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Arbeitsrecht Kapitel 3 - Fragen und Wiederholungsfragen



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35. Unter welchen Umständen kann ein Dienstnehmer auf ihm zwingend zustehende Ansprüche - inbesondere die gesetzliche Abfertigung - verzichten?

Wenn das DV bereits aufgelöst ist oder mit EVL aufgelöst wird, gibt es keine Sorge bzgl. der Drucktheorie. Bei Abschluss einer Verzichterklärung sind 3 Zeitpunkte zu unterscheiden:

1. Während eines DV ist ein Verzicht grundsätzlich nicht möglich

2. Nach Beendigung eines DV ist ein Verzicht grundsätzlich möglich

3. Bei Beendigung des DV gilt folgendes: Es muss sich bei dem Verzicht um eine echte Willenserklärung handeln. Reine Wissenserklärungen, mit denen der DN zB. bestätigt, dass er richtig abgerechnet wurde, reichen sohin für die Annahme des Verzichtes nicht aus.

Lohnbefriedigungensklauseln, Entfertigungsklauseln (zB Bestätigung, gehaltsbefriedigt aus dem DV auszuscheiden) sind kein Verzicht auf irgendwelche Ansprüche. Im Gegensatz zum Verzicht sind sie keine Willenserklärungen, sondern Wissenserklärungen und hindern den AN nicht daran, später weitere Ansprüche zu behaupten und einzuklagen. Damit sich ein DG auf eine Verzichttserklärung berufen kann, muss ausdrücklich das Wort Verzicht enthalten sein.

Beim Ende vom DV muss der Grund für den Verzicht offengelegt werden, da der DN grundsätzlich keinen Grund hat, ohne Gegenleistung auf ihm zwingend zustehende Ansprüche zu verzichten. Als Motive für einen Verzicht auf die Abfertigung im Fall einer EVL kommen in Frage: Das Vorliegen eines Entlassungsgrundes oder die Tatsache, dass die Auflösung auf Wunsch des AN erfolgt ist. Falls der Vorfall, wegen dem es die EVL gibt ungeeignet als Entlassungsgrund scheint, wird die Vereinbarung zur EVL anfechtbar. Wenn EVL auf Wunsch des DN, muss das drinnen stehen. Dem DN muss Bedenkzeit gegeben werden, vor allem bei Auftritt eines Entlassungsgrundes, der DG kann ihn nicht damit überfallen.

14. Welche Arten des Entgelts kennen Sie?

§ 1152 ABGB - Dienst- und Werkverträge sind entgeltlich. Wenn kein KV anwendbar ist und kein Entgelt bestimmt wurde - angemessenes Entgelt, Verträge, die weder das Entgelt noch die Unentgeltlichkeit bestimmen, sind ausreichend. (Gilt auch für freie Dienstverhältnisse) - Entgelt = Gehalt + Zulagen + Provisionen + Gewinnbeteiligungen, Sachwerte, Geld kann aber nicht durch Sachwerte ersetzt werden

22a) Anrechnungsvereinbarung im KV 

Aufsaugklausel - Vorwegnahme einer späteren KV Erhöhung weil von Anfang an mehr bezahlt wurde. Gehaltserhöhung muss durch die Überzahlung oder Erhöhung tatsächlich gedeckt sein.

Warum muss ein freier DN einen DZ bekommen?
Seit 01.08.2004 (AM Reformgesetz) wurde in § 1164a ABGB auch ein DZ für einen freien DN Pflicht - ähnelt dem § 2 AVRAG. Der Dienstzettel dient zur Beweissicherung gibt eine bessere Information über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
7. Welche Arten von Dienstverhältnissen gibt es?
Arbeiter - Angestellte - Lehrling; Befristetes DV, Probe DV, Unbefristetes DV, Vollzeit, Teilzeit
Was ist der wesentliche Inhalt eines DV?
Bereitschaft zur Dienstleistung für eine bestimmte Zeit Die vereinbarten Leistungen werden nur umschrieben (z.B. Verkäufer:in, Buchhalter:in) und durch die Weisungen des AG definiert.
4a) Wie lautet die Abgrenzung zum Werkvertrag?
§ 1151 ABGB - wenns ich jemand auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet - Dienstvertrag; wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt - Werkvertrag
4. Was bedeutet persönliche Abhängigkeit im AR? Welche Merkmale gibt es dafür?
Persönliche Abhängigkeit = AN hat keine Bestimmungsfreiheit, ist das wesentliche Kriterium für ein Arbeitsverhältnis. Dazu zählen: Einbindung in die Betriebsorganisation und Unterwerfung unter die betrieblichen Ordnungsvorschriften; Nutzung der Betriebsmittel Persönliche Weisungsgebundenheit; hinsichtlich Zeit, Ort und persönlichem Verhalten am Arbeitsplatz Kontrollunterworfenheit; Weisungen werden vorgegeben Disziplinäre Verantwortung: AN muss für Fehlverhalten im Betrieb einstehen, kann mit Verwarnungen/Konsequenzen verbunden sein Höchstpersönliche Arbeitsleistung: Kann sich nicht vertreten lassen. Wichtig für die Definition ist die Gesamtbetrachtung, es muss nicht jeder Punkt vorliegen.
29. Was wissen Sie über befristete Dienstverhältnisse?
Endet durch Zeitablauf, bedarf keiner KDG; geht autoamtisch in ein unbefristetes über, wenn es nur einen Tag über die Befristung fortgesetzt wird. Ansonsten - DN die Endabrechung übermitteln, darauf hinweisen und ansonsten sofort nach Hause schicken. Für befristete DVs gilt der K&E Schutz nicht nach ArbVG, APSG, BEinstG, der KDG Schutz kann aber nicht dadurch umgangen werden, dass befristete DVs aneinander gereiht werden. Eine zweimalige Befristung wird, wenn sie sachlich argumentiert ist, akzeptiert, aber muss im Interesse des DN liegen, da das DV sonst gleich geendet hätte. Ein befristetes DV kann nicht vor Zeitablauf durch KDG beendet werden, außer es wird extra vereinbart. Bei DG KDG ohne Vereinbarung = KÜE
6. Wie unterscheiden sich Dienstvertrag und Dienstzettel? Welche Bedeutung hat der Unterschied für die Praxis?
Der DZ ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichte des AV, zählt als "Beweisurkunde" und ist eine Wissenserklärung. Sie geben nur bereits Vereinbartes wieder und können gemachte Vereinbarungen nicht ändern oder ersetzen. Er ist notwendig schriftlich. Der Dienstvertrag kann schriftlich, mündlich oder schlüssig zustande kommen; Mindesterfordernis ist die Einigung über die Art der Arbeit und Entlohnung. Beide sind gebührenfrei. Ein DV ist vorteilhafter, weil dieser unterschrieben wird und nicht im Nachhinein behauptet werden kann, dass etwas anderes vereinbart wurde. Beste Lösung: Schriftlicher DV.
12. Welche Verpflichtungen treffen im DV den Dienstgeber?
Entgeltzahlungspflicht; Fürsorgepflicht; Mitteilungspflichten; Aufzeichnungspflichten; Ausfolgung der Arbeitspapiere
2. Was versteht man unter AG und unter AN?
Der AN stellt dem AG seine Arbeitskraft zur Verfügung.
30. Was versteht man unter Kündigungsentschädigung und unter welchen Umständen steht sie zu?
Wird ein Arbeitsverhältnis vom AG ohne wichtigen Grund gelöst (ung. Entlassung) oder trifft den AG die Schuld am v. Austritt gebührt dem AN eine KÜE. Auch bei einer zeitwidrigen KDG - Anspruch auf KÜE. DV endet zu dem Zeitpunkt, der AG hat aber das Entgelt zu bezahlen, das ihm gebührt hätte, wenn das DV ordnungsgemäß beendet worden wäre. Der AN muss bei der ungerechtfertigten Entlassung während der fiktiven KDG Frist nicht arbeiten. Der KÜE steht somit keine Arbeitsleistung gegenüber = pauschalierter Schadensersatz. Die KÜE umfasst das Entgelt, das dem AN ab dem Entlassungstag gebührt hätte (auch SZ und Urlaub der im fiktiven Kündigungszeitraum entstanden ist). Für die gerichtliche Geltendmachung der KÜE sehen die gesetzlichen Bestimmungen eine Auschlussfrist (Präklusivfrist) von 6 Monaten ab dem Entlassungs- bzw. Austrittstag vor. Während der KÜE ruht das Arbeitslosengeld. Wird die KÜE nicht gezahlt (weil strittg), Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die KÜE. Bei Entscheid wird das abgezogen. Zeitwidrige KDG: DV wird mit unrichtigen Zeitpunkt beendet, KÜE bis zum richtigen Termin. Richtigstellung des KDG Termins (und somit keine KÜE) nur bei beidseitigem Einverständnis. Der AG erhält im Gegensatz zur KÜE nur den konkret entstandenen Schaden ersetzt (außer Konventionalstrafe bei Nichteinhaltung der KDG Frist vereinbart). Gericht macht Gebrauch vom Mäßigungsrecht.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Dienst- und Werkvertrag so wichtig?
Für beide gelten unterschiedliche Vorschriften, z.B. gilt die SV Vorschrift, KV und Arbeitnehmervorschrift nur für den Dienstvertrag. Diese Pflichten möchten manchmal mit dem Abschluss eines WV vermieden werden (Flucht aus dem AR). Wenn ein Vertrag ein DV ist, aber mit WV betitelt wird, wird dieser vor Gericht nicht akzeptiert. Akzeptiert wird nur, wenn wirklich nur ein Werk hergestellt werden soll, und das gewünschte Ergebnis als Dienstleistung im WV abschließend geregelt ist.
24. Können DVs auch automatisch - d.h. ohne Willenserklärung - enden?
Bei Zeitablauf (Befristung); Tod des Arbeitnehmers, Auflösungsgründe gem § 14 (2) BAG (Tod des Lehrlings), Auflösung des Unternehmens § 83 GewO
31. Was versteht man unter der Drucktheorie?
Sie sagt aus, dass ein Verzicht eines AN auf rechtlich zwingende Ansprüche rechtsunwirkam ist, weil der AN immer unter dem Druck steht, dass im Fall einer Weigerung das DV gekündigt werden könnte. Sie kommt auch zur Anwendung, wenn eine Drohung mit einer Kündigung gar nicht ausgesprochen wurde. (zB Verzicht auf Ansprüche bei Ende DV). Wenn es sich um nicht zwingend zustehende Ansprüche handelt, kann der DN einer Anpassung des DVs zustimmen - auch weniger Lohn, solange es noch über KV bleibt. Entweder durch die Verschlechterungsvereinbarung oder die Änderungskündigung
18. Können an den DN ausbezahlte Beträge wieder zurückgefordert werden? Was ist dabei zu beachten?
§§ 1431 ff ABGB Verpflichtung zur Rückgabe einer irrtümlichen Auszahlung, aber nur wenn der DN unredlich gehandelt hat (er hätte wissen müssen, das ihm das nicht zusteht); der AN gutgläubig war, das Geld jedoch noch hat. Schreiben an den DN schicken
27. Was wissen SIe über die Auflösung während der Probezeit?
Kann ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gelöst werden. K&E Schutz gelten nur bei MSchG, APSG, BEinstG. Immer besser schriftlich lösen. Die Spezialgesetze gelten aber nicht in der Probezeit, zB keine EGFZ im Krankenstand

17. Was wissen Sie über den Entfall des Entgeltanspruchs?

Bei Nichtleistung entfällt der Entgeltanspruch außer laut Gesetz bei Krankheit, Urlaub, sonstigen Dienstverhinderungen. Frage nach der Berechnung, zB Ausfallsprinzip, für die Berechnung von Urlaub und KST = General KV Urlaubsentgelt und General KV Krankenentgelt gem. § 3 EFZG

1. Wie definiert man einen Arbeitsvertrag?
Jedem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem verpflichtet sich der AN zur Arbeitsleistung für andere, den AG (juristische oder natürliche Person, GmbH) = Parteien des Arbeitsvertrages. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn eine Person (AN) ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dabei unter Leitung einer anderen Person (AG oder dessen Stellvertreter) in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätigt ist.
13. Was ist bei der An- und Abmeldung zur SV zu beachten?
Anmeldung vor Arbeitsantritt, Abmeldung binnen 7 Tage nach Arbeitsende; AN muss eine Kopie bekommen. Anmeldung kann kein DV begründen, Abmeldung kann kein DV beenden. Dreijährige Verjährungsfrist für die Feststellung von zu niedrigen oder fehlenden SV Beiträgen, Verlängerung auf 5 Jahre, wenn DG Meldepflicht verletzt. Rechtskräftig festgestellte Beitragsrückstände sind innerhalb von 2 Jahren von der ÖGK einzufordern, sonst Einforderungsverjährung. Wenn der beitragspflichtige Zeitraum länger als 7 Jahre zurück liegt - keine Nachforderung mehr. Pensionsschaden, wenn nicht eingezahlt wird: Schadensersatzklage an den DG. Frist beträgt 30 Jahre und beginnt zu laufen, wenn DN in Pension geht (merkt es erst zu dem Zeitpunkt, dass Beiträge fehlen) - nicht bei Einvernehmen über Nicht-Anmeldung
Wann muss kein Dienstzettel ausgestellt werden? Bzw. wann muss er ausgestellt werden?
wenn die Dauer des DV höchstens ein Monat beträgt oder ein schritfliche DV ausgehändigt wurde, der die 13 Punkte enthält. §2(3) AVRAG Wenn eine Auslandstätigkeit länger als 1 Monat dauert, muss ein DZ ausgehändigt werden, der die voraussichtliche Dauer und die zusätzliche Vergütung enthält (welche Währung, welches Entgelt) Das AVRAG gilt auch für Arbeiter = auch ihnen ist ein DZ auszustellen. Wird kein DZ ausgestellt, gibt es keine Sanktionen laut AVRAG; es besteht aber ein gerichtlich einklagbarer Anspruch und berechtigt bei Verletzung zum vorzeitigen Austritt.
34. Wast versteht man unter einer Änderungskündigung, was unter Präventivkündigung?
Die Änderungskündigung ist mit dem Angebot verbunden, das DV zu geänderten Bedinungen weiterzuführen. Sie besteht aus 2 Teilen, der KDG (alle Vorschriften zu KDG einhalten!! auch kein einseitiger Rücktritt) und dem Angebot. DN kann KDG annehmen oder weiterarbeiten, dann aber zu den geänderten Bedingungen - konkluente Zustimmung. Er kann nicht weiterarbeiten und die neuen Bedingungen nicht gelten lassen. Der DN ist nicht verpflichtet, während der KDG Frist eine Erklärung abzugeben. Auch der DG unterliegt einer Einschränkung,er hat nicht die Möglichkeit, einseitig nur jenen Teil der Vereinbarung aufzukündigen, den er geändert haben will. (keine Teilkündigung!!)
5a) Wann liegt ein freier DV vor?
Wenn sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, einem Auftraggeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ohne sich in persönliche Abhängigkeit zu begeben. Diese Unabhängigkeit zeigt sich zB durch fehlende Weisungsbindung hinsichtlich AZ, Arbeitsort und Verhalten bei der Arbeit; fehlende Kontrollbefugnisse des Auftraggebers, fehlende Einbindung bzw. Eingliederung ind en Betrieb des Auftraggebers, ein Vertretungsrecht und eigene Betriebsmittel (wieder in der Gesamtheit zu betrachten), ist wie ein Dauerschuldverhältnis.
33. Was wissen Sie über den Abschluss von Verschlechterungsvereinbarungen?
Sie ist nur soweit zulässig, dass der DN immer noch das Mindest KV Gehalt bekommt (Kürzung kann auch zu kürzerer AZ führen). Der AG kann androhen, dass DV im Fall einer Weigerung zu kündigen - ist sein Recht. Die gewünschte Vertragsänderung muss klar und deutlich angeboten werden, eine ausdrückliche, aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftliche willensmangelfreie Zustimmung des DN ist herbeizuführen.
15. Was ist bei Sachleistungen zu beachten?
sie sind Vorteile aus dem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen, dürfen nicht in das KV Mindestentgelt eingerechnet werden
16. Was versteht man unter Aufwandsentschädigung?
Werden dem DN ersetzt, zählen nicht als Entgelt zB Reiseaufwandsentschädigungen, Kostenersatz
Worin unterscheiden sich der DZ und DV?
Der DZ ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichte des AV, zählt als "Beweisurkunde" und ist eine Wissenserklärung. Sie geben nur bereits Vereinbartes wieder und können gemachte Vereinbarungen nicht ändern oder ersetzen. Er ist notwendig schriftlich. Der Dienstvertrag kann schriftlich, mündlich oder schlüssig zustande kommen; Mindesterfordernis ist die Einigung über die Art der Arbeit und Entlohnung. Beide sind gebührenfrei. Ein DV ist vorteilhafter, weil dieser unterschrieben wird und nicht im Nachhinein behauptet werden kann, dass etwas anderes vereinbart wurde. Beste Lösung: Schriftlicher DV.
3. Wer kann AG und wer kann AN sein?
AN kann nur eine natürliche Person sein, Arbeitgeber auch eine juristische Person (GmbH)
11. Welche Verpflichtungen treffen im DV den Dienstnehmer?
Arbeitspflicht; Gehorsampflicht (sachlich gerechtfertigtes Rauchverbot; weltanschauliche T-Shirts Verbot); Treuepflicht; Mitteilungspflicht; Verschwiegenheitspflicht; Haftpflicht (vorsätzlich, grob fahrlässig; leicht fahrlässig)

32. Welche Bedeutungen haben Drohung und Zwang im Arbeitsrecht?

Drohung, Zwang und List stellen Willensmängel dar, die eine Willenserklärung anfechtbar machen. Drohung ist besonders bedeutend im AR; aber nicht jede Drohung ist rechtlich untersagt. Immer von Bedeutung wenn: die Drohung an sich widerrechtlich (Körperverletzung) ist; die Drohung an sich rechtmäßig ist (zB Drohung mit einer Strafanzeige, der Drohende aber keinen Anspruch auf den Erfolg hat, auf den er abzielt). Wenn der AN keine Überlegungsfrist hat und sofort unterzeichnen muss - Zwang. Hat er Zeit zum Überlegen, kann eine Strafanzeige angedroht werden, wenn der AN nicht selbst kündigt.

In welchem Sonderfall greift man auch auf die Bestimmungen des ABGB zurück und wie bezeichnet man dies?
Wenn die Normen der Spezialgesetze nicht ausreichen. Das wird als subsidiäre Wirkung des ABGB bezeichnet.
Was bildet die allgemeine Grundlage für den Arbeitsvertrag?
die den Arbeitsvertrag regelnden Bestimmungen der §§ 1151 bis 1164 ABGB, die überall dort anzuwenden sind, wo es an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen fehlt.
25. Was ist Ihnen über die KDG von Dienstverhältnissen bekannt?
einseitige Willenserklärung, zeitlich bestimmt (vertragsmäßig oder gesetzliche Fristen und Termine); KDG benötigt die Entgegennahme aber nicht die Annahme. Deutsches Recht verlang KDG Grund, in Österreich nicht notwendig einen Grund anzugeben (auch besser für spätere Gerichtsverhandlungen) = Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Ausnahmen im ArbVG; MSchG/VKG; BEinstG; APSG (Rechtswirksam ohne Gerichtsentscheidung)
5. Was wissen Sie über die Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag, Werkvertrag und freien Dienstvertrag?
Die größten Unterschiede sind Dauerschuldverhältnis vs. Zielschuldverhältnis, sowie die Reihe von Vorschriften, die es nur beim DV gibt (SV, KV, Arbeitnehmerschutzvorschrift). Manchmal wird ein WV abgeschlossen um aus dem Arbeitsrecht zu flüchten, muss vom Inhalt her ein Werkvertrag sein, sonst hält er vor Gericht nicht. Das gewünscht Ergebnis muss abschließend vereinbart werden und es ist daher auch eindeutig feststellbar, wann das Werk vollendet ist und beim Kunden abgeliefert wird. Wenn nur eine Art der zu erbringenden Dienstleistungen vereinbart wird, die konkret zu erbringende Tätigkeit aber erst durch die Weisungen des DG festgelegt wird, liegt jedenfalls ein DV vor. DV: Dauerschuldverhältnis; Arbeit unter Leitung und Weisung; Arbeit mit den Arbeitsmitteln des Betriebes/AG; persönliche Arbeitspflicht; Haftung des AN für Diligenz; schuldet das Bemühen. Persönliche und wirtschaftliche Unterordnung des AN im Betrieb des AG in disziplinärer Verantwortung WV: Zielschuldverhältnis; Erfolg nach eigenem Plan; Arbeit mit eigenen Mitteln; Vertretbarkeit; Haftung für Sorgfalt und Gewährleistung für Mänger der Arbeit; Gefahr des Misslingens wird übernommen. Das Geschäft eines selbstständigen Unternehmers. Wird das Werk nicht vollendet, hat er keinen Anspruch auf Lohn. Freier DV: Einordnung des DN im Betrieb nicht vorgesehen; Einteilung der AZ, Art der Erbrinungen ist freigestellt. Unterliegen der SV Pflicht, außer die Leistung wird im Rahmen eines eigenen Unternehmens erbracht.
9a) Was sind Pflichtpraktikanten?
Echter Pflichtpraktikant - keine persönliche Arbeitsverpflichtung; keine Bindung an betriebliche Arbeitszeit, muss nur Sicherheitsvorschriften beachten, kein DV (Praktikumsvereinbarung und Ausbildungsdokumentation empfohlen!) Nur anwendbar: ASchG, unter 18 KJBG und das ASGG. Wird Taschengeld bezahlt - Anmeldung zur SV. Erst mit 15 erlaubt (außer Pflichtpraktika Schule). Pflichtpraktikant - wenn in den Betrieb eingebunden, Entlohnung nach KV wie Lehrling im LJ (Gastgewerbe ist immer ein DV); es gelten die AR Bestimmungen, befristetes DV. Besonderheit, wenn Praktikanten vom Geltungsbereich des KV ausgenommen sind - niedrigst mögliche Einstufung, Vereinbarung, auch SZ müssen vereinbart werden.
22. Wie unterscheiden sich Vorschuss und Darlehen?
Vorschuss ist die Vorauszahlung eines noch nicht fälligen Entgeltes; Unter Darlehen versteht man die Auszahlung von Geld gegen die Verpflichtung zur Rückzahlung und Zahlung eines bestimmten Preises für die zeitlich vereinbarte Rückzahlungsdauer in Form von Zinsen. Darlehen können aber auch unverzinslich gewährt werden. Während des DVs werden sie gleich behandelt, nach Beendigung wird ein Vorschuss zurück gezahlt
20. Wo spielt der gute Glaube eine Rolle? Wann liegt guter Glaube vor?
Guter Glaube besteht dann, wenn der DN nicht hätte wissen können, dass es zu viel ist und dem DG vertraut (zB bei unterschiedlich hohen Provisionen, kein Muster erkennbar), und dann im guten Glauben irrtürlich ausbezahltes Entgelt verbraucht.
Welche Arten von AVs gibt es?
Sie werden eingeteilt nach: Art der Verwendung (Arbeiter, AnG; Lehrlinge) nach Dauer des AVs (Befristet, Unbefristet, Probe DV) nach Ausmaß der AZ (VZ oder TZ)
26. Was ist die Voraussetzung dafür, dass ein DV ohne Einhaltung einer KDG Frist vorzeitig aufgelöst werden kann?
Dass es einvernehmlich aufgelöst wird (von beiden Seiten zugestimmt) oder befristet ist
19. Was versteht man unter Ausfallsprinzip?
Der DN soll das erhalten, was er erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte, nur echtes Entgelt, keine Aufwandsentschädigungen (wenn Weiterzahlung dann SV Pflicht)
26a) Präventivkündigung/Entlassung
bei Annahme eines v.Austrittes durch schlüssige Handlung; Abgabe einer Erklärung vom DN zur Auflösung des DV, die später abgestritten wird (mündliche KDG zB), wenn die Rechtswirksamkeit einer Auflösungserklärung zB wegen eines Betriebüberganges (AVRAG), Verständigungsverfahren durch BR nicht richtig oder AMS Massenkündigungsverfahren nicht ordnungsgemäß in der Frist läuft, DN abstreitet eine Auflösungserklärung bekommen zu haben, Verfahren über die Rechtswirksamkeit der KDG oder Entlassung eines b. geschützten DN bis zu dem Zeitpunkt geführt wird, wo der KES ausgelaufen ist = zahlt § 1155 ABGB Entgelt für jedes aufrechte Monat. Dafür Präventiv KDG/E; DV läuft nicht unendlich weiter, Standpunkt, dass die erste rechtswirksam war, wird nicht aufgegeben
10. Was ist ein Volontär?
Def. nur im AuslBG, sind Personen die ausschließlich zum Zweck der Erweiterung von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch in einem Betriebt tätig werden, es besteht keine Arbeitspflicht im eigentlichen Sinn, nicht Weisungsgebunden. Es besteht kein Entgeltanspruch, Taschengeld kann bezahlt werden, wenn der Volontär Hilfsarbeiten macht nimmt die SV ein DV an und muss angemeldet werden.
9. Was wissen Sie über Ferialarbeit und Ferialpraxis?
Ferialarbeit = kein Ausbildungsverhältnis, auf Entgelt ausgelegt, sind normale DVs, kv Mindestentgelt, Abrechnung wie normale DN. Wenn auf eine Befristung vergessen wird, zählt die KDG Frist.
8. Wie ist ein Angestellter definiert? Wo findet sich die Definition?
§ 1 (1) AngG: Personen, die im Geschäftsbetrieb eines Kaufmannes vorwiegend zur Leistung kaufmännischer (Handlungsgehilfen) oder höherer, nicht kaufmännischer Dienste oder zu Kanzleiarbeiten angestellt sind.
21. Unter welchen Umständen kann ein DG im Fall einer Nachzahlungspflicht von DN Beiträgen zur Sozialversicherung bzw. von Lohnsteuer diese Beträge vom Dienstnehmer wieder herein bekommen?
Lohnsteuer ja, weil der DG diese nur überbringt, hier kann der DN sich nicht auf den guten Glauben im Verbraucht berufen, weil der DG hier eine fremde Schuld bezahlt. Wenn der DG den DN darauf hinweist und der DN nicht einwilligt, muss er die Schuld selbst bezahlen. Bei der SV ist der Abzug nachträglich beschränkt: § 60 (1) ASVG: der DG darf dem DN den laufenden Teil in Abzug bringen, den Rest nur, wenn DG schuldfrei ist (kommt nicht vor, weil DG verantwortlich für die Berechnung ist): Er kann maximal einen Beitragszeitraum abziehen, darüber hinaus muss der DG bezahlen - zählt nur, wenn das Entgelt für diese Monate bereits ausbezahlt wurde. Wenn der DG nichts bezahlt hat, weil er glaubt, es steht dem DN nicht zu (zB UNG; Entlassung/KDG), kann er den vollen Betrag abziehen.
28. Was ist Ihnen über die EVL bekannt?
keine Notwendigkeit für KDG Termine oder Fristen, kein Grund wie bei Entlassung. Es muss unterschrieben bzw. von beiden zugestimmt werden = zweiseitiges Rechtsgeschäft. Wenn zugestimmt wird fallen Notwendigkeit der Zustimmung des ASG wie bei der DG KDG im MSchG weg. Es besteht die Notwendigkeit zur Schriftlichkeit im ASPG, BAG, MSchG ASPG, und BAG, MSchG = Schriftlichkeit und Bescheinigung vom Gericht über Belehrung, bei BAG unter 18 Unterschrift der Eltern
23. Welchen Arten der Beendigung von DV kennen Sie?
Automatische Beendigung (Befristung); Kündigung, Lösung während der Probezeit; EVL, Entlassung/Austrtt
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