Vereinbarung, kein Anspruch. Karenz = Freistellung gegen Entgeltentfall, mind. 2 Monate bis max. 1 Jahr, alle 4 Jahre neuer Anspruch. Für die Dauer Anspruch vom AMS, keine Ansprüche aus DV; kein Urlaubsanspruch, keine SZ, keine Anrechnung auf Dienstzeit. DV muss mind. 6 Monate gedauert haben, während Schutzfrist/Karenz/Präsenzdienst nicht möglich. Kann auch in Teilen konsumiert werden, ein Teil mind. 2 Monate. Kein besonderer KDG Schutz, aber Motivkündigungsschutz. Bildungs TZ = Vereinbarung Herabsetzung der NAZ, mind. ein Viertel, max. die Hälfte reduzierern, nicht unter 10 Stunden. DV muss 6 Monate gedauert haben, kann zwischen 4 Monaten und 2 Jahren vereinbart werden - ein Teil mind. 4 Monate, darf insgesamt 2 Jahre nicht überschreiten. Weiterbildungeld vom AMS in Höhe des AlGeld. Kein besonderer KDG Schutz, aber Motivkündigungsschutz.