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Recht und Gerechtigkeit


Dieses Lernkartenset soll Dir helfen, die Inhalte des Ethikunterrichts zum Halbjahr Recht und Gerechtigkeit zu lernen. Achte darauf, dass das reine Wiederholen hier aber nur begrenzt zum Lernen geeignet ist. Meist hilft, selbst schreibend, sprechend und erläuternd die Inhalte durchzugehen und mit Blick auf Anwendungsbeispiele und wichtige Beurteilungssituationen zu beleuchten.


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Rechtspositivismus

  • Rechtsphilosophische Grundposition z. B. Hans Kelsens
  • Trennung von Recht und Moral: Recht besteht unabhängig von moralischen Vorstellungen oder Wertungen.
  • Gesetz als primäre Quelle des Rechts: Recht ergibt sich aus den geschriebenen Gesetzen, die von autoritativen Instanzen erlassen werden.
  • Objektivität und Neutralität des Rechts: Recht wird als objektive und neutrale Regelung betrachtet, die für alle gleich gilt.
  • Fokus auf Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit: Rechtsnormen sollen klar definiert sein, um Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit zu gewährleisten.
  • Kritik an moralischen oder naturrechtlichen Ansätzen: Rechtspositivismus lehnt die Idee ab, dass das Recht auf moralischen oder natürlichen Prinzipien beruht.

Herrschaftsfunktion des Rechts

Das Recht ermöglicht die Ausübung von Herrschaft, indem es Regeln und Normen festlegt, an die sich die Menschen halten müssen. Es berechtigt Institutionen und Personen, über die Einhaltung der Regeln zu wachen und Sanktionen zu verhängen. Es verleiht der Herrschaft Legitimität, indem es die Macht und Autorität an rechtsstaatliche Prinzipien bindet und demokratische Prozesse gewährleistet.

Herrschaftskontrollfunktion des Rechts

Begrenzung der Herrschaftsmacht: Das Recht setzt Grenzen für die Ausübung von Herrschaft, um Missbrauch, Willkür und Machtüberschreitungen zu verhindern. Dies wird gewährleistet durch:

  • Gewaltenteilung: Durch die Aufteilung der staatlichen Gewalt in Legislative, Exekutive und Judikative sorgt das Recht für eine Kontrolle der Herrschaft und verhindert die Konzentration von Macht in den Händen einer einzelnen Person oder Institution.
  • Rechtsschutz: Das Recht gewährt den Bürgern Schutz vor ungerechtfertigter Herrschaft durch die Möglichkeit, ihre Rechte vor Gericht einzufordern und sich gegen rechtswidrige Handlungen von Machthabern zu wehren.
  • Rechtsstaatlichkeit: Das Recht legt rechtsstaatliche Prinzipien fest, die sicherstellen, dass die Ausübung von Herrschaft an bestimmte Regeln und Verfahren gebunden ist und dass die Rechte und Freiheiten der Bürger gewahrt werden.
  • Kontrollinstanzen: Das Recht schafft unabhängige Kontrollinstanzen wie Gerichte und Ombudsstellen, die die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwachen und bei Verstößen eingreifen können.

Radbruch / Radbrusche Formel

  • Gustav Radbruch: deutscher Rechtsphilosoph und Rechtspolitiker.
  • Radbruchsche Formel - Hilfsmittel zur Lösung eines gravierenden Konfliktes zwischen formalem Recht und Gerechtigkeit, Gerechtigkeit hat in diesen außergewöhnlichen Fällen Vorrang gegenüber dem positiven Recht. (Widerstandsrecht)
  • Überwindung der Rechtspositivismus: Radbruch kritisierte den reinen Rechtspositivismus und betonte die Bedeutung der Gerechtigkeit als grundlegende Norm.
  • Einwände: 
    • subjektiver Interpretationsspielraum
    • Rechtsunsicherheit als Folge

Ordnungsfunktion des Rechts

 

Das Recht schafft eine Ordnung in der Gesellschaft durch die Festlegung von Regeln und Normen, die das Verhalten der Menschen lenken. Dadurch werden Handlungen vorhersehbar und erwartbar.

Offene Karten 

Liberalismus

Egalitarismus

Rawls - liberaler Egalitarismus

Rawls - Schleier des Nichtwissen

Funktionen des Rechts nach Uwe Wesel

Wesel unterscheidet als wichtigste Funktionen des Rechts:

Ordnungsfunktion

Herrschaftsfunktion

Herrschaftskontrollfunktion

Gerechtigkeitsfunktion

Gerechtigkeitsfunktion des Rechts

Recht kann der Herstellung von Gerechtigkeit auf viele Weisen dienen. 

  • Interessenausgleich
  • Verfahren zur Konfliktaustragung und -schlichtung   
  • Gleichheit der Rechte und Chancen als elementaren Grundsatz
  • Korrektur von Ungerechtigkeiten durch Umverteilung von Gütern und Chancen durch besondere Förderung zum Ausgleich von vielfältigen Benachteiligungen
  • Zentrales Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Würde

Naturrechtslehre

  • Rechtsphilosophische Grundposition z. B. Rousseaus, der Menschenrechtsidee etc.
  • Moralische Grundlage des Rechts: Naturrechtslehre postuliert, dass es universelle moralische Prinzipien gibt, die dem Recht zugrunde liegen.
  • Unterscheidung zwischen positivem Recht und natürlichem Recht: Natürliches Recht hat eine höhere Autorität und steht über positivem Recht.
  • Gewissen und Vernunft als Quellen des natürlichen Rechts: Individuelles Gewissen und Vernunft werden als Quellen für die Erkenntnis natürlicher Rechtsprinzipien angesehen.
  • Verbindung von Recht und Gerechtigkeit: Naturrechtslehre betont die enge Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit.
  • Kritik an rein positivistischem Ansatz: Naturrechtslehre kritisiert, dass rein positivistische Ansätze moralische Aspekte des Rechts vernachlässigen.
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