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Privatversicherung / Kapitel 1 + 3 + 6


Lernkartei für mündliche Prüfung Privatversicherung im Lehrgang Sozialversicherungsfachausweis.


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gesetzliche Obliegenheiten
  • Anzeigepflicht VVG 38
  • Auskunftspflicht VVG 39
  • Rettungspflicht (allg. Schadenminderungspflicht) VVG 61
  • Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung und Feststellung des Schadens VVG 67
  • Veränderungsverbot VVG 68
Definition Schadenversicherung
  • Die Leistung entspricht dem effektiv entstandenen Schaden (Sach- und Vermögensversicherungen)
    • Vermögenseinbusse ist nicht zwingend
    • nicht schadenausgleichend, begrenzt, fixe Summe; Umrechnung erfolgt z.B. nach Gliederskala
    • Regress nicht möglich, Anspruchskumulation anwendbar
Rechtsgrundlagen der Säule 3a
Wie berechnet sich die maximale Prämie der gebundenen Vorsorge?
  • Erwerbstätige mit BVG
    • = 8% v. CHF 84600 = CHF 6768.00
  • Erwerbstätige ohne BVG
    • = 40% v. 84600 = CHF 33840.00

Geldbedarf
Aufgabe und Ziel der Versicherung = Deckung Bedarf beim Eintritt des befürchteten Ereignis

Prolongationsklausel
  • Vertrag ist für die in der Police genannte Dauer abgeschlossen. Er verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens 3 Monate vorher eine Kündigung erhalten hat. 
    • die automatische Verlängerung darf nicht um mehr als ein Jahr erfolgen
    • die allfällige vorherige Mindestdauer des Vertrages kann mehr als ein Jahr sein (einmalig)
Welche Leistungen infolge Tod sind im UVGZ möglich?
  • bis Lohn 126000
    • Kapitalleistung (Summenversicherung)
  • Lohn über 126000
    • Kapitalleistung (Summenversicherung)
    • Rentenleistung analog UVG
Privathaftpflichtversicherung
  • Zusatzdeckungen für Personen
  • Personen, die eine haupt- oder nebenberufliche Erwerbstätigkeit mitversichern wollen (z.B. Skilehrer, Bergführer usw.)
  • Personen, die gelegentlich fremde PW oder Motorräder benützen
  • Jäger
  • Personen, welche ab und zu fremde Pferde reiten
  • Sportrisiken wie Jet-Skiing, Kite-Surfen, Co-Kart fahren
Welche Formen der Lebensversicherung gibt es? (2)
Kurze Definition
  • Kapitalbildende Versicherung
    (Erlebensfall oder Todesfall)

    • Gemischte Versicherung
    • Versicherung mit mehreren Auszahlungen
  • Risiko Versicherungen
    (EUF/Todesfall)
    • Todesfallrisikoversicherung mit gleichbleibendem Kapital
    • Todesfallrisikoversicherung mit abnehmenden Kapital
Verletzung Obliegenheiten
  • werden Obliegenheiten schuldhaft verletzt
    • Eintritt, Ausmass oder Feststellung des Schadens beeinflusst
  • kann Folge Rechtsverlust sein
    • Leistungskürzungen, Suspension der Leistungspflicht, Fortsetzung des Vertrages mit erschwerten Bedingungen oder gar Dahinfallen des Vertrages
Überschussbeteiligung
wie enstehen Überschüsse? (3)
  • Wenn die Anlageerträge höher sind als die garantierte Verzinsung
  • wenn der Risiko- sowie der Kostenverlauf günstiger sind als zum Zeitpunkt der Prämienberechnung erwartet
  • Überschüsse gehen als Überschussbeteiligung (auch Bonus genannt) an den VN zurück
Vorraussetzungen für den Abschluss einer gebundenen Vorsorge (Säule 3a) (4)
  • Natürliche Person
  • Steuerpflichtig in der Schweiz
  • AHV/IV pflichtiges Einkommen
  • Frau/Mann ist noch nicht 69 resp. 70 Jahre alt
Anzeigepflich bei Vertragsabschluss
  • Folgen bei Verletzung der Anzeigepflicht
  • Kündigungsrecht des Versicherers 
  • erlischt 4 Wochen nach Kenntnisnahme durch Versicherer
  • mit Kündigung erlischt auch Leistungspflicht für bereits eingetretene Schäden, deren Eintritt oder Umfang durch die nicht oder unrichtig angezeigten erheblichen Gefahrtatsache beeinflusst worden ist. Soweit die Leistungspflicht schon erfüllt wurde, hat der Versicherer Recht auf Rückerstattung.
Fällligkeit (Versicherungsanspruch)
  • Schadenfall
    • alle Unterlagen bei Versicherung
    • Richtigkeit des Anspruchs
  • Fällig innert 4 Wochen nach Anerkennung durch Versicherung
Private Krankenversicherung
  • Seit wann gibt es das KVG - wozu VVG?
  • KVG in Kraft seit 01.01.1996
  • KVG (obligatorische Grunddeckung für Heilungskosten)
  • Zusatzversicherungen (in Ergänzung zum KVG) im Rahmen des VVG
Vertragsende
  • Gründe Rücktritt durch VN
  • Entzug Bewilligung des Versicherers
  • Handänderung Versicherer
Gleichartige Bedrohung
  • Kollektiv muss den gleichen Gefahren ausgesetzt sein
  • Eintritt des versicherten Ereignis muss bei allen in gleicher weise Geldbedarf auslösen
Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
  • Gegenstand der Anzeigepflicht
Der Antragsteller muss
  • anhand eines Fragebogens / sonstiges schriftliches Befragen alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen, soweit sie ihm bekannt sind / sein müssen, schriftlich mitteilen
Vertragsabschluss
Bindungsfristen
  • während 14 Tagen (ärztlicher Untersuchung 4 Wochen)
  • Fristenbeginn: Übergabe / Absendung Antrag an Versicherer
Begünstigung 
Bei welchen Verträgen? wer? wie lange? Unterscheidung zwei Begünstigungsarten
  • Bestimmung im Lebens- (und Unfall-) Versicherungsvertrag
  • Natürliche od. juristische Personen können begünstigt werden (Ausnahme Säule 3a -> nur natürliche Personen)
  • Begünstigung kann während der Laufzeit des Vertrages jederzeit schriftlich geändert werden
  • Unterscheidung zwischen widerrufliche/unwiderrufliche Begünstigung 
    • unwiderruflich = Verzicht auf das Änderungsrecht und Übergabe der Police an den unwiderruflich Begünstigten
Mahnverfahren
  • Fälligkeit der Prämie - keine Zahlung
  • Mahnung 
    • schriftlich
    • Hinweis auf Versäumnisfolgen
  • ist in Verzug wenn nach 14 Tagen keine Zahlung erfolgt
  • ab dann Ruhen der Leistungspflicht 
    • 2 Monate Zeite für rechtliche Einforderung
  • folgend wird ein Rücktritt vermutet
Vertragsende bei...
  • Vertragsablauf
    • Eintritt Schadenereignisses
      • Tod vP
      • Totalschaden Auto
    • Ablauf Vertragsdauer
  • Wegfall der versicherten Gefahr
  • Beendigung durch gegenseitige Übereinkunft
  • Kündigung
  • Rücktritt
  • Gesetzliche Gründe
  • Konkurs Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer
  • Partei, wo für sich oder Dritte Versicherungsschutz sucht
Haftpflichtrecht
  • Definition Subrogation
Gegenüber einem Dritten, der für den Versicherungsfall haftet, tritt der Versicherungsträger im Zeitpunkt des Ereignisses bis auf die Höhe der gesetzlichen Leistungen in die Ansprüche der vP und ihrer Hinterlassenen ein (ATSG 72 Abs. 1)
Welche Risiken decken Vermögensversicherungen ab?

  • Verpflichtung zum Ersatz eines einem anderen zugefügten Schaden (Bsp. Haftpflicht)
    • Bsp. Haftpflicht, Betriebsunterbruch, Rechtsschutz, Rückversicherung, Garantien, Kautionen, Kredit
Hausratversicherung
  • Was umfasst Diebstahl? (4)
  • Einbruch
  • Beraubung
  • Einfacher Diebstahl
  • Trickdiebstahl
Haftpflichtrecht
  • Haftungsgründe / Vertragliche und ausservertragliche Haftpflicht (Definition)
  • Vertragliche Haftpflicht
    • Versicherte ist Privatperson und haftet wegen Verletzung von Verträgen, die er abgeschlossen hat (z.B. Mietvertrag)
  • Ausservertragliche Haftpflicht
    • Verschuldenshaftung
      • Versicherte haftet als Privatperson für Schäden, die er mit Verschulden Dritten zugefügt hat (OR 41
    • Kausalhaftung
      • Unterscheidung zwischen Milde Kausalhaftung und Scharfe Kausalhaftung
Gefahrserhöhung während der Vertragsdauer
  • Veränderungen in der Folgezeit fallen in Betracht
  • wesentliche Gefahrserhöhung
  • Anzeigepflicht (Gefahrserhöhung) in AVB, EVB, BVB auferlegt (= vertragliche Obliegenheit)
  • Verletzung der Anzeigepflicht = Kündigungsrecht des Versicherers
Vertragsende 
  • Kündigung
  • wirkt nur für Zukunft
  • ordentliche Kündigungsfrist ist 3 Monate
Einteilung der Versicherungen (3)
  • Versicherung nach der Rechtsnatur (öffentlich oder privatrechtlich)
  • Versicherter Gegenstand
  • Leistungsart
Haftpflichtrecht
  • Definition Regress
  • Auf den Versicherer geht insoweit, als er Entschädigung geleistet hat, der Ersatzanspruch über, der dem Anspruchsberechtigter gegenüber Dritten aus unerlaubter Handlung zusteht.
    (ATSG 72 Abs. 1)
Was ist der Sinn eines Unfall-IV-Kapitals für Kinder?
  • Betreuungskosten
  • Berufsausbildung
  • Lebenshaltungskosten
  • Minderverdienst
  • etc.
Haftpflichtrecht
  • Definition milde Kausalhaftung
  • Der Versicherte ist Privatperson und haftet ohne Verschulden in der Eigenschaft als
    • Tierhalter
    • Hauseigentümer
    • Grundeigentümer
    • Familienoberhaupt
  • Schadenersatz im Haftpflichtrecht -> immer der Zeitwert
Velo Haftpflicht
  • seit wann keine Vignette?
  • wie ist das Velo versichert?
  • Private Haftpflichtversicherungen kommen für Schäden auf, die Velofahrende verursachen
  • Seit 01.01.2012 keine Velovignette mehr
  • Nationaler Garantiefonds deckt u.a. die Haftung für Schäden, die verursacht werden durch
    • Nicht ermittelte, ungenügend versicherte oder nicht versicherte Radfahrer
    • Umfang 2 Mio. je Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen.
Privathaftpflichtversicherung
  • Leistungen grundsätzlich
  • Haftpflichtvers. bezahlt begründete Ansprüche wenn sowohl Haftung und Deckung gegeben sind 
  • wehrt unbegründete Forderungen ab, wenn zwar die Deckung besteht, aber keine Haftung vorliegt (Passiv-Rechtschutz)
Definition Haller/Ackermann
aus Sicht Versicherung
  • Deckung eines im Einzelnen, ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit zu der auch das Sicherheitskapital herangezogen wird.
Anspruchsberechtigter
  • Person, die einen klagbaren Anspruch auf Versicherungsleistung hat
Hausratversicherung
  • Versicherungsart und Versicherungsort?
  • Hausratversicherung ist eine Sachversicherung und deckt Schäden an privaten, beweglichen Gegenständen die dem VN und den mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Familienmitgliedern gehören
  • Als Versicherungsort gilt gewöhnliche die Wohnadresse (zu Hause) und je nach Vereinbarung kann der Hausrat "auswärts" eingeschlossen werden
Schuldhafte Herbeiführung

  • Absicht
    • keine Leistungspflicht
  • Grobfahrlässigkeit
    • Leistungskürzung
  • Fahrlässigkeit
    • Volle Leistungspflicht
Definition Versicherung
  • Gegenseitigkeit
  • Zufälligkeit 
  • Schätzbarkeit
  • Geldbedarf
  • Gleichartige Bedrohung
  • Wirtschaftlichkeit
Direktes Forderungsrecht
  • Was versteht man darunter?
  • Geschädigter kann die Leistung direkt beim Versicherer des VN fordern.
Doppelverischerung ist...
  • wenn derselbe Gegenstand...
  • gegen diesselbe Gefahr...
  • und über diesselbe Zeit...
  • bei mehr als einem Versicherer...
  • so versichert ist...
  • dass die Versicherungssumme...
  • den Versicherungswert übersteigt.
Prämienanpassung
  • Ablauf des Verfahrens
  • Prämienanpassungsklausel in den AVB geregelt
  • Versicherer kann während Vertragsdauer eine Prämienanpassung/Änderung des SB vornehmen
  • Rechtzeitige Bekanntgabe durch den Versicherer
    • mind. 25 Tage vor Fälligkeit der Prämie
  • VN ist berechtigt, auf Ende des Versicherungsjahres zu kündigen
  • Stillschweigen durch VN bedeutet Anerkennung der Prämienanpassung (SB)
Vertragsende
  • Rücktritt
  • wirkt in die Vergangenheit und in die Zukunft
Lohnfortzahlungspflicht OR 324a, Abs. 1
  • Voraussetzung
  • das Arbeitsverhältnis muss mehr als 3 Monate gedauert haben; oder
  • das Arbeitsverhältnis muss für mehr als 3 Monate eingegangen worden sein
Gesetz der grossen Zahl
  • fundamentaler Satz aus der Statistik
  • Je grösser die Gefahrengemeinschaft, desto abschätzbarer ist das Risiko
Welche Leistungen sind in der Einzel-Unfallversicherung vorgesehen? (5)
  • Heilungskosten (Halb-/Privatabteilung)
  • Spital- und Kurtaggeld
  • Erwerbsausfall: Taggeld/Rente
  • Invaliditätskapital
  • Todesfallkapital
Versicherer muss zusätzlich über wesentliche Punkte des Vertrages informieren...
  • welche?
  • versicherte Risiken
  • Umfang Versicherungsschutz
  • geschuldete Prämiwen / Pflichten VN
  • Laufzeit / Beendigung Vertrag
  • Berechnungsgrundlagen der Überschussermittlungen + Beteiligung
  • Rückkaufs- und Umwandlungswerte
  • Bearbeiten von Personendaten - inkl. Zweck
  • Art der Datensammlung sowie Aufbewahrung
Rückkaufswert
Definition, Zusammensetzung
  • Bei vorzeitiger Auflösung einer kapitalbildenden Versicherung hat der Kunde - nach Einhaltung einer vereinbarten Frist - die Möglichkeit, eine Barabfindung zu verlangen = Rückkaufswert
Summe der eingezahlten Sparteile (=Deckungskapital)
+ Verzinsung
- Rückkaufsabzug (nicht amortisierte Abschlusskosten)
= Rückkaufswert (immer mit Verlust verbunden)
Zufälligkeit
  • Befürchtetes Ereignis muss in der Zufkunft liegen
Motorfahrversicherung
  • Welche Risiken deckt Vollkasko ab? (4)
  • Kollision
    • Schäden durch ein plötzlich und gewaltsam von aussen einwirkendes Ereignis
      • Anprall
      • Zusammenstoss
      • Umkippen
      • Absturz
Lohnfortzahlungsflicht OR 324a, Abs. 2
  • Dauer
  • Abrede, NAV, GAV
  • Sind keine längeren Zeitabschnitte bestimmt worden, muss der AG dem An im 1. Jahr während 3 Wochen und danach für eine angemessene längere Zeit entrichten, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses
Versicherer
  • Vertragspartner VN
  • Trägt die Gefahr -> erbringt bei Verwirklichung der Gefahr Leistung
  • kann nur juristische Person sein
Gefahrserhöhung mit Zutun des VN
  • VN hat bei Vertragsabschluss unbrennbare Ware gelagert...
  • ... nach einiger Zeit beginnt der VN auch brennbare Ware zu lagern...
Vertragsschicksal (Eintritt Ereignis)
  • Teilschaden
  • Kündigung
  • durch VN
    • spätestens bei Erhalt der Entschädigung
  • durch Versicherer
    • spätestens bei Auszahlung der Entschädigung
  • gemäss VVG 42.2 erlischt im Falle Kündigung im Schadenfall die Haftung des Versicherers 14 Tage, nachdem der anderen Partei die Kündigung mitgeteilt wurde.
Versicherungsvertrag
  • Beteiligte Personen (6)
  • Versicherungsnehmer
  • Versicherer
  • Versicherte Person / Ding
  • Anspruchsberechtigte
  • Begünstigte
  • Pfandgläubiger
Prämienbefreiung
Wann greift sie?
  • Vertraglich vereinbarte Prämienbefreiung greift bei vorübergehender oder dauernder Erwerbsunfähigkeit. Prämienzahlung für Haupt- oder Zusatzversicherungen wird auf diese Weise sichergestellt.
  • Der volle Versicherungsschutz bleibt somit erhalten
    • Bei einer Prämienbefreiung können unterschiedliche Wartefristen gewählt werden.
Graduelle Unterschiede
  • Höhere Gewalt
  • Fahrlässigkeit - kann passieren, zahlt voll
  • Grobfahrlässigkeit - kürzung
  • Absicht - zahlt nichts
Beispiele Schadenversicherung
  • Beispiel: Leistungen in der Unfall- oder Krankenversicherung:
    • Heilungskosten
  • Die Schadenversicherung erbringt z.B. Leistungen in % des versicherten Lohnes
Versicherung nach Leistungsart
was wird unterschieden? (2)
  • Summenversicherung
  • Schadenversicherung
Vertragsabschluss Annahme 
grundsätzlich
  • Antrag = zeitlich erste Willenserklärung = Abschlusswillen -> verbindlich
  • Für zustandekommen fehlt nur noch die Annahme des Versicherers 
  • Antrag und Annahme = Vertrag
Motorhaftpflichtversicherung
  • Umfang des Obligatoriums
  • Personen- und/oder Sachschäden
  • Neue Mindesversicherungssumme Personenwagen 5 Mio.

Schätzbarkeit
Aufgrund von Statistiken und der Kenntnis des Gesetzes der grossen Zahl, kann mittels Wahrscheinlichkeitsrechnung die zukünftige Belastung geschätzt werden.
Welche Taggeldleistungen werden im UVGZ bezahlt?
  • bis Lohn 126000
    • 20% UVG Lohn
    • Einschluss bei Leistungskürzungen infolge Grobfahrlässigkeit und Wagnisse
  • Lohn über 126000
    • 80-100% UVG Lohn für Tag 1-2
    • 80-100% für den Überschusslohn
Pfandgläubiger
  • hat Pfandrechte
  • gehen den Ansprüchen der Begünstigten vor (Ausnahme)
Besitz der AVB durch VN
  • AVB müssen dem VN so übergeben werden, dass er sie kennen kann bei Beantragung / Annahme des Vertrages
  • Bei Abschluss des Vertrages muss er in jedem Fall im Besitz der AVB sein
Definition Haller/Ackermann
aus Sicht Kunde
  • Risikotransfer, bei dem ungewisse Schadenverteilungen in feste Pärmien umgewandelt werden
Besucher-Unfallversicherung
  • Wer und was ist versichert?
  • Versichert sind Kunden und Besucher von Verkaufsläden (z.B. Tag der offenen Tür)
  • Versicherte Leistungen entsprechen etwa denjenigen in der Einzelunfallversicherung
Krankentaggeldversicherung
Informationspflicht des AG
  • der AG ist verpflichtet, die ausscheidenden MA auf die Möglichkeit des Übertrittsrechts in die Einzelversicherung aufmerksam zu machen
    • Frist für den Übertritt: i.d.R. 90 Tage
    • Prämie Einzeltarif ist i.d.R. erheblich teuerer als Kollektiv-Tarif
    • ohne Gesundheitsprüfung
Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
  • Folgen bei Verletzung der Anzeigepflicht
NEU Art. 6 VVG
  • Artikel 6 VVG sieht neu Kausalitätserfordernis vor
  • Kunde verliert seinen Versicherungsschutz nur noch dann, wenn die verschwiegene oder unrichtig angezeigte erhebliche Gefahrtatsache den späteren Schaden "beeinflusst" hat. 
  • Für die übrigen Schadenfälle muss der Versicherer die Leistungen erbringen.
Artikel 6 des revVVG hat das früher geltende Rücktrittsrecht des Versicherers in ein Kündigungsrecht um gewandelt 
Vertragsende
  • Gründe Kündigung durch VN
  • Verletzung der Informationspflicht gemäss VVG
  • Teilschadenfall
  • Handänderung
  • Prämienanpassungsklausel
  • Spezialregelung Lebensversicherung
Zweck der Begünstigungsklausel
  • Mittels der Begünstigung kann die Versicherungsleistung an eine andere Person als den VN zugewendet werden.
  • Auf diese Weise bezeichnet der VN eine Anspruchsberechtigte Person
  • Fehlt eine Begünstigung, so fällt die Leistung an den VN und im Todesfall in seinen Nachlass
Vertragsende
  • Gründe Kündigung durch Versicherer
  • Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
  • Teilschadenfall
  • Handänderung 
  • Gefahrserhöhung ohne Zutun des VN
Vorraussetzungen zum Vertragsabschluss
-> gem ZGB Art. 11/54
Rechtsfähigkeit
natürliche Person - Geburt
juristische Person - HR Eintrag
+ Handlungsfähigkeit
natürliche Person - 18 Jahren und Urteilsfähigkeit
juristische Person - Gesetz Statuten (Organe bestellt)
Welche Risiken decken Personenversicherungen ab?
(3)
  • Alter, Tod & Invalidität 
  • infolge Unfall, Krankheit, Alter
  • Bsp. Lebens-, Unfall-, Krankenversicherung
Welche Arten von Zusatzversicherungen gibt es? (4)
+ Beispiele resp. kurze Erklärung
  • Spitalversicherung
    • für Heilungskosten halbprivat oder private Abteilung im Spital
  • Krankenpflege-Zusatzvers. wie:
    • Zahnbehandlung
    • Auslandbehandlung
    • Transportkosten
    • Alternativmedizin
    • Hilfsmittel (Brillen etc.)
  • Taggeldversicherung
    • Zur Schliessung von Einkommenslücken und Überbrückung von Kosten v.a. Haushalt beim Ausfall der Haushaltsführenden Person
  • Kapitalversicherungen
    • Todesfallkapital (Krankheit oder Unfall)
    • Invaliditätskapital (Krankheit oder Unfall)
Begünstigte Person
  • Person, welcher der Anspruch auf Versicherungsleistung eingeräumt wird
Definition Versicherungsfall /Schadenfall
  • Verwirklichung der Gefahr oder den Eintritt des befürchteten, versicherten Ereignisses
Risikoausgleich
  • möglichst grosser Versichertenbestand
  • Risiken sind gleich verteilt
Abänderung Versicherungsvertrag
Antrag auf...
  • Verlängerung
  • Abänderung
  • Wiederinkraftsetzung eines suspendierten Vertrages
Beispiele Summenversicherung
  • Beispiel: Leistungen in der privaten Unfallversicherung:
    • Taggeld/Spitaltaggeld
    • Invaliditäts- und Todesfallkapital
  • Bei der Summenversicherungen ist es egal, was vP zuvor verdient hat, es wird eine bestimmte Summe ausbezahlt
Verjährung der Forderung
  • 2 Jahre Verjährung nach Ereignis
    • Unfall - ab Datum wo dauernde Beeinträchtigung bekannt ist
    • Diebstahl - ab Datum Diebstahl
Hausratversicherung
  • was gilt als Elementarschaden (9)
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Sturm (Wind von mind. 75 km/h)
  • Hagel
  • Lawine
  • Schneedruck
  • Felssturz
  • Steinschlag
  • Erdrutsch
Folgen der Verletzung der Informationspflicht durch den Versicherer
  • VN ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen
  • Kündigungsrecht erlischt 4 Wochen nach Kenntnisnahme
  • Spätestens 1 Jahr nach der Pflichtverletzung
Wirtschaftlichkeit
  • Versicherung sorgt dafür dass im Schadenfall eine entsprechende Deckung zur Verfügung steht
  • Äquivalenzprinzip
Doppelversicherung
  • Vorteile? 
  • Folgen?
  • keinerlei Vorteile
    • Versicherer teilen den Schaden anteilsmässig auf
  • bei absichtlicher Doppelversicherung können die Versicherer vom Vertrag zurücktretten (Rücktritt)
Gefahrserhöhung ohneZutun des VN
  • VN hat bei Vertragsabschluss unbrennbare Ware gelagert...
  • ... anderes Unternehmen auf dem Nachbargrundstück hat eine Lagerhalle mit brennbarer Ware gebaut
Lohnfortzahlungspflicht
  • Dauer - Berechnungsgrundlage
  • Die Gerichte einzelner Kantone haben Berechnungsgrundlagen aufgestellt, aufgrund welcher sie die Dauer der LFZ des AG für die meisten Fälle bestimmen lässt
  • Am häufigsten Anwendung finden die
    • Basler, Berner und Zürcher Skala
Was bedeutet das Erbprivileg?
Sind der Ehegatte oder eingetr. Partner, die Kinder, Kindeskinder, die Eltern, die Geschwister oder die Grosseltern als Begünstigte in einer Lebensversicherung eingesetzt, erhalten sie die Todesfallleistung auch bei einer Ausschlagung der Erbschaft
  • Gilt für 3a und 3b Policen!
Technischer Zinsfuss
  • Sparanteile der Lebensversicherung
  • werden zu einem garantierten Mindestzinssatz verzinst
  • Mindestzinssatz ist während der ganzen Vertragsdauer garantiert
    • FINMA legt fest, aktuell 1.25%
Hausratversicherung
  • Was fällt alles unter "Feuer" (6)
  • Brand
  • Rauch
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon
  • evtl. Sengschäden
Kollektive Krankentaggeldversicherung nach VVG
  • Zweck
  • Versicherung, die ein AG abschliesst, um sich gegen die Folgen der gesetzlichen LFZ-Pflicht bei unverschuldeter Verhinderung des AN an der Arbeitsleistung infolge Krankheit zu versichern.
  • KKTG ist nicht als Sozialversicherung ausgestaltet
  • KKTG nach VVG ist eine freiwillige Privatversicherung
Motorfahrversicherung
  • Versicherungsnachweis
  • Beweis, dass für das Fahrzeug eine Motorhaftpflichtversicherung besteht
    • ohne diesen Nachweis, kann das Auto nicht eingelöst werden
Welche Leistungen/Risiken kann man im UVGZ abschliessen/Decken? (4)
  • Heilungskosten
  • Taggeld
  • Invalidität
  • Tod
Doppelversicherung
  • Aufteilung im Schadenfall
  • erfolgt im Verhältnis der Versicherungssummen zum Gesamtbetrag aller Verischerungssummen
  • es besteht keine Solidarität!
Hausratversicherung
  • Welche Schäden fallen unter "Glasbruch" (3)
  • Gebäudeverglasung
  • Mobiliarveglasung
  • Spezialverglasung z.B. an Lavabos, Spültrögen, Klosetts (inkl. Spülkästen)
Hausratversicherung
  • versicherte Risiken (4)
  • Feuer
  • Wasser
  • Diebstahl
  • Glas
Abänderung Versicherungsvertrag
Grundsatz
  • wenn Versicherer nicht innert 14 Tagen (mit ärztlicher Untersuchung 4 Wochen) nach Erhalt den Antrag ablehnt, gilt er als angenommen
wesentliche Inhalte Antrag
  • Gefahr (Risiko)
  • Versicherter Gegenstand
  • Versicherungsleistung
  • Prämie
  • Beginn und Dauer
Vertragsschicksal (Eintritt Ereignis)
  • Teilschaden
  • Vertrag?
  • Risiko besteht weiter
  • kein Einfluss auf den bestehenden Vertrag
  • Kündigungsmöglichkeit
Motorfahrversicherung
  • Welche Risiken deckt Teilkasko ab?(12)
  • Feuer
  • Elementar
  • Glasbruch
  • Diebstahl
  • Tierschäden
  • Marderschäden
  • Böswillige Beschädigungen
  • Mitgeführte Sachen
  • Reinigungskosten
  • Parkschaden
  • Nutzungsausfall
  • Transport nach Panne
Hausratversicherung
  • Welche Schäden fallen unter "Wasser" (5)
  • Ausfliessen von Wasser aus Wasserleitungen
  • Eindringen von Regen- Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach, aus Dachrinnen oder aus Aussenablaufrohren
  • Rückstau aus Abwasserkanalisationen
  • Grundwasser
  • Ausfliessen von Öl aus Heinzungsanlagen oder -tanks
Vertragsende
  • Gründe Rücktritt durch Versicherer
  • Mangels Prämienzahlung
  • Anzeigepflicht nach Schadeneintritt
  • Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruches
  • Überversicherung - Vermögensvorteil
  • Doppelversicherung - Vermögensvorteil
  • Gefahrserhöhung mit Zutun des VN
Definition Summenversicherung
  • Die Leistung entspricht der im Voraus festgelegten Summe
    • Vermögenseinbusse ist zwingend
    • schadenausgleichend, bedingt und begrenzt durch Vermögenseinbusse
    • Regress möglich, Anspruchskonkurrenz anwendbar
Privathaftpflichtversicherung
  • Gegenstand der Versicherung
  • Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Vermögensversicherung
  • jede Haftpflichtversicherung bewahrt VN und/oder die versicherten Personen vor einer Vermögenseinbusse, die aufgrund von Schadenersatzforderungen Dritter in bestimmten Fällen entstehen kann.
Versicherungen nach Rechtsnatur des Versicherungsverhältnisses
  • Beispiele für öffentlich rechtliche (3)
  • Beispiele für privatrechtliche (3)
  • öffentlich rechtlich
    • AHV/IV
    • UVG
    • KVG
  • privatrechtlich
    • Lebensversicherung
    • Priv. Krankenversicherung
    • Sachversicherung
Vertragliche Obliegenheiten
in AVB/BVB geregelt
  • keine Forderung anerkennen (Bsp. Haftpflicht)
  • Beizug Polizei (Bsp. Diebstahl)
  • Wildhüter oder Polizei (Bsp. bei Tierschäden in der Kaskoversicherung)
Teilbarkeit der Prämie
  • Teilhaftung
  • nichtverbrauchte Prämie (Restprämie) ist grundsätzlich zurückzuerstatten
  • Ausnahme
    • Falls VN den Vertrag während des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahr kündigt.
Provisorische Deckung
Lange Definition
  • Deckung betraglich und zeitlich limitiert
  • frühestens ab beantragtem Versicherungsbeginn
  • Deckungsbeginn mit Eintreffen des Antrag beim Versicherer
  • Endet bei Vertragsabschluss
Motorfahrversicherung
  • Was ist versichert?
  • Kasko
    • Vollkasko
    • Teilkasko
  • Insassenunfallversicherung
    • Heilungskosten (Private Abteilung)
    • Taggeld (Fixe Summe pro Tag)
    • Invaliditäts- und Todesfallkapital
Motorfahrversicherung
  • Grüne Karte - was ist das?
  • Internationaler Ausweis über den Abschluss einer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung.
    • wird nicht mehr in allen europäischen Staaten verlangt.
    • Grüne Karte wird aber mit Vorteil auf Auslandfahrten mitgenommen, da die darin enthaltenen Versicherungsangaben im Schadenfall benötigt werden
Welche Leistungen infolge Invalidität sind im UVGZ möglich?
  • bis Lohn 126000
    • Kapitalleistung (Summenversicherung)
  • Lohn über 126000
    • Kapitalleistung (Summenversicherung)
    • Rentenleistung analog UVG
Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
  • Nichteintritt der Folgen der verletzten Anzeigepflicht (Art. 8 VVG)
  1. wenn die verschwiegene oder unrichtig angezeigte Tatsache vor Eintritt des befürchteten Ereignisses weggefallen ist
  2. wenn der Versicherer die Verschweigung oder unrichtige Angabe veranlasst hat
  3. wenn der Versicherer die verschwiegene Tatsache gekannt hat oder gekannt haben muss
  4. wenn der Versicherer die unrichtig angezeigte Tatsache richtig gekannt hat oder haben muss
  5. wenn der Versicherer auf das Recht, den Vertrag zu künden, verzichtet hat
  6. Anzeigepflichtige auf eine ihm vorgelegte Frage keine Antwort erteilt, und der Versicherer nimmt den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hat
Informationspflicht Versicherer
VN muss vor Abschluss des Vertrags in jedem Fall über folgendes informiert werden:
  • Identität des Versicherers
  • + wesentlichen Inhalt des Vertrages
Haftpflichtrecht
  • Definition scharfe Kausalhaftung
  • In Frage kommen vor allem die Haftpflicht durch Betriebsgefahr z.B. des Motorfahrzeughalters, des Luftfahrzeughalters usw.
  • Schadenersatz im Haftpflichtrecht -> immer der Zeitwert
Motorfahrzeughaftpflicht
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Massgeblich an erster Stelle ist das Strassenverkehrsgesetz
  • Dort sind Haftpflicht des Motorfahrzeughalters und die Versicherungspflicht geregelt.
    • Die kommt zum tragen, wenn durch den Betrieb des Motorfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt wird oder ein Sachschaden verursacht wird.
Gegenseitigkeit
  • Vielzahl von Bedrohten die ein Risiko gemeinsam tragen
  • Einer für alle, alle für einen
Motorfahrzeughaftpflicht
  • Allgemeines
  • Deregulierung ab 01.01.1996
  • Verschiedene Verträge: Bonus/Malus - SB
  • Halter/Lenker
  • Obligatorium: 5 Mio.
  • Direktes Forderungsrecht
  • Versicherer als zusätzlicher Schuldner direkt eingeklagt werden
  • Unbekannte/nicht versicherte Fahrzeuge und Velos
    • Nationaler Garantiefonds
    • SB für Sachschäden bei unbekannten Fahrzeugen CHF 1000
Vertragsabschluss 
Annahme
  • Versicherer muss innerhalb der Bindungsfristen den Annahmewillen bekunden (ausdrücklich)
  • dies geschieht mit Versand der Police, Prämienrechnung etc. (konkludentes Verfahren)
  • Annahmeerklärung muss in allen Punkten vorbehaltlos mit dem Antrag übereinstimmen
Unterversicherung ist....
  • Verischerungssumme ist kleiner als der Ersatzwert
  • VN will Prämien sparen
  • im Schadenfall erfolgt die Entschädigung nach Proportionalregelung
    • Anteilsmässige Kürzung
      • Versicherungssumme 50'000
      • Ersatzwert 100'000
        • 1/2 Unterversichert
      • Bei Schaden von 10'000 wird dieser um 50% (1/2) gekürzt.
Lohnfortzahlungspflicht OR 324b (Ausnahmen)
  • Leistungen der obligatorischen Versicherungen
  • UVG, MV, EO 80% Lohnausgleich
    • ersetzt die Lohnfortzahlungspflicht des AG
Definition Manes
  • Versicherung ist gegenseitige Deckung zufälliger schätzbaren Bedarfes zahlreicher gleichartig bedrohten Wirtschaftssubjekte
Welche Unfallversicherungen im VVG gibt es? (4)
  • Unfallzusatzversicherung in Ergänzung zum (UVGZ)
  • Einzelunfallversicherung
  • Besucherunfallversicherung
  • Kinderunfallversicherung
Versicherungsvertrag
  • = ein Vertrag wo sich eine Partei gegen Bezahlung von einer Prämie von der anderen Partei, eine Leistung für sich oder einen Dritten versprechen lässt, für den Fall, dass sich eine Gefahr verwirklicht.
Hausratversicherung
  • Versicherungssumme?
  • Zusatz?
  • Gegenstände werden zum Neuwert versichert
  • Zusatz: einfacher Diebstahl auswärts (Erstrisiko)
Handänderung des versicherten Gegenstand
  • Grunsatz
    • Rechte und Pflichten gehen auf den Erwerber über
  • neuer VN kann Versicherung innert 30 Tagen kündigen
  • Versicherer kann ab Kenntnisnahme innert 14 Tagen kündigen
  • Deckung erlischt nach 30 Tagen
Überversicheurng ist...
  • Versicherungssumme ist höher als der Sachwert
  • Schadenfall -> Ersatzwert
  • keine Vorteile VN 
    • bezahlt zu hohe Prämien
Versicherter Gegenstand
3 Arten der Versicherung
  • Personenversicherung
    • Lebensversicherung
  • Sachversicherung
    • Autoversicherung, Hausratversicherung
  • Vermögensversicherung
    • Haftpflichtversicherung, Rechtschutz
Vertragsabschluss
Vertrag erlischt wenn...
  • Versicherer innerhalb Bindungsfrist nicht reagiert
  • Annahmeerklärung nicht mit den Punkten des Antrags übereinstimmt
Welche Risiken decken Sachversicherungen ab?
(4)
  • Feuer
  • Diebstahl
  • Wasser
  • Glas
    • Bsp. Wertsachen, Maschinen (EDV), Fahrzeug-/Fahrzeugkasko, Transport, Bauwesen
Lohnfortzahlungspflicht
  • Leistungen aus freiwilligen betrieblichen Versicherungen
  • Diese günstigere Lösung wird ebenfalls als Ersatz der Lohnfortzahlung betrachtet, wenn die Leistungen in ihrer Gesamtheit mit der gesetzlichen LFZ-Pflicht gleichwertig sind
    • Während der vereinbarten WF -> 80% Lohnausfall zu Lasten des AG
    • Leistungsdauer 730 Tage
    • Zusätzliche Voraussetzung: AG muss mind. 50% der Prämien bezahlen
Privathaftpflichtversicherung
  • Leistungsumfang
  • Übernimmt Personen- und Sachschäden, die vP in privaten Bereichen an Dritten fahrlässig verursachen.
  • Dabei sind auch Schäden, für die man z.B. als Wohnungsmieter, Tierhalter haftet, mitversichert.
  • Garantiesumme ist frei wählbar (1-5 Mio.)
Definition Deckungskapital
  • Barwert der künftigen Leistungen abzüglich Barwert der künftigen Prämien
    • Mit dem technischen Zinssatz aufgezinste Sparprämien
    • Versicherungsleistung - Prämien = Deckungskapital
Vertragsschicksal (Eintritt Ereignis)
  • Totalschaden
  • Vertrag?
  • Vertrag fällt dahin; keine Kündigung notwendig
  • Neuer Vertrag für neue Gegenstände
  • "Teilbarkeit der Prämie" kommt nicht zur Anwendung
Provisorische Deckung
kurze Definition
  • Deckung für Zeit nach Vertragsunterzeichnung bis Erhalt der Police
Konkursprivileg
Wann ist die Versicherungsleistung davon ausgenommen und wann nicht?
  • Begünstigte Ehegatte, Nachkommen des VN
    • Zwangsvollstreckung ausgeschlossen
    • Keine Pfändung des Versicherungsanspruchs
  • Keine Begünstigung von Ehegatte, Nachkommen
    • Versicherungsleistung unterliegt der Zwangsvollstreckung
Kinder-Unfallversicherung
  • Zweck und versicherbare Leistungen
  • Sie bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen
  • Versicherbare Leistungen
    • Im Todesfall - Todesfallkapital
    • Invaliditätsfall - IV-Kapital
    • Spitalaufenthalt - Spitaltaggeld
    • Heilungskosten - Wahlmöglichkeit der Spitalkasse
Motorfahrversicherung
  • Welche Leistungen deckt die Insassenversicherung? (5)
  • Invalidität
  • Tod
  • Taggeld
  • Spitalgeld
  • Heilungskosten
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