Dispositionsmaxime
Herrschaft über Einleitung, Gegenstand und Beendigung des Verfahrens obliegt den Parteien
Wo kein Kläger da kein Richter.
Es wird nur über das Beantragte vom Gericht entschieden
Verhandlungsmaxime
Gericht darf sich nur auf !bewiesene! Tatsachen stützen, die von den Parteien vorgetragen worden sind
Jede Partei muss die für sich günstigsten Tatsachen vortragen, außer jene, die allgmeinkundig oder gerichtsbekannt sind
unechte Prozessvoraussetzung
Klage wird zugestellt, allerdings ist das Ganze an die falsche Instanz gegangen/Verweisung an das richtige Gericht kann beantragt werden
Von Anhängigkeit einer Klage spricht man, sobald die Klage bei Gericht eingegangen ist.
Unechte Prozessvoraussetzungen
Zivilrechtsweg
Örtliche Zuständigkeit
Sachliche Zuständigkeit
Parteifähigkeit
Postulationsfähigkeit
Ordnungsgemäße Klageerhebung
Keine andere Rechtsanhängigkeit
Rechtsschutzbedürfnis
Von Amts wegen zu prüfen !
Mündlichkeitsgrundsatz
Es dürfen vom Gericht nur Tatsachen zur EntscheidungGrundlage gemacht werden, die mündlich vorgetragen oder beantragt worden
Was sind die Gerichtsbarkeiten?
Strafgerichtsbarkeit
Zivilgerichtsbarkeit
Finanzgerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Sozialgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Was sind die ordentlichen Gerichte?
AG
LG
OLG
BGH
Instanzen!
Echte Prozessvoraussetzungen
I. Deutsche Gerichtsbarkeit, §§ 18-20 GVG
(§§ 18-20 GVG: Ausnhamen, die nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterfallen)
* beim Fehlen kommt der Prozess nicht zu Stande
II. funktionelle Zuständigkeit 1. Instanz (nach GVG)
- fehlt z.B. i.d.R. bei OLG und immer bei BGH
* Gericht muss erstinstanzlich zuständig sein
* beim Fehlen keine Zustellung der Klage
III. unterschriebene Klageschrift
* sonst bloß Entwurf
* beim Fehlen: Erneute Klageerhebung unter Vermeidung des Mangels möglich
V. Anwaltliche Vertretung soweit Nötig: § 78 ZPO
VI. Gerichtskostenvorschuss (§ 12 GKG "soll")
Öffentlichkeitsgrundsatz
Verhandlungen und Verkündigungen müssen öffentlich zugänglich sein
Ausnahmen sind Perosnen im Zeugenschutzprogramm, Familiensachen, Schutz der Staatssicherheit
ausschließlicher Gerichtsstand?
Miet oder Pachtverhältnisse
Grundstücksstreitgkeiten
Umwelteinwirkungen
besonderer Gerichtsstand?
Erfüllungsort
Erbschaftsstreitigkeiten
Haustürgeschäfte
unerlaubte Handlungen
Konzentrationsmaxime
Das Gericht muss die Verhandlung durch diverse Möglichkeiten schnellstmöglich über die Bühne bringen
Rechtshängig wird eine Klage grundsätzlich mit Zustellung der Klageschrift an den Beklagten, § 253 I ZPO.
Was passiert wenn eine Prozessvoraussetzung fehlt?
Merke:
Fehlt eine Prozessvoraussetzung, wird die Klage garnicht erst zugestellt. Deshalb kommt es nicht zu einem Prozessverhältnis und somit auch nicht zu einem Zivilprozess.
Die echten Prozessvoraussetzungen werden von Amtswegen gepfürt.
Grundsatz des rechtlichen Gehörs
Jede Partei muss nach einer Entscheidung Gelegenheit haben sich zu äußern sonst Rüge 321 ZPO
Unmittelbarkeitsprinzip
Es darf nur der Richter an der Entscheidung mitwirken, der auch sonst als Richter mündlich verantwortlich war
Ausnahmen sind beauftragte und ersuchte Richter
allgemeiner Gerichtsstand?
bei natürlichen Personen: Wohnsitz
juristische Personen: Sitz