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Arbeitsrecht Kapitel 1.5



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6. Schildern sie den Gang des Wahlverfahrens einer Betriebsratswahl!
1. Einberufung einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes 2. Durchführung der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes 3. Wahlvorstand verfasst Wahlkundmachung 4. Wahlvorstand verfasst Wählerliste 5. Wahlvorstand nimmt Wahlvorschläge entgegen 6. Durchführung der Wahl 7. Feststellung des Wahlergenisses durch den Wahlvorstand 8. Annahme der Wahl 9. Mitteilung des Wahlergebnisses 10. Einberufung der konstituierten Sitzung des neugewählten Betriebsrates binnen 2 Wochen durch an Lebensjahren ältestes Betriebsratmitglied 11. Wahl des Vorsitzenden des Betriebsrates

4. Was sind die Organe der Arbeitnehmerschaft?

§ 40 ArbVG Bildung der Organe der AN Schaft, wenn Arbeiter und AnG die Voraussetzungen für die Gruppenbildung erfüllen und getrennte BR haben:
1. Betriebshauptversammlung
2. Gruppenversammlungen der Arbeiter und Angestellten
3. Wahlvorstände für die BR Wahl
4. Betriebsräte der Arbeiter und der Angestellten
5. Betriebsausschuss
6. Rechnungsprüfer

Wenn nur eine Gruppe diese erfüllt/sie nur in der Gesamtheit erfüllen oder in getrennten Abstimmungen die Bildung eines gemeinsamen BR:
1. Betriebsversammlung
2. Wahlvorstand für die BR Wahl
3. Betriebsrat
4. Rechnungsprüfer

Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfasst, die eine wirtschaftliche Einheit bilden - zentrale Verwaltung:
1. Wahlvorstand für die Zentralbetriebsratswahl
2. Zentralbetriebsrat
3. Betriebsräteversammlung
4. Rechnungsprüfer

Bei 5 AN je Gruppe - getrennte BR (eigene BVersammlung, Wahlvorstände); gemeinsamer BR wenn eine Gruppe weniger als 5 AN umfasst; beide jeweils weniger als 5, zusammen aber mind. 5 AN umfassen. Freiwillig jederzeit.
bei 5 jugendlichen AN - Jugendvertretungen; 5 BB - Behindertenvertrauenspersonen (müssen selber BB sein, können nur von BB gewählt werden, keine BR Mitglieder, aber können an BR Sitzungen teilnehmen und beraten); Möglichkeit zur Konzernvertretung oder einen Europäischen BR zu errichten.

Definition: Betriebsinhaber

Gegenspieler der Betriebsorgane, Eigentümer/Pächter, muss nicht der AG sein. In seinem Interesse = einheitlicher Betrieb, damit nur ein BR. Bei mehreren Betrieben - pro Betrieb ein Betriebsrat

8. Was wissen sie über die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit einer Betriebsratswahl?
die Wahl des Betriebsrates kann mittels Klage aus im Gesetz definierten Gründen angefochten werden. Wurden allerdings gröbste Fehler gemacht so liegt Nichtigkeit der Wahl vor (z.B. Verstöße gegen die elemtarsten Grundsätze einer Wahl). Nichtigkeit kann durch Festellungsklage geltend gemacht werden oder in einem Gerichtsverfahren vorgebracht werden
13. Welche Auswirkung hat eine Bildungsfreistellung auf die Ansprüche des Dienstnehmers?
Entgeltfortzahlung inkl Sonderzahlung
7. Wie wird das Wahlergebnis ermittelt?
Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand bei einem gültigen Wahlvorschlag müssen aus den Stimmrechten mehr als 50% aller abgegeben Stimmen für diesen Kanditaten sein erreicht Wahlvorschlag nicht die Mehrheit hat eine neue Wahlkundmachung durch den Wahlvorstand zu erfolgen

2a) Unternehmen und Konzern

Unternehmen = Träger der Rechte und Pflichtes des Betriebes, rechtlich selbstständige Wirtschaftseinheit, wirtschaftliche Ergebniserzielung. Wirtschaftlicher Zweck im Vordergrund, einheitliche Organisation nur auf den Unternehmenszweck. Wenn zumindest in 2 Betrieben BR - Zentralbetriebsrat wählbar
Konzern = rechtlich selbstständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken zusammengefasst oder aufgrund von Beteiligungen, (un)mittelbaren beherrschenden Einfluss anderer Unternehmen unterstehen. = Herrschende und beherrschten Unternehmen gelten zusammen als Konzern. Zentral BR kann Konzernvertretung beschließen und Delegierte dahin entsenden

14. Wer aller genießt den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz des ArbVG?
* Mitglieder des Betriebsrates (Beginnt in Zeitpunkt der Annahme der Wahl und Endet 3 Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat) * Ersatzmitglieder nur dann, wenn sie tatsächlich die Funktion eines BR Mitgliedes ausüben * Mitglieder des Wahlvorstanden (Kündigungsschutz beginnt im Zeitpunkt ihrer Bestellung und endet mit Ablauf der Anfechtungsfrist) * Wahlwerber (Kündigungsschutz beginnt mit den Zeitpunkt in dem ihre Absicht auf einen Wahlvorschlag zu kanditieren offenkundig wird)
12. Was versteht das ArbVG unter eimer "Bildungsfreistellung", wie unterscheidet sie sich von der "Amstfreistellung", und in welchen Fällen und in welchen Ausmaß steht sie zu?
die Bildungsfreistellung ist nur für solche Veranstaltungen zu gewähren, die entweder von den Kollektivvertragsfähigen Körperschaften der AN oder AG veranstaltet werden und vornehmlich Kenntnisse die zur Ausübung der Funktion als Betriebsratsmitglied dienen. Ziel = bessere Qualifikation für die Ausübung der Betriebsratfunktion (während Bildungsfreistellung ist das Entgelt einschließlich der SZ weiter zu gewähren). Jedes Mitglied hat Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme von Schulungsveranstaltungen bis zum Höchstmaß von 3 Wochen und 3 Arbeitstagen innerhalb einer Funktionsperiode (dies ist der Unterschied zur Amtsfreistellung (erweiterte Bildungsfreistellung max. 1 Jahr nur über antrag zu gewähren)
10. Welche Arten der Freistellung kennt das ArbVG?
* Bildungsfreistellung * erweiterte Bildungsfreistellung * Amtsfreistellung

18. Wer alles genießt den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz des ArbVG?

Es unterliegen: Mitglieder des Betriebsrates (beginnt im Zeitpunkt der Wahlannahme und endet 3 Monate nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat - Abkühlfrist, wenn Betrieb eingestellt wird, mit Ablauf der Tätigkeitsdauer im BR, ohne Abkühlfrist)
Ersatzmitglieder: nur dann, wenn sie tatsächlich die Funktion eines BR Mitgliedes ausüben (von der tatsächlichen Mandatsausübung für die Dauer der Abkühlfrist von 3 Monaten unter 2 Voraussetzungen Dauer der Vertretung muss durchgehend 2 Wochen gedauert haben, der BiH muss von Beginn und Ende der Vertretung wissen)
Mitglieder des Wahlvorstandes (mit Zeitpunkt der Bestellung (BV) bis Ende der Anfechtungsfrist)
Wahlwerber: beginnt, wenn ihre Absicht, auf einem Wahlvorschlag zu kandidieren, offenkundig wird - Besprechung mit anderen DN oder Bewerbung um Unterstützungsunterschriften. Wenn sie gewählt werden - nahtloser Übergang in den KDG Schutz des BR. Wenn keine Wahl: wenn er auf dem Wahlvorschlag aufscheint endet der KDG Schutz mit dem Ende der Anfechtungsfrist für die BR Wahl. Wenn sie nicht aufscheinen/zu wenig Unterstützungsunterschriften - endet KDG S bereits mit Ende der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge

4. Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?
* Verfassung der Wahlkundmachung für den Betriebsrat in dieser muss enthalten sein - Ort und Zeit der Betriebsratswahl, - Ort und Zeit, in der in die Wählerlliste einsicht genommen werden kann, - Zeitpunkt, bis zu dem Wahlvorschläge eingebracht werden müssen * Verfassung der Wählerliste aus Verzeichnis der AN stellt der Wahlvorstand fest, wer Wahlberechtigt ist * Emtgegennahme der Wahlvorschläge und Entscheidung über deren Zulässigkeit
16. Was können Sie über den besonderen Entlassungsschutz sagen?
die Entlassung kann nur ausgesprochen werden, wenn zuvor eine Klage auf Zustimmung zur Entlassung bei Gericht eingebracht wurde und das Gericht mit Urteil der Entlassung zugestimmt hat. Nur in den Fällen strafbare Handlung, Tätlichkeit und erhebliche Ehrenverletzung kann auch eine nachträgliche Zustimmung eingeholt werden.
1. Wie kommt es zur Installierung eines Betriebsrates?
Grundvoraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates min. 5 stimmberechtigte AN die dauernd beschäftigt werden. Es ist Sache der Belegschaft und nicht des Arbeitgebers, für die Errichtung eines Betriebsrats durch Organisation und Abwicklung einer Betriebsratswahl zu sorgen. Der Arbeitgeber darf allerdings das Entstehen eines Betriebsrats nicht verhindern und ist verpflichtet, organisatorische Hilfe zu leisten
11. Was versteht das ArbVG unter einer "Amtsfreistellung", in welchen Fällen und in welchem Ausmaß steht sie zu?
Die Freistellung soll den BR Mitglied die zur Durchführung seiner Aufgaben erfolrderliche Freizeit verschaffen. Der Freistellungsanspruch besteht grundsätzlich nur für betriebsbezogene Angelegenheiten. Für die Amtsfreistellung ist keine zeitliche Obergrenze pro Periode vorgesehen (im Gegensatz zur Bildungsfreistellung)
2. Wer kann eine Betriebsversammlung einberufen?
* Betriebsrat - sollte es noch keinen geben * der an Lebensjahren (nicht Dienstjahren) älteste Arbeitnehmer * so viele Arbeiter, wie als Betriebsratsmitglieder zu wählen wären * in Betrieben mit mindestens 20 dauernd beschäftigten Arbeitnehmern unterstützend auch die - zuständige Gewerkschaft - Arbeiterkammer (wenn die vorherigen Aufzählungen trotz Aufforderung innerhalb von 2 Wochen nicht einberufen haben)

3a) Leiharbeitnehmer

Gehören zur Belegschaft des Überlassers und des Beschäftigers wenn längere Überlassung. Prüfung, welcher Betriebsrat zuständig ist (Sachnähe und Mtiwirkungsrecht, abhängig davon, ob Beschäftiger BR die Interessen vertreten kann. KDG Schutz und Verständigungspflicht - Überlasser BR. Beschäftiger BR muss nicht verständigt werden. Sind bei der Ermittlung der Anzahl der zu wählenden BR-Mandate beim Beschäftigerbetrieb einzubeziehen (Keine Entscheidung ab wann aktives Wahlrecht/Mindestbeschäftigungsdauer). Bei ÜL länger als 6 Monate - passives Wahlrecht

17. Wie ist bei einer Versetzung des Arbeitnehmers vorzugehen?
Bei Versetzung ist zu unterscheiden, ob dieser auf eine Veränderung des Arbeitsvertrags hinauslaufen wird oder ob sie sich im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Vertrages halten. Vertragsändernde Versetzungen benötigen die Zustimmung des AN und diese kann nicht durch den BR ersetzt werden - BR erhält bei dauernden verschlechternden Versetzungen ein Mitwirkungsrecht. Erhält AG keine Zustimmung von BR zur Versetzung so hat er diese zu unterlassen ode rbei Gericht einzufordern. Art der Versetzung - nicht vertragsändernd + verbessernd = keine Zustimmung notwendig - nicht vertragsändernd+ verschlechternd = Zustimmung des BR notwendig - vertragsändernd + verbessernd = Zustimmung des DN notwendig - vertragsändernd + verschlechternd = Zustimmung DN + BR notwendig

3b) Ausnahmen vom Arbeitnehmerbegriff

Organmitglieder und leitende Angestellte

3. Welche wichtigen Aufgaben werden von der Betriebsversammlung ausgeübt?
* Behandlung von Berichten des Betriebsrates und Rechnungsprüfers * Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl * Beschluss über die Einhebung und die Höhe einer Betriebsratsumlage * Beschlussfassung über die Enthebung des Betriebsrates * Beschlussfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die Betriiebsratswahl * Wahl der Rechnungsprüfer * Beschlussfassung über die Enthebung der Rechnungsprüfers * Beschlussfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrats nach Wiederaufnahme des Betriebs

1. Allgemeines zum Betriebsrat?

Das Betriebsverfassungsrecht findet sich im 2. Teil des ArbVG; regelt die Interessensvertretung der AN auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene; Ziel ist der Interessensausgleich zum Wohl der AN und des Betriebes. Die Bestimmungen beinhalten vor allem wann welche Organe der Belegschaft gebildet werden können, und welche Befugnisse sie in der Mitwirkung und Mitsprache (verschiedene Ebenen der Mitbestimmung/zentrale Organisationseinheit und Anknüpfungspunkt ist der Betrieb) haben. Wesentlichstes Organ ist der Betriebsrat.

4a) Was sind die Aufgaben und Grundsätze der Interessensvertretung?

die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Interessen der AN im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern

2b) Gleichstellung einer Arbeitsstätte

wenn nicht alle Betriebsmerkmale vorliegen, kann eine AS auf einen selbstständigen Betrieb gleichgestellt werden. (Mehr als 50 AN dauernd beschäftigt; weite räumliche Entfernung vom Hauptbetrieb; Fehlen eines der Merkmale des Betriebes im Sinne des § 34 ArbVG; Vorliegen einer Selbstständigkeit hinsichtlich Aufgabenbereichs und Organsiation, die der eines Betriebs nahekommt. Die Klage zur Gleichstellung können BR, so viele AN als BR-Mitglieder zu wählen wären, die zuständige freiwillige Interessensvertretung, die gesetzliche interessensvertretung und der Betriebsinhaber stellen

18. Stehen gewisse Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes bzw. die Verletzung derselben unter Strafsanktion?
Ja, z.B. Nichtbeachtung der vorgesehenen Informationsrechte und Beratungsrechte des Betriebsrates können über den Betriebsinhaber Verwaltungsstrafen verhängt werden. In vielen Fällen können Strafen nur über den Antrag des BR verhängt werden - Strafantrag muss binnen 6 Wochen nach Kentniss der Übertretung und des Täters erfolgen. Gegen den BR können Verwaltumgsstrafen verhängt werdn wenn er gegen seine Verschiwegenheitspflicht verstößt

3c) Organmitglieder

Mitglieder von Organen einer juristischen Person, die zur gesetzlichen Vertretung berufen sind, sind keine AN im Sinne des ArbVG = gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers und stehen im Interessensgegenschaft zur Belegschaft. Keine Vorstände, auch GmbH GF sind ausgeschlossen, auch wenn sie vertraglich als AN zu qualifizieren wären. Vorstände von Vereinen und Genossenschaften sind auch ausgeschlossen.

3. Wie wird der Arbeitnehmer gemäß ArbVG definiert?

Alle im Rahmen eines Betriebes beschäftigten Personen einschließlich der Lehrlinge - faktische Beschäftigung, auch bei Leiharbeitnehmern. Örtliche Abwesenheit schadet nicht (Reisen oder ins Ausland entsandte AN), auch wenn die unmittelbare Tätigkeit infolge Abwesenheit kurzzeitig unterbrochen ist (Karenz, PAZ). Nur AN im engeren Sinn, keine freien DN.

1a) Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?

Grundvoraussetzung ist; dass mindestens 5 stimmberechtigte AN dauerhaft beschäftigt werden, diese müssen 16 sein und am Tag der Betriebsversammlung im Betrieb beschäftigt sein (Ehegatte des AG zählt zB nicht mit).
5-9 AN = 1 BRM
10-19 AN = 2 BRM
20-50 AN = 3 BRM
51-100 AN = 4 BRM
101-200 AN = 5 BRM. Je weitere hundert AN + 1; wenn mehr als tausend AN, für je weitere 400 AN + 1

6a. Durchführung der Betriebsversammlung

Stimmberechtigt jeder AN mit 18 Jahren, am Tag beschäftigt. Handhebung und einfache Mehrheit bei Beschlussfassung. 2/3 Mehrheit + geheime Wahl bei Beschlüssen über:
Enthebung des BR, eines BR Mitgliedes, über die Bildung eines gemeinsamen BRs.
Beschlussfähigkeit - wenn die Hälfte der stimmberechigten anwesend ist. Ist bei Beginn der BV weniger als die Hälfte da, halbe Stunde warten - dann beschlussfähig ohne Rücksicht auf Zahl der Anwesenden (außer heikle Themen). Vorsitzführung der BR oder der Einberufer (wenn kein BR). Sitzungen sind nicht öffentlich; AK und Gew dürfen Vertreter senden. Müssen außerhalb der AZ abgehalten werden, wenn AG zumutbar - dann während der AZ - Freistellung ja, EGFZ nein; außer KV/BV/EDV enthält einen Entgeltanspruch (auch für Fahrtkostenvergütung).

Definition: Betriebsversammlung

oder Betriebshauptversammlung besteht aus der Gesamtheit der AN im Betrieb. Die Gruppenversammlung besteht aus den ARB bzw. AnG (auch die unechten Angestellten - außer widerruflich - dann Arbeitergruppe iSd Betriebsverfassungsrechts), Lehrlinge zu den jeweiligen Gruppen. BR Mitglieder zu jenen, die sie gewählt haben - Zuordnung wichtig für Verständigung von K&E. Teilnahmeberechtigt sind alle AN, auch wenn sie nicht stimmberechtigt sind. AN, die nach § 36 ArbVG ausgenommen sind, dürfen nicht teilnehmen, der BiH nur auf Einladung.

2a) Was ist die organisatorische Einheit?

einheitlicher Betriebsinhaber (Einzelperson, juristische Person, Vereine); einheitlicher Betriebszweck (Warenproduktion, Dienstleistungserbringungen, Handel); die einheitliche Betriebsorganisation (die Arbeitsstätte muss eine einheitliche Organsations-und Entscheidungsstruktur aufweisen, die ihre Abgrenzung von anderen Bereichen ermöglicht). Sie muss selbstständig mit autonomen Entscheidungsbefugnissen der Führungskräfte sein (produktiontechnisch und personell). Maßgeblich ist die produktionstechnische Leitung zB 10 Filialen aber 1 Zentrale. Eigenständigkeit setzt die Abgrenzbarkeit bzw. Abgeschlossenheit der Arbeitsergebnisse von den Ergebnissen von anderen Unternehmensbereichen voraus. Eine Einheit muss ein Mindestmaß an Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsbefugnissen haben, um in personellen und finanziellen Belangen relativ selbstständig handeln zu können. Ein Betrieb liegt dann vor, wenn man sich die übrigen Unternehmensteile wegdenken kann und dennoch eine funktionsfähige Wirtschaftseinheit gegeben ist. (Beispiele S. 97!)

5. Was verstehen Sie unter dem "aktiven" und dem "passiven" Wahlrecht?
aktives Wahlrecht = wer Wahlberechtigt ist und somit seine Stimme abgeben kann * alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Betriebsversammlung zur Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und sowohl am Tag der Betriebsversammlung als auch am Tag der Wahl beschäftigt sind im Betrieb passives Wahlrecht = wer bei Wahl wählbar ist, also als Kandidat aufgestellt ist * alle AN wählbar die am Tag der Ausschreibung volljährig sind und am Wahltag seit mindestens Monaten im Betrieb beschäftigt sind und mit den Betriebsinhaber verwandt sind oder Heimarbeiter sind
9. Welche wichtigen Aufgaben sind dem Betriebsrat vom Gesetzgeber übertragen worden?
Tätigkeitsdauer des Betriebsrates beträgt 5 Jahre Aufgaben: * Allgemeine Befugnisse z.B. Überwachung der Einhaltung von Rechtvorschriften, Regelmäßige Beratung mit den Betriebsinhaber * Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten * Mitwirkung in Personellen Angelegenheiten (z.B. Einstellung von AN, Versetzung, Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen) * Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (z.B. wirtschaftliche Informationsrechte) * Mitwirkung bei Betriebsänderung *

Definition: Aufgaben der Betriebs- Gruppen bzw. Betriebshauptversammlung

a) Behandlung von Berichten des BR und Rechnungsprüfers
b) Wahl des Wahlvorstandes für die BR Wahl
c) Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe der BR Umlage, sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds
d) Beschlussfassung über die Enthebung des BR
e) Beschlussfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die BR Wahl
f) Wahl der Rechnungsprüfer
g) Beschlussfassung über die Enthebung der Rechnungsprüfer
h) Beschlussfassung über eine Fortsetzung der Funktion des BR nach Wiederaufnahme des Betriebes
Die Gruppenversammlung kann noch die Enthebung eines BR Mitgliedes wegen Verlustes der Gruppenzugehörigkeit, sowie die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates beschließen.
Die Betriebshauptversammlung behandelt die Berichte des Betriebsauschusses.
BV bzw. GV wichtig für die Bildung von Vertretungsorganen und eigenständigen Finanzmitteln (Kontrollorgane gegenüber des BR). Vertreten wird die Belegschaft durch den gewählten BR.
Betriebs-/Gruppen-/Betriebshauptversammlungen können nur tätig werden und gültige Beschlüsse fassen, wenn sie vom Zuständigen einberufen worden sind.

2. Was ist der Betrieb/Betriebsbegriff?

Zentraler Begriff des Betriebsverfassungsrechts. Als Betrieb gilt jede AS (örtlich abgegrenzt; Arbeitsergebnisse werden hervorgebracht), die eine organisatorische Einheit bildet, in der mit technischen/immateriellen Mitteln (Betriebsmitteln) die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse forgesetzt verfolgt wird (Dauerhaftigkeit), ohne Rücksichtnahme ob Erwerbsabsicht besteht (Gewinnerzielungsabsicht, auch Vereine wie 4 Pfoten oder Charitas)

3d) Leitende Angestellte

maßgeblich Einfluss auf Führung des Betriebes - Interessensgegensatz, haben weder aktives noch passives Wahlrecht bei der BR Wahl, BR hat kein Mitwirkungsrecht bei Beförderung, Versetzung, Kündigung oder Entlassung der lt. Ang. K&E Schutz ist nicht anwendbar. Keine Einsicht für BR in Personalakte. BVs sind nicht anwendbar. lt. Ang sind eng definiert; treffen Entscheidungen auf betriebstechnischen, kaufmännischen, administrativen Gebiet unter eigener Verantwortung, die auf die Führung des Betriebes maßgeblichen Einfluss haben. Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich essentiell (DV Beginn und Ende); Gehaltsfragen, Vorrückungen, Urlaubseinteilung, Anordnung von Überstunden, Ausübung des Direktionsrechtes, Aufrechterhaltung der Disziplin im Betrieb. Völlige Weisungsfreiheit ist nicht erforderlich; wird aus Rücksicht auf die anderen AN auch nicht verlangt. Titel alleine sind nicht ausschlaggebend; müssen Unternehmerfunktion haben, auch Prokuristen sind keine lt. Ang. Pensionierte AN unterliegen nicht mehr dem ArbVG, auch nicht, wenn sie eine Betriebspension beziehen.

1b) Welche Befugnisse hat ein Betriebsrat?

- Recht zur Einsichtnahme über Lohnbezüge der AN
- Überwachung arbeitsrechtlicher/sozialrechtlicher (SV und ASch) Bestimmungen
- Anhörungsrecht, BiH muss den BR in allen den AN betreffenden Angegenheiten anhören
- Recht, vom BiH Auskünfte und Beratungen zu verlangen, die arbeitnehmerbezogene Angelegenheiten betreffen
- Recht, BVs in bestimmten Angelegenheiten zu beschließen
- Mitwirkungsrechte bei der Einstelung von AN
- Mitwirkung bei Beförderungen und Versetzungen
- wirtschaftliche Information, insbesondere Bilanzeinsicht
- Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen
- Mitwirkung von einvernehmlichen Lösungen

15. Was wissen Sie über den besonderen Kündigungsschutz?
Die Kündigungsgründe der Betriebseinstellung bzw. Betriebseinschränkung sowie der Dienstunfähigkeit sind klassische Kündigungsgründe von besonders geschützten DN. Besonderheit ist das die beharrliche Pflichtenvernachlässigung die beim normalen DN einen Entlassungsgrund darstellt im besonderen Kündigungsschutz nach ArbVG nur einen Kündigungsgrund darstellt. Besonders ist auch die Mandatsschutzklausel die besagt, dass das Gericht die Klage auf Zustimmung abweisen muss, wenn das Verhalten das dem Kündigungsgrund zugrunde liegt in Ausübung des Mandates gesetzt wurde und unter Abwägung aller Umstände entschuldbar war.
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