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Klausur Prange



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Dispositionsmaxime

Herrschaft über Einleitung, Gegenstand und Beendigung des Verfahrens obliegt den Parteien 

 

Wo kein Kläger da kein Richter.

 

Es wird nur über das Beantragte vom Gericht entschieden 

 

 

Verhandlungsmaxime

Gericht darf sich nur auf !bewiesene! Tatsachen stützen, die von den Parteien vorgetragen worden sind 

 

Jede Partei muss die für sich günstigsten Tatsachen vortragen, außer jene, die allgmeinkundig oder gerichtsbekannt sind 

 

 

unechte Prozessvoraussetzung

Klage wird zugestellt, allerdings ist das Ganze an die falsche Instanz gegangen/Verweisung an das richtige Gericht kann beantragt werden

Was bedeutet Anhängigkeit?

Von Anhängigkeit einer Klage spricht man, sobald die Klage bei Gericht eingegangen ist.

Unechte Prozessvoraussetzungen

Zivilrechtsweg 

Örtliche Zuständigkeit 

Sachliche Zuständigkeit 

Parteifähigkeit

Postulationsfähigkeit 

Ordnungsgemäße Klageerhebung 

Keine andere Rechtsanhängigkeit

Rechtsschutzbedürfnis 

 

Von Amts wegen zu prüfen !

 

Mündlichkeitsgrundsatz

Es dürfen vom Gericht nur Tatsachen zur EntscheidungGrundlage gemacht werden, die mündlich vorgetragen oder beantragt worden 

Was sind die Gerichtsbarkeiten?

Strafgerichtsbarkeit

Zivilgerichtsbarkeit

Finanzgerichtsbarkeit

Arbeitsgerichtsbarkeit

Sozialgerichtsbarkeit

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Was sind die ordentlichen Gerichte?

AG

LG

OLG

BGH

 

Instanzen!

Echte Prozessvoraussetzungen

I. Deutsche Gerichtsbarkeit, §§ 18-20 GVG

(§§ 18-20 GVG: Ausnhamen, die nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterfallen)

* beim Fehlen kommt der Prozess nicht zu Stande

 

II. funktionelle Zuständigkeit 1. Instanz (nach GVG)

- fehlt z.B. i.d.R. bei OLG und immer bei BGH

* Gericht muss erstinstanzlich zuständig sein

* beim Fehlen keine Zustellung der Klage

 

III. unterschriebene Klageschrift

* sonst bloß Entwurf

* beim Fehlen: Erneute Klageerhebung unter Vermeidung des Mangels möglich

 

V. Anwaltliche Vertretung soweit Nötig: § 78 ZPO

 

VI. Gerichtskostenvorschuss (§ 12 GKG "soll")

Öffentlichkeitsgrundsatz

Verhandlungen und Verkündigungen müssen öffentlich zugänglich sein 

 

Ausnahmen sind Perosnen im Zeugenschutzprogramm, Familiensachen, Schutz der Staatssicherheit 

ausschließlicher Gerichtsstand?

Miet oder Pachtverhältnisse

Grundstücksstreitgkeiten

Umwelteinwirkungen

besonderer Gerichtsstand?

Erfüllungsort

Erbschaftsstreitigkeiten

Haustürgeschäfte

unerlaubte Handlungen

Konzentrationsmaxime

Das Gericht muss die Verhandlung durch diverse Möglichkeiten schnellstmöglich über die Bühne bringen 

Was bedeutet Rechtshängigkeit?

Rechtshängig wird eine Klage grundsätzlich mit Zustellung der Klageschrift an den Beklagten, § 253 I ZPO.

Was passiert wenn eine Prozessvoraussetzung fehlt?

Merke:


Fehlt eine Prozessvoraussetzung, wird die Klage garnicht erst zugestellt. Deshalb kommt es nicht zu einem Prozessverhältnis und somit auch nicht zu einem Zivilprozess.
Die echten Prozessvoraussetzungen werden von Amtswegen gepfürt.

Grundsatz des rechtlichen Gehörs 

Jede Partei muss nach einer Entscheidung Gelegenheit haben sich zu äußern sonst Rüge 321 ZPO

Unmittelbarkeitsprinzip

Es darf nur der Richter an der Entscheidung mitwirken, der auch sonst als Richter mündlich verantwortlich war

 

Ausnahmen sind beauftragte und ersuchte Richter 

allgemeiner Gerichtsstand?

bei natürlichen Personen: Wohnsitz

juristische Personen: Sitz

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