über die Probezeit hinaus zu beschäftigen

Um über die Lehrzeit verteilt feststellen zu können, wer übernommen werden soll

  • Beobachtung: Möglichst wertneutrales Registrieren von Vorgängen und Verhaltensweisen
  • Beurteilung: Möglichst objektive Beschreibung des Gesehenen
  • Bewertung: Einordnung der Beurteilung in eine Werteskala

36) Wann gilt das Ausbildungsverhältnis als beendet?

1. Mit Zeitablauf des Ausbildungsvertrages
2. Bei Bestehen der Prüfung vor Ende des Vertrages mit Bekanntgabe des Ergebnisses

Besteht Azubi nicht, muss auf sein Verlangen Ausbildungszeit bis zum nächstmöglichen Wiederholungstermin, längstens um ein Jahr verlängert werden. Kann Prüfung höchstens zwei Mal wiederholen.

Wird Azubi im Anschluss an Ausbildungsverhältnis ohne getroffene Vereinbarung, also stillschweigend, weiterbeschäftigt, gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

100) Die Probezeit für Auszubildende

a) Wie lange dauert die Probezeit?

b) Sie werden ihren Auszubildenden während der Probezeit einem Altgesellen unterstellen. Erklären sie dem Altgesellen den Sinn und Zweck der Probezeit.

c) Wie ist die Kündigung während der Probezeit geregelt?

a) Probezeit dauert mindestens einen Monat, höchstens vier Monate. (Wird Probezeit um mehr als ein Drittel durch Krankheit unterbrochen, kann Probezeit um Dauer der Unterbrechung verlängert werden.)

b) Probezeit soll klären, ob bei Azubi Eignung und Neigung für den Beruf vorhanden ist und ob Azubi sich in betriebliche Abläufe einfinden kann. Auch Betrieb soll in der Probezeit herausfinden, ob Azubi zum Betrieb passt. Daher sind Kündigungsvorschriften während der Probezeit für beide Seiten relativ locker gehalten.

c) Kündigung in der Probezeit: - beide Seiten können kündigen - schriftlich - fristlos - ohne Grund

Sie sind als selbstständiger Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, Mitglied der zuständigen Innung. Der Obermeister ist an Sie herangetreten mit der Bitte, künftig im Gesellenprüfungsausschuss mitzuwirken. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie der Aufforderung des Obermeisters nachkommen, wollen Sie wissen, aus wie vielen Mitgliedern sich der Gesellenprüfungsausschuss zusammensetzt.

AUFGABE: Welche der nachstehenden Aussagen treffen zu? Der Ausschuss setzt sich zusammen

a) aus mindestens 2 Mitgliedern
b) aus mindestens 3 Mitgliedern
c) aus mindestens 4 Mitgliedern
d) aus mindestens 5 Mitgliedern
e) aus mindestens 6 Mitgliedern

b) aus mindestens 3 Mitgliedern

93) Ihr Auszubildender kommt aus der Berufsschule und erzählt Ihnen, dass der Lehrer etwas von Ausbildender und Ausbilder erzählte und jeder Schüler, der dazu etwas beitragen wollte, hatte Unrecht. Dabei ist es doch völlig egal, schließlich ist das doch alles das Geiche! Helfen Sie Ihrem Auszubildenden.

a) Vorrausetzungen, um Ausbildender sein zu können?

b) Vorrausetzungen, um Ausbilder sein zu können? Was muss noch gegeben sein, damit Betrieb ausbilden darf?

c) Wer prüft Eignung?

a) Ausbildender (z. B. Inhaber, Geschäftsführer: leitet die Ausbildung) muss persönlich geeignet sein. Als persönlich geeignet gilt, wer nicht wiederholt gegen BBiG (BerufsBildungsGesetz) verstoßen hat und Kinder und Jugendliche beschäftigen darf. Als persönlich nicht geeignet gilt, wer zu mind. 2 Jahren Haft oder zu mehr als 3 Monaten Gefängnis wg. Unzucht mit Schutzbefohlenen verurteilt wurde oder wer gegen Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat.

b) Ausbilder (z. B. Meister, Geselle: führt Ausbildung durch) muss persönlich und fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet sind Meister, Techniker mit ADA, Ingenieure mit ADA, Abgeschlossene Ausbildung/Abschlussprüfung und ADA, Altgesellenregelung mit ADA, Witwenprivileg (f. 1 Jahr) mit ADA. Ausserdem: Betrieb muss nach Art und Einrichtung für Ausbildung geeignet sein. Das bedeutet: was nicht im Betrieb vermittelt werden kann, muss ausserbetrieblich ergänzt werden. Zahl der Auszubildenden muss in angemessenem Verhältnis zur Anzahl der Fachkräfte oder Ausbildungsplätze stehen.

c) Eignung des Betriebes sowie des Ausbildenden und Ausbilders wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde (IHK) geprüft. Diese kann Einstellen und Ausbilden untersagen.

99) Woher kommt das Wort „Motivation“ und was bedeutet es?

Wie steht es im Zusammenhang mit Lernen?

Motivation kommt von lateinisch „movere“ = bewegen, sich in Bewegung setzen. Es steckt auch im englischen „to move“ = bewegen oder in dem Wort „Motiv“ = Beweggrund. Motivation bedeutet also Beweggrund. Ohne einen entsprechenden Beweggrund ist kein Lernen möglich.

Man unterscheidet zwischen intrinsischer Motivation (von innen, primär) und extrinsischer Motivation (von außen, sekundär). Eine Motivation, also ein Beweggrund ist die Antriebsfeder jeglichen Handelns und auch jeden Lernens. Niemand lernt, wenn er dafür keinen Grund sieht.

9) Was bedeutet Lernen?

Das Aufnehmen neuer Informationen, wenn es zu einer dauerhaften Verhaltensänderung führt und bei Bedarf abrufbar ist.

64) Wie ist die Zulassung in besonderen Fällen geregelt?

Der Azubi kann auf Antrag vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass der Azubi das Ziel in verkürzter Zeit erreicht (Notendurchschnitt mindestens 2,49 in Theorie und Praxis, alle Beteiligten werden gehört, Prüfungsausschuss entscheidet).

Zuzulassen ist, wer mindestens das 1,5fache der eigentlichen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem er die Abschlussprüfung machen möchte, zurückgelegt hat.

Zuzulassen ist, wer glaubhaft nachweisen kann, die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu besitzen.

67) Das (Ausbildungs-)Zeugnis - Aufbau und Inhalt

Der Ausbildende hat am Ende der Ausbildung die Pflicht, dem Azubi ein Zeugnis auszustellen, auf Verlangen des Azubi ein qualifiziertes Zeugnis.

Inhalt (einfaches Zeugnis):

  • Art und Ziel der Ausbildung
  • Dauer der Ausbildung
  • berufliche Fertigkeiten
  • Kenntnisse und Fähigkeiten

Inhalt (qualifiziertes Zeugnis):
wie beim einfachen Zeugnis, aber zusätzlich ein Passus über Verhalten und Leistung des Auszubildenden

Ein Zeugnis sollte die drei „W“ beinhalten: W wie Wohlwollen, Wahrheit, Warnung (gegebenenfalls)

Grundsätzlicher Aufbau:

1. Teil = persönliche Angaben
2. Teil = Beschriebung und Bewertung der Fachkompetenz
3. Teil = Beschreibung und Bewertung der Sozialkompetenz
4. Teil = Schlussformel (je länger, desto wertvoller der Mitarbeiter)

45) Welche ergänzenden Möglichkeiten gibt es im Rahmen der Bewerberauswahl?

  • Eingungstest
  • Arbeitsprobe
  • Telefoninterview
  • Bewerbungsvideo
  • AC (Assessment Center = ergänzende Beurteilungsmaßnahmen durch bestimmte Arbeitgeber)
Wer erhält alles eine Abschrift des Vertrags?
Der Ausbildende, Azubi, die Handwerksammer, der gesetzlicher Vertreter

61) Lernzielbereiche (LzB)

a. Kognitiver (geistiger) LzB: beinhaltet alles, was mit Wissen, Theorie, Kopf, Kenntnis zu tun hat (Faktenlernen).

b. Affektiv (gefühlsmäßiger) LzB: beinhaltet alles, was mit Werten, Einstellungen, Gefühlen zu tun hat, z. B. Umweltbewußtsein, Kollegialität (Soziale Kompetenz).

c. Psychomotorischer (körperlicher) LzB: beinhaltet alles, was mit Fertigkeiten, mit Praxis zu tun hat (Handgriffe, angelernte Reflexe).

88) Ihr Azubi fällt durch die Abschlussprüfung. Was passiert mit dem Ausbildungsvertrag?

Er läuft bis zum vertraglichen Ende weiter. Dann ist die Ausbildung beendet. Der Azubi kann die Verlängerung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlangen. Dann verlängert sich der Ausbildungsvertrag bis dahin, längstens um ein Jahr – vgl. BBiG.

66) Wie setzt sich der Prüfungsausschuss (PA) zusammen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit geprüft werden kann?

  • aus mindestens 3 Personen
  • Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Vertreter in gleicher Anzahl, mindestens je ein Drittel
  • ein Lehrer

Beispiel:
bei 3 = 1 AG, 1 AN, 1 L
bei 5 = 2 AG, 2 AN, 1 L

Mindestens zwei Drittel des PA müssen anwesend sein, damit geprüft werden kann.

Weiteres:

  • Arbeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich
  • PA hat das Recht, in Zweifelsfällen über Zulassung zu entscheiden
  • PA hat die Aufgabe, für ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung zu sorgen

20) Sie haben einen Azubi eingestellt. Wie gestalten Sie den ersten Tag der Ausbildung?

Erster Eindruck ist sehr wichtig. Azubi hat Hoffnungen und Ängste, sollte angenehmen ersten Tag erleben, positive Eindrücke mitnehmen. Daher:

  • nichts dem Zufall überlassen.
  • Konkret zum ersten Tag einladen, mit genauer Bezeichnung des Ortes und der Zeit, an dem er erwartet wird. Möglichkeit zur Rückfrage bieten.
  • Die anderen Mitarbeiter vorher über den neuen Azubi informieren.
  • Azubi anderen Mitarbeitern vorstellen, Rundgang durch Betrieb machen, einzelne Abteilungen und Bereiche erklären. (• Wohin als nächstes? • Wer ist wofür zuständig? • Wo sind Kantine oder Pausenraum, Umkleideräume und Sanitäreinrichtungen? • Darf Firmengelände verlassen werden? • Gibt es Parkordnung?
  • Neulinge sind besonders unfallgefährdet. Daher evtl. den Sicherheitsbeauftragten den Azubi über besondere Gefahren am Arbeitsplatz aufklären lassen.
  • Organisatorische Dinge klären, die Azubi im Moment beschäftigen: Anmeldung bei Berufsschule, Berufsschulzeiten, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, ärztliche Bescheinigung, Führen des Berichtshefts

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes will im Rahmen der in der Allianz für Aus- und Weiterbildung (Vereinbarung zwischen der Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Wirtschaft und dem DGB) vorgesehenen Einstiegsqualifizierung einen jungen Mann einstellen.

AUFGABE: Welchen Vertrag schließt er für diese Einstiegsqualifizierung in der Regel ab?

a) Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
b) Einen Berufsausbildungsvertrag
c) Einen Einstiegsqualifizierungsvertrag (Praktikantenvertrag)
d) Einen Vorvertrag zu einem Berufsausbildungsvertrag
e) Einen Leiharbeitsvertrag

c) Einen Einstiegsqualifizierungsvertrag (Praktikantenvertrag)

12) Nennen und erläutern Sie mindestens 5 Pflichten des Auszubildenden.

  • Lernpflicht
  • Sorgfaltspflicht
  • Geheimhaltungspflicht
  • Gehorsamspflicht
  • Pflicht zum Führen eines Berichtshefts
  • Pflicht zum Besuchen der Berufsschule -> berufliche Handlungsfähigkeit erwerben

Bisher haben Sie sich als Inhaber eines Handwerksbetriebes Ihre Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt beschafft. Künftig wollen Sie selbst ausbilden. Dabei wollen Sie sich, bevor Sie die Ausbildungsmöglichkeiten nach rechtlichen und betrieblichen Gesichtspunkten prüfen, einen Überblick über die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe verschaffen.
AUFGABE: Stellen Sie fest, welchem Verzeichnis Sie die hierfür notwendigen Informationen entnehmen können! Was trifft zu?

a) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung
b) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe der Arbeitsministerien der Länder
c) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe der Kultusminister der Länder
d) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe der Handwerkskammern
e) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe des Bundesamtes für Berufsbildung

a) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

57) Formen des Lernens

E. Lernen durch Einsicht (Horst Köhler)

Der Mensch hat dank seines Verstandes die Fähigkeit zum Lernen durch Einsicht, d.h. er kann mit Hilfe vorhandenen Wissens oder gemachter Erfahrungen neue ähnliche Probleme lösen. (Der Sprung zwischen dem Bekannten und Unbekannten darf dabei nicht zu groß sein.)

72) Praktische Unterweisung nach der erarbeitenden Methode

1. Phase: VORBEREITUNG

  • Freundliche Begrüßung inkl. kurzer Smalltalk
  • Eingehen auf letzte Unterweisung
  • Nennung des Themas der heutigen Unterweisung
  • Nennen der Lernziele
  • Interesse wecken / motivieren

2. Phase: ERARBEITUNG

  • Kurze Beschreibung der Vorgehensweise
  • Azubi erarbeitet sich den Inhalt selbsttätig
  • Ausbilder lenkt ggf. durch Fragen und Impulse und gibt, wenn nötig, ergänzende Erklärungen
  • Kurzer Hinweis auf UVV

3. Stufe: KONTROLLE

  • entweder: der Azubi wiederholt den gesamten Vorgang noch einmal zusammenhängend
  • oder: der Azubi beschreibt den gesamten Vorgang noch einmal mit eigenen Worten
  • oder: der Ausbilder stellt zwecks Überprüfung gezielte Kontrollfragen

4. Stufe: ÜBEN/FESTIGEN

  • Übungsaufgaben bereithalten
  • Thema der nächsten Unterweisung nennen
  • Hinweis auf Eintragung in das Berichtsheft geben
  • Nochmals für die gute Mitarbeit bedanken
  • Freundlich verabschieden

86) Was verstehen Sie unter dem dualen System der Berufsausbildung?

Berufsausbildung findet in Betrieben auf Grundlage der Ausbildungsordnungen und in Berufsschulen auf Grundlage der Rahmenlehrpläne statt. Vertraglich verantwortlich für die erfolgreiche Ausbildung sind der Ausbildende und der Azubi.

Ein in einem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung bestanden. Da er später einmal, zumindest auf Zeit, im Ausland arbeiten will, beantragt er beim Prüfungsträger (Innung oder Handwerkskammer), für sein Gesellenprüfungszeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung auszufertigen.

AUFGABE: Kann der Lehrling dies vom Prüfungsträger verlangen?

a) Nein, weil solche Übersetzungen nur den einschlägigen staatlichen Übersetzungsbüros vorbehalten sind
b) Nein, weil dafür die Agentur für Arbeit zuständig ist
c) Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist
d) Ja, weil dies in der Gewerbeordnung so geregelt ist
e) Ja, weil dies im Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) so geregelt ist

c) Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist

Wie kann von vornherein die Ausbildungszeit verkürzt werden?
Beide Vertragspartner müssen gemeinsam einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen.

19) Wie gestalten Sie die Probezeit?

  • Zeit mit berufstypischen Aufgaben füllen, um berufsspezifische Eignung zu überprüfen
  • Arbeitsweisen und Arbeitstechniken beobachten
  • regelmäßige Feedbackgespräche
Wie lauten die fünf nichtigen Vereinbarungen It. BBIG? ( nichtig = unwirksam)
1) Beschränkung des Lehrlings in seiner beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung (Ausnahme: Lehrling sagt in den letzten 6 Monaten, dass er nach der Ausbildung bleiben möchte.), 2) Entschädigungszahlungen für die Berufsausbildung, 3) Vertragsstrafen, 4) Ausschluss oder Beschränkung von Schadenersatzansprüchen, 5) Festsetzung der Höhe eines Schadenersatzes in Pauschalbeträgen

2) Nennen Sie mindestens 8 Eigenschaften eines guten Ausbilders.

Ein guter Ausbilder hat

  • Fachkompetenz
  • Geduld
  • Verständnis
  • Menschenkenntnis
  • Interesse
  • Zeit
  • Respekt

Ein guter Ausbilder kann

  • erklären
  • kommunizieren
  • loben
  • menschliche Probleme lösen

Ein guter Ausbilder ist

  • Vorbild
  • konsequent
  • motivierend

13) Was bedeutet Verbundausbildung?

Der Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zum Zwecke der Vervollständigung des Ausbildungsangebots.

Was muss der Ausbildende mit dem Vertrag nach Unterzeichnung machen?
Vertrag unverzüglich bei der Handwerkskammer einreichen. Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse stellen.

35) Formulierung der ordnungsgemäßen Kündigung eines Azubis mit Begründung

Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr ...,

Sie haben am (Datum), (Datum) und (Datum) die Berufsschule nicht besucht (z. B.) und trotz unserer schriftlichen Aufforderung am (Datum), (Datum) und (Datum) Ihr Verhalten nicht geändert.

Wir zweifeln daher Ihre ernsthafte Absicht an, diese Ausbildung zu beenden. Daher kündigen wir das zwischen Ihnen (Name/Vorname, Anschrift) und uns (Firma, Anschrift) bestehende Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung/fristgerecht zum (Datum).

gez. (Name)

Ab wann gilt ein Ausbildungsverhältnis als begründet?
Mit der mündlichen Vereinbarung. Die schriftliche Zusage muss zu Beginn der Ausbildung vorliegen.

71) Praktische Unterweisung nach der 4-Stufen-Methode

1. Stufe: VORBEREITEN des Azubi

  • Freundliche Begrüßung inkl. kurzer Smalltalk
  • Eingehen auf letzte Unterweisung
  • Nennung des Themas der heutigen Unterweisung
  • Nennen der Lernziele
  • Interesse wecken / motivieren

2. Stufe: VORMACHEN durch den Ausbilder

  • Kurze Beschreibung der Vorgehensweise
  • Ausbilder macht den kompletten Vorgang vor
  • Azubi schaut zu, um diesen später komplett nachmachen zu können
  • Kurzer Hinweis auf UVV

3. Stufe: NACHMACHEN durch den Azubi

  • Azubi erhält den Auftrag, das Gesehene einmal selbständig nachzumachen
  • Azubi erklärt mit eigenen Worten das Was, Wie, Warum
  • Bei Fehlern greift der Ausbilder sofort ein

4. Stufe: ÜBEN/FESTIGEN

  • Übungsaufgaben bereithalten
  • Thema der nächsten Unterweisung nennen
  • Hinweis auf Eintragung in das Berichtsheft geben
  • Nochmals für die gute Mitarbeit bedanken
  • Freundlich verabschieden
Was besagt das Gesetz zur Vergütung? (5)
1) Der Ausbildende hat dem Lehrling nach dem Berufsbildungsgesetzeine angemessene Vergütung zu gewähren (seit dem 1.1. 2020 mind. 515 Euro Brutto), die mit fortschreitener Berufsausbildung mindestens 1 mal jährlich ansteigt. 2) Die Vergütung darf die Mindestvergütung nicht unterschreiten. 3) Überstunden müssen extra vergütet werden. 4) Das Geld muß am letzten Tag im Monat da sein. 5) Bei der Berechnung einzelner Arbeitstage geht man von 30 Arbeitstage im Monat aus. Bis zu 75% der Bruttovergütung kann für Kost und Logis eingehalten werden.
Vorteile und Nutzen des Ausbildens
Das grundlegende Ziel ist die berufliche Handlungsfähigkeit und die Vermittlung von Handlungskompetenzen. Hierzu gehören: FACHLICHE Kompetenz: fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse, Problemlösungsstrategien; PERSÖNLICHE Kompetenz: Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, abstraktes analytisches Denken, Kreativität, Eigeninitiative; SOZIALE Kompetenz: Kollegialität, kontakt- und kommunikationsfähig, hilfsbereit, Fähigkeit zur Selbstreflexion

Sie sind als selbstständiger Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, Mitglied der zuständigen Innung. Der Obermeister ist an Sie herangetreten mit der Bitte, künftig im Gesellenprüfungsausschuss mitzuwirken. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie der Aufforderung des Obermeisters nachkommen, wollen Sie wissen, wie lange eine Wahlperiode dauert.

AUFGABE: Welche der nachstehenden Aussagen treffen zu? Die Wahl erfolgt längstens

a) auf 5 Jahre
b) auf 4 Jahre
c) auf 3 Jahre
d) auf 2 Jahre
e) auf 1 Jahr

a) auf 5 Jahre

22) Wie sollte ein Ausbilder vorgehen, wenn Ihr Azubi mit dem kooperativen Führungsstil nicht klarkommt?

Je nach Persönlichkeit des Azubis bedeutet ein kooperativer Führungsstil zu viel Freiheit für den Azubi. Er ist überfordert und verwirrt. In diesem Fall muss der Ausbilder zu einem autoritäreren Führungsstil greifen, dem Azubi deutlichere Anweisungen geben und auf eine klare Hierarchie (Über- und Unterordnung von Chef und Azubi) achten.

Personalplanungsbedarf
Anzahl der erforderlichen Arbeitskräfte; Qualitative Struktur der Arbeitskräfte; Zeitliche Einsatzmöglichkeiten der Arbeitskräfte; Örtlichen Einsatz der Arbeitskräfte; Langfristige Investition in Humankapital

27) Nennen Sie verschiedene Verhaltensstörungen und die Ursachen hierfür.

Verhaltensstörungen:

  • Lügen
  • Unaufmerksamkeit
  • Verwahrlosung
  • Arroganz
  • Aggression
  • Psychosen

Ursachen:

  • familiäre Hintergründe
  • falscher Umgang/Freundeskreis
  • Entwicklungsrückstände
  • Drogen
  • momentane Erkrankungen

5) Was ist ein Beurteilungsgespräch und wie führen Sie es mit verängstigten Azubis?

Ein Beurteilungsgespräch

gibt dem Auszubildenden Rückmeldung über seinen Ausbildungsstand und sein Verhalten

soll Motivierung zu weiteren Lern- und Arbeitsleistungen sein

dient der Absprache von Fördermaßnahmen zur Optimierung der Lern- und Arbeitsleistung

soll Verhältnis zwischen Ausbilder und Azubi verbessern.

  • Gespräch vorbereiten: (Unterlagen vorhanden, mitausbildende Fachkräfte sind gehört worden)
  • Angenehme Gesprächsatmosphäre (Raum möglichst ohne Störung, kein Zeitdruck, Einstieg über allgemeine Themen, z. B. Hobby oder Familie)
  • Beobachtungen darstellen, zunächst positive Ergebnisse hervorheben, verbesserungswürdige Bereiche ohne Wertung ansprechen, dem Beurteilten Gelegenheit geben, seine Sicht darzustellen
  • Gemeinsam Ursachen herausarbeiten, Zielvereinbarungen treffen, ggf. Änderungen der Ausbildungsorganisation vornehmen
  • Gespräch positiv beenden, zur Leistungssteigerung motivieren (Aufstiegschancen, Übernahme nach Ausbildung, Teilnahme an Seminaren usw.)

42) Wie gelangen wir an mögliche Interessenten/Bewerber?

  • Zeitung
  • Internet
  • Agentur für Arbeit
  • Kammern
  • Empfehlung
  • Aushänge
  • Jobbörsen
  • Schule/Praktikum
  • Rundfunk/TV

90) Erklären Sie einem Niederländer das duale Ausbildungssystem in der Bundesrepublik. An wie vielen Lernorten wird es durchgeführt?

An zwei Lernorten: 1. Betrieb (vermittelt die Praxis. Hier gelten Bundesgesetze) 2. Schule (vermittelt Theorie. Hier gelten Schulgesetze der Länder)

Vorteile

  • Praxisnahes Lernen, ganzheitliche Ansprache des Azubi
  • Schrittweise Einführung ins Arbeitsleben
  • Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis

Theoretisch Gelerntes wird mit dem realen Arbeitsleben abgeglichen und Vorgehensweisen aus der Praxis werden in theoretische Zusammenhänge eingebunden. Dadurch liefert diese Lernmethode beste Voraussetzungen für eine Optimierung und Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse und so der gesamten Berufsausbildung) -> Lernortkooperation

41) Nach welchen Hauptmerkmalen suchen wir Bewerber für eine Ausbildung aus?

Neigung (Interesse) und Eignung (Können)

47) Beschreiben Sie die Bedürfnispyramide nach Maslow (5 Stufen).

5. Selbstverwirklichung
4. Achtungs-/Ich-Bedürfnisse
3. Soziale /Zugehörigkeitsbedürfnisse
2. Sicherheitsbedürfnisse
1. Physiologische -/Grundbedürfnisse

Der Pyramidenaufbau besagt, dass ein Bedürfnis nur dann entsteht, wenn das darunter liegende Bedürfnis, welches die Basis bildet, erfüllt ist (z. B. muss erst das Sicherheitsbedürfnis (2.) erfüllt sein, bevor ein soziales Bedürfnis (3.) entsteht).

Stellung der Berufsausbildung im Rechtssystem

1) Verfassungsrecht: insbesondere Grundrechte
2) Formelle Gesetze: Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz
3) Rechtsverordnungen: Ausbildungsordnung
4) Satzungsrecht: Prüfungsordnungen der Handwerkskammer
5) Richterrecht: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und Bundesarbeitsgerichts
6) Vertragsrecht: Berufsausbildungsvertrag

70) Praktische Unterweisung nach der 3-Stufen-Methode

1. Stufe: VORBEREITEN des Azubi

  • Freundliche Begrüßung inkl. kurzer Smalltalk
  • Eingehen auf letzte Unterweisung
  • Nennung des Themas der heutigen Unterweisung
  • Nennen der Lernziele
  • Interesse wecken / motivieren

2. Stufe: VORMACHEN und NACHMACHEN

  • Kurze Erklärung der Vorgehensweise
  • Ausbilder macht ersten Schritt vor
  • Azubi macht ersten Schritt nach, usw. (Step by Step)
  • Kurzer Hinweis auf UVV

3. Stufe: ÜBEN/FESTIGEN und Festigen

  • Übungsaufgaben bereithalten
  • Thema der nächsten Unterweisung nennen
  • Hinweis auf Eintragung in das Berichtsheft geben
  • Nochmals für die gute Mitarbeit bedanken
  • Freundlich verabschieden

81) Welche von der Kammer organisierten Lernerfolgskontrollen gibt es in der Ausbildung? Welche Bestandteile können diese haben?

Zwischen- und Abschlussprüfung

Bestandteile: Kenntnis- und Fertigkeitsprüfungen

Die Zwischenprüfung soll Azubi, Schule und Betrieb zeigen, wie der Ausbildungsstand ist.

Abschlussprüfung soll berufliche Handlungsfähigkeit feststellen.

82) Was sind Schlüsselqualifikationen? Nennen Sie Beispiele!

berufs- und fachübergreifende Qualifikationen, z.B.

  • Planungsfähigkeit
  • Kreativität
  • Teamfähigkeit

23) Erklären Sie die Vorgehensweise bei der Kündigung während und nach der Probezeit.

In der Probezeit:

  • beide Seiten können kündigen
  • schriftlich
  • fristlos ohne wichtigen Grund

Nach der Probezeit:

  • beide Seiten können kündigen
  • schriftlich
  • fristlos aus wichtigem Grund
  • Azubi außerdem fristgerecht (4 Wochen) ohne Grund

4) Welche Führungsstile kennen Sie? (2) Erklären Sie die Unterschiede.

autoritärer Führungsstil

  • Über- und Unterordnung
  • Mitarbeiter sind „Untergebene“, Befehlsempfänger
  • autoritär, funktioniert nach Befehl und Gehorsam
  • braucht Statussymbole

kooperativer Führungsstil

  • gleiche Ebene / Augenhöhe
  • ist selber Mitarbeiter
  • Absprache über Abläufe
  • besitzt natürliche Autorität
  • Übertragung von Verantwortung
  • besitzt Kompetenz
  • ist visionär, hat Ideen

8) Was muss gleichzeitig mit Einreichung des Ausbildungsvertrags gestellt werden und was muss dabei angegeben werden?

  • Antrag auf Eintragung des Azubis in das Verzeichnis der Auszubildenden (Lehrlingsrolle)
  • Name des bestellten Ausbilders
  • gegebenenfalls die schulische und berufliche Vorbildung

Zwei in einem Handwerksbetrieb ausgebildete Lehrlinge haben die Gesellenprüfung abgelegt und ihr Zeugnis erhalten. Der Ausbildende verlangt vom Prüfungsträger, dass ihm die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Lehrlinge mitgeteilt werden.

AUFGABE: Kann er dies verlangen?

a) Nein, weil die Ergebnisse grundsätzlich dem Prüfungsgeheimnis unterliegen, das auch im Verhältnis zum Ausbildenden gilt
b) Nein, weil die beiden Lehrlinge verpflichtet sind, diese dem Ausbildenden mitzuteilen
c) Nein, weil der Prüfungsträger nur im Falle des Nichtbestehens der Prüfungen dazu verpflichtet ist
d) Ja, weil dies in der Gewerbeordnung und im Berufsschulgesetz so geregelt ist
e) Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist

e) Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist.

24) Wie sieht das einseitige Kündigungsrecht des Azubis aus?

  • Bei Berufswechsel oder Abbruch der Ausbildung kann der Azubi mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende kündigen.
  • Grund, der zur Kündigung führt, darf dem zur Kündigung Berechtigten nicht länger als 14 Tage bekannt sein.
  • Derjenige, der den Grund nicht zu vertreten hat, kann Schadensersatz geltend machen. Der Anspruch erlischt 3 Monate nach Ausbildungsende.
Was bedeutet einseitiges Kündigungsrecht des Azubi?
Der Azubi kann mit einer Frist von 4 Wochen kündigen: bei Ausbildungsabbruch; Ausbildungswechsel in einen anderen Beruf

37) In welchen Fällen muss die Ausbildungsvergütung fortgezahlt werden?

  • Unbegrenzt für die Zeit der Freistellung (Berufsschule)
  • 6 Wochen bei unverschuldeter Krankheit
  • wenn Azubi sich zur Ausbildung bereit hält, diese aber nicht stattfindet
Kosten und Finanzierung im dualen System
Betrieb trägt in der Regel die vollen Kosten der Ausbildung: Personalkosten Ausbilder; Ausbildungsvergütung + Abgaben; Sachkosten (Ausbildungs-/Arbeitsplatz, Werkzeuge, Lehrmaterialien, Gebühren, usw.); Lehrgangsgebühren; Sonstige Kosten, evtl. Sonderumlagen. Die Berufsschulkosten werden in der Regel von den Berufsschulträgern, also vom Staat oder der Kommune getragen.

91) Nennen Sie mindestens fünf Inhalte der Ausbildungsordnung.

1. Bezeichnung des Ausbildungsberufs

2. Ausbildungsdauer (laut Gesetz mind. 2, höchstens 3 Jahre)

3. Ausbildungs-Berufsbild: mindestens zu vermittelnde Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

4. Ausbildungsrahmenplan: sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsberufsbildes, dient als Grundlage zur Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans

5. Prüfungsanforderungen, z. B. Prüfungsfächer

kann zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorsehen, die vermittelt werden können, um die berufliche Handlungsfähigkeit zu ergänzen oder zuerweitern

kann vorsehen, dass die Abschlussprüfung in zwei Teilen durchgeführt wird

44) Wie werden Bewerbungsunterlagen ausgewertet?

  • Allgemeiner (äußerer) Zustand: Riechprobe, Eselsohren, Kaffeeflecken etc.
  • Anschreiben: Form, Aufbau, Rechtschreibung, Ausdrucksweise, interessant?
  • Lebenslauf: persönliche Daten, Eltern u. Geschwister, schulischer Werdegang, Hobbies und Vereine
  • Zeugnis: Kopfnoten, Fehltage (davon unentschuldigt), Begabungsschwerpunkte (Zeugnis nicht überbewerten!)
  • Lichtbild: ordentliches Bewerbungsfoto? Sympathie
  • Praktikumsbescheinigungen: welche Art von Praktika, Kommentare der Praktikumsstellen
Bedeutung der Berufsausbildung für Wirtschaft und Gesellschaft
Grundlage wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; Wichtiger Faktor für Wirtschaftswachstum; Basis für die Verbesserung des Lebensstandards; Grundlage für soziale Sicherungssysteme; Basis internationaler Wettbewerbsfähigkeit

52) Taxonomie (Rangordnung) von Lernzielordnungen:

1. Reproduktion: etwas aus dem Gedächtnis wiedergeben = Faktenwissen

2. Reorganisation: etwas mit eigenen Worten wiedergeben = Verstehen

3. Transfer: Gelerntes auf ähnliche Situationen übertragen können = Anwenden

4. Kreativität: schöpferische Neuleistungen = Beurteilen

Nennen Sie jeweils 5 Pflichten des Ausbildenden und des Azubi.
-> Pflichten des Ausbildenden: 1) Ausbildungspflicht (Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten zur Erreichung der beruflichen Handlungsfähigkeit), 2) Vergütungspflicht, 3) Fürsorgepflicht, 4) Freistellungspflicht (Berufsschule), 5) Zeugnispflicht. -> Pflichten des Auszubildenden: 1) Lernpflicht (Bemühen zum Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit, um das Ausbildungsziel zu erreichen), 2) Sorgfaltspflicht, 3) Geheimhaltungspflicht, 4) Schulpflicht, 5) Ausbildungsnachweisführungspflicht

59) Der Lernprozess in 3 Stufen (inklusive Lernstadium und Lerndreieck)

a. Auslösung und Ingangsetzung (warm up, Motivation)

b. Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand (das eigentliche Lernstadium; ist mit dem erstmaligen erfolgreichen Erwerb abgeschlossen)

c. Lernstadium: Interaktion zwischen Azubi und Lerngegenstand (Lerngegenstand beeinflusst Azubi, Azubi beeinflusst Lerngegenstand, usw.)

c2. Lerndreieck: Interaktion zwischen Azubi und Lerngegenstand unter Einbeziehung des Ausbilders

Wer sind die Vertragspartner im Ausbildungsverhältnis?
Der Azubi und Der Ausbildende (und der gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen)

15) Ihr Azubi hat die GP1 (Gesellenprüfung 1 = Zwischenprüfung) mit 5 abgeschlossen.

Kann er zur GP2 (Abschlussprüfung = eigentliche Gesellenprüfung) zugelassen werden? (Mit Begründung)

Ja, denn bei der GP1 muss er nur die Teilnahme nachweisen, um zur GP2 zugelassen zu werden.

Was unterscheidet Lehren vom Unterweisen?
Eigentlich nichts. Lehren bezieht sich auf die Theorie, Unterweisen bezieht sich auf die Praxis.

26) Die Entwicklung des Kindes zum Erwachsen

Kindheit: kurze Phase im Leben, geprägt von Sinnesentwicklung und aussergewöhnlichem Drang, Neues zu entdecken und zu erlernen. -> Kreativphase im Leben. Familie, Kindergarten, frühkindliche Förderungen, Freunde unterstützen dabei

Jugendzeit: Beginnt teilweise bereits mit 9 oder 10 Jahren, dauert gesetzlich bis 18, kann pädagogisch durchaus bis zum 25. Lebensjahr gehen. -> „Revoluzzer“-Zeit, dagegen sein, Lebensweise der Eltern in Frage stellen, eigenen Willen, eigenes Rückgrat zu stärken -> Geschlechtsreifung = Übergangsphase vom Kind zum Erwachsenen

Erwachsenenalter: Lang andauernde Lebensphase, häufig geprägt von totaler Langeweile und Ideenlosigkeit. „Alles soll so bleiben, wie es ist.“ Endet oftmals in totaler Depression. Wichtig: Türen zum Kinder- und Jugendzimmer nicht zuschlagen, sonst ist die Kreativität und Fähigkeit zur Veränderung verloren.

Wann gilt die Ausbildung als beendet?
Ablauf der Ausbildungsdauer, so wie es im Vertrag steht; vorzeitiges Ablegen der Gesellenprüfung, also mit Bekanntgabe des Ergebisses durch den Prüfungsausschuß. Besteht der Azubi die Prüfung nicht muss die Ausbildung auf seinen Wunsch hin verlängert werden. Bis zu 1 Jahr.

65) Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zur Prüfung benötigt? (5)

1. Antrag auf Zulassung
2. letztes Berufsschulzeugnis
3. Berichtshefte
4. Teilnahmebescheinigungen ÜBL
5. Bescheinigung ZP/GP1

58) Lernen - der Versuch einer Definition

Lernen ist nicht nur das Sammeln von Faktenwissen, sondern beinhaltet auch den Erwerb von praktischen Fähigkeiten und das Sammeln von Erfahrungen.

Lernen führt zu einer dauerhaften Verhaltensänderung. Etwas gelernt haben heißt, das Gelernte bei Bedarf abrufen zu können!

85) Welche Funktion haben die Berichtshefte?

Wer sollte sie kontrollieren?

  • Kontrolle, ob alle Inhalte vermittelt worden sind
  • Kontrolle, ob Kooperation mit Berufsschule funktioniert
  • Möglichkeit der Nachbereitung durch Azubi

Der Ausbilder sollte sie kontrollieren, und zwar regelmäßig.

11) Nennen Sie die nichtigen Vereinbarungen laut BBiG. (5)

Nichtig ist eine Vereinbarung über

  1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen
  2. Vertragsstrafen
  3. den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen
  4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen
  5. die Beschränkung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung
Kosten-Nutzen-Analyse für den Betrieb
Ausbildung als lohnende Investition; Sofort einsetzbare Fachkräfte (Betriebsspezifisch); Keine Personalbeschaffungskosten (Headhunter); Keine Einarbeitungskosten durch Anpassungsqualifizierung; Weniger Fehlbesetzungsrisiko; Geringere Lohnkosten als bei Einstellung externer Fachkräfte; Langfristige Sicherung des Fachkräftebedarfs; Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt
Wie lauten die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages? (10)
1) Ziel und Inhalt der Ausbildung, 2) Beginn und Dauer der Ausbildung, 3) Außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, 4) Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, 5) Dauer der Probezeit, 6) Zahlung und Höhe der Vergütung, 7) Dauer des Urlaubs, 8) Kündigungsvorraussetzungen, 9) Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind, 10) Form des Ausbildungsnachweises. (schriftlich/ elektronisch)
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