Sind gewisse Arbeiten, die von en Mindestentgeltbestimmungen ausgenommen sind, solange sie auf einem KV/LGV basieren. Ausgenommen sind Montage,Inbetriebnahme, Schulungen und Reparatungder Anlage, die von inländischen AN nicht erbracht werden können. Diese dürfen nicht länger als 3 Monate dauern (pro einzelner Lieferung, nicht pro Arbeiter) - Projekt/Baustelle zählt, Austausch der Arbeiter verlängert den Zeitraum nicht. Urlaubsanspruch beim Montageprivileg kommt nur zur Geltung, wenn die Montagearbeiten nicht länger als 8 KT dauern. Für Bauarbeiten ist es nicht anwendbar, es zählen die Bestimmungen wie ab dem ersten Tag der Beschäftigung in Ö. = Bewirkt nur Ausnahme von Mindestengelt und Urlaubsanspruch, nicht vom LSD-BG per se. Vorausmeldung erstatten und erforderliche Unterlagen müssen vorhanden sein.