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Arbeitsrecht Kapitel 4 Kollektivvertrag - Definitionen



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Definition: Nachwirkung
Ein KV kann gekündigt werden (3 Monate KDG Frist, Schriftform) oder befristet abgeschlossen werden. Die Nachwirkung regelt, wie sich dies auf die AN auswirkt. Der KV bleibt so lange für den AN aufrecht, bis ein neuer KV wirksam wird oder eine neue EV abgeschlossen wird
Definition: Außenseiterwirkung
Die Rechtswirkungen eines KVs sind auch anzuwenden auf AN, die nicht kv-angehörig sind (z.B. AN die nicht Mitglied der GW sind)
Definition: Geltungsdauer des KVs
Ohne Geltungsdauer kann der KV nach Ablauf eines Jahres von AG/AN Vertretung per eingeschriebenem Brief und Einhaltung der 3 Monate KDG Frist gekündigt werden.
Definition: persönlicher Geltungsbereich
bestimmt, welche AN unter den KV fallen (Ausnahme GF/Vorstände) = ARB, ANG, k/g Lehrlinge, Ferialpraktikanten
Allgemeines zum KV:
der 1. Teil des ArbVG regelt die kollektive Rechtsgestaltung und enthält u.a. Bestimmungen über den KV. Innerhalb seines Geltungsbereiches ist er rechtsbindlich und wird automatisch Teil des E. DV, ohne das dies vereinbart wird oder vermieden werden kann.
Definition: KV
Vereinbarungen, die zwischen den kv-fähigen Körperschaften der AG und der AN schriftlich abgeschlossen werden. Geregelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen den KV Parteien (obligartorisches/schuldrechtlicher Teil) sowie die gegenseitigen aus dem DV entstehenden Rechte und Pflichten der AG und AN (normativer Teil)
Definition: Die 4 Wirkungen eines KVs
Norm-, Außenseiter-, Nachwirkung und Ordnungsprinzip
Definition: General KVs
Gilt für alle AN die der WKO angehören; 40 h Woche durch einen GKV 1969 vereinbart, vorher 45 h Woche kollektivvetraglich 1959. Außerdem gibt es einen GKV für den Begriff des Entgelts gem. § 3 EFZG und gem. § 6 UrlG
Definition: KV freier Raum (Nachwirkung)
Nach einer KV Kündigung, ohne Neuabschluss entsteht dieser kv-freie Raum, für den diese Grundsätze gelten a) mit AN, die nach dem Ablauf des KV eintreten, kann jede Vereinbarung ausgemacht werden, auch Schlechterstellung im Vergleich zum früheren KV Gehalt (der alte KV kann aber für die Ortüblichkeit herangezogen werden - will man das nicht, muss das extra vereinbart werden (z.B. keine SZ auszahlen) b) AN, die vor Ablauf des KVs eingetreten sind, unterliegen der Nachwirkung und der alte KV besteht weiterhin. Auch für diese kann eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden, die bestimmte Recht aus dem alten KV abdingt - erst nach Ablauf des KVs und mit Zustimmung des AN möglich.
Definition: Ordnungsprinzip
Ein später abgeschlossener KV hebt den früheren auf, auch wenn der frühere günstiger war für die AN. Ein späterer KV kann also auch verschlechternd in die früheren Bestimmungen eingreifen.
Definition: Rosinenprinzip
Wenn im DV ein anderer, 2. KV ausgemacht wird, darf der zwingend anzuwendende nicht verändert werden, aber beide können durch Vereinbarung zum Einsatz kommen. Im Einzefall muss entschieden werden, welcher den AN günstiger stellt, verkompliziert die Rechtslage allerdings und sollte nicht vereinbart werden.
Definition: Normwirkung
Unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, ohne Vereinbarung im EDV gültig
Definition: fachlicher Geltungsbereich
richtet sich nach den Bereichen oder Geschäftszweigen, die der Geltung des KV unterliegen
Definition: räumlicher/örtlicher Geltungsbereich
ergibt sich aus dem Gebiet, für welches der KV gilt (gesamtes Bundesgebiet oder einzelne Bundesländer)
Definition: Bundeseinigungsamt und KV Fähigkeit
Es erkennt auf Antrag nach Anhörung der zuständigen gesetzlichen Interessensvertretung die KV Fähigkeit an oder ab, erkärt KVs zu Satzungen und legt Mindestlohntarife fest.
Definition: KV Fähigkeit
Gesetzliche Interessensvertretung der AG (meist Wirtschaftskammer) und AN (meist Gewerkschaft); unabhängige Willensbildung gegenüber der anderen Seite, wirkt auf die Regelungen der Arbeitsbedinungen mittelbar oder unmittelbar ein. Beruhen auf freiwiliigen Berufsvereinigungen, die in einem größeren, fachlichen, räumlichen Wirkungsbereich tätig werden und aufgrund der Mitgliederanzahl maßgebende wirtschaftliche Bedeutung haben.
Definition: Satzung
Das Bundeseinigungsamt kann einzelne KVs zu Satzungen erklären = der KV gilt rechtsverbindlich auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich. Kann nru auf Antrag aufgenommen werden und kommt nur in Ausnahmen vor Ein KV kann nur zur Satzung erklärt werden, wenn: er überwiegend Bedeutung hat; die DVs in der Satzung im Wesentlichen gleichartig zu jenen sind, die dem KV unterliegen; die DVs in der Satzung nicht schon durch einen KV geregelt sind.
Definition: Normative Bestimmungen
Sind der wichtigste Teil des KV, regeln Rechte und Pflichten und sind die eigentlichen Arbeitsbedingungen, wie Entgelt, AZ, KDG Frist, Ansprüche bei Arbeitsverhinderung und Besserstellung gegenüber gesetzlichen Regelungen. Sie werden Teil des Einzel DV ohne Vereinbarung und können nicht durch E. DV/BV aufgehoben oder zu verschlechtern werden = zwingende gesetzliche Vorschriften des ArbVR.
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