Nach einer KV Kündigung, ohne Neuabschluss entsteht dieser kv-freie Raum, für den diese Grundsätze gelten
a) mit AN, die nach dem Ablauf des KV eintreten, kann jede Vereinbarung ausgemacht werden, auch Schlechterstellung im Vergleich zum früheren KV Gehalt (der alte KV kann aber für die Ortüblichkeit herangezogen werden - will man das nicht, muss das extra vereinbart werden (z.B. keine SZ auszahlen)
b) AN, die vor Ablauf des KVs eingetreten sind, unterliegen der Nachwirkung und der alte KV besteht weiterhin. Auch für diese kann eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden, die bestimmte Recht aus dem alten KV abdingt - erst nach Ablauf des KVs und mit Zustimmung des AN möglich.