Kunde bezahlt die Prämie jeweils im Voraus für ein Vertragsjahr
Meistens muss nicht gleichzeitig eine Schadenleistung erbracht werden, daher legt der Versicherer das eingehende Geld an
Sekundäre Risikobegrenzung
Pool (Versicherungspool)
Versicherer schliessen sich zusammen um eine bestimmte Art von Risiken gemeinsam zu tragen
z.B. Elementarschadenpool
Sekundäre Risikobegrenzung
Versicherer wälzt Risiko auf einen oder mehrere Dritte ab
Mitversicherung ("Nebeneinanderversicherung")
Pool ("Miteinanderversicherung")
Rückversicherung ("Hintereinanderversicherung")
Zivilgerichte: Instanzen
Welches Gericht ist wann zuständig?
Bezirksgericht, Einzelgericht
Streitwert bis CHF 30'000.00
Obergericht
Berufungs- und Beschwerdeinstanz in Zivilsachen
Entscheide als einzige Instanz, bei Streitigkeiten u.a. aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenvers.
Bundesgericht
Streitwert mind. CHF 30'000.00
Zuständigkeiten der Instanzen
ZPO
ab 01.01.2001 gilt eine vereinheitlichte, gesamtschweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
ZPO ist die Verfahrensordnung für Zivilsachen vor den kantonalen Instanzen und umfasst das Schlichtungs-, das Entscheid- und das Rechtsmittelverfahren sowie die Realvollstreckung
Finanzierungssysteme
Bedarfsdeckungsverfahren
Schätzung der zu erwartenden Ausgaben
Durchschnittsprämie wird von VN verlangt
Konstantes Risiko während Versicherungsdauer
Gleichbleibende Prämie
Deckungskapital für künftige Leistungen
Haftpflicht-, Sachversicherung
Aufgaben und Tätigkeiten der FINMA
Vermittleraufsicht
VAG Art. 40 - 45 verpflichtet die FINMA zur Führung eines öffentlichen Registers
VAG regelt die Voraussetzungen für den Eintrag ins Register und hält die Informationspflicht aller Versicherungsvermittler gegenüber der Versicherungsunternehmen fest.
Gebundene / Ungebundene Vermittler
Berufshaftpflichtversicherung
Berufliche Qualifikation
Risikoanalyse / Sicherheitsmassnahmen
Welche Gefahr droht?
Wahrscheinlichkeit des Eintritts?
Folgen des Eintritts?
Entscheiden
vermindern? vermeiden? überwälzen?
Abschluss Versicherungsvertrag
Prämienkalkulation
Risikozuschläge
Sicherheitszuschlag
zufällige Schwankungen der vorausberechneten Versicherungsleistungen = Zufallsrisiko
Unvorhergesehener Anstieg der Versicherungsleistungen aus Irrtürmern
Rechtsmittel Versicherungsunternehmen
Beschwerden der Versicherungsunternehmen gegen Verfügungen der FINMA sind an das Bundesverwaltungsgericht zu richten
Gegen Entscheide des Bundes-verwaltungsgericht, Beschwerde an das Bundesgericht machen
Bestimmungen im VVG
Dispositives Recht
Vertragsfreiheit
Recht, dass durch die Parteivereinbarung abgeändert werden kann
Formulierungen
Bestimmt der Vertrag nicht etwas anderes...
ist nicht etwas anderes vereinbart...
Wer ist der Aufsicht unterstellt?
CH Versicherungsunternem (Direkt- und Rückversicherer)
Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland
bei Privatrechtlich organisierten
Lebensversicherer
Unfall- und Schadensversicherer
Rückversicherer
Ombudsstelle
Wer hilft?
Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der SUVA hilft
unentgeltlich und unbürokratisch
unter Wahrung der Vertraulichkeit
neutral
in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache
Primäre Risikobegrenzung
Begrenzung der Versicherungssumme / Garantiesumme
Selbsbehalt / Franchise
Wartefrist
Verhältnis mit Wissen des VN
Finanzierungssysteme
Umlageverfahren
Beiträge der Aktiven finanzieren die Rentner
Keine Ersparnisbildung
direkte Umverteilung
Ausgleichsfonds
Generationenvertrag
Bestimmungen im VVG
Absolut zwingende Vorschriften
Abänderung Verischerungsvertrag unmöglich
Wahrung der öffentlichen Ordnung
Druchsetzen von Rechtsgrundsätzen
Aufgaben und Tätigkeiten der FINMA?
Bewilligungspflicht
Solvenzkontrolle
Geschäftsberichte
Präventive Produktekontrolle
Vermittleraufsicht
Corporate Gouvernance (Konzernaufsicht)
Prämienkalkulation
Zins in der Lebensversicherung
Prämie wird so berechnet, dass der aus dem Sparteil gewonnene Zins mit den Sparprämien am Ende der Versicherungsperiode die vereinbarte Leistung ergibt.
in der Berechnung der Prämie wird auch die Tatsache berücksichtigt, dass die einkassierten Prämien in der Regel erst nach längerer Zeit gebraucht werden und dass sie in der Zwischenzeit einen Zins abwerfen (technischer Zinssatz).
Rechtliche Grundlagen der staatlichen Aufsicht?
BV
Finanzmarktaufsichtsgesetz
Versicherungsaufsichtsgesetz
Aufsichtsverordnung
Risiko
Risiko ist die Möglichkeit, dass sich positive Erwartungen nicht erfüllen
Prämienkalkulation
Risikozuschläge
Kathastrophenzuschlag
bei Naturkatastrophen (Beispiel)
Aufgaben und Tätigkeiten FINMA
Solvenzkontrolle
Bewilligungspflicht
Solvenzkontrolle
Technischer und finanzieller Insuffizienz und Insolvenz der
Versicherungseinrichtungen
Täuschung durch unklare Verhältnisse, falsche Angaben
zu hoher Prämienbelastung
Versicherungsbedingungen, die mit zwingenden Bestimmungen des VVG
in Widerspruch stehen
Sachwidriger Gestaltung der Versicherungs-bedinigungen, deren Tragweite die betroffenen Personen nicht zu überblicke vermögen.
Bedeutung der Police
gegenseitige Rechte und Pflichten der Parteien
Berichtigungsrecht nach Empfang
Frist 4 Wochen
Art. 12 Abs. 1 VVG muss zwingend in der Police enthalten sein.
Berichtigungsrecht
Stimmt der Inhalt der Police oder der Nachträge zu derselben mit den getroffenen Vereinbarungen nicht überein, so hat der Versicherungsnehmer binnen vier Woch nach Empfanung der Urkunde deren Berichtigung zu verlangen, widrigenfall ihr Inhalt als von ihm genehmigt gilt
Wirtschaftliche Bedeutung
Direkte volkswirtschaftliche Auswirkungen der Versicherung (5)
Dient der sozialen Befriedigung (keine Massenarmut)
ermöglicht den wirtschaftlichen Fortschritt ("jeder" kann unternehmerisch tätig sein, ohne Versicherung könnten nur die reichen Unternehmer tätig sein)