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Arbeitsrecht Kapitel 6 Fragen & Wiederholungsfragen, Definitionen



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9. Kommt es bei Unterentlohnung immer zu einer Anzeige?
Nein, wenn die Differenz binnen der Frist vom KZ-LSDB gezahlt wird und die Unterschreitung gering ist (ca. 10 %), oder leichte FLK vorliegt. Auch, wenn der AG den AN schon vor der Mittelung des KZ-LSDB bezahlt. Leichte Fahrlässigkeit gilt hier, wenn ein internes Kontrollsystem zur Vermeidung von Unterentlohnung im Unternehmen vorhanden ist; eine Orientierung an höchstgerichtlicher Judikatur erfolgt, der AG Erkundigungen eingeholt hat (Stb; Interessensvertreter), der AN durch die AK beraten war
Definition: Urlaubsanspruch und LSD-BG
gem. § 4/1 LSD-BG haben AN in Ö Anspruch auf bezahlten Urlaub; hat bei Rechtswahlenvereinbarung Bedeutung, weil diese bewirkt, dass der ö. Urlaubsanspruch jenen verdrängt, der bei zulässiger Rechtswahl gelten würde und für den AN ungünstiger wäre (Günstigkeitsprinzip). Ausmaß wird durch UrlG und BUAG geregelt - bei zu wenig Urlaubsentgelt oder UEL - LSD. Auch Anspruch auf Ö Urlaub wenn Urlaub im Heimatstaat geringer ist. Für AN die der BUAG unterliegen, gilt das nicht
2. Was unterliegt der Lohnkontrolle?
Alle KV und gesetzlichen Bruttoentgeltansprüche (Gehalt/Lohn, SZ, ÜSt, Zulagen, Entgeltfortzahlungen), nicht Bestandteile gem § 49 (3) ASVG, Schmutzzulagen, Abgangsentschädigungen, Aufwandsentschädigungen
Definition: Haftungsbestimmungen nach dem LSD-BG
Auftraggeber haftet gem. §§ 8 ff für die Entgeltansprüche von entsandten AN aus einem Dritttstaat - ist Mitschuldner, der An kann bei Rückständen die Forderung beim AG oder Auftraggeber einfordern - zB Firma in Ö beauftragt Ukr. Firma in Ö, sendet AN, Ukr. zahlt zu wenig - AN kann sich aussuchen wo er fordert. In der AKÜ - Haftungsbestimmungen im AÜG - Beschäftiger haftet für die Entgeltansprüche des AN.
Strafbestimmungen bei Unterentlohnung?
Abhängig von Vorkommen und Menge der betroffenen DN; - Erstfall und max. 9 AN - 20.000 EUR, wenn die Summe weniger als 20.000 EUR ist - Summe von vorenthaltenem Entgelt höher als 50.000 - Strafe bis zu 100.000 EUR - Summe höher als 100.000 - Strafe bis zu 250.000 EUR - Summe höher als 100.000 und das Entgelt mehr als 40 % niedriger während den Zahlungszeiträumen - Strafe bis zu 400.000 EUR Wenn der AG bei der Ermittlung hilft - anstelle von 100.000 bzw. 250.000 der niedrige anzuwenden
11. Was ist ein verantwortlicher Beauftragter?
Übernimmt für einen gewissen Bereich die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (können auch nicht Mitglieder der kollegialen Vertretungsorgangen sein, § 9 VStG). Bei mehreren wird die Strafe pro Vertreter verhängt, wenn es nur einen gibt, nur einfache Strafe. Muss natürliche Person sein, die vor der Verwaltungsübertretung schon zugestimmt hat. Auch möglich im Bereich LSD-BG, diesen zu bestellen. ERST WIRKSAM: wenn schriftliche Mitteilung über Bestellung inkl. Nachweis der Zustimmung bei der ZKS (bei auslä. AG) bzw. dem VS Träger im Inland eingegangen ist (§ 24 LSD-BG). Scheidet er aus dem Unternehmen aus, erneute Meldung, ansonsten Strafe von 41 - 4140 EUR, im Wdh Fall 83-4140 Eur
Welche Strafen drohen bei Vereitelungshandlungen?
Verwaltungsstrafen bis zu EUR 40.000; wenn die Unterlagen nicht übermittelt werden (vom AG, Überlasser oder Beschäftiger) wenn Zutritt zum Arbeitsort/Betriebsstätte nicht erlaubt wird Einsichtnahme in Unterlagen verhindert wird
Definition: Mindestentgelt
AN in Ö haben zwingenden Anspruch auf das nach Gesetz/VO/KV zustehende Entgelt. Bei einer Kontrolle nach dem LSD-BG werden Gehalt/Lohn, SZ, MST/ÜST, KV Zulagen, EGFZ geprüft. Beiträge nach dem BMSVG und BPG, SV freie Entgeltbegriffe sind ausgenommen. Bei SZ liegt die Übertretung nur vor, wenn diese nicht bis Jahresende bezahlt ist. Bei flexiblen AZ Modellen, die nicht richtig umgesetzt werden und ÜST nicht ausbezahlt werden - LSD (zB mündliche GZV - unwirksam); auch falsch angewandte KV Durchrechnung - strafbare UE
Wann ist in diesem Fall leichte FLK gegeben?
Wenn ein internes Kontrollsystem zur Vermeidung von Unterentlohnung im Unternehmen vorhanden ist; eine Orientierung an höchstgerichtlicher Judikatur erfolgt, der AG Erkundigungen eingeholt hat (Stb; Interessensvertreter), der AN durch die AK beraten war
Definition: Montageprivileg
Sind gewisse Arbeiten, die von en Mindestentgeltbestimmungen ausgenommen sind, solange sie auf einem KV/LGV basieren. Ausgenommen sind Montage,Inbetriebnahme, Schulungen und Reparatungder Anlage, die von inländischen AN nicht erbracht werden können. Diese dürfen nicht länger als 3 Monate dauern (pro einzelner Lieferung, nicht pro Arbeiter) - Projekt/Baustelle zählt, Austausch der Arbeiter verlängert den Zeitraum nicht. Urlaubsanspruch beim Montageprivileg kommt nur zur Geltung, wenn die Montagearbeiten nicht länger als 8 KT dauern. Für Bauarbeiten ist es nicht anwendbar, es zählen die Bestimmungen wie ab dem ersten Tag der Beschäftigung in Ö. = Bewirkt nur Ausnahme von Mindestengelt und Urlaubsanspruch, nicht vom LSD-BG per se. Vorausmeldung erstatten und erforderliche Unterlagen müssen vorhanden sein.
Welche Meldungen müssen gemacht und welche Unterlagen bereit gehalten werden?
Entsendungen und Ü sind vor Arbeitsbeginn der zentralen Koordinationsstelle zu melden, vom AG oder vom Ü zu erstatten (§ 19 LSD-BG) und muss für den EU, EWR Raum und der Schweiz erstellt werden. Bei wiederholtem grenzüberschreitenden Einsatz - Rahmenmeldung für 6 Monate möglich. (ZKO-3 oder ZKO-4 Formular). Unterlagen: Anmeldung ÖGK; Meldung der E/Ü; behördliche Genehmigung der Beschäftigung; Arbeitsvertrag, Lohnzettel/Lohnkonto; AZ Aufzeichnungen und Unterlagen zur Lohneinstufung; in DE und EN, elektronisch oder Papier. Bei 48 h Aufträgen nur AV und AZ Aufz. - Geldstrafen bis zu 20.000 EUR bei Nichteinhalten.
7. Welche Unterlagen müssen von wem bereitgehalten werden?
Entsendungen und Ü sind vor Arbeitsbeginn der zentralen Koordinationsstelle zu melden, vom AG oder vom Ü zu erstatten (§ 19 LSD-BG) und muss für den EU, EWR Raum und der Schweiz erstellt werden. Bei wiederholtem grenzüberschreitenden Einsatz - Rahmenmeldung für 6 Monate möglich. (ZKO-3 oder ZKO-4 Formular). Unterlagen: Anmeldung ÖGK; Meldung der E/Ü; behördliche Genehmigung der Beschäftigung; Arbeitsvertrag, Lohnzettel/Lohnkonto; AZ Aufzeichnungen und Unterlagen zur Lohneinstufung; in DE und EN, elektronisch oder Papier. Bei 48 h Aufträgen nur AV und AZ Aufz. - Geldstrafen bis zu 20.000 EUR bei Nichteinhalten.
Wann wird von einer Anzeige gegenüber dem AG abgesehen?
Wenn die Differenz binnen der Frist vom KZ-LSDB gezahlt wird und die Unterschreitung gering ist (ca. 10 %), oder leichte FLK vorliegt. Auch, wenn der AG den AN schon vor der Mittelung des KZ-LSDB bezahlt
Wofür kann eine Ansprechperson bestellt werden?
Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwalt oder Notar können auch die Unterlagen bereithalten - Ausnahme: mobile AN im Transportbereich, diese müssen sie mitführen.
6. Was sehen die Haftungsbestimmungen des LSD-BG vor?
Der Auftraggeber haftet gem. §§ 8 ff für die Entgeltansprüche von entsandten AN aus einem Dritttstaat - ist Mitschuldner, der An kann bei Rückständen die Forderung beim AG oder Auftraggeber einfordern - zB Firma in Ö beauftragt Ukr. Firma in Ö, sendet AN, Ukr. zahlt zu wenig - AN kann sich aussuchen wo er fordert. In der AKÜ - Haftungsbestimmungen im AÜG - Beschäftiger haftet für die Entgeltansprüche des AN.
Definition: Auslandsbezug und LSD-BG
AN, die in Ö arbeiten, deren AG aber nicht in Ö ist, sowie An die nach Ö entsandt wurden, haben ZWINGEND Anspruch auf jenes in Gesetz/VO/KV festgelegte Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren AN von vergleichbaren AG zusteht (auch SZ). Entgeltzahlungen, die das Mindestentgelt übersteigen, können angerechnet werden auf die jeweiligen Lohnzahlungszeiträume, SB und Aufwandse. nicht (Beispiel: ÜZ aber ÜST werden nicht ausbezahlt - keine Strafe aber AN kann ÜST nachfordern). Außerdem hat der AN für die Dauer der Entsendung Anspruch auf Aufwandsersatz.
Definition: AZ und A. Ruhe bei Entsendung und Überlassung
die Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten sind wie bei vergleichbaren AN am Arbeitsort einzuhalten (wie KV vorschreibt). Die Regelung dazu findet sich in § 10 Abs 3 AÜG
Welches spezielle Recht gilt für langfristig entsandte oder überlassene AN?
Wenn eine Entsendung oder Ü 12 Monate überschreitet, finden die VO/KV festgelegten AR Normen zur Gänze ihre Anwendung, wenn diesegünstiger sind als die Regelungen des Entsenderstaates. Ausgenommen davon sind das BMSVG und BPG, sowie Verfahren, Fomailtäten und Bedingungen für Abschluss und Beendigung von DV inkl. Wettbewerbsverboten. Anwendung findet diese Regelung auf Dienstverhindergrundsgründe, im Urlaubsrecht und Kündigungsrecht
Definition: Novelle des LSD-BG 09/2021
Vorher war die Unterentlohnung pro AN ohne Beschränkung strafbar - sehr teuer, Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und widerspricht dem EU Recht. Seit 01.09.2021 - Kumulationsprinzip bei Unterentlohnung und Formaldelikten (Melde- und Bereithaltepflich) - nur mehr Verhängung einer einzelnen Strafe, keine Mindeststrafen mehr
Was ist entscheidend für die Strafbarkeit?
Ob die Entsendung unter das LSD-BG fällt oder zB von einem Ausnahemtatbestand erfasst und dadurch nicht melde- und bereithaltepflichtig ist
13. Ist das LSD-BG auch relevant, wenn kein Auslandsbezug vorliegt?
Natürlich, das LSD-BG ist auch auf alle inländsichen Arbeitsverträge anzuwenden.
3. Welche Ansprüche haben nach Österreich entsandte oder überlassene AN?
Sie haben zwingend Anspruch auf jenes nach Gesetz/KV/VO festgelegte Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren AN von vergleichbaren AG zusteht + Sonderzahlungen.
1. Welche Vertragsverhältnisse unterliegen dem LSD-BG?
Alle inländischen Arbeits- und Lehrverhältnisse, alle Entsendungen aus dem Ausland
Welche Strafen gibt es im Lohn- und Sozialdumping?
1. Anzeige und Verwaltungsstrafverfahren vor der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) mit Verwaltungsstrafe (öffentliches Recht) - Möglichkeit der Beschwerde und Revision an den Vwgh und unter b. Vo. Beschwerde an den Vgh 2. Einforderung der ausstehenden SV Beiträge durch die ÖGK + Beitragszuschläge (öffentliches Recht) 3. Geltendmachung des AN der arbeitsrechtlichen Entgeltansprüche vor dem ASG (Privatrecht)
4. Was versteht man unter Montageprivileg?
Unter das Montageprivileg fallen gewisse Arbeiten, die von den Mindestentgeltbestimmungen ausgenommen sind, solange sie auf einem KV/LGV basieren. Ausgenommen sind Montage,Inbetriebnahme, Schulungen und Reparatungder Anlage, die von inländischen AN nicht erbracht werden können. Diese dürfen nicht länger als 3 Monate dauern (pro einzelner Lieferung, nicht pro Arbeiter) - Projekt/Baustelle zählt, Austausch der Arbeiter verlängert den Zeitraum nicht. Urlaubsanspruch beim Montageprivileg kommt nur zur Geltung, wenn die Montagearbeiten nicht länger als 8 KT dauern. Für Bauarbeiten ist es nicht anwendbar, es zählen die Bestimmungen wie ab dem ersten Tag der Beschäftigung in Ö. = Bewirkt nur Ausnahme von Mindestengelt und Urlaubsanspruch, nicht vom LSD-BG per se. Vorausmeldung erstatten und erforderliche Unterlagen müssen vorhanden sein.
Definition: Tateinheit
nicht mehr Tatmehrheit = UnEn, die über mehrere Zahlungszeiträume gehen sind eine Verwaltungsübertretung - Entgeltzahlungen, die das Gesetz/KV überschreiten, sind anzurechnen. Bei SZ nur dann eine Verwaltungsübertretung, wenn diese nicht bis zum 31. des KJ geleistet werden.
Wer prüft im Bereich Bauwirtschaft?
Die BUAK (§ 15 LSD-BG); auch diese darf Einsicht nehmen und Unterlagen anfragen. Die Bereithaltung der Unterlagen wird von der Finanzpolizei geprüft
Definition: LSD BG Anwendungsbereich
Es ist auf alle AN, überlassenen AN und Heimarbeiter anzuwenden, gilt auch für aus dem Ausland entsandte oder grenzüberschreitend überlassene AN. Es ist auf Arbeitsverträge anzuwenden (kein freier DV oder WV), Lehrverhältnisse zählen auch dazu. Eine Gesamtbeurteilung aller maßgeblichen Umstände ist wichtig (einen AV als WV zu betitlen zählt nicht). Für die Beurteilung ob AKÜ vorliegt, sind die Bestimmungen des AÜG maßgeblich. Auch AN die aufgrund einer Entsendung über Überlassung aus dem Ausland erfolgen, unterliegen dem LSD BG (Sämtliche Entsendungen).
Definition: Lohndumping
Gem. § 7i/5 AVRAG/§29/1 LSD-BG liegt Lohndumping vor, wenn wenn ein AG seinem AN nicht das nach Gesetz, VO, KV zustehende Entgelt (Ausnahme SV freie Bestandteile nach § 49/3 ASVG) bezahlt.
Definition: Geltungsbereich des LSD BG
Das LSD BG gilt für die Beschäftigung von AN durch inländsiche Betriebe, und für die Entsendung und Überlassung ausländische AN nach Österreich. Die Mindestbestimmungen sind mit sehr hohen Geldstrafen abgesichert.
Definition: Entsendung
Seit Herbst 2021 ist das Bestehen eines grenzüberschreitendenen Dienstleistungsvertrag zwischen ents. Unternehmen und im Inland tätigen Auftraggebers Voraussetzung, ansonsten liegt keine Entsendung gem § 1 LSD-BG vor
Welche Strafen drohen bei nicht Bereithaltung der Unterlagen?
Bis zu EUR 20.000 im Wiederholungsfall bis zu EUR 40.000
Wer ist nicht vom LSD BG erfasst?
Entsendungen von geringem Umfang oder kurzer Dauer: a) geschäftliche Besprechungen ohne Erbringung von Dienstleistungen b) Teilnahme an Seminaren und Vorträgen ohne Dienstleistungen c) Teilnahme an Messen, Veranstaltungen, Kongressen und Tagungen d) Teilnahme von kulturellen Veranstaltungen oder intern. Wettkämpfen e) Tätigkeiten innerhalb eines Konzerns mit überdurchschnittlicher Entlohnung 1) Arbeitnehmer die zu Schulungen in Österreich sind 2) Mobile Arbeitnehmer im Transportbereich 3) Hochbezahlte Arbeitnehmer 4) Lieferung und Abholung von Waren
Welche Strafen sind im Zusammenhang mit der Entsendung nach Ö geregelt?
Bei Verstößen gegen die Melde- und Bereithaltungspflicht; 1. wenn die Meldung oder Änderungsmeldung nicht rechtzeitig oder vollständig war 2. vorsätzlich falsche Angaben 3. Unterlagen nicht zugängig gemacht wurden = Verwaltungsübertretungen - bis zu EUR 20.000 Vereinfachung 2021 - ZKO3 statt ZKO4 Formular
5. Gibt es spezielle Schutzvorschriften für grenzüberschreitend überlassene AN?
Ja, aus dem Ausland überlassene AN haben, wenn es für sie günstiger ist, für die Dauer der Ü zwingenden Anspruch auf EGFZ und die Beachtung der für vergleichbare AN gültigen KDG Fristen und Termine, sowiederen besonderen K&E Schutz; KÜE. Der KV für AKÜ und AÜG sind auf AN anzuwenden, die aus dem Ausland nach Österreich überlassen werden.
8. Wer ist für die Lohnkontrolle zuständig?
Die Prüfer der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge (GPLB Prüfer) gem § 14 LSD-BG für AN die in Ö dem ASVG unterleiegen. Passiert während der GPLB; im Einzelfall auch extra. Der Prüfdienst muss den AG informieren, wenn Anzeige erstattet wurde. AN, die nicht dem ASVG unterliegen bzw. in Ö ihren gewöhnlichen Arbeitsort haben - Prüfung durch Finanzpolizei (§ 12 LSD-BG). Arb.S. betreten, Auskünfte verlangen und Einsicht in Unterlagen nehmen - Ergebnisse ans KZ LSDB, welche ggf Anzeige erstattet.
Definition: Grenzüberschreitende AKÜ/Schutzvorschriften
gem. LSD-BG - aus dem Ausland überlassene AN haben (wenn günstiger) für die Dauer der Überlassung zwingend Anspruch auf EGFZ, Beachtung der KDG Fristen, besond. K&ES, KÜE. Das AÜG muss angewendet werden
Wer prüft die behördliche Lohnkontrolle?
Die Prüfer der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge (GPLB Prüfer) gem § 14 LSD-BG für AN die in Ö dem ASVG unterleiegen. Passiert während der GPLB; im Einzelfall auch extra. Der Prüfdienst muss den AG informieren, wenn Anzeige erstattet wurde. AN, die nicht dem ASVG unterliegen bzw. in Ö ihren gewöhnlichen Arbeitsort haben - Prüfung durch Finanzpolizei (§ 12 LSD-BG). Arb.S. betreten, Auskünfte verlangen und Einsicht in Unterlagen nehmen - Ergebnisse ans KZ LSDB, welche ggf Anzeige erstattet.
Definition: LSD BG
Die Bestimmungen zum LSD waren ursprünglich im AVRAG und AÜG geregelt, seit 01.2017 gibt es das LSD BG - die Bestimmungen des AVRAG wurden weitgehend überführt, diese des AÜG gelten unverändert weiter. Ins LSD BG wurden nur jene aus dem AÜG übernommen, die Regelungen für grenzüberschreitende Fälle vorsehen.
12. Welche Behörden sind im Rahmen des LSD-BG tätig?
Das Finanzamt, die ÖGK, die Bezirksverwaltungsbehörde
Definition: Verantwortlicher Beauftragter
Übernimmt für einen gewissen Bereich die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (können auch nicht Mitglieder der kollegialen Vertretungsorgangen sein, § 9 VStG). Bei mehreren wird die Strafe pro Vertreter verhängt, wenn es nur einen gibt, nur einfache Strafe. Muss natürliche Person sein, die vor der Verwaltungsübertretung schon zugestimmt hat. Auch möglich im Bereich LSD-BG, diesen zu bestellen. ERST WIRKSAM: wenn schriftliche Mitteilung über Bestellung inkl. Nachweis der Zustimmung bei der ZKS (bei auslä. AG) bzw. dem VS Träger im Inland eingegangen ist (§ 24 LSD-BG). Scheidet er aus dem Unternehmen aus, erneute Meldung, ansonsten Strafe von 41 - 4140 EUR, im Wdh Fall 83-4140 Eur
10.Was wissen Sie üebr die Strafbestimmungen des LSD-BG?
"1. Anzeige und Verwaltungsstrafverfahren vor der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) mit Verwaltungsstrafe (öffentliches Recht) - Möglichkeit der Beschwerde und Revision an den Vwgh und unter b. Vo. Beschwerde an den Vgh 2. Einforderung der ausstehenden SV Beiträge durch die ÖGK + Beitragszuschläge (öffentliches Recht) 3. Geltendmachung des AN der arbeitsrechtlichen Entgeltansprüche vor dem ASG (Privatrecht)" Abhängig von Vorkommen und Menge der betroffenen DN; - Erstfall und max. 9 AN - 20.000 EUR, wenn die Summe weniger als 20.000 EUR ist - Summe von vorenthaltenem Entgelt höher als 50.000 - Strafe bis zu 100.000 EUR - Summe höher als 100.000 - Strafe bis zu 250.000 EUR - Summe höher als 100.000 und das Entgelt mehr als 40 % niedriger während den Zahlungszeiträumen - Strafe bis zu 400.000 EUR Wenn der AG bei der Ermittlung hilft - anstelle von 100.000 bzw. 250.000 der niedrige anzuwenden
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